„Diskussion:Kfz-Haftpflichtversicherung“ – Versionsunterschied

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Revert auf Version von Benutzer:Wolfgang Götz (00:01:34, 13. Jun. 2013). WP:DISK
Zeile 135: Zeile 135:
Im Artikel [[Ruheversicherung]] sind ebenso der Stand vor dem 1. März 2007 drinnen.
Im Artikel [[Ruheversicherung]] sind ebenso der Stand vor dem 1. März 2007 drinnen.
[[Benutzer:Wolfgang Götz|Wolfgang Götz]] ([[Benutzer Diskussion:Wolfgang Götz|Diskussion]]) 00:01, 13. Jun. 2013 (CEST)
[[Benutzer:Wolfgang Götz|Wolfgang Götz]] ([[Benutzer Diskussion:Wolfgang Götz|Diskussion]]) 00:01, 13. Jun. 2013 (CEST)

== Entschädigungsleistungen ==

''Ich hatte hier schonmal darauf hingewiesen, daß die Aufzählung der Entschädigungsleistungen für die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung eine rechtswidrige Manipulation zugunsten unseres mißratenen Rechtssystems darstellt, weil die gesetzliche Grundlage zur Ausfüllung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen, der § 249 BGB gewaltig eingeschränkt wird. Der besagt folgendes:''

::::<small>Bürgerliches Gesetzbuch
::::'''§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes'''
::::(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
::::(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.</small>
::::
''Würde nur zutreffen, was im Artikel steht, bekämen Unfallopfer, die schuldlos geschädigt wurden, nicht mal die Kosten für Rechtsanwälte von der "Gegnerischen".''

''Selbstverständlich können Betroffene auch '''Eigenleistungen''' geltend machen. Verbindlich für das Verhalten aller, also auch für Versicherungsgesellschaften, Geschädigte, Rechtsanwälte, Gutachter und Richter, sind immernoch unsere Gesetze und nicht irgendwelche Kommentare zu Urteilen von Einzelfällen, die nicht selten mit mangelhafter Rechtsaufklärung entstanden sind, weil Betroffene die beiden wichtigsten Rechte nicht kannten, die maßgebliche und entscheidende Ma§nahmen auf dem Rechtsweg ermöglichen!

Daß Geschädigte die Kosten für ein Papiertaschentuch präsentieren und dafür Ersatz haben möchten, weil sich beim Öffnen ihres "rechten Auges" eine dicke Freudenträne gelöst hat, versteht sich von selbst, denn mit dem Nachweis und dem Einfordern von einigen Cent dafür wird ja auch unersetzbare Lebenszeit verschwendet. Nachdem auch Geschädigte gehalten sind, den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollten Anspruchsteller also auf dem Teppich bleiben. Das werden sie gerne, denn ich mußte durch jahrelange Beschäftigung mit Rechtsunfällen folgendes erkennen: '''Vor allem Dauergeschädigte mit großen Schäden, die eigentlich auf die Schultern einer großen Versicherungsgemeinschaft verteilt werden sollten, damit die KFZ-Pflichthaftpflicht Sinn macht und nicht nur die Geizkrägen der Nation reich, legen schlußendlich sogar drauf nach jahrelangen zermürbenden Regulierungsanstrengungen!'''

Damit sind ziemlich viele Verkehrsteilnehmer gar nicht finanziell abgesichert durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ...''

''Was mit den Schrumpfinformationen unter "Entschädigungsleistungen" auf der Artikelseite mithilfe systemhöriger Wikipediaautoren stattfindet, provoziert jede Menge Mi§verständnisse, Reibungsverluste, Rechtsunfälle, Frustrationen und Aggressionen und belastet nicht selten den Steuerzahler. Und es macht nicht nur z. B. das "Forum für Unfallopfer" zu einer Werbeplattform für Geschädigtenhilfsmittel. Irreführende Rechtsaufklärung ließ nicht nur Dr. jur. Ralf Höcker gut Geld verdienen mit seinen Büchern und TV-Sendungen. '''Die Rechtsaufklärung liegt bis heute ganz in den Händen von Juristen und macht das Volk abhängig von der Kunst dieser kleinen Machtelite, die mit dem Recht auf's letzte Wort auch die größten Versicherungsgesellschaften zwingen könnte, das zu tun, was eine der besten Rechtsordnungen der Welt ermöglicht!'''

