Diskussion:Feiertag (Deutschland)

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Feiertag (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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GiftBot (Diskussion) 10:29, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Berlin

In Berlin wird wohl der 8. März (Weltfrauentag) der neue Feiertag sein. MfG Harry8 16:52, 17. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Das steht jetzt fest. MfG Harry8 23:42, 24. Jan. 2019 (CET)Beantworten
Beleg: 8. März, mfG Harry8 21:15, 29. Jan. 2019 (CET)Beantworten
ist eingefügt erledigtErledigt --Nordprinz (Diskussion) 12:12, 12. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Der 8. Mai 2020 wird in Berlin ein einmaliger gesetzlicher Feiertag sein. Offizieller Titel "75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa". Beleg: Pressemitteilung des Senats und Gesetzesblatt. Da ich nicht weiß, wie solche Feiertage erfasst werden, würde ich jemanden um Ergänzung bitten. --R. Buchholz (Diskussion) 18:47, 29. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Frauentag auch noch in die Übersicht der Wochentage eingefügt -- ich hoffe, das wird nicht wieder von irgendjemandem rückgängig gemacht ... --Maribert (Diskussion) 14:38, 14. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Stiller Feiertag; Karwoche ?

Zitat: Karwoche ab Palmsonntag (7 Tage vor Ostersonntag); mich würde interessieren wo und wann (historisch ?!). Müsste belegt und wenn dann auch zeitlich zugeordnet werden (sowie staatlich oder kirchlich ?!)--In dubio pro dubio (Diskussion) 00:33, 17. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

$ 8 Abs. 3 des Baden-Württembergisches Feiertagsgesetzes: An den übrigen Tagen der Karwoche (Palmsonntag bis Karsamstag), ... können öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, auch soweit sie nach § 7 Abs. 2 nicht verboten sind, von der Kreispolizeibehörde auf Antrag der Ortspolizeibehörde verboten werden, wenn sie nach den besonderen örtlichen Verhältnissen Anstoß zu erregen geeignet sind.
§ 3 Abs. 3 des Bayerischen Feiertagsgesetzes: Stille Tage sind Aschermittwoch, Gründonnerstag ...
$ 7 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes NRW: lediglich Tanzverbot am Gründonnerstag ab 18 h
Das heisst, diese Regelungen sind von Bundesland bis Bundesland abhängig. So steht es auch im Artikel "Genaueres muss im Einzelfall den Feiertagsgesetzen der Länder entnommen werden. Die grundsätzlich einem Schutz unterliegenden stillen Tage sind nach Ländern verschieden und können umfassen".
Ich habe daher den Baustein im Artikel wieder gelöscht. --Nordprinz (Diskussion) 01:40, 17. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Du Schelm hast einen Belegbaustein ohne einen Beleg im Artikel zu hinterlassen entfernt ;). Ich hab das nun nachgeholt, aber Dank für Deine Recherchen (der Rest war ja bekannt). Beste Grüße --In dubio pro dubio (Diskussion) 23:15, 17. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Meine Überlegung war, es bei der Überschrift nach Ländern verschieden zu belassen, weil wahrscheinlich in jedem Bundesland eine andere Regelung besteht. Am Freitag könnte ich mal weiter suchen. Aber wenn man diese Regelung ausführlich erwähnt, müsste man ja auch im Artikel die unterschiedlichen Regelungen bei Totensonntag und Volkstrauertag ausführlich schreiben, weil auch dort in jedem Bundesland eine andere Regelung besteht, was man bis wann nicht darf. Das hat dann an Totensonntag zum Beispiel die Folge, dass in der Bundesliga die zwei Sonntagsspiele in Bundesländern sein müssen, wo um 15.30 h bzw. 18.00 h kein Sportverbot besteht. Zum Beispiel in NRW Sportverbot bis 18 h, in Niedersachsen komplett, in Baden-Würtemberg nur bis 13 h. Würde diese im Detail nicht den Artikel sprengen?--Nordprinz (Diskussion) 23:29, 17. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
nunja, bin von Karwoche hierher gestoßen und hatte mich gewundert, als ich las, dass die gesamte (!) Karwoche hier als stiller Feiertag galt; ich wohne in einem anderen Bundesland und war etwas überrascht (und dachte eigentlich nur dass unsere Bajuwaren so ticken). Ja jedes Feiertagsgesetz (kein Arikel übrigens) können wir wohl hier nicht ablichten, Besonderheiten oder Ausnahmen sollten aber sicherlich erwähnt und falls notwendig bereft werden. Grüße --In dubio pro dubio (Diskussion) 23:39, 17. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
ich schau mal Freitag alle Regelungen durch und liste Besonderheiten hier in der Diskussion auf. Dann kann man immer noch überlegen, was davon ggf. noch in den Artikel kommt, oder nicht. --Nordprinz (Diskussion) 23:43, 17. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
stresse Dich nicht, auch der Freitag ist ein (stiller) Feiertag ;) Imho wäre evtl ein Artikel Feiertagsgesetz sinnvoller; hier sollten evtl nur gravierende Abweichungen erwähnt werden. Nochmal: mein Baustein richtete sich alleine nur auf einen Punkt (der mittlerweile geklärt ist) und nicht auf den ganzen Absatz. Beste Grüße--In dubio pro dubio (Diskussion) 23:50, 17. Apr. 2019 (CEST)Beantworten