„Diskussion:Gesetzliche Krankenversicherung“ – Versionsunterschied

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Reni Tenz (Diskussion | Beiträge)
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== Verwaltungskosten ==
== Verwaltungskosten ==
Der zweite Satz begründet mit dem Wort "deshalb" die Verwaltungskostendeckelung ab 2003 mit im ersten Satz dargestellten gewesenen Ausgabensteigerungen bis einschließlich 2005. Das ist keine saubere logische Folgerung. Die Quelle 8 http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/verwaltungskosten.html existiert nicht mehr, zumindest nicht am angegebenen Ort. --[[Benutzer:Abr|Abr]] 23:19, 25. Jul. 2008 (CEST)
Der zweite Satz begründet mit dem Wort "deshalb" die Verwaltungskostendeckelung ab 2003 mit im ersten Satz dargestellten gewesenen Ausgabensteigerungen bis einschließlich 2005. Das ist keine saubere logische Folgerung. Die Quelle 8 http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/verwaltungskosten.html existiert nicht mehr, zumindest nicht am angegebenen Ort. --[[Benutzer:Abr|Abr]] 23:19, 25. Jul. 2008 (CEST)


"Die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stiegen von 1992 bis 2005 um 50,2 Prozent stark an."
50,2% in 13 jahren entsprechen gerade einmal 3,18% p.a. - nominal. Das ist leicht mehr als das nominale BIP, also da von einem starken Anstieg zu sprechen, halte ich für überzogen.


== fehlt ==
== fehlt ==

Version vom 18. August 2010, 16:17 Uhr

Quellenverweis (5) funktioniert nicht

wollte nur mal darauf hinweisen, das der o.g. Link nicht geht. wollte ihn nicht einfach löschen, da auch im text auf ihn referenziert wird. vielleicht ja nur ein schreibfehler und jmnd kennt die richtige adresse. (nicht signierter Beitrag von 84.46.72.42 (Diskussion) 03:04, 19. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Doch beitragsfreie Mitversicherung

Im Text steht: "Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV grundsätzlich beitragsfrei mitversichert (Ausnahmen: z.B. Beamte in Elternzeit, Kinder aus der Ehe mit einem Beamten)."

In § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ist geregelt, dass Beamte zu dem Personenkreis zählen, die der Versicherungsfreiheit unterliegen. D.h. sie können sich, auch wenn sie ein Einkommen unterhalb der für andere Statusgruppen gültigen Bemessungsgrenze erzielen, privat krankenversichern. Sie müssen es aber nicht, sondern können sich auch freiwillig gesetzlich versichern und im Rahmen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung auch die beitragsfreie Familienversicherung für ihren Ehegatten, ihre Kinder oder sich selbst beanspruchen, solange der Partner nicht privat versichert ist. Daher ist kann man Beamte nicht pauschal als Beleg für Ausnahmen von der beitragsfreien Familienversicherung anführen. Die Aussage in den Klammern habe ich entfernt.

Falsche Darstellung?

Im Text steht:

"Allerdings muss man mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein, um kündigen zu können."

Laut SGB5 §175 (4) muss man jedoch mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse sein, bevor man diese wechseln kann. Kündigen kann man allerdings bereits früher, etwa spätestens zum Ablauf des 16. Monats, wenn man nach Ablauf des 18. Monats die Kasse wechseln möchte. Insofern ist der oben stehende Satz ziemlich missverständlich.

b)Im Text steht: "Für die Arbeitnehmer entstand so gegenüber der vorherigen Parität eine dauerhafte Mehrbelastung von insgesamt 0,45 %."

Dies ist rechnerisch falsch. Parität ist 50/50; Das Beispiel im Text ergibt 15,5AN zu 14,6AG oder 51,5/48,5 und somit 1,5% des Gesamtbeitrages absolut bzw 3% effektiv(51,5%-48,5%) bzw. (da AN=106%AG) 6% real als Mehrbelastung.Soviel zur Prozentrechnung. da die Beiträge meist niedriger sind als das Beipiel ist die Mehrbelastung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber dann sogar noch höher Bsp.: bei 12,8% sind es real bereits 7%.

Leider stand dieser Satz in einem eigenen Absatz und so ist, zusammenhangslos betrachtet, der Einwand richtig. Aber mit reinem Bezug auf den Beitragssatz ist die Aussage rechnerisch einwandfrei. Danke für den Hinweis.--Abr 22:31, 7. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Ich habe den fehlenden Link gesetzt, allerdings ist der Eintrag "Kinderkrankengeld" eigentlich nicht korrekt, die richtige Bezeichung lautet tatsächlich "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 SGB V)", wie hier richtig dargestellt... --Achim Reichel 14:39, 1. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Aufbau der gesetzlichen Krankenkassen

hmm, da fehlt ne Menge vom Aufbau der gesetzlichen Krankenkassen: .....Wahlen .....Parität- das ist ja wohl ein dickes Thema...

dann aber auch: Zusammenarbeit mit den kassenärtzlichen vereinigungen...

oder Bundesausschuss Ärzte Krankenkassen...klasse Thema...