Nachdem ich auch schon einen konkreten Vorschlag gemacht habe vor längerer Zeit für die Umgestaltung des Abschnitts "Entschädigungsleistungen" im Artikel, und auch danach nichts passiert ist, um Anspruchsteller nach Schäden zu unterstützen mit dem, was dem Gesetz entspricht, '''fordere ich hiermit die "Freunde der Bewegung Wikipedia" auf,''' zu diesem überaus fiesen manipulativen Vorgang Stellung zu nehmen und alles Weitere zu veranlassen, damit nicht noch jemand auf die Idee kommt, mit dieser bewußten Schädigung sehr vieler Menschen eine Massenfeststellungsklage zu inszenieren.''

''Ich danke!'' --[[Spezial:Beiträge/2003:6B:C04:3501:791F:7E13:1C2D:E175|2003:6B:C04:3501:791F:7E13:1C2D:E175]] 20:16, 15. Okt. 2013 (CEST)

:Anmerkung vom Verfasser dieses Diskussionsabschnittes:

:Ich werde über verschiedene anderen Plattformen auf diesen Diskussionsbeitrag hinweisen, bitte insoweit, mich nicht auch noch darauf hinweisen zu lassen, daß man diesen Abschnitt unerledigt in die Versionsgeschichte versenkt hat.

:Ich hoffe, daß sehr schnell was geschieht, und ich nicht noch mit roter Schriftgestaltung laut werden muß wie beim Artikel '''"''Querulantenwahn''"'''. Der ist ja inzwischen nach hartnäckigen Verteidigungsversuchen wieder von den Wikipdiaseiten verschwunden. Aber leider verbreiten sogar renommierte Medien immernoch unrichtige Rechtsinformationen. Gestern abend beispielsweise wies Plusminus aus München darauf hin, daß die bekannten "Scherzensgelder" für Unfallgeschädigte, die Versicherern viele Scherze ermöglichen, auf Grundlage mangelhafter gesetzlicher Regelungen entstanden sei. Fakt ist, daß die längst vorhandene Rechtsgrundlage völlig ausreicht. Betroffene müßten nur verhindern, daß sie widerrechtlich ausgelegt wird von Juristen '''...!''!''''' Die hat niemand befugt, sich zu einer Pseudogesetzgebungsinstanz aufzuschwingen und so heftig vor rechtsdummen Bürgern herumzuflattern, daß die alles glauben, was in der Gegend herum fliegt.

:Das alles ist nicht nur ein bi§chen wichtig. Unsere Gesellschaft leidet ja nicht darunter, daß es zu viele Bürger gibt, die sich an die politischen Direktiven und Gesetze der Politiker halten, die notwendig wurden, weil es so viele Abgreifer, Beschei§er, Scherenspreizer - Machtsauger im weitesten Sinne gibt. Die können ja im gesamten Machtgefüge unserer Gesellschaft die "Arbeitsschwäche" der Justiz nutzen und damit sogar rechtschaffene Bürger mit der Androhung von Rechtsschritten erpressen. Was das Krisenmonster immer fetter und gefräßiger machte und weiter macht sind all die Leute, die sich nicht an unser Regelwerk halten und von denen unterstützt werden, die Juristen auch den größten Denkmist glauben. --[[Spezial:Beiträge/2003:6B:C04:3501:1862:6D36:B83E:8527|2003:6B:C04:3501:1862:6D36:B83E:8527]] 10:37, 17. Okt. 2013 (CEST)

Version vom 17. Oktober 2013, 10:52 Uhr

Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kfz-Haftpflichtversicherung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Schlage vor: "Grüne Karte" als eigene (Unter-)Rubrik zu gestalten. Das Thema ist etwas umfangreicher, als man es sich anfangs vorstellt.

Die bisherigen Empfehlungen: zwingend, erforderlich, empfohlen, nicht notwendig haben mit dem Kennzeichenabkommen noch nicht ihren "Schrecken" verloren, weil laut Webseite des deutschen Zentralrufes nicht jeder Dorfpolizist diese regelung schon kennt.

genauso: Schadensregulierung bei Haftpflicht ist sinnvoll unterteilt Unfallgegner: in Innland-Innland und Ausland-Innland

Hier ist eine Sortierung nach Erfordernissen der Nutzer - also Länderstruktur sicher sinnvoll


Mein Problem: habe nicht die Zeit und Gelegenheit es selbst zu machen. Konnte bisher nur erste Korrekturen machen.

Gerhard

grüne Karte

Würde es nicht reichen, einen Link zur "Grüne Karte"-Seite zu setzen? www.gruene-karte.de

Gruß

Daniel

In diesem Fall halte ich einen eigenen Artikel mit kompakter Erläuterung in wiki und Ergänzung des von Dir vorgeschlagenen Links für sinnvoll. --Alex2007 22:13, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Deckungssumme.

