„Diskussion:Mordfall Christin Rexin“ – Versionsunterschied

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:::Da der Name des Opfers im TV vollständig genannt wird, ist die Lemmaverschiebung tatsächlich nicht erforderlich.
:::Da der Name des Opfers im TV vollständig genannt wird, ist die Lemmaverschiebung tatsächlich nicht erforderlich.
:::--[[Benutzer:Horst Gräbner|Horst Gräbner]] ([[Benutzer Diskussion:Horst Gräbner|Diskussion]]) 17:55, 30. Sep. 2018 (CEST)
:::--[[Benutzer:Horst Gräbner|Horst Gräbner]] ([[Benutzer Diskussion:Horst Gräbner|Diskussion]]) 17:55, 30. Sep. 2018 (CEST)
:::: Mir ging es zunächst einmal nur um die angekündigte Verschiebung für die ich aus den genannten Gründen keine Veranlassung sehe. Mit der Abkürzung der im Artikel behandelten Personen gehe ich mit dir aber konform, dafür sehe ich nach meinen Recherchen und nach deinen Ausführungen keine Veranlassung zur Ausschreibung der Namen und ich glaube auch nicht, dass es eine überzeugende Gegenargumentation dazu noch geben wird. Das kann gerne in den nächsten 48 Stunden geändert werden. --[[Benutzer:Armin P.|Armin]] ([[Benutzer Diskussion:Armin P.|Diskussion]]) 18:36, 30. Sep. 2018 (CEST)

Version vom 30. September 2018, 18:36 Uhr

Biographische Daten

Gibt es biographische Daten der Personen: Christin Rexin, geboren am X in Y, Cornelia Hinze, geboren am X in Y.? Gruss, --Graf zu Pappenheim (Diskussion) 09:40, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Insgesamt fünf Mordversuche

Insgesamt soll es sogar fünf Mordversuche auf Christin Rexin gegeben haben. Drei allein auf dem Reiterhof der Hinzes in Wutzetz bei Friesack. (Mord: Spurensuche im Dorf von Christin R. B.Z. 30. Juni 2012) --Graf zu Pappenheim (Diskussion) 10:47, 18. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Literatur von Gunter Pirntke

Moin, Moin,

was an Literatur von Gunter Pirntke falsch sein soll, erschliesst sich mir einfach nicht.

Gibt es denn an diesem Buch irgendetwas auszusetzen, was einer Wiederspiegelung falscher Tatsachen entspricht? Ich nehme mal stark an, dass sich das Buch auf die Prozessakten Hinze bezieht und daher sehe ich in diesem Fall nicht, warum es nicht erwähnt werden darf. Wenn es um Lizenzen, Urheberrechte, etc. geht, hat das doch absolut nichts mit dem Mordfall zu tun oder sehe ich da etwas falsch?

Gruss, --Graf zu Pappenheim (Diskussion) 05:04, 18. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Vorwissen nötig

Ohne Vorwissen sehr wirr zu lesen. Sollte im Hinblick auf uninformierte Leser neu geschrieben werden. Beispielsweise taucht unvermittelt eine Tanja auf, welche vorher nie erwähnt wurde.

 Namensnennung

In den gesamten verlinkten Belegen (dito Weblinks) werden weder der volle Name des Opfers noch die der Täter genannt. Einerseits sind sie somit beleglos und bereits von daher zu entfernen; aber offensichtlich hält sich die Presse auch an die Richtlinien des Deutschen Presserats (siehe Redaktionsdatenschutz im Pressekodex, Punkt 8.1 und 8.2). Die Presse sieht offensichtlich kein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an den Namensnennungen und meiner Meinung nach besteht dieses auch nicht. Zusätzlich gilt in der Wikipedia WP:BIO. Daher sind sowohl der Name des Opfers als auch die der Täter nur in abgekürzter Form anzugeben und der Artikel entsprechend zu verschieben. --Horst Gräbner (Diskussion) 15:59, 30. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

@Graf zu Pappenheim, Ralf Roletschek: --ZxmtIst das Kunst? 16:22, 30. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Ich sehe zumindest keinen Grund das Lemma zu verschieben. Es gibt ein Buch zum Mordfall Christin Rexin. Die große RTL-Doku startete mit dem Titel: Der Fall Christin Rexin aus Es war Mord!. Das ist sicherlich auch der Grund, warum Zxmt auf diesen Artikel gestoßen ist. Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Straftaten schreibt vor, dass Opfer und Täter ausgeschrieben werden dürfen und nennt als eine Grundlage dafür Buchveröffentlichungen. Benutzer:Zxmt: Es hätte übrigens ausgereicht an einer Stelle eine Diskussion zu starten und nicht an diversen Stellen Diskussionen anzuzetteln. --Armin (Diskussion) 17:38, 30. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
@Armin: Im von dir verlinkten Text (WP:BIO) wird nichts „vorgeschrieben“, sondern da ist zu lesen: „Die Namen von Opfern wie Tätern in aktuellen Kriminalfällen, die durch den konkreten Kriminalfall bekannt geworden sind, sollten in der Wikipedia daher nur dann ausgeschrieben werden, wenn diese Personen unter ihrem Namen nachhaltig in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind, zum Beispiel durch Buchveröffentlichungen ...“ Im Klappentext des Buches (siehe deinen Link und dort die Buchbeschreibung) sind die Namen der Täter jedenfalls abgekürzt. Zudem würde der Nachweis fehlen, dass das Buch „nachhaltig“ rezipiert wurde (selbst wenn sich im Inhalt die Namen der Täter ausgeschrieben finden) bzw. dass es außer diesem Titel noch weitere gäbe. Für mich ist kein Grund gegeben, hier von den Richtlinien des Presserats abzuweichen.
Und soweit sind die Namen der Täter auch nicht belegt; zumindest sind im Artikel dafür keine Belege angegeben. Welche Belege gäbe es dafür?
Da der Name des Opfers im TV vollständig genannt wird, ist die Lemmaverschiebung tatsächlich nicht erforderlich.
--Horst Gräbner (Diskussion) 17:55, 30. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Mir ging es zunächst einmal nur um die angekündigte Verschiebung für die ich aus den genannten Gründen keine Veranlassung sehe. Mit der Abkürzung der im Artikel behandelten Personen gehe ich mit dir aber konform, dafür sehe ich nach meinen Recherchen und nach deinen Ausführungen keine Veranlassung zur Ausschreibung der Namen und ich glaube auch nicht, dass es eine überzeugende Gegenargumentation dazu noch geben wird. Das kann gerne in den nächsten 48 Stunden geändert werden. --Armin (Diskussion) 18:36, 30. Sep. 2018 (CEST)Beantworten