Albanisch-deutsche Beziehungen

Staaten, in denen Deutschland eine Botschaft betreibt (blau)

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt außenpolitisch Interessen und Ziele, die sich auf geografischen, historischen, kulturellen und weltpolitischen Gegebenheiten ableiten. In den ersten zwei Jahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik war ihre Außenpolitik ganz auf das Wiedererlangen der staatlichen Einheit und die Wiedervereinigung mit der DDR ausgerichtet. Dem Erreichen dieses Ziels ordnete sie alle anderen Interessen unter, auch die Integration in die EWG und die NATO sind letztlich als Mittel zum Erreichen der Wiedervereinigung anzusehen[1]. Erst nachdem sich in der zweiten Hälfte der 60er Jahre in Bonn die Einsicht durchsetzte, dass die Wiedervereinigung allenfalls langfristig zu erreichen sei und die Bundesrepublik in den Ostverträgen die Grenzziehungen in der Folge des Zweiten Weltkriegs anerkannte, konnte die Außenpolitik der Bundesrepublik neue Prioritäten setzen. Hierzu gehörten in erster Linie das weitere Vorantreiben der europäischen Integration und die Förderung außenwirtschaftlicher Interessen, später aber auch Ziele wie die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte und der Umweltschutz[2].

Seit 1990 bemüht sich die deutsche Außenpolitik verstärkt darum, in multilateralen Entscheidungsprozessen wie denen der Vereinten Nationen, der OSZE, der Europäischen Union und den G 20 einem ihrem Finanzierungsanteil an diesen Organisationen entsprechenden politischen Einfluss zu gewinnen. Daneben wurde das Instrumentarium der deutschen Außenpolitik seit dem Ende der 90er Jahre durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr erweitert.

Normative Vorgaben für die deutsche Außenpolitik

Vorgaben des Grundgesetzes

Wahrung des Friedens und Verbot eines Angriffskrieges

Das deutsche Grundgesetz äußert sich an gleich vier unterschiedlichen Stellen zur Wahrung des Friedens. Schon in der Präambel heißt es, das deutsche Volk sei vom Willen beseelt, "dem Frieden der Welt zu dienen". Gleich darauf in Art. 1 GG wird weiter ausgeführt, dass die Menschenrechte als Grundlage des Friedens gelten sollen. Nach Art. 26 I GG sind Handlungen verfassungswidrig, "die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten". Als vierte Stelle des Grundgesetzes ist Art. 24 II GG zu nennen, der es der Bundesrepublik erlaubt, einem System der kollektiven Sicherheit beizutreten, wenn dieses der "Wahrung des Friedens dient" und "eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt" fördert.

Für den Beitritt zu einem solchen System gilt, dass die Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der UNO als einem System kollektiver Sicherheit offensichtlich problemlos mit Art. 24 II übereinstimmt. Allerdings sind selbst die Migliedschaften in NATO und WEU als Systemen der kollektiven Verteidigung darin eingeschlossen, denn die Grundsätze von Art. 24 II sind auch dann erfüllt, wenn sich die Bündnisse strikt auf die Friedenswahrung verpflichten. Nach Staatsrechtslehre ist das übereinstimmend bei NATO und WEU der Fall.[3]

Bereitschaft zu kooperativem Internationalismus

Das Grundgesetz erläutert ebenfalls schon in der Präambel, dass das deutsche Volk seinen Willen zu Ausdruck bringe, "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen"". Art. 24 GG ermöglicht darüber hinaus die Möglichkeit, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen. Absatz Drei stellt sogar die Aufforderung dar, einem System der internationalen Streitschlichtung beizutreten. Damit regt das Grundgesetz also aktiv zur internationalen Einbindung der Bundesrepublik an.

Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte

Nach Art. 1 GG bekennt sich das deutsche Volk zur Wahrung der Menschenrechte als einer der Grundlagen des Friedens. Da Frieden nach dem Grundgesetz nach herrschender Meinung nur die Abwesenheit von Krieg bedeutet und nicht etwa einer breitere Definition von z.B. sozialem Frieden hat, kann Art. 1 GG als Aufforderung interpretiert werden, die Menschenrechte nicht nur innerstaatliche umzusetzen, sondern auch nach außen hin zu fördern.[4]

Völkerrechtliche Verpflichtungen

Deutschland unterwirft sich nach Art. 25 GG dem Völkerrecht. Dabei ist bemerkenswert, dass die Bundesrepublik das Völkerrecht auch als unmittelbar im internen Rechtsraum anerkennt und nicht etwa von einer Dualität von nationalem und Völkerrecht ausgeht, wie es andere Staaten tun.