Die aktuelle Deckungssummen sind aus [1] ersichtlich --Andybopp 21:00, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

ein link zu Deckungssumme wäre gut

IM Artikel steht dass die gesetzliche Absicherung 7,5 Millionen sind - tatsächlich sind es aber nur 2,5 Millionen


Die Versicherung kann in der KH-Versicherung nicht bei grober Fahrlässigkeit regressieren. Abgefahrene Reifen wiederum stellen unter gewissen Voraussetzungen eine Gefahrerhöhung nach §23 VVG dar. Trunkenheit am Steuer (dies ist nicht automatisch Vorsatz!), Fahren ohne Führerschein sind Obliegenheitsverletzungen, bei denen der Versicherer vom Fahrer und - bei schuldhafter Mitwirkung - vom VN regressieren kann.

Der Begriff "Grobe Fahrlässigkeit" findet in der Kaskoversicherung Anwendung. Andreas B.

Haben die Versicherer jetzt tatsächlich, wie angedroht (nach diesem wahnsinnig teuren Brückenunfall) die unbegrenzte Deckung für Sachschäden aus dem Angebot genommen? --JensMueller 23:03, 19. Mai 2007 (CEST)Beantworten

FEHLERTEUFEL

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten 130% des Zeitwertes erreichen oder überschreiten und nicht bereits bei der Hälfte des Zeitwertes!


Im Versicherungsbereich wird von wirtschaftlichem Totalschaden gesprochen, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen. Der Geschädigte hat - sofern es sich nicht um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt - jedoch die Möglichkeit, sein Fahrzeug im Rahmen der Opfergrenze (130%-Grenze) reparieren zu lassen und die entsprechenden Kosten von der KH-Versicherung des Schädigers zu verlangen.

STIL?

Der zweite "Satz" des Artikels verfügt über kein Verb, oder anders gesagt: Der Stil tut weh! Bitte ändern, wer es kann und darf!

Jeder „darf“ - warum konntest du nicht selbst? --Johanna R. 11:42, 25. Sep 2006 (CEST)


Verkehrsopferhilfe

Da ist ein kleiner Fehler: Die Verkehrsopferhilfe haftet nicht bei Fahrzeugschäden mit Fahrerflucht, wo nur Blechschäden entstanden sind. Das ist in dem Artikel etwas missverständlich formuliert. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.7.127.230 (DiskussionBeiträge) 2:25, 27. Sep 2006 (CEST)) -- Badenserbub Disk. Bewerte mich! 10:32, 27. Sep 2006 (CEST)

Hab gerade die Halbsperrung gesehen und versiche mich mal daran --Badenserbub Disk. Bewerte mich! 10:32, 27. Sep 2006 (CEST)

Ich will nur mal was verstehen. Ich habe mir eben mal die Historie diese Artikel angeschaut. Und es wird immer wieder hin und her gewechselt zwischen Links an, Links aus. Ich würde einfach mal gern was generelles wissen. Warum wird das gemacht. Es sind doch Links die dazu passen. Hier scheint es 2 Gruppen von Redaktueren zu geben 1) Was passt wird dargestellt 2) Es wird nur dargestellt, was niemandem einen Vorteil bringt. Denn die könnten ja Visits oder Backlinks bekommen.

Das ist doch affig. Entweder die Ressource ist griffig, oder nicht. Und ich bin der Meinung da gibt es noch viel mehr, nämlich die Gesellschaften, die man dort reinschreiben sollte. Und die Vergleicher, die gut sind!

Also ... was soll der Müll, ich habe das Gefühl hier in einem Kindergarten zu sein.

Ach ja: Brief und Siegel ... ich habe das ganze hier nur beobachtet. Aber das kommt einem als Leser wie ein Kindergarten vor in dem ein Sheriff (oder auch 2) zu Hause ist, der Angst hat, dass jemand von Wiki profitieren könnte.

Dann bitte Regeln wie, "Es wird nicht verlinkt auf Seiten, die ausgehende Links haben, oder auf Seiten die Werbung beinhalten"

  • 1) gehören Beiträge unterzeichnet
  • 2) gehören Werbelinks nicht in einen Artikel und dazu gehören auch Weblinks zu angeblich unabhängigen Vergleichsrechnern oder Versicherungsgesellschaften (weil die Kfz-Versicherung praktisch alle anbieten). Andybopp 18:00, 25. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Anmerkung zu den vorhandenen Links: Link 2 ist nicht mehr aktuell. MfG Matthes (nicht signierter Beitrag von 178.1.103.31 (Diskussion) 13:11, 26. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Nachhaftung

