„Benutzer Diskussion:Millbart“ – Versionsunterschied

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:Warum ist es denn so wichtig, dass ausgerechnet dieses Werk im Artikel genannt wird? Wie ich bereits schrieb, spricht nichts gegen eine Darstellung des Sachverhaltes auf Basis rezipierter Literatur. --[[Benutzer:Millbart|Millbart]] [[Benutzer Diskussion:Millbart|<small>talk</small>]] 13:40, 11. Jul. 2014 (CEST)
:Warum ist es denn so wichtig, dass ausgerechnet dieses Werk im Artikel genannt wird? Wie ich bereits schrieb, spricht nichts gegen eine Darstellung des Sachverhaltes auf Basis rezipierter Literatur. --[[Benutzer:Millbart|Millbart]] [[Benutzer Diskussion:Millbart|<small>talk</small>]] 13:40, 11. Jul. 2014 (CEST)

Hi Millbart,

es war wichtig dieses Werk zu nennen, weil es - soweit ersichtlich - das einzige und aktuellste Werk ist, dass sich mit der Vorstandshaftung nach § 130 OWiG für Korruptionshandlungen gem. § 299 StGB in der Sphäre von ausländischen Tochtergesellschaft beschäftigt. Der wissenschaftliche Diskurs lebt auch von aktueller Literatur. Für diese Problemkonstellation existiert derzeit kein anderes Werk. Wenn es für dich persönlich ein Problem darstellt, kannst du die Diskussion gerne deinem Supervisor zur Entscheidung vorlegen. vg

Version vom 12. Juli 2014, 16:13 Uhr

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Artikelwiederherstellung aus der Löschhölle

Hallo Millbart,

kannst du mir den Artikel Aerodyn Energiesysteme in meinem ANR wiederherstellen, oder ist es dafür jetzt zu spät? (Löschdiskussion)--kopiersperre (Diskussion) 13:00, 2. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Moin Kopiersperre, könntest Du mir bitte ein paar Belege für Relevanzhinweise, z.B. in Form medialer Berichterstattung über das Unternehmen (Unternehmen ist Untersuchungsobjekt des Artikels), geben? Danke und Grüße --Millbart talk 14:16, 8. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Close up - Aerodyn's 6MW offshore turbine explained 16. August 2013
Aerodyn unveils 8MW turbine 19. November 2013
Die von aerodyn entwickelten WEA haben damit einen Marktanteil von ca. 11,5 % an der knapp 290.000 MW weltweit installierter Leistung (BTM Consult, März 2013), was gleichbedeutend ist mit Position 3 auf dem Weltmarkt.
Guodian started operations with wind turbine technology purchased from Aerodyn Energiesysteme GmbH--kopiersperre (Diskussion) 14:40, 8. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

194.127.8.26

Hallo Millbart,

bitte die Literaturangabe Caracas: Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen nach § 130 OWiG - Am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Nomos Verlag 2014, ISBN 978-3-8487-0992-2 wieder einfügen bzw. das Löschen rückgängig machen. Als Begründung wurde angegeben: Keine Rezeption für Angabe: Das ist aber nicht richtig: Im Fließtext darüber steht ausdrücklich, dass Unternehmen in Korruptionsfällen auch nach § 130 OWiG sanktioniert werden können. Die hierzu gerade maßgebliche und aktuelle Literatur ist die oben genannte. § 130 OWiG ist die zentrale strafrechtliche Compliancenorm.

Danke für die Mühe. VG(nicht signierter Beitrag von 194.127.8.26 (Diskussion) 15:29, 7. Jul. 2014 (CEST))Beantworten

Moin, leider lässt sich für den von Dir als maßgebliche Literatur bezeichneten Beleg auf Anhieb keine Rezeption feststellen, so dass ich erstmal davon ausgehen muss, dass die Einfügung eine Erkenntnis des Autoren dieses Werkes ist. Wenn dem nicht so sein sollte, was ich nicht ausschließe, dann belege bitte anhand der dort veröffentlichten und rezipierten Literatur. Siehe auch WP:Keine Theoriefindung. Danke und Grüße --Millbart talk 14:19, 8. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Moin, moin! Ich versuche das Mißverständnis aufzuklären: Die eingefügte Aussage mit dem Inhalt "Eine Sanktionierung nach §§ 130, 30 OWiG ist dabei nicht nur das Einzelunternehmen beschränkt, sondern kann sich auch auf strafbare Handlungen im Unternehmensverbund bzw. Konzern erstrecken" ist keine eigene Erkenntnis des Autoren, sondern wird in Wiki selbst unter dem Artikel "Aufsichtspflichtverletzung (OWiG)" im Punkt "Täterkreis" aufgestellt und dort mit Göhler Rn. 4 belegt. Dies neue Literaturangabe "Caracas: Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen nach § 130 OWiG - Am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Nomos Verlag 2014, ISBN 978-3-8487-0992-2" wurde hier im Complianceartikel eingefügt, da vorliegend ausdrücklich von Korruption gesprochen wird ("Macht sich somit ein Mitarbeiter des Unternehmens durch Korruption strafbar") und die neue Literatur gerade die erwähnten Fallkonstellationen der Haftung in Konzernen nach § 130 OWiG für Korruptionshandlungen behandelt. Ich bitte daher nochmals Einsicht und Einfügung der Aussage mit Einzelnachweis. Ansonsten bin ich selbstverständlich für Fragen offen. VG KAI(nicht signierter Beitrag von 194.127.8.28 (Diskussion) 16:28, 10. Jul. 2014 (CEST))Beantworten

Wenn sich der Zusammenhang anders belegen lässt, dann tue das bitte, verzichte aber darauf, unrezipierte Literatur (in diesem Fall noch nicht einmal erschienen) in Wikipedia-Artikel einzubringen. Danke und Grüße --Millbart talk 17:21, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Lieber Millbart: Das Werk ist bereits erschienen: www.nomos-shop.de/22065 ! Bitte prüfen und Löschen rückgängig machen. (nicht signierter Beitrag von 194.127.8.24 (Diskussion) 11:58, 11. Jul 2014 (CEST))

Warum ist es denn so wichtig, dass ausgerechnet dieses Werk im Artikel genannt wird? Wie ich bereits schrieb, spricht nichts gegen eine Darstellung des Sachverhaltes auf Basis rezipierter Literatur. --Millbart talk 13:40, 11. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hi Millbart,

es war wichtig dieses Werk zu nennen, weil es - soweit ersichtlich - das einzige und aktuellste Werk ist, dass sich mit der Vorstandshaftung nach § 130 OWiG für Korruptionshandlungen gem. § 299 StGB in der Sphäre von ausländischen Tochtergesellschaft beschäftigt. Der wissenschaftliche Diskurs lebt auch von aktueller Literatur. Für diese Problemkonstellation existiert derzeit kein anderes Werk. Wenn es für dich persönlich ein Problem darstellt, kannst du die Diskussion gerne deinem Supervisor zur Entscheidung vorlegen. vg