Des Weiteren verzichtet die Bundesrepublik auf atomare, biologisch und chemische Waffen (ABC-Waffen). Im Zuge des Beitritts zur NATO und zur WEU war es Konrad Adenauers eigene Entscheidung, freiwillig auf ABC-Waffen zu verzichten.[5] Allerdings bezog sich dieser Verzicht zunächst nur auf die Herstellung dieser Art von Waffen innerhalb der Bundesrepublik. Erst später mit der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags im Jahr 1969 galt der Verzicht auch für den Besitz und die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag im Zuge der Wiedervereinigung bestätigte die Bundesrepublik diesen Verzicht.

Institutionen und Akteure der deutschen Außenpolitik

Bundesregierung

Innerhalb der Bundesregierung sind das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Verteidigung primär außenpolitisch tätig. Da es allerdings heute kaum noch Politikbereiche gibt, in denen keine internationale Abstimmung stattfindet, haben praktisch auch alle anderen Bundesministerien außenpolitische Kontakte. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung weist dem Auswärtigen Amt hierbei aber eine koordinierende Funktion zu. Nach Paragraf 11 der Geschäftsordnung dürfen andere Ministerien ausländische Gäste nur nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt empfangen und internationale Verhandlungen nur mit Zustimmung des Amtes führen. Zudem ist das Bundeskanzleramt über seine entsprechenden Spiegelreferate stets über die außenpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts informiert und kann koordinierend wirksam werden.

Bundestag

Dem Bundestag kommt vor allem die Rolle eines Kontrolleurs der Außenpolitik der Bundesregierung zu. Diese Kontrolle findet zuallererst in den entsprechenden Fachausschüssen, allen voran dem Auswärtigen Ausschuss statt. Nach Artikel 59 des Grundgesetzes ist eine Zustimmung des Bundestags zu internationalen Verträgen notwendig, daran muss auch der Bundesrat beteiligt werden, sofern ein Vertrag Zuständigkeiten der Länder berührt.

Nichtregierungsorganisationen

In Deutschland beschäftigen sich eine ganze Reihe von Nichtregierungsorganisationen auf verschiedenste Weise mit Themen der Außenpolitik und den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik. Bei diesen Organisationen kann es sich um reine Think Tanks wie die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik, Lobbying Gruppen für spezielle Themen wie Amnesty International oder Organisationen zur Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und anderen Staaten (z. B. die Atlantik-Brücke) handeln. Die Arbeitsmethoden und die Ressourcen der Organisationen sind höchst unterschiedlich, den meisten ist aber gemein, dass sie versuchen, den politischen Entscheidungsträgern im Bereich der auswärtigen Politik alternative Informationsquellen zur Verfügung zu stellen und bemüht sind, die öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen[6].


Geschichte

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Meilensteine

1947: Der Marshallplan bietet Hilfen für Kohle und Stahl; der Wiederaufbau der Industrie beginnt.

1948: Die Londoner Sechsmächtekonferenz will die Gründung eines westdeutschen Staates. Von Juni 1948 bis 12. Mai 1949 dauert die Berlin-Blockade der UdSSR und die Luftbrücke der Westmächte; die Alliierten fordern Deutschland auf, eine Verfassung zu konzipieren (Rittersturz-Konferenz der Deutschen Ministerpräsidenten; der Verfassungskonvent tagt)

1949: Gründung der Bundesrepublik Deutschland

Der deutsche Staat wird neu organisiert, ein Entscheidungsspielraum für nationale Politik gewonnen (Verfassung von 23. Mai); aus Militärgouverneuren werden Hochkommissare. Am 4. April Gründung der NATO in Washington und Überlegungen zu einem deutschen Beitrag. Am 21. September Veröffentlichung des Besatzungsstatutes (Kontrolle über Abrüstung, Entmilitarisierung, Außenpolitik, Außenhandel, Devisenverkehr, Anwendung des Grundgesetzes). Im Petersberger Abkommen (22. November)[7] behalten sich die Alliierten konsularische Beziehungen, Demontagen, Entscheidungen über den Beitritt Deutschlands zu Internationalen Organisationen vor.