Du hast Recht. Ich habe zunächst mal unter "siehe auch" ergänzt: Gemeinsamer Bundesausschuss - Kassenärztliche Vereinigung - Sozialwahl. Gruß, RainerSti 22:32, 1. Nov 2004 (CET)

Ich habe mal die Grundprinzipien etwas überarbeitet und dabei das Solidarprinzip näher erläutert sowie die grundsätzlich paritätische Finanzierung erwähnt. Gruß --Ballablue 13:13, 30. Jun 2006 (CEST)

die Wahlen gehören eigentlich zum SGB IV, das gilt für alle Sozialversicherungen, auch die BA und RV aber du hast recht, Sozialrecht ist eine riesige Baustelle. Ich habe daher nur Existenz und Grundrechte nochmal deutlicher gefasst.

--~~dpmb

{{{Deutschlandlastig}}}} entfernt

Aus den Abschnitten zur Schweiz und zu Österreich in den Artikeln Krankenversicherung und Krankenkasse geht hervor, daß die Bezeichnung bzw. das Lemma "Gesetzliche Krankenversicherung" offenbar nur in Deutschland Gültigkeit hat. Die angebliche {{{Deutschlandlastig}}}}keit ist damit nicht gegeben. -- WHell 13:34, 18. Jan 2005 (CET)nein das gilt nicht....

Neutralität und Objektivität

  • Der Vergleich mit der Privaten Krankenversicherung ist schon mal willkürlich - wo bleibt beispielsweise der Vergleich mit dem "Unversicherten Zustand"?
  • Die Aufsplittung und Zuordnung zu Vor- und Nachteilen erfolgt nach einer einseitigen Perspektive der geringverdienenden älteren Famileinväter - so ist der angebliche Vorteil "Beiträge richten sich prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision, ...) und nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus)..." für andere Personengruppen eher ein Nachteil. Auch die anderen hier vorgenommenen Vor- und Nachteilszuordnungen unterliegen diesem Schema. -- WHell 10:00, 21. Feb 2005 (CET)
Ich gebe dir Recht, dass man so einfach nicht nach Vor- und Nachteil unterscheiden kann. Aber sollte man nicht versuchen statt dessen neutral "Unterschiede" herauszustellen, anstatt sie einfach zu löschen? --Garak76 13:54, 27. Feb 2005 (CET)
ja, kann man ja machen, wenn das erfolgt, hätten die "Vor- und Nachteile" ja sowieso raus müssen. Diese einseitige Sichtweise beispielsweise auch mit der "Nachteils"-Zuschreibung, daß man bei privaten Krankenkassen besser bedient wird, ist ja sowohl unenzyklopädisch als auch unlogisch. Korrekter als "Unterschiede" mit einem mehr oder weniger willkürlich gewählten Objetkt herauszustellen, wäre die neutrale Aufzählung typischer Merkmale jeweils in Gesetzliche Krankenversicherung als auch Private Krankenversicherung und gegenseitiger Verweis. Dann kann sich jeder nach seiner persönlichen Lage selbst ausrechnen was für ihn Vorteil oder Nachteil wäre. Gruß -- WHell 13:27, 28. Feb 2005 (CET)

Warum hast du denn den Punkt mit der z.T. Besserstellung von Privatversicherten entfernt ? Ob es einem Gefällt oder nicht, es entspricht der Realität und ist ein Unterschied zwischen gesetzlich und privat Versicherten. --Garak76 14:16, 3. Mär 2005 (CET)

Hallo Garak, weder Gefälligkeit noch Realitätserwägungen haben mich dazu bewogen sondern allein enzyklopädie-systematische Aspekte. Der gestrichene Satz behandelt etwas, was zu einem anderen Objekt bzw. Lemma gehört, unbenommen davon dass es im weiteren Zusammenhang "Beziehungen" zum Lemma Gesetzliche Krankenversicherung gibt. Der Satz an sich sagt noch nicht einmal etwas ÜBER die gesetzliche Krankenversicherung aus. Anders wäre es gewesen, wenn der Sachverhalt etwa so formuliert wäre: "Ein in der Gesetzlichen Krankenkasse Versicherter wird sich manchmal ärgern können, wenn er erfährt, daß ein einzelner "Privat" Versicherter von seinem Arzt in weit bervorzugterer Weise als er selbst behandelt wird" - oder so ähnlich. Irgendwo in Wikipedia steht aber auch daß solche diffusen Formulierungen wie "manchmal" oder "zum Teil" nicht enzyklopädiegerecht sind.
Darüberhinaus denke ich aber mal, daß dieses bemühte Mäkeln am Wesen der Privaten Krankenversicherung eher Werbung für diese ist. Habe aber nicht den Eindruck, daß Du das willst! Besten Gruß -- WHell 15:14, 3. Mär 2005 (CET) (Gesetzlich Versicherter)
Hallo WHell
  1. Zahlen, welche die Privillegien der privat Versicherten genau bestimmen kenn ich leider nicht, und es wird wohl auch schwer werden welche zu finden - wenn jemand dennoch genaueres Datenmaterial kennt kann er es ja immernoch gegen den Begriff "Einige" / "Manchmal" austauschen.
  2. Es geht im Artikel GKV um einen Unterschied zwischen GKV und PKV, warum gerhört das zu einem anderen Lemma? Ob jetzt "gesetzliche Krankenversicherung" explizit genannt wird oder ob dieser Zusammenhag dadurch impliziert wird ist doch egal. ("... und im Krankenhaus (z.B. Einzelbettzimmer) bevorzugt behandelt werden" - Gegenüber wem wohl).
  3. Nein, es ist keine Werbung. Die Realität ist eben nunmal so, oder willst du das allen ernstes bestreiten. Sowohl durch eigene Erfahrung als auch aus den Versicherungsbedingungen kann ich das Feststellen (z.B. Einzelbettzimmer).
  4. Wenn du eine gelungenere Formulierung für einen Satz findest ist das gut. Aber dann verbessere doch bitte das Geschriebene und anstatt es zu löschen.
Viele Grüße --Garak76 18:34, 3. Mär 2005 (CET)

