„Deutsch-liechtensteinische Beziehungen“ – Versionsunterschied

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[[1972]]: Der ''[[Grundlagenvertrag]]'' am [[21. Dezember]] (UdSSR garantiert [[Transitverkehr]] für Westberlin)
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[[1973]]: Eröffnung der Konferenz der [[OSZE]] in Helsinki ([[3. Juli]]); Deutschland ([[BRD]] und [[DDR]]) erlangen die UN-[[Vollmitgliedschaft]] ([[18. September]])
[[1973]]: Eröffnung der Konferenz der [[OSZE]] in Helsinki ([[3. Juli]]); Deutschland ([[BRD]] und [[DDR]]) erlangen die UN-[[Vollmitgliedschaft]] ([[18. September]])

Version vom 26. April 2005, 19:52 Uhr

Die Bundesdeutsche Außenpolitik von 1945-1989 wollte die Handlungsfähigkeit deutscher Außenpolitik wiederherstellen und Vertrauen in die Berechenbarkeit deutscher Politik schaffen, um mittelfristig die deutsche Einheit und die nationale Souveränität zu erreichen.

Kernaussage

Im Rahmen der bipolaren Weltordnung war und ist die wichtigste Botschaft, die Bundesregierung werde die Unverletzlichkeit der Grenzen respektieren, keine Gebietsansprüche stellen und sich in eine Europäische Sicherheitsarchitektur einbinden lassen.

Ausgangssituation

Garanten eines friedlichen Deutschland für die Nachbarländer blieben die Siegermächte mit ihren in Deutschland stationierten Truppen. Der große Rahmen war und ist durch die Weltmacht USA vorgegeben: Eindämmung durch Internationale Organisationen wie (KSZE) und Bündnisse (NATO) sowie nukleare Waffen auf deutschem Boden unter amerikanischer Kontrolle.

Adressaten

Erster Adressat deutscher Außenpolitik war und ist die damalige Besatzungsmacht USA. Der jeweilige Botschafter (ab 1955) hatte eine zentralen Position. Deutschland signalisierte die Bereitschaft, die Deutsche Einheit zurückzustellen, sich nach Westen zu orientieren und die Stationierung fremder Truppen zu bejahen. Mit Gründung der NATO (1949) stellte sich auch die Frage nach einer deutschen Armee; 1956 - elf Jahre nach Kriegsende - wurde sie aufgestellt.

Zweiter Adressat deutscher Außenpolitik war und ist Frankreich. Die Regierung in Bonn signalisierte, man wolle die deutsch-französische Aussöhnung vorrangig betreiben, um den Frieden in Europa langfristig zu sichern. Lokalpolitiker begegneten einander (Städtepartnerschaften); später auch Schüler (Deutsch-Französisches Jugendwerk, 1963). 1963 konnte auch der Elysée-Vertrag unterschrieben werden. Eine enge Koordinierung bis hin zu einer Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde möglich. So konnte in Bonn auch die atomare Bewaffnung des Bündnispartners akzeptiert werden.

Außenpolitik durch gesellschaftliche Organisationen und Programme

Trauerarbeit wird durch den Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge geleistet; ausländische Studenten als potentielle Elite von morgen nach Deutschland eingeladen (Eliteförderung durch Stipendien der Politischen Stiftungen); ausländische Journalisten können Deutschland besuchen (Programm Inter Nationes).

Außenpolitik durch Verträge

Viele weitere bilaterale Verträge kamen hinzu, denn mehr und mehr wurde der Wiederaufbau zum Erfolg und die deutsche Wiederbewaffnung in den Nachbarländern als Bedrohung empfunden. Die Einbindung in die NATO-Strukturen dienten als vertrauensbildende Maßnahme.

Außenpolitik als Aufgabe des Parlamentes

Zwischen 1949 und 1989 haben die Parteien CDU, FDP und SPD meist im Konsens agiert.

Meilensteine

1947: Der Marshallplan bietet Hilfen für Kohle und Stahl; der Wiederaufbau der Industrie beginnt.