1950: Frankreich schlägt am 24. Oktober eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft vor, um den Aufbau einer deutschen Armee zu verhindern, im Oktober entsteht die Dienststelle Blank im Bundeskanzleramt zur Vorbereitung der Wiederbewaffnung.

1951: Bundeskanzler Konrad Adenauer ist zugleich Außenminister (15. März); die Basis für die Grundstoffindustrie (Montanunion) ist die EGKS vom 18. April, dies bedeutet Aufhebung der internationalen Kontrolle über das Ruhrgebiet; Schaffung des Bundesgrenzschutzes – 1956 tritt dann die Hälfte der Beamten in die Bundeswehr ein.

1952: Das Luxemburger Abkommen vom 10. September sieht 3 Mrd. DM für die Eingliederung von 500.000 Flüchtlingen vor; Adenauer sieht in diesen Vereinbarungen mit Israel eine Verbesserung der moralischen Position Deutschlands in der Welt; UNHCR-Mitgliedschaft und eigene Mission bei den Vereinten Nationen in New York.

1953: Das Londoner Schuldenabkommen schafft die Voraussetzung für die deutsche Kreditwürdigkeit, für internationale Geschäfte und Außenhandel (27. Februar).

1955: Adenauer zu Besuch in Moskau: Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der UdSSR und Repatriierung von 2 der 3,3 Mio. noch in der UdSSR befindlicher deutscher Kriegsgefangener. Die Gespräche finden 9. September–13. September statt. Der NATO-Beitritt bedeutet Ende des Besatzungsstatuts; aus Hochkommissaren der Alliierten werden Botschafter.

1956: Gründung der Bundeswehr als Armee innerhalb der NATO: Am 2. Januar Einrücken der ersten Rekruten.

1957 Der Bund der Vertriebenen gründet sich. Er vertritt 12 Mio. Flüchtlinge.

1961: Gründung des Entwicklungshilfeministeriums: Deutschland zeigt seine Fähigkeit und Bereitschaft, sich in der Welt praktisch zu engagieren.

1963: Der Élysée-Vertrag zur deutsch-französischen Aussöhnung (22. Januar).

1969: Auch der Ausgleich mit Polen, Tschechoslowakei und anderen Ländern im Machtbereich der UdSSR wird im Rahmen des Helsinki-Prozesses gesucht.

1971 Das Vier-Mächte-Abkommen über Deutschland und Berlin (3. September).

1972: Der Grundlagenvertrag am 21. Dezember (DDR garantiert Transitverkehr für West-Berlin)

1973: Eröffnung der Konferenz der KSZE in Helsinki (3. Juli); Deutschland (Bundesrepublik Deutschland und DDR) erlangt die UN-Vollmitgliedschaft (18. September)

1975: Die Schlussakte von Helsinki (1. August) eröffnet auch der bundesdeutschen Außenpolitik größere Spielräume, um die Einheit Deutschlands und gutnachbarliche Beziehungen mit europäischen Ländern wie Polen voranzutreiben, die im Machtbereich der UdSSR liegen.

(…)

Situation seit 1989

Auswärtiges Amt, Berlin

Die Wiedererlangung der Souveränität durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag und die damit verbundene Wiedervereinigung Deutschlands markierten den Anfang eines erneuten Wandels in der deutschen Außenpolitik. Nach dem Zerfall der Sowjetunion und dem Ende des bipolaren Machtgefüges in der Welt war Deutschland nun nicht mehr existentiell bedroht. Es folgten unter Helmut Kohl wie auch unter Gerhard Schröder sowohl eine Anpassung der Ziele deutscher Außenpolitik auf eine veränderte weltpolitische Lage als auch Schritte, die eine deutliche Abkehr von alten Prinzipien darstellten.