Im Testheft Nr. 7 Juli 2007 von Stiftung Warentest findet sich S. 88-92 ein Artikel zu den Krankenkassen. Unter anderem wurde auch eine Studie zu bewilligten und abgelehnten Leistungen erstellt, die das überraschende Ergebnis bringt, dass bei den privaten Kassen Leistungen im Schnitt etwas häufiger abgelehnt oder eingeschränkt wurden als bei den gesetzlichen Kassen, dagegen die Unzufriedenheit der Versicherten in den gesetzlichen Kassen im Schnitt deutlich höher als bei den Versicherten der privaten Kassen ist (S. 90-91). (Eine Ausnahme bei den gesetzlichen Kassen stellt die DAK dar, die deutlich mehr Leistungen ablehnte oder einschränkte als die anderen gesetzlichen Kassen und der Durchschnitt der privaten Kassen, deren Versicherte sich prozentual jedoch ebenfalls nur sehr, sehr gering unzufrieden äußerten.) Es muss also zuallererst zwischen real vorhandenen und empfundenen Nachteilen bzw. Definziten unterschieden werden.

Mit dem Begriff "privilegiert" sollte man außerdem vorsichtig sein, da der Versicherungsumfang in einer privaten Versicherung nicht beitragsunabhängig ist z.B. für "Privilegien" wie Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung ein höherer Beitrag zu zahlen ist als für die Unterbringung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung; ebenso verhält es sich mit den unterschiedlichen Erstattungsmodellen bei Zahnleistungen (Behandlung: im Rahmen von mindestens 50% bis mindestens 90% und Ersatz: im Rahmen von mindestens 50% bis mindestens 75%; siehe den Artikel zur privaten Krankenversicherung im Testheft Nr. 10 Oktober 2007 von Stiftung Warentest, S. 16-17). Mehr für etwas zu bezahlen um eine höhere Leistung zu erhalten ist aber, sofern es grundsätzlich jedem offensteht, kein "Privileg", sonst wäre es auch ein "Privileg", sich ein Spitzenklasseauto als Wagen zu leisten, wenn man das Geld dazu hat und einem die "Extras" das wert sind... Es steht dem einzelnen Versicherten auch der gesetzlichen Kassen frei, sich zusätzlich in bestimmten Bereichen wie z.B. dem Zahnersatz privat abzusichern, um hier eine Leistung über die Grundleistung ihrer gesetzlichen Kasse hinaus zu erhalten.

Was eine wirkliche Diskriminierung der gesetzlich Versicherten durch die eigene Kasse darstellte, war vor der Gesundheitsreform, ihnen bei der Wahl einer teureren Behandlung, z.B. bei Zahnbehandlung oder -ersatz den Grundbetrag für die Regelbehandlung vorzuenthalten. In solch einem Fall kann man tatsächlich von einem "Nachteil" oder einer "Benachteiligung" der gesetzlich Versicherten sprechen, da die privaten Patienten diese Wahlfreiheit in ihrem Versicherungssystem bereits vor der Reform hatten. Dieser Punkt ist jetzt jedoch ausgeräumt.

Für privat Versicherte existiert die finanzielle Benachteiligung, dass eine Erhöhung der Zuzahlung für Zahnbehandlung und -ersatz nicht mit dem regelmäßigen Besuch der Vorsorge und dem Führen eines Bonushefts über 5-10 Jahre erreicht werden kann. Dieses "beitragsneutrale Modell" der Leistungsaufstockung bleibt bisher den gesetzlich Versicherten vorbehalten. Auch müssen bisher Frauen in der privaten Versicherung rund 30% höhere Beiträge zahlen als Männer und vor ihrer Aufnahme in einen Vertrag schwer erkrankte Menschen oder Menschen mit ererbtem Risiko, sofern sie aufgenommen werden, einen Risikozuschlag. (Hier ist aber zu hoffen: ab 2008 muss die durchschnittliche tarifliche Benachteiligung von Frauen ausgeräumt werden und ca. ab 2009 muss jeder zuletzt privat Versicherte, der zur Zeit versicherungslos ist, zu einem Tarif wiederaufgenommen werden, der nicht höher als der Höchstbetrag der gesetzlichen Versicherung sein darf und dasselbe leisten muss.)