1948: Die Londoner Sechsmächtekonferenz will die Gründung eines westdeutschen Staates. Von Juni 1948 bis 12. Mai 1949 dauert die Berlin-Blockade der UdSSR und die Luftbrücke der Westmächte; die Alliierten fordern Deutschland auf, eine Verfassung zu konzipieren (Rittersturzkonferenz der Deutschen Ministerpräsidenten; der Verfassungskonvent tagt)

1949: Der Staat wird neu etabliert, ein Entscheidungsspielraum für nationale Politik gewonnen (Verfassung von 23. Mai); aus Militärgouverneuren werden Hochkommissare. Am 4. April Gründung der NATO in Washington und Überlegungen zu einem deutschen Beitrag. Am 21. September Veröffentlichung des Besatzungsstatutes (Kontrolle über Abrüstung, Entmilitarisierung, Außenpolitik, Außenhandel, Devisenverkehr, Anwendung des Grundgesetzes). Im Petersberg-Abkommen (22. November) behalten sich die Alliierten konsularische Beziehungen, Demontagen, Entscheidungen über den Beitritt Deutschlands zu Internationalen Organisationen vor.

1950: Frankreich schlägt am 24. Oktober eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft vor, um den Aufbau einer deutschen Armee zu verhindern, im Oktober entsteht die Dienststelle Blank im Bundeskanzleramt zur Vorbereitung der Wiederbewaffnung.

1951: Bundeskanzler Konrad Adenauer ist zugleich Außenminister (15. März); die Basis für die Grundstoffindustrie (Montanunion ist die EGKS vom 18. April, dies bedeutet Aufhebung der internationalen Kontrolle über das Ruhrgebiet; Schaffung des Bundesgrenzschutzes - 1956 tritt dann die Hälfte der Beamten in die Bundeswehr ein.

1952: Das Luxemburger Abkommen vom 10. September sieht 3 Mrd. DM für die Eingliederung von 500.000 Flüchtlingen vor; Adenauer sieht in diesen Vereinbarungen mit Israel eine Verbesserung der moralischen Position Deutschlands in der Welt; UNHCR-Mitgliedschaft und eigene Mission bei der UNO in New York.

1953: Das Londoner Schuldenabkommen schafft die Voraussetzung für die deutsche Kreditwürdigkeit, für internationale Geschäfte und Exporterfolge (27. Februar).

1955: Adenauer zu Besuch in Moskau: Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der UdSSR und Repatriierung von 2 der 3,3 Mio. noch in der UdSSR befindlicher deutscher Kriegsgefangener. Die Gespräche finden 9. September-13. September statt. Der NATO-Beitritt bedeutet Ende des Besatzungsstatuts; aus Hochkommissaren der Alliierten werden Botschafter.

1956: Gründung der Bundeswehr als Armee innerhalb der NATO: Am 2. Januar Einrücken der ersten Rekruten.

1957 Der Bund der Vertriebenen gründet sich. Er vertritt 12 Mio. Flüchtlinge.

1961: Gründung des Entwicklungshilfeministeriums: Deutschland zeigt seine Fähigkeit und Bereitschaft, sich in der Welt praktisch zu engagieren.

1963: Der Elysée-Vertrag zur deutsch-französischen Aussöhnung (22. Januar)

1969: Auch der Ausgleich mit Polen, Tschechien und anderen Ländern im Machtbereich der UdSSR wird im Rahmen des Helsinki-Prozesses gesucht.

1971 Das Vier-Mächte-Abkommen über Deutschland und Berlin (3. September).

1972: Der Grundlagenvertrag am 21. Dezember (DDR garantiert Transitverkehr für Westberlin)

1973: Eröffnung der Konferenz der OSZE in Helsinki (3. Juli); Deutschland (BRD und DDR) erlangen die UN-Vollmitgliedschaft (18. September)

1975: Die Schlußakte von Helsinki (1. August) eröffnet auch der bundesdeutschen Außenpolitik größere Spielräume, um die Einheit Deutschlands und gutnachbarliche Beziehungen mit europäischen Ländern wie Polen voranzutreiben, die im Machtbereich der UdSSR liegen.

(...)

Ausblick: Situation seit 1989

Im Rahmen der unipolaren (bzw. multipolaren) Weltordnung nach 1989 erweist sich die fundamentale Schwäche Deutschlands - beispielsweise im Kosovo - und auch die der Europäischen Union, der UNO und der NATO gegenüber den unilateralen Möglichkeiten der USA. In außenpolitischer Hinsicht liegt hier die Herausforderung für die Bundesrepublik.