„Diskussion:Reinheitsgebot“ – Versionsunterschied

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:Guckst Du: {{§|1|bierstg_2009|juris|text=§ 1 BierStG}}. Und dann der Verweisen folgen. Macht extrem Spaß. --[[Benutzer:S⁂|S⁂]] 17:46, 27. Apr. 2010 (CEST)
:Guckst Du: {{§|1|bierstg_2009|juris|text=§ 1 BierStG}}. Und dann der Verweisen folgen. Macht extrem Spaß. --[[Benutzer:S⁂|S⁂]] 17:46, 27. Apr. 2010 (CEST)

Im {{§|3|zzulv_1998|juris|text=§ 3 ZZulV }} gibt es im 2. Abschnitt folgenden Hinweis: "Zusatzstoffe nach Absatz 1 (Farbstoffe) sind nicht für die Herstellung von Bier zugelassen, das unter der Bezeichnung "nach deutschem Reinheitsgebot gebraut" oder gleichsinnigen Angaben in den Verkehr gebracht wird." --[[Spezial:Beiträge/46.5.146.25|46.5.146.25]] 22:53, 24. Nov. 2013 (CET)


== Der letzte Satz der neuhochdeutschen Fassung ==
== Der letzte Satz der neuhochdeutschen Fassung ==

Version vom 24. November 2013, 23:53 Uhr

Dies ist die Diskussionsseite zum Artikel Reinheitsgebot. Hier sollen Verbesserungsvorschläge für den Artikel diskutiert werden.
  • Neue Beiträge bitte unten oder, falls bereits vorhanden, beim entsprechenden Unterpunkt anfügen.
  • Den eigenen Beitrag möglichst mit -- ~~~~ unterschreiben.

Bayrisches Reinheitsgebot

Texte zum bayrischen Reinheitsgebot sind mit Texten auf http://www.bayrisch-bier.de identisch. Hast du die Erlaubnis, die hier zu veröffentlichen? -- Ben-Zin (falsch signierter Beitrag von Ben-Zin (Diskussion | Beiträge) 10:31, 19. Okt. 2002‎)

So, ich habe den Teil endlich mal entfernt. Er ist noch über "Versionen" erreichbar, wer ihn also paraphrasieren will ... --Kurt Jansson 04:22, 24. Jan 2003 (CET)
überhaupt sollte der jeweilige Urtext nach Deutsches Reinheitsgebot (Wortlaut) ausgelagert werden und hier ein erklärender Text zu finden sein, imo --Martin (falsch signierter Beitrag von Martin Aggel (Diskussion | Beiträge) 12:57, 18. Jan. 2003‎)
Links zum Thema: http://rechtsgeschichte-life.jura.uni-sb.de/2001April.htm (nicht signierter Beitrag von Ulrich.fuchs (Diskussion | Beiträge) 00:20, 24. Jan. 2003‎)

Eckpunkte

Ein paar wesentliche Eckpunkte, die hier unbedingt reinsollten, mal ins Blaue getippt:

  • Ab 1906 wenden alle Länder in Dtl das Reinheitsgebot an
  • Übernahme ins Recht der Weimarer republik (Auf Druck Bayerns?)
  • EuGH - Urteil vom 12. 3. 1987[38] zu § 10 BierStG:

War der Auslöser für die Abschaffung des deutschen Reinheitsgebots

  • Gilt / Galt in Schweiz und Norwegen??
  • Reinheitsgebot noch gültig für Biere, die in Dtl. gebraut und in Dtl. vertrieben werden? Wo steht das?

Uli (falsch signierter Beitrag von Ulrich.fuchs (Diskussion | Beiträge) 00:21, 24. Jan. 2003‎)

Chauvinistische Grabenkämpfe?

