Bundesteilhabegesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, auch Bundesteilhabegesetz oder nur Teilhabegesetz, ist ein geplantes Reformwerk für eine zeitgemäße Gestaltung, höhere Effizienz sowie bessere Nutzerorientierung und Zugänglichkeit („Barrierefreiheit“) der deutschen Eingliederungshilfe, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Ziele

Laut Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode des Bundestages („Deutschlands Zukunft gestalten“) unter dem Kabinett Merkel III soll ein neues Bundesteilhabegesetz

„Leistungen an Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ heraus[zu]führen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiter[zu]entwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden.“

Darüber hinaus sollen z. B. die deutschen Kommunen „im Umfang von fünf Milliarden jährlich von [den Kosten] der Eingliederungshilfe entlastet werden“.[1]

Insgesamt ist ein „Systemwechsel“ beabsichtigt, in dessen Zuge die „Eingliederungshilfe“ aus der Sozialhilfe herausgenommen und ein eigenes entsprechendes Leistungsrecht im SGB IX begründet werden soll.[2]

Stand

Der 1. Referentenentwurf[3] wurde am 26. April 2016 veröffentlicht.

Nach Aussage der amtierenden Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles (SPD) soll es am 1. Januar 2017 in Kraft treten.[4]

Kritik

Kritiker bemängeln z. B., dass die Änderungen im Zuge der Reform der „Eingliederungshilfe“ unter der Vorgabe der Kostenneutralität stünden.[5]

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde große Enttäuschung, ja Entsetzen und Trauer geäußert, dass es massive Verschlechterungen und Einschnitte geben soll. Unter anderem sollen behinderte Menschen wieder zwangsweise in Heime und Psychiatrien untergebracht werden, wie es schon bis in die 70er-Jahre der Fall war.[6][7]

Einzelnachweise

  1. Bernhard Walker: Mehr Leistungen für Menschen mit Handicap, Badische Zeitung vom 31. Juli 2015.
  2. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung: Kommentar der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Arbeitsentwurf eines Bundesteilhabegesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Rahmen der 73. Konferenz der Fachverbände am 2. und 3. März 2016 in Freiburg. In: www.diefachverbaende.de. 3. März 2016, abgerufen am 27. April 2016.
  3. Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. (PDF; 2,3 MB) In: teilhabegesetz.org. Netzwerk Artikel 3, 26. April 2016, abgerufen am 27. April 2016.
  4. Ottmar Miles-Paul: Bundesteilhabegesetz soll am 1.1.2017 in Kraft treten. In: kobinet Nachrichten. Kooperation Behinderter im Internet e.V., 20. Oktober 2015, abgerufen am 27. April 2016.
  5. Dorothea Brummerloh: Dossier: Etikettenschwindel – Die heile Welt der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Deutschlandfunk, 15. April 2016, abgerufen am 27. April 2016.
  6. zeit.de, Blog Stufenlos, 2. Mai 2016, Christiane Link, blog.zeit.de: Bundesteilhabegesetz – der Entwurf verspricht mehr Bürokratie und kaum Vorteile (11. Mai 2016)
  7. 8. Mai 2016, Ottmar Miles-Paul, kobinet-nachrichten.org: Trauermarsch zum Teilhabegesetz in Stuttgart (11. Mai 2016)