Eine Benachteiligung für gesetzlich Versicherte kann durch die Art der Abrechnung der Arztkosten in der Terminvergabe entstehen: eine Studie der AOK zeigt das Ergebnis, dass 25,3% der gesetzlich Versicherten, doch nur 7.8% der privat Versicherten beim Arztbesuch mindestens zwei Wochen auf einen Termin warten müssen (siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,467724,00.html & http://www.aerzteblatt-studieren.de/doc.asp?docId=104993).

Ein Artikel, der die Ursachen dieses Symptoms erklärt, erschien in "Active for life. Das Magazin für aktives Leben, Wellness & Gesundheit in Ostbayern", Ausgabe Oktober/ November 2007, S. 32-33. Hier findet sich die Erklärung, dass jedem Arzt für die Behandlung von gesetzlichen Patienten pro Quartal ein Budget zusteht. "Hat der Arzt sein Quartalsbudget erschöpft, so muss er die Kosten für die Untersuchung jedes weiteren Kassenpatienten selbst bezahlen und bekommt dafür keinen Cent. Bei Kassenpatienten versuchen die Sprechstundenhilfen daher oft den Termin in das nächste Quartal zu legen, um mit einem neuen Budget arbeiten zu können, wohingegen beim Privatpatienten einfach eine Rechnung ausgestellt wird. Hier gibt es keine Budgetierung - die Arztleistung wird so bezahlt, wie sie erbracht wurde." (S. 33)

Es klingt am sinnvollsten, neutral Unterschiede zwischen den Kassensystemen und ihrem Funktionieren zu formulieren; so ist es unter den Punkten "Grundprinzipien" und vor allem "Unterschiede zwischen GKV und PKV" ja bereits geschehen. Trotz der Komplexität der beiden Versicherungssysteme lassen sich in diesem Kontext also die Vorteile, d.h. sofern man auf Grund seiner finanziellen Situation die Wahlmöglichkeit hat, das bessere Preis-Leistungsverhältnis des bisherigen GKV-Systems für Menschen mit niedrigerem Einkommen, einer größeren Familie oder chronischer Erkrankung, des bisherigen PKV-Systems für Menschen mit höherem Einkommen, ohne Familie und größere Erkrankungen und in noch jungem Alter ablesen.


irgendwie passt das geschrieben bei "Aufgaben" eher zu krankenhäusern o.o krankenkassen zahlen doch eher die gebühren o.o


Hmmm, der Artikel klingt so, als ob eine GKV verpflichtet wäre, generell jeden als Mitglied aufzunehmen. Inwieweit ist das so? Sollte man präzisieren.

Hallo Thomas, warum hast du denn den Link zu den GKV-Reformen der letzten 15 Jahren herausgenommen? Der Artikel gibt doch einen guten Überblick und ist auch ausgesprochen neutral formuliert. Und ausschließlich staatliche Stellen anzugeben finde ich etwas einseitig. Gruß, Ballablue

Ich bin der Meinung, der Weblink erfüllt nicht die in Wikipedia:Weblinks genannten Grundsätze. Gruß --Thomas S.Postkastl 11:16, 13. Jun 2006 (CEST)
Auf welchen Grundsatz genau beziehst du dich? Gruß, Ballablue
Ich finde, er enthält zu diesem Lemma keine konkreten weiterführenden Informationen, könnte mir den link aber gut im Artikel Gesundheitsreform vorstellen. --Thomas S.Postkastl 12:14, 13. Jun 2006 (CEST)
Um den Faden nach längerer Pause mal wieder aufzunehmen: Bei der Überarbeitung der Grundprinzipien ist mir erneut aufgefallen, dass viele der derzeitigen GKV-Strukturen kaum zu verstehen sind ohne ein Überblick über die bisherigen Veränderungen. Und in dieser Hinsicht bietet der Artikel sehr viele weiterführende Informationen. Außerdem bezieht sich einer der vorhandenen Links ja ebenfalls auf die Gesundheitsreform, allerdings handelt es sich dabei um eine staatliche, also nicht unabhängige Quelle. Ich fände aber genau solche unabhängige Quellen bei einem derart umstrittenen Thema wichtig. Es fehlt hier übrigens noch völlig der Abschnitt Literatur, zu dem mir einige gute Bücher einfallen würde. Vielleicht als Kompromiss: Dort könnte man auch den Aufsatz unterbringen. Ich mache einfach mal einen Vorschlag, schau's dir an. Gruß --Ballablue 13:27, 30. Jun 2006 (CEST)

Löschung von Abschnitten mit Verneinungsaussagen

Ein Enzyklopädieartikel sollte ausdrücken, was eine Sache ist, und nicht, was eine Sache nicht ist. Daher rege ich an, die beiden Abschnitte "Kein Verfassungsrechtlicher Existenzanspruch der GKV" und "Keine Grundrechte der GKV" zu entfernen. Sonst müsste z.B. diese Einlassung bei allen Dingen stehen, die keine Grundrechte haben ("Keine Grundrechte des Osterhasen"). --Abr 20:45, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ist, denke ich, okay. Klugschnacker 21:01, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Na klar, der Osterhase wär wichtiger. hat ja mehr Beitragszahler und Versicherte....