Zum Leidwesen der Bayern wurde das älteste Reinheitsgebot in Thüringen gefunden, es ist ganze 182 Jahre älter als das bis dahin älteste Reinheitsgebot, das in Bayern erlassen wurde. Was soll denn dieser Satz? Das bayerische Reinheitsgebot ist natürlich nicht das älteste Lebensmittelgesetz, das Thüringer ist es auch nicht. Verordnungen dieses Charakters hat es in Hülle und Fülle gegeben, auch schon etliche Zeit davor (Wenn ich mich recht erinnere, habe ich vor kurzen etwas vom 13. Jahrhundert gesehen, weiß aber leider nicht mehr genau wo). Das Reinheitsgebot dagegen ist das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz, wobei auch hier großzügig darüber hinwegsehen wird, dass es im Lauf der Zeit mehrmals nicht unwesentlich angepasst wurde. Davon abgesehen waren die Regelungen vorher eigentlich immer auf eine einzige Stadt beschränkt gewesen. Das Reinheitsgebot von 1516 dagegen galt mit einem Schlag in gleicher Weise in einer ganzen Region.

Ich würde stark vorschlagen, dass dieser Satz enzyklopädietauglicher gemacht wird.--MKI 00:10, 3. Nov 2004 (CET)

Nürnberg 1293 oder 1393

Stammt das Biergesetz aus Nürnberg aus dem Jahr 1293 oder 1393? Auf Google sind beide Varianten in ähnlichem Umfang vertreten, die 1393er Varianen scheinen aber alle von der selben Quelle kopiert zu sein. Darum habe ich jetzt 1293 in den Artikel eingetragen, aber die Angabe ist natürlich nicht gesichert. Ich möchte das einerseits hier dokumentieren und andererseits darum bitten, dass vielleicht jemand, der die Möglichkeit dazu hat, verlässliche Dokumente nachliefert und das Datum gegebenenfalls auf 1393 ändert.--MKI 14:48, 28. Mär 2005 (CEST)

Es stammt von damals

Anschuldigung

Vor kurzem hat Benutzer:Thoemmi diese Änderung an dem Artikel vorgenommen. Ich hatte sie kurz darauf mit dem Kommentar Zurückgesetzt, die Änderung sah nach Urheberrechtverletzung aus und passte in seiner Form nicht in einen enzyklopädischen Artikel. zurückgenommen. Nun hat Thoemmi gerade den kompletten Artikel gelöscht und durch folgenden Text ersetzt:

Ich habe die ganze Seite mal aus Protest gelöscht. Ich finde es eine Unverschämtheit, das Leute wie MKI mit Kommentaren wie: "Zurückgesetzt, die Änderung sah nach Urheberrechtverletzung aus und passte in seiner Form nicht in einen enzyklopädischen Artikel." hier Zensur ausüben. Wenn MKI meint, daß hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, kann er es zur Diskussion stellen, aber nicht löschen. Das Urheberrecht liegt bei mir, ich habe den Artikel schon gegen Honorar in Fachzeitungen abgedruckt. Und ich habe bislang nur positive Reaktionen auf die fachliche Kompetenz des Textes erhalten. Wikpedia lebt von der gegenseitigen Toleranz und dem Respekt vor Beiträgen anderer. Leute, die sich hier als Oberlehrer aufführen, brauchen wir nicht! Gruß thoemmi

Hier kommt nun meine Antwort an Thoemmi:

Du wirfst mir allerhand vor und benutzt dazu selbst höchst zweifelhafte Methoden. Warum hast du den Artikel überschrieben und nicht diese Diskussionsseite oder meine Diskussionsseite für deinen Protest benutzt?

Zu deinen Anschuldigungen:

  • Der Auslöser, deinen Text wieder zu löschen, ist in keinster Weise ein Anzweifeln deiner fachlichen Kompetenz oder das Bedürfnis zur Zensur.
  • Folgendes findet sich rot umrahmt direkt unter dem Knopf zum Speichern einer Änderung: Wurde dieser Text bereits anderswo veröffentlicht, weise bitte auf der Diskussionsseite des Artikels darauf hin. Da ich den Text auch hier finden konnte und ich nicht davon ausgehen konnte, dass dieser Text und die vorgenommene Änderung auf die selbe Person zurückgehen, hielt ich eine Urheberrechtsverletzung für wahrscheinlich.
  • Der alles entscheidende Grund für das Löschen deines Beitrags war: Dein Text gehört in dieser Form niemals in einen enzyklopädischen Artikel, und ich glaube, dass eine überwältigende Mehrheit das genauso sieht. Ich habe nichts dagegen, wenn du deine Gedanken unter Wahrung eines neutralen Standpunkts in einem vernünftigen Unfang und in einem angemessenen - also nüchternen - Schreibstil in den Artikel einarbeitest.--MKI 21:13, 5. Apr 2005 (CEST)
Der Erklärung von MKI kann ich mich nur anschließen. Desweiteren ist es eine ziemliche Frechheit, anderen das Verändern des von dir eingestellten Textes quasi zu verbieten! Du redest hier von "gegenseitiger Toleranz" und verhälst dich genau gegensätzlich! -- Imladros 16:31, 18. Jan 2006 (CET)
Danke für deine späte Unterstützung! Benutzer:Thoemmi hat übrigens seitdem nichts mehr von sich hören lassen.--MKI 18:35, 18. Jan 2006 (CET)
Sieht auf den ersten Blick so aus. Ich habe allerdings den argen Verdacht, dass er hinter der IP 80.89.110.244 steckt; die hat das Essay heute wiederhergestellt mit dem Hinweis, es auf keinen Fall nachzubearbeiten! Benutzer:Jergen war so frei, diese Änderung komplett zu löschen... -- Imladros 18:45, 18. Jan 2006 (CET)
Alles klar, das hatte ich gar nicht mitbekommen. Danke für den Hinweis.--MKI 02:56, 19. Jan 2006 (CET)

§9 BierStG ?

Im Artikel steht, dass das Reinheitsgebot seit 1952 vom BierStG §9 geregelt wird. In der Fassung von 1993 wird in §9 aber die Fälligkeit geregelt, Hinweise oder Vorschriften auf die Zutaten von Bier konnte ich nicht finden. Sollte das noch erwähnt werden dass Bundesgesetz dahingehend geändert wurde?

  • Sehe ich genauso. Das BierStG von 1993 geht überhaupt nicht auf den Inhalt des Bieres ein. Es handelt sich dabei um ein Steuergesetz, welches ausschließlich auch die Steuer regelt. Das hat nichts mit dem Reinheitsgebot ansich zu tun.
  • Ich habe den vormaligen Text zum Biersteuergesetz wieder hergestellt. Dieser Abschnitt mag zwar etwas juristisch sein, indessen war vor der Zusammenkürzung auf völlige Nebensächlichkeiten wie der Geschmack von tschechischen Bier klar ersichtlich, dass 1993 die steuerlichen Regelungen in das neue Biersteuergesetz übernommen worden sind und das Reinheitsgebot in § 9 allein als 'Rest' Vorläufiges Biergesetz überdauerte. Mir ist des weiteren nicht verständlich, warum MKI die EuGH-Rechtsprechung entfernt hat, beeinflusst sie die Rechtsentwicklung erheblich. Gleiches gilt für das Löschen der BVerwG-Rechtsprechung zum Brandenburger Bierkrieg. -- Stepsch 00:14, 27. Apr 2006 (CEST)

Brauordnungen

Hallo, habe heute im Donaukurier (Regionalzeitung in Mittelbayern) gelesen das das älteste Reinheitsgebot aus Eichstätt stammt und das es von 1319 ist. Bitte dies wieder zu ändern, da meine Änderung bereits rückgängig gemacht wurden. Nachzulesen ist der artikel unter http://www.donaukurier.de/news/eichstaett/art575,1378224.html Vielen dank. --anonym

Hier muss ich absolut zustimmen. Ich habe mich auch mit dem Thema beschäftigt und die Reinheitsgebote aus Weißensee und Eichstätt sind die einzigen für die ich im Internet Belege finden konnte.

Der komplette erste Absatz dagegen enthält Daten die ich bei meinen Recherchen nicht nachvollziehen konnte. Meiner Meinung nach sollte er gelöscht werden. --217.91.117.184 14:14, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Im Abschnitt "Brauordnung" ist eine Unstimmitgkeit: In der Aufzählung wird ein Reinheitsgebot aus Nürnberg auf das Jahr 1393 datiert. Im darauf folgenden Text aber ist von einem Reinheitsgebot aus Nürnberg aus 1293 (100 Jahre früher) die Rede. Was stimmt, bzw. ist hier von zwei unterschiedlichen Geboten die Rede?

Diskussion

Ich habe mir erlaubt, einen neuen Abschnitt "Diskussion" einzuführen, der mir hoffentlich möglichst neutral gelungen ist. Außerdem will mir nicht einleuchten, was an dem anonym gelöschten Weblink zu Ron Pattinsons relativ verbreitetem und bekanntem Text unseriös sein soll. Falls es dazu eine plausible Gegenmeinung gibt, wäre die vielleicht mal ganz angebracht in diesem Abschnitt hier. --Bierfaß 16:19, 20. Apr 2006 (CEST)

Was soll das? Den ganzen Absatz Diskussion ohne Angabe von Gründen einfach wieder zu entfernen? Dazu darf man wohl wirklich eine vorangehende Erörterung erwarten?! --Bierfaß 08:49, 27. Apr 2006 (CEST)

Der Abschnitt über PVPP-Stabilisierung ist so nicht zutreffend. Der Verfasser hat offenbar nur geringes Wissen über die Bierstabilisierung. Es ist unverantwortlich, dem interessierten Laien einen angeblichen PVPP-Gehalt des Bieres einzureden. Roland

Eigentlich mangels Signatur keine Antwort wert, aber sei es drum. Wer bist du, der du diesen Gehalt abstreitest? Schon mal Bier in einem Labor untersucht? Wäre zumindest mal interessant, denn ansonsten ist deine Aussage mindestens genau so unverantwortlich wie die, die du kritisierst... --Bierfaß 18:35, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Es ist an sich eine löbliche Intention, die Ausschlachtung des Gebotes in der Werbung kritisch zu hinterfragen und dies auch hier in Wikipedia sehen zu wollen. Aber dieser Abschnitt ist ein gründlich missglückter Meinungs-Essay, auch mit Fehlern und Selbstwidersprüchen. 1516 kannte man etwa noch keine Unterscheidung in ober- und untergärige Biere. Zum ersatzlosen Streichen gibt es wohl keine Alternative. --KnightMove 07:28, 14. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Wo siehst du da den Widerspruch? Natürlich kannte man die nicht. Aber darum ging es in dem Abschnitt auch gar nicht, sondern um die Nachteile, die sich aus diesem, wie aus jedem "amtlichen Gütesiegel" nun mal ergeben. Siehe Zusatzstoffverordnung bei Brot oder Molkereiprodukten. Über die Form mag man ja streiten, aber wenn du einen kritikfreien Artikel sinnvoller findest als einen mit einer verbesserungswürdigen Kritik, dann hat mindestens einer hier irgendwas grundlegend falsch verstanden. --Bierfaß 18:35, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Geht es um diesen Abschnitt? Was hat es nun mit dem Einsatz von Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) auf sich? Nemissimo RSX 16:11, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Komische Auffassung einer Enzyklopädie. Die Tatsache, dass es auch kritische Stimmen gibt, wird ausgeblendet, anstatt sie zumindest neutral zu beleuchten? Oder glaubt ihr ernsthaft, dass alle[tm] Brauer in diesem Land dieses Reinheitsgebot angesichts der dramatischen Marktlage immer noch unreflektiert lobpreisen? Das tut inzwischen nicht mal mehr der DBB, der 2011 erstmals zaghaft anmerkte, dass ein bisschen mehr Freiheit der Brauwirtschaft unter Umständen gut täte...und das will schon was heißen. Naja, wie dem auch sei, ist nun fünf Jahre her; ich habe jetzt der Einfachheit halber mal zwei kritische Weblinks hinzugefügt. Wir sind ja zum Glück noch nicht bei der Lobbypädia hier und brauchen hoffentlich auch keinen NPOV-Baustein hier. --Bierfaß 18:30, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Wenn du den Artikel verbessern willst, wäre es nett gewesen, wenn du statt draufloszuschwallern Nemissimos Frage beantwortet hättest. So schwer ist das doch nicht, oder? --88.130.127.31 01:32, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ältestes Lebensmittelgesetz

Im Abschnitt zum bayrischen R.G. steht: "Es galt bis 1998 als das älteste Lebensmittelgesetz"
den Satz empfinde ich als ziemlich unvollständig. Was war dann nach 1998? und gab es nicht auch vorher schon Lebensmittelgesetze? Ich finde diese Fragen bedürfen Klärung.--84.170.204.123 21:27, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

1998 wurde das Weißenseer Reinheitsgebot entdeckt. Diese Info fehlt, das Gebot selbst wird im Abschnitt Brauordnungen erwähnt. Allerdings stimme ich dir zu, der Artikel bedarf einer Überarbeitung. Hier findet sich leider viel Halbwissen, mag am Thema liegen ;-) --217.91.117.184 14:14, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten

In dem Artikel steht: "Das erste deutsche Reinheitsgebot für Bier entstand 1434 im thüringischen Weißensee." Ein paar Zeilen weiter unten liest man z.B. in Nürnberg habe es bereits 1155 ein Reinheitsgebot gegeben. Könnte man das mal auf eine Linie bringen? Wo enstand denn nun das wirklich erste Reinheitsgebot? Es kann natürlich auch sein, dass man das so nicht in einem Satz sagen kann oder es sich nicht feststellen lässt. Dann sollte man das aber auch so sagen. Gamgee

der satz ist nicht enzyklopädie-tauglich, er müsste schon eine einschränkung beinhalten, wie etwa "…gesetz auf dem gebiet der heutigen bundesrepublik". ohne irgendwas gegoogelt zu haben, bin ich mir sicher, dass man bei den hochkulturen im zweistromland fündig wird, wenn es um das älteste gesetz oder die älteste verordnung geht.

TGL 7764 - REinheitsgebot der DDR

Spannend an dem Punkt waere vielleicht noch eine Ausarbeitung der Lage in der DDR.

Und zwar zwang die Rohstoffknappheit die DDR zur Einfuehrung der "TGL 7764", die allerlei zusaetzliche Stoffer erlaubte. Diese Richtlinie wurde erst zur Wende wieder aufgehoben. Informationen zu dem Thema sind im Internet leicht zu finden. Aber vielleicht sollte jemand schreiben der ein wenig 'Vom Fach' ist.

62.206.217.68 14:28, 23. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Fast 500 Jahre Geschichte

Im Artikel steht, dass das Reinheitsgebot eine fast 500jährige Geshichte hat. Was mich hier stört ist das Wörtchen "fast". Wenn die Jahreszahlen stimmen, dann hat doch das Reinheitsgebot eine über 500jährige Geschichte, oder verstehe ich hier irgendwas nicht richtig? --131.234.106.197 13:54, 9. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Wenn du als Ausgangsjahr das Jahr 1516 nimmst, auf das man das Reinheitsgebot allgemein datiert, dann passt das schon. :-) --88.130.127.31 01:29, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Da wird demnächst eine(!?) Megaparty fällig!
Gruß! Friedrich Hoffmann (Diskussion) 01:59, 15. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Reinheitsgebot und EU

Das EU-Recht kennt die Existenz regionaler Spezialitäten bei Speisen und Getränken, und bei diesen sind Sonderrechte erlaubt. Soweit ich weiß, ist Bier in Deutschland eine solche Spezialität, und auf dieser Grundlage wurde auch das Reinheitsgebot wieder in Kraft gesetzt. Das fehlt im Artikel ganz. -- ZZ 15:11, 19. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der Satz "Bier nach „Deutschem Reinheitsgebot“ wird als „traditionelles Lebensmittel“ geschützt. ist nicht belegt und laut EU-Seite falsch. Die offizielle Seite dazu ist bei der EU hier zu finden: http://ec.europa.eu/agriculture/quality/schemes/index_de.htm und dort ist das Reinheitsgebot nicht aufgelistet. In der dort verlinkten DOORS-Datenbank kann man gezielt suchen. Lebensmittel die dort eingetragen sind kann man übrigens auch hier finden: http://en.wikipedia.org/wiki/Category:German_products_with_protected_designation_of_origin -- Christian Jog 20:38, 19. Nov 2010 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 92.226.210.51 (Diskussion) )

Exportschlager Reinheitsgebot

Läßt sich ermitteln oder noch einfügen, in wievielen Ländern nach Reinheitsgebot gebraut wird (und ob z.B. die Brauereien der ehemalgen deutschen Kolonien sich noch heute dran halten)? -- Propolis 23:11, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Lebensmittelgesetz

Es galt bis 1998 als das älteste Lebensmittelgesetz

Das hört sich so an, wie wenn 1998 ein neues Lebensmittelgesetz verabschiedet wurde, das das älteste war..könnte diesen Satz mal jemand erklärn? --217.94.218.126 17:52, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

"Einer der größten PR-Mythen in der Lebensmittelbranche"

Vgl. Brauereien - Eine Kiste Bier für 2,99 Euro, unter SPON. Könnte bitte mal jemand einen belegten Abschnitt bauen aus dem hervorgeht was heute tatsächlich alles erlaubt ist? 18:20, 14. Jan. 2010 (CET) Nemissimo 酒?!? RSX

Zitat aus obigen Artikel:

"Dem deutschen Reinheitsgebot - einem der größten PR-Mythen in der Lebensmittelbranche - widersprechen solche Praktiken nicht. Diverse Bierverordnungen haben das Gebot von 1516 ohnehin völlig aufgeweicht. Neben Wasser, Malz, Hopfen und Hefe sind heute chemische Hilfsstoffe beim Brauen zugelassen. Aus Gründen der Farbe darf manchem Bier auch Zuckercouleur zugesetzt werden."

Ich habe darüber hinaus gehört, das nicht deklarationspflichtige Hilfsstoffe, z.B. zur Klärung eingesetzt werden. Gibt es zu diesem heiklen Thema wirklich keine näheren Informationen? Nemissimo RSX 16:06, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Guckst Du: § 1 BierStG. Und dann der Verweisen folgen. Macht extrem Spaß. --S⁂ 17:46, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Im § 3 ZZulV gibt es im 2. Abschnitt folgenden Hinweis: "Zusatzstoffe nach Absatz 1 (Farbstoffe) sind nicht für die Herstellung von Bier zugelassen, das unter der Bezeichnung "nach deutschem Reinheitsgebot gebraut" oder gleichsinnigen Angaben in den Verkehr gebracht wird." --46.5.146.25 22:53, 24. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Der letzte Satz der neuhochdeutschen Fassung

Ich möchte in der polnischen Wikipedia etwas mehr zum Reinheitsgebot schreiben und habe eine Frage: Wo ist in der Originalfassung aus 1516 der letzte Satz der neuhochdeutschen Fassung zu lesen? Das betreffende Fragment: Auch soll uns als Landesfürsten vorbehalten sein, für den Fall, dass aus Mangel und Verteuerung des Getreides starke Beschwernis entstünde, nachdem die Jahrgänge auch die Gegend und die Reifezeiten in unserem Land verschieden sind, zum allgemeinen Nutzen Einschränkungen zu verordnen, wie solches am Schluss über den Fürkauf ausführlich ausgedrückt und gesetzt ist. --Skitof 00:25, 30. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe da mal eine Quelle eingearbeitet. --S⁂ 17:36, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Meinst du diesen Text aus der Fußnote 1? Das ist doch keine glaubwürdige Quelle. Das ist nur Übersetzung, Originalfassung fehlt. (nicht signierter Beitrag von Skitof (Diskussion | Beiträge) 23:31, 6. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Aktuelle Situation