In der Frage der europäischen Einigung wurde der auch schon vor der Wende aufgenommene Kurs beibehalten und an vielen Stellen verstärkt. So etablierte sich Deutschland als klarer Befürworter der EU-Ost-Erweiterung und ergriff immer öfter Partei für die osteuropäischen Staaten wie auch für Russland, was natürlich auch auf die sehr freundschaftlichen Verhältnisse Jelzin/Kohl und Schröder/Putin zurückzuführen ist. Weitere Eckpfeiler der EU-Politik nach der Wiedervereinigung waren die Einführung des Euros als gemeinsames Zahlungsmittel und die Erstellung einer EU-Verfassung. Im Hinblick auf die letzten Jahre lässt sich feststellen, dass die Außenpolitik der Deutschen Bundesregierung in EU-Fragen überwiegend mehr zur EU-Innenpolitik geworden ist, da die Europäische Union immer dichter in die Innenpolitik ihrer Mitgliedsländer eingreift und auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik immer stärker betrieben wird.

Ein Novum in der Außenpolitik seit 1945 war jedoch in jedem Fall die Abkehr von der „Scheckbuch-Diplomatie“, also der bloßen finanziellen Unterstützung militärischer Konflikte wie im Zweiten Golf-Krieg. Man spricht in diesem Bezug auch von einem Wandel Deutschlands vom Sicherheitsimporteur zum Sicherheitsexporteur. Obwohl im genannten Golfkrieg noch Parolen wie „Kein Blut für Öl“ die scheinbar einhellige Meinung charakterisierten, nahm Mitte 1993 die Bundeswehr das erste Mal an einem sogenannten „out-of-area“ Einsatz in Somalia teil und beschloss so, sich von einer Verteidigungsarmee zu einer internationalen Eingreiftruppe zu wandeln. 1999 wurde ein weiterer Schritt getan als sich die Bundeswehr an Luftangriffen auf Serbien beteiligte. Dies stellte einen Präventivschlag zur Abwehr einer humanitären Katastrophe im Kosovo dar und war völkerrechtlich hart umstritten. Auch nach dem 11. September beteiligten sich die Deutschen an der „Operation Enduring Freedom“ in Afghanistan, nachdem zuvor die NATO das erste Mal in ihrer Geschichte den Bündnisfall ausgerufen hatte. Heute stehen alle Parteien (mit Ausnahme der Linkspartei) hinter den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, im Vorfeld einer solchen Maßnahme wird jedoch immer wieder heftig diskutiert bis die notwendige Zustimmung des Bundestages vorliegt.

Eine Kursänderung der deutschen Außenpolitik zeigte sich auch in der Abkühlung der transatlantischen Beziehungen im Vergleich zu den Zeiten des Kalten Kriegs. Schon während der Amtszeit von Helmut Kohl wurde vermehrt auf deutsche Kritikpunkte wie die Anwendung der Todesstrafe oder die nicht-Teilnahme am Kyoto-Protokoll zum Umweltschutz hingewiesen. Einen absoluten Tiefpunkt erlebte das deutsch-amerikanische Verhältnis während des Irak-Konflikts 2002–2003 als Bundeskanzler Schröder schon Mitte 2002 einer militärischen Intervention vielleicht auch aus wahltaktischen Gründen eine absolute Absage erteilte und somit einer Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und der UN-Vollversammlung blind vorausgriff. Inzwischen hat das transatlantische Verhältnis jedoch, auch noch unter Schröder und jetzt unter Merkel, wieder eine Aufhellung erlebt.

Weiterführende Informationen

Interne Verweise

Literatur

Einführungen

Geschichte

Institutionen

Presse und Publikationen

Belege und Anmerkungen

  1. Werner Kilian: Die Hallstein-Doktrin - Der diplomatische Krieg zwischen der BRD und der DDR, Berlin (Duncker&Humblot) 2001, ISBN 978-3428103713, S. 22-25.
  2. Philipp Rock: Macht, Märkte und Moral - Zur Rolle der Menschenrechte in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger und siebziger Jahren, Frankfurt a. M. (Peter Lang) 2010, ISBN 978-3-631-59705-7, S. 270.
  3. Alexander Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit, Frankfurt a.M. u.a., 1995.
  4. Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung, 2006, S. 16.
  5. Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung, 2006, S. 19.
  6. Gero Erdmann: Kirchen und NRO, S. 311 f. in Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann und Reinhard Wolf (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, Wiesbaden (VS Verlang für Sozialwissenschaften) 2007, ISBN 978-3-531-13652-6, S. 303-312.
  7. Petersberger Abkommen. Bonn, 22. November 1949: Eine Chance für die junge Bundesrepublik. In: auswaertiges-amt.de, 16. November 2009.

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