Furchtbar geschrieben

Kleine allgemeine Kritik zum Artikel. Der Artikel liest sich mehr oder weniger wie eine reine Selbstdarstellung der GKV.

Der Einleitungssatz ist noch in Ordnung, aber dann würde ich mich fragen, wofür gibt es überhaupt die Gesetzliche Krankenversicherung.

Aber der nächste Satz unter "Aufgaben und Gliederung" ist dann irgendwas aus demn SGB abgeschrieben. (Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern) Entschuldigung. Jede Art von Krankenversicherung läßt sich so beschreiben. Warum ist das überhaupt gesetzlich geregelt? Kann man Gesundheit der Versicherten nur über die GKV sicherstellen? Aua. Schon der Omatest tut mir weh.

Ich lese den Artikel nicht "wie eine reine Selbstdarstellung der GKV". Der Artikel fasst relativ gut zusammen, was ich z.B noch aus dem Sozialkundeunterricht zu dem Thema noch weiß. Insofern sehe ich den behaupteten Mangel an Belegangaben hier auch nicht wirklich als Problem an.
Deine Kritik an der Definition nach § 1 SGB V: "Aufgabe der gesetzlichen Krankenverischerung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern" geht fehl.
Diese Definition trifft gerade nicht auf die PKVen zu! Die GKV ist Mittel zum dem in § 1 SGB V definierten Zweck.
Eine PKV hat aber gerade nicht den in § 1 SGB V definierten Zweck. Eine PKV ist ein Wirtschaftsunternehmen und dient primär den (wirtschaftlichen) Zwecken seiner Eigentümer. Die PKV ist somit ein Mittel zur Gewinnmaximierung; die GKV ein Mittel zur Gesundheitsmaximierung.
Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Auslegung von Gesetzen, Verordnungen, Verträgen, etc.

Also. Mein Vorschlag. Wenn der Artikel schon weitestgehend nur die Gesetzeslage beschreibt, kann man das dann nicht auch deutlich machen, indem man das oben hinschreibt, oder als Überschrift "Gesetzeslage" so gliedert? Dann kann ich als Leser wenigstens entscheiden, was mich an dem Artikel interessiert. Wenn mich die Gesetzeslage interessiert. ok, wenn ich aber eine wertfreie soziologische Beurteilung erfahren will, dann bestimmt nicht so. --Krähenfüßchen 15:52, 15. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich finde nicht, dass soziologische Beurteilungen wertfrei sind. Auch glaube ich nicht, dass es das Ziel eine Wikipediaartikels sein muss, eine soziologische Beurteilung abzugeben. Kann, muss aber nicht

Altersrückstellungen

Der Halbsatz "da zum einen Altersrückstellungen nicht vom „alten“ zum „neuen“ Versicherer übertragen werden" stimmt nicht mehr ganz. Ab 2009 kann man zumindest einen Teil seiner Altersrückstellungen (in der Höhe, wie sie im Basistarif angefallen wären) zur neuen Versicherung mitnehmen. 84.131.225.22 02:11, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Beitragsentlastung für hauptberuflich Selbstständige

Laut einiger Quellen im Internet wurde die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige ab 01. April 2007 dahingehend aufgeweicht, dass es auf Antrag möglich ist, als Geringverdiener mit 1225,- statt 1837,50 EUR bemessen zu werden. Leider konnte ich keinen Gesetzestext finden, der das ausdrücklich und verständlich belegt. Bisher habe ich nur folgendes gefunden:

Wenn sich jemand damit auskennt und noch andere, bessere Quellen dafür findet, wäre es schön, das im Hauptartikel mit zu erwähnen, damit andere betroffen das rechtzeitig beantragen können. Ich habe es gerade erst erfahren und auf diesem Wege im letzten Jahr ~1200 an die GKV verschenkt.

Gruß,

Anja

Verwaltungskosten

Der zweite Satz begründet mit dem Wort "deshalb" die Verwaltungskostendeckelung ab 2003 mit im ersten Satz dargestellten gewesenen Ausgabensteigerungen bis einschließlich 2005. Das ist keine saubere logische Folgerung. Die Quelle 8 http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/verwaltungskosten.html existiert nicht mehr, zumindest nicht am angegebenen Ort. --Abr 23:19, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten


"Die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stiegen von 1992 bis 2005 um 50,2 Prozent stark an." 50,2% in 13 jahren entsprechen gerade einmal 3,18% p.a. - nominal. Das ist leicht mehr als das nominale BIP, also da von einem starken Anstieg zu sprechen, halte ich für überzogen.

fehlt

Die historische Entwicklung fehlt völlig; Bismarck,Preussen, SPD/Gewerkschaften, Ausweitung auf "Deutschland"... - haben wir dazu eigene Artikel? Dann sollte auf diese deutlich verwiesen werden. --SchallundRauch 13:05, 4. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

POV: Meinungsmanipulation durch Zitieren willkürlich geschnittener Statistiken

Die Änderung '16:09, 7. Aug. 2008 Wettig (Fast die Hälfte der Kosten im Gesundheitswesen verursachen Patienten über 65 Jahre. 111,1 Milliarden Euro kosteten Behandlung, Prävention, Rehabilitation oder Pflege von Menschen jenseits der Pensions)' bringt eine willkürlich geschnittene Statistik ein und ist damit POV. Soll hier jung gegen alt aufgebracht werden? Dem Kostenvergleich 2006 zu 2002 müsste mindestens ein Belastungsvergleich (Beiträge + Selbstbeteiligungen + Eigenmedikation) für den gleichen Zeitraum gegenübergestellt werden. Aber warum eigentlich diese Gruppengrenze 65, wenn eine Morbiditäts- / Eigenaufwandskurve nach gleichgroßen Lebensaltersgruppen mit Angabe der Entwicklungen im Mehrjahrestrend doch deutlich objektiver wäre? ==Abr 00:01, 8. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wie passen die 111,1 Milliarden, "die die Hälfte der Gesundheitskosten verursachen" mit "summiert die Gesamtausgaben aller GKV im Jahre 2007 auf 153,6 Mrd. Euro..." zusammen??

Prämienzuschlag Märchen

Wer hat dieses Märchen vom Prämienzuschlag von bis zu 1500% eingefügt? und als Beleg ein Link auf irgendein obskuren Blog? Wie lächerlich! Es gibt sowas wie ein Prämienzuschlag überhaupt nicht, und schon garnicht in der exorbitanten Höhe. Gemeint ist wohl da in dem Zusammenhang der sog. Säumniszuschlag (1% bzw. 5% vom Monatsbeitrag), vgl. § 24, SGB V. Ein Prämienzuschlag kommt jedemfalls im ganzen Fünften Sozialgesetzbuch nirgends vor. 92.226.206.32 10:24, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt?

Was sind eigentlich "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt"? Ist da nicht ein Widerspruch in sich? Eine Bruttoeinnahme, also z. B. der Bruttoarbeitslohn, kann doch gar nicht zum Lebensunterhalt verwendet werden, weil da noch was abgezogen wird, z. B. Steuern, Sozialabgaben etc. Also können zum Lebensunterhalt nur die Nettoeinnahmen verwendet werden. --Turdus 17:48, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Familienversicherte

In §10 SGB V steht schlicht: 'Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese ...'. Dann ist die Formulierung 'standesamtlich verheirateter Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner eines Mitglieds' nur überzogenes Geschwafel.--Abr 21:04, 19. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Beitragssatz: widersprüchliche Angaben

In diesem Artikel , in Beitragssatz und Krankenversicherung sind widersprüchliche Angaben zum Beitragssatz für gesetzliche Krankenkassen.

Das muss dringends korregiert werden!

Grundsätzlich sollte bei solchen Themen - deren Inhalt sich jedes Jahr ändert - jegliche Redundanz vermieden werden.

--Fredric 16:46, 12. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Krankenversicherungspflicht auch für Selbständige!

Folgender Absatz unter der Grafik im Abschnitt 'Versichertenstruktur' bedarf der Verbesserung:

"Die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist bei Arbeitnehmern abhängig vom Einkommen (Selbständige sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Sozialgesetzbuches und daher nicht versicherungspflichtig). Bei einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann ein Arbeitnehmer als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, einen Versicherungsvertrag bei einem Anbieter für private Krankenversicherungen abschließen oder theoretisch auch gar nicht krankenversichert sein, wobei dies wegen des hohen finanziellen Risikos in der Praxis kaum vorkommt."

Meine Meinung dazu, ich bin kein Fachmann: Seit April 2007 bzw. Jan. 2009 herrscht doch Versicherungspflicht. Selbständige die mal gesetzlich versichert waren fielen automatisch in die gesetzliche zurück, wenn sie nicht durch Abschluß einer privaten Versicherung diesem Zwang entgingen.

Besteht da tatsächlich noch die Möglichkeit, in D als Inländer ohne Krankenversicherung zu leben? Nachdem was ich in den folgenden Links gelesen habe wohl nicht. Die Technikerkasse weist auch auf die Pflicht hin, aber nicht die Möglichkeit der Privatversicherung.

Links: http://www.anwaltseiten24.de/patientenrecht/arztrecht/news/krankenversicherungspflicht-fur-alle.html http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/uebersicht/krankenversicherung-fuer-selbststaendige-ab-2009.html http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/krankenversicherung-fuer-selbststaendige-krankenversicherungspflicht-und-rueckkehr-recht.html

-- 213.157.1.59 15:57, 27. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Einige Anmerkungen

Moin, moin, einige Aussagen scheinen mir falsch, bzw. ungenau zu sein:

1. "Bei der PKV wird eine Versicherungsprämie nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Lebensalter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet."

Das stimmt so pauschal nicht.

  • Bei der Kindernachversicherung in der PKV wird, unter der Voraussetzung, das das neugeborene Kind innerhalb von 2 Monaten nach Geburt bei der PKV der Eltern/eines Elternteils angemeldet wird und der Versicherungsschutz des Kindes nicht "besser" als der der Eltern ist, das Kind rückwirkend ab Geburt ohne Risikozuschläge versichert, unabhängig vom Gesundheitszustand des Kindes.
  • Ich weiss, das von vielen PKV-Unternehmen einige Berufe in den Annahmerichtlinien für einige Tarife ausgeschlossen werden. Dies ist aber keine Frage der Prämienhöhe, sondern des Zustandekommen des Vertrages (Klassiker: Prostituierte werden, meines Wissens, nur durch ein Unternehmen als solche Versichert.).
2. "Zum Beispiel dadurch, dass Altersrückstellungen vor Inkraft-Treten des Gesundheitsfonds nicht vom „alten“ zum „neuen“ Versicherer übertragen werden konnten. Nun ist dies möglich."

Die Portabilität der Alterungsrückstellungen in der PKV hat nichts mit dem Gesundheitsfonds zu tun. Gar nichts ! Die Portabilität der AR in der PKV wurde lediglich durch das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" festgelegt. Das gleiche Gesetz ist auch die Grundlage für den Gesundheitsfonds. Die Alterungsrückstellungen sind nach wie vor, aus guten Gründen, zu großen Teilen nicht portabel. Portabel ist nur der Teil der AR der entstanden wäre, wenn der Versicherte über die gesamte Versicherungsdauer im brancheneinheitlichen Basistarif der PKV versichert gewesen wäre. (nicht signierter Beitrag von Kmuellenholz (Diskussion | Beiträge) 10:36, 1. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Härtefallregelung

Diesen Satz finde ich unglücklich bzw. falsch formuliert: " Für die nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung versorgten Versicherten bedeutet dies, dass sie nie mit mehr Kosten belastet sein werden, als ihnen angesichts ihrer finanziellen Situation gesetzlich zugemutet wird." Das Zitat gilt nur wenn es ausschließlich um Mittel geht die von der Krankenkasse bezahlt werden. Da jedoch auch bei vielen Hilfsmitteln "Aufzahlungen" (nicht Zuzahlungen) vom Händler verlangt werden und viele Medikamente nicht mehr bezahlt werden (die zwar immer noch nötig sind, jedoch nicht mehr verschreibungspflichtig und deshalb von gesetzlichen Kassen überhaupt nicht mehr bezahlt werden) kann natürlich jeder gesetzlich Krankenversichert immer noch finanziell überfordert werden. Selbst dann wenn er die Härtefallregelung bewilligt bekommt. ConjurerDragon 13:03, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Grottenfalscher erster Satz im ersten Gliederungspunkt

Der erste Gliederungspunkt (Aufgaben und Gliederung) beginnt, wie es schlimmer kaum sein kann: Was dort als angebliche Aufgaben der Krankenkasse(n) dargestellt wird, ist in Wirklichkeit Aufgabe der Ärzte (unbeschadet der Kooperation seitens der Patienten). Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Behandlungskosten zu finanzieren und damit eine (Sozial-)Versicherung darzustellen.--89.244.67.61 13:16, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Mal angenommen, du hättest recht - warum steht das dann so im SGB - ? --Reni Tenz 13:52, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Danke für den ersten Hinweis. Das Wort "Krankenkassen" war falsch aus dem § zitiert. Das hast du wohl übersehen, Reni Tenz. Ich habe es berichtigt - laut Gesetz in: "gesetzliche Krankenversicherung". Auch wenn ich es auch eher als Aufgabe der Ärzte ansehe, aber Wortlaut ist Wortlaut... --Rudolfox 16:01, 1. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Wer bezahlt die Krankenversicherung in Deutschland

  1. Leider finde ich nichts in dem Artikel dazu, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen ca. ein Drittel so hoch sind wie die Kosten für die gesamte ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung. Anders ausgedrückt: Während die Krankenkassen 8,29 Milliarden Euro für ihre Verwaltung ausgaben, standen für die Vergütung der knapp 140.000 ambulant tätigen Ärzte in Deutschland nur 24,3 Milliarden Euro zur Verfügung?
Nachtrag: die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland stiegen von 1992 bis 2005 um 50,2 Prozent an!!! Was für eine Rendite? Dafür wird der prozentuale Anteil für die Vergütung der Leistungen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten seit Jahren weniger!!! Da sollte man mal drüber nachdenken.
  1. Kann man irgendwo mal nachlesen, wieviel Prozent der deutschen Bevölkerung welchen Anteil der Gesundheitskosten tragen? Wenn ich das jetzt nur halb verstanden habe, entschuldige ich mich schon vorab. Aber bezahlen den wirklich nur 28,6 Mill. + 4,8 Mill. der Bevölkerung den Hauptanteil der Gesundheitskosten in Dtld.? Da Rentner selber nichts erwirtschaften und ihren Beitrag von der Rente zahlen, die letzendlich auch durch die Beiträge der heutigen Beitragszahler finanziert wird, kann man diese Gruppe ja eigentlich nicht mit rein rechnen! Außerdem muss man ja noch die 3,8 Mill. (5,4%) Arbeitslosen und ca. 0,6 Mill. (0,9%) - Azubis, Praktikanten, Landwirtschaftliche Unternehmer von den 28,6 Mill. abziehen. Dass heisst ca. 40% der Bevölkerung zahlen für alle. Und wer von diesen 40% bezahlt den Löwenanteil? Kann man das mal irgendwo nachlesen oder schweigen sich da die Politiker und Krankenkassen für die "Wahrung des sozialen Friedens" in Dtld. aus? (nicht signierter Beitrag von 178.25.70.71 (Diskussion) 21:08, 29. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Ich möchte einen Abschnitt "Kritik" am Ende des Artikels einfügen

Dieser könnte z.B. so aussehen: (OK ? Anregungen ?) --Neun-x 12:00, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Pardon, aber das scheint mir völlig überdimensioniert, insbesondere das ausführliche Däke-Zitat, und liest sich alles wie O-Ton Bund der Steuerzahler. Damit die Kritik nicht untern Tisch fällt: Geht's auch eine Nummer kleiner? --Reni Tenz 14:51, 12. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Kritik

Das Forschungsinstitut des Bund der Steuerzahler KBI veröffentlichte Februar 2010 eine 104-seitigeStudie "Versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung" (PDF).[1] (Anm.: in früheren Studien hatte es sich bereits mit den versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beschäftigt).

Die Studie ermittelt und bewertet für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die versicherungsfremden Leistungen sowohl auf der Ausgabenseite als auch auf der Einnahmenseite der GKV.

Darin fast Dr. Karl Heinz Däke die Kritik des Bundes der Steuerzahler (dessen langjähriger Vorsitzender er ist) so zusammen:

In den letzten Jahren sind die Bundeszuschüsse zu den gesetzlichen Sozialversicherungen fortlaufend erhöht worden. Damit ist die Tendenz zur verstärkten Finanzierung der Sozialversicherungsleistungen mit Steuermitteln deutlich erkennbar. Die Zuführung von Bundeszuschüssen an die Sozialversicherungen ist aber nur insoweit sachgerecht und geboten, als diese unentbehrliche versicherungsfremde Leistungen anbieten. Die Höhe der Bundeszuschüsse sollte deshalb stets nach den Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen bemessen werden. Allerdings fehlt in allen Sozialversicherungszweigen eine gesetzliche Definition des Begriffs der versicherungsfremden Leistungen sowie eine aktuelle Aufstellung sämtlicher versicherungsfremder Leistungen seitens des Gesetzgebers. ...

Die .. Institutsstudie zeigt, dass auf der Ausgabenseite der GKV zahlreiche versicherungsfremde Leistungen existieren, von denen die meisten zumindest teilweise abgebaut werden können bzw. die Finanzierungszuständigkeit auf andere Sozialversicherungsträger übertragen werden kann. Die verbleibenden versicherungsfremden Leistungen sollten sachgerecht durch den Bundeszuschuss gedeckt werden, der dann deutlich reduziert werden kann. Zudem ist es erforderlich, die Koppelung des Bundeszuschusses an die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen gesetzlich zu verankern und auch den Begriff der versicherungsfremden Leistungen im Gesetz zu definieren.

Auf der Einnahmenseite der GKV kann die Beitragsfreiheit von Ehegatten und Lebenspartnern sowie von Beziehern von Mutterschafts-, Erziehungs- und Elterngeld als versicherungsfremd beurteilt werden; die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder ist dagegen nicht versicherungsfremd.

Da eine uneingeschränkte Finanzierung der versicherungsfremden Komponenten aus Steuermitteln nicht gerechtfertigt erscheint, stellt das Institut Möglichkeiten zu ihrem Abbau dar. Eine mögliche Option zur Stärkung des Versicherungsprinzips bestünde darin, von den durch die Beitragsfreiheit begünstigten Versichertengruppen einen eigenen Mindestbeitrag zu erheben. Falls ein solcher Mindestbeitrag eingeführt würde, sollten die daraus resultierenden Mehreinnahmen der GKV zur Finanzierung der Mindereinnahmen verwendet werden, die durch die vom Institut empfohlene Reduzierung des Bundeszuschusses entstehen würden.

Im Ergebnis spricht sich also das Institut für eine klare Zweckbindung des Bundeszuschusses an die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen sowie für eine Stärkung des Versicherungsprinzips auf der Einnahmenseite der GKV aus.

Durch die Reduzierung des Bundeszuschusses würden Mittel freigesetzt werden, mit denen notwendige Entlastungen der Steuerzahler bei der Einkommensteuer und die erforderliche Rückführung der Nettokreditaufnahme mitfinanziert werden sollten.

Darüber hinaus ist es unerlässlich, auch bestehende Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite der GKV auszuschöpfen, um auf diese Weise die Beitragszahler zu entlasten. (Zitatende Dr. Däke)

Quellen

  1. KBI Karl-Bräuer-Institut 2010