Ich habe eben das Biersteuergesetz von 2009 (http://bundesrecht.juris.de/bierstg_2009/__10.html) durchsucht. Einen Hinweis auf das Reinheitsgebot habe ich, im Wiederspruch zum Artikel, jedoch nicht gefunden. Nun stellt sich mir die Frage, wo das Reinheitsgebot verankert ist. -- 91.62.126.216 19:09, 5. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Das ist im Abschnitt "Aktuelle Rechtslage" im Artikel erklärt :-). Die Regelungen zu Inhaltsstoffen stehen jetzt im Vorläufigen Biergesetz (VorlBierG). Sleske 09:01, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Den Abschnitt über ein nicht näher belegtes Urteil aus dem Jahr 2007, nach dem "das Reinheitsgebot wegen Diskriminierungsklage für Deutsche Brauer gefallen" sei, habe ich ersetzt und bitte herzlichst, dazu eine Quelle anzugeben. Ich behaupte mal, daß ein solches Urteil weite mediale Kreise gezogen hätte und halte die gelöschte Aussage zumindest in der gemachten Form mit Verlaub für (wenn auch wünschenswerten) Mumpitz. --Bierfaß 18:14, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Nach fünf Jahren mal wieder geschaut stelle ich fest, daß es genug Fanboys zu geben scheint, die dieses Reinheitsgebot lieber unkritisch verklären. Das erstaunt mich zwar in einer Enzyklopädie, aber sei es drum. Anstatt das jetzt wieder auszugraben (übrigens: in der Brauwirtschaft hat sich die Meinung hierzu längst gewandelt), verlinke ich dann der Einfachheit halber mal auf externe Seiten, die sich damit kritisch auseinandersetzen. --Bierfaß 18:30, 30. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Warum genügt Malz von irgendeinem Getreide statt Malz aus Gerste?

Hallo zusammen,

in der Einleitung heißt es, dass das Reinheitsgebot besagt, dass neben Hopfen, Wasser und Hefe "Malz" verwendet werden darf. Woraus dieser Malz gewonnen wurde, ist nicht reglementiert; er kann aus Gerste, aber z.B. auch aus anderen Getreiden wie z.B. Mais oder Weizen stammen.

In dem weiter unten zitierten Text von 1516 heißt es dagegen noch explizit "Gerste"; nicht einfach irgendein Malz aus irgendeinem Getreide, sondern genau Gerste.

Kann jemand den Artikel darum ergänzen, wann und warum man das wieder verallgemeinert hat? --88.130.127.31 01:24, 31. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ich nehme mal an, damals hatte man die Mälzerei noch nicht aus dem Braubetrieb ausgelagert und daher verstand man Mälzen als Teil des Brauprozesses. Der Ausbildungsberuf heißt ja heute noch “Brauer und Mälzer”. --109.152.152.54 12:18, 5. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Der Grund liegt in den Eigenschaften der Getreidearten begründet, Hafer und Roggen taugen nicht zum Brauen, Weizen und Gerste schon. Weizen ist aber vor allem für Backwaren unabdingbar, seine Verwendung in der Bierproduktion hätte das Angebot künstlich verknappt und das "täglich Brot" verteuert. Viele Fürsten unterhielten zudem Kornspeicher, in denen Weizen aus Naturalabgaben lagerte, um ihn bei Hungersnöten zu sozialverträglichen Preisen an die Bevölkerung abgeben zu können (damit sie bei Missernten nicht revoltierte). Falls diese Reserve nicht benötigt wurde, liess sie sich auf dem freien Markt zu besseren Konditionen absetzen. Die Verwendung von Weizen als Braugetreide hätte also die Staatsfinanzen geschmälert und die Versorgung der Bevölkerung gefährdet. Bezeichnenderweise wurde deshalb auch die Weissbierproduktion in Bayern zunächst mit Zahlungen an den Landesherrn verknüpft bzw. später von ihm monopolisiert. Daraus folgt, dass sich der bayrische Herzog gegen die Versorgungssicherheit seiner Untertanen und für die Konsolidierung seines Haushalts entschieden hat; die bayrische Landesordnung hielt also nicht mal 100 Jahre.

Codex Hammurapi

Ich habe die Änderung rückgängig gemacht: wenn CH, da ist höchstens 108 relevant oder was hat die Todesstrafe für den Wirt, in dessen Kneipe sich Verräter getroffen haben (109), mit dem Reinheitsgebot zu tun? "108: If a tavern-keeper does not accept corn according to gross weight in payment of drink, but takes money, and the price of the drink is less than that of the corn, she shall be convicted and thrown into the water." Aber CH ist immer wieder ein Genuß zu lesen. --Toytoy (Diskussion) 08:40, 22. Sep. 2013 (CEST)Beantworten