In Abschnitt Kfz-Haftpflichtversicherung#Nachhaftung wird die einmonatige Verlaengerung des Versicherungsschutzes mit (§ 3 PflVG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 S. 1 VVG) begruendet. Fuer mich – wenngleich Laie – ergibt das Studium des Gesetzestextes keinerlei Hinweis auf eine solche Zwangsverlaengerung per Gesetz. --Ipgehtnicht 21:48, 9. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Habe den Fehler gefunden: Es ist § 117 Abs 2 VVG! --Ipgehtnicht 22:00, 9. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Heißt das, dass ein Unfallopfer nach Beendigung des Vertrages noch einen Monat Zeit hat, bei der Versicherung Schadensersatz zu verlangen, wenn der Unfall vor Beendigung des Vertrages geschehen ist ? Oder haftet die Versicherung auch noch für Unfälle, die innerhalb eines Monats NACH Versicherungsende geschenen sind (was theoretisch nicht passieren dürfte, aber naja) ? --HH58 (Diskussion) 13:01, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Rechtliche Grundlagen

Ist es wirklich so, dass hier der Gesetztgeber mit "Tricks" hantiert? Gibt es wirklich den Grundsatz, dass man Schadenersatz nur bei eigenem Verschulden gewähren muss?

Ich bin kein Jurist, aber zumindest im Grundgesetzt heißt es zum Thema Eigentum: "Eigentum verpflichtet", sowie dass es dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Von daher sehe ich hier keine rechtlichen Tricks, sondern eher eine Umsetzung des "Grundsatzes" einer Art "Eigentümerhaftung". Vielleicht mag ein Jurist dies mal beurteilen? --CasaLevi 18:01, 10. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Fehler bei Mindestdeckungssummen

Die Mindestdeckungssummen betragen derzeit EUR 2.500.000 für Personenschäden je geschädigte Person, EUR 7.500.000 für drei oder mehr geschädigte Personen (jedoch max. 2.500.000 je Person), EUR 500.000 für Sachschäden und EUR 50.000 für Vermögensschäden. Unter anderem nachzulesen: [2]

Viele Grüße Lio --168.168.33.250 14:55, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

"Straßenverkehr"

Die Versicherung haftet also für Schäden, die durch den Betrieb des KFZ im Straßenverkehr entstehen. Nehmen wir aber mal an, das Auto steht in einer fremden Garage, fängt durch einen technischen Defekt Feuer und die Garage brennt ab. Oder das daneben stehende Auto auf dem Parkplatz wird angekokelt. Ist das dann noch durch die KFZ-Haftpflicht gedeckt ? --HH58 (Diskussion) 13:01, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Übertrag aus dem Artikel

Folgender Text wurde von einer IP in den Artikel geschrieben.

Es gibt kein Gesetz, das den eigenen Aufwand Geschädigter aus der Verwirklichung des § 249 BGB ausschließt. Nachdem deutsche Gerichte Bürgern bzw. Unternehmen auch schon Tonerkosten als Schadensersatz zugesprochen haben für unverlangt bzw. ungenehmigt zugesandte Werbefaxe, und es kein Gesetz gibt, das Juristen Rechtssetzungsbefugnis einräumt, damit Richter nach Juristenmeinungen handeln und urteilen dürfen, werden sich nun die Verantwortlichen von Wikipedia mit rechtswidrigen Manipulationen ihrer freien Enzyklopädie zum Nachteil sehr vieler Menschen beschäftigen. Ich habe hier schon so viele registriert und gegen Verschwinden auf Knopfdruck gesichert, daß ich ein Buch darüber schreiben kann.

Dietmar JaCobi, Rechtsjournalist und Konfliktmanager

Ich übertrage das mal hierher - wer der Meinung ist, das gehöre auch nicht auf die Diskussionsseite, kann es ja wieder löschen. --HH58 (Diskussion) 16:20, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 10:39, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Teilbereich Vertragsbeendigung: Sollte überarbeitetet werden:

Der Begriff "Stilllegung des Fahrzeuges (zuerst Ruheversicherung / nach 18 Monaten Beendigung)" gibt es nicht mehr: Seit 1. März 2007 wird in Deutschland mit der Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeug der Versicherungsschutz beendet auch wenn den Unterschied zwischen - einer Ausserbetriebsetzung mit Reservierung des Kennzeichen für eine Wiederzulassung des Fahrzeug auf den selben Halter für eine bestimmte Zeit - einer Ausserbetriebsetzung ohne Reservierung des Kennzeichens gibt. Im Artikel Ruheversicherung sind ebenso der Stand vor dem 1. März 2007 drinnen. Wolfgang Götz (Diskussion) 00:01, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten