„Adrian Hollaender“ – Versionsunterschied

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'''Adrian Eugen Hollaender''' (* [[1971]]) ist ein österreichischer [[Autor]] und [[Jurist]].
'''Adrian Eugen Hollaender''' (* [[1971]]) ist ein österreichischer [[Autor]] und [[Jurist]].


Hollaender wurde 2001 an der [[Universität Wien]] bei [[Karl Korinek]] als Doktorvater promoviert. Er ist Lehrbeauftragter <ref>[http://www.news.at/articles/0819/10/205223.shtml Adrian Hollaender ist kein Universitätsprofessor] news.at</ref> an einer der Universitäten in [[Cluj-Napoca|Klausenburg]] (Cluj Napoca/Rumänien) und Lehrbeauftragter an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien. Hollaender ist Initiator und Leiter des Zentrums für Rechtsforschung und Vortragender an der Wiener Akademie für Recht und Steuern. Er publiziert in juristischen Fachzeitschriften Österreichs und hat juristische Fachbücher verfasst. Sein Vater ist [[Ioan Holender]], der Direktor der Wiener Staatsoper. Der Unterschied in der Namensschreibung ist kein Tippfehler, sondern auf persönliche Gründe zurückzuführen.
Hollaender wurde 2001 an der [[Universität Wien]] bei [[Karl Korinek]] als Doktorvater promoviert. Er ist Lehrbeauftragter und außerordentlicher Professor <ref>[http://mitglied.lycos.de/rechtsforschung/pdf/profil-replik.pdf Schreiben der Universität Klausenburg] - </ref> an einer der Universitäten in [[Cluj-Napoca|Klausenburg]] (Cluj Napoca/Rumänien) und Lehrbeauftragter an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien. Hollaender ist Initiator und Leiter des Zentrums für Rechtsforschung und Vortragender an der Wiener Akademie für Recht und Steuern. Er publiziert in juristischen Fachzeitschriften Österreichs und hat juristische Fachbücher verfasst. Sein Vater ist [[Ioan Holender]], der Direktor der Wiener Staatsoper. Der Unterschied in der Namensschreibung ist kein Tippfehler, sondern auf persönliche Gründe zurückzuführen.


Im Mai 2007 moderierte er einen eintägigen Grundrechtskonvent im Österreichischen Parlament, der sich vor allem mit der bisherigen Auslegungspraxis des österreichischen Grundrechtsbeschwerdegesetzes befasste.<ref>[http://www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=908,5080640&_dad=portal&_schema=PORTAL Pressemitteilung des Österreichischen Parlamentes zum Grundrechtskonvent]</ref> Im November 2007 verfasste Adrian Hollaender ein Rechtsgutachten, wonach zur Ratifizierung des [[Vertrag von Lissabon|Vertrages von Lissabon]] in Österreich eine Volksabstimmung erforderlich wäre.<ref>[http://www.efcr.at/tmp_de/files/111.pdf Rechtsgutachten Hollaenders zum Vertrag von Lissabon]</ref>
Im Mai 2007 moderierte er einen eintägigen Grundrechtskonvent im Österreichischen Parlament, der sich vor allem mit der bisherigen Auslegungspraxis des österreichischen Grundrechtsbeschwerdegesetzes befasste.<ref>[http://www.parlinkom.gv.at/portal/page?_pageid=908,5080640&_dad=portal&_schema=PORTAL Pressemitteilung des Österreichischen Parlamentes zum Grundrechtskonvent]</ref> Im November 2007 verfasste Adrian Hollaender ein Rechtsgutachten, wonach zur Ratifizierung des [[Vertrag von Lissabon|Vertrages von Lissabon]] in Österreich eine Volksabstimmung erforderlich wäre.<ref>[http://www.efcr.at/tmp_de/files/111.pdf Rechtsgutachten Hollaenders zum Vertrag von Lissabon]</ref>

Version vom 24. Mai 2008, 09:53 Uhr

Adrian Eugen Hollaender (* 1971) ist ein österreichischer Autor und Jurist.

Hollaender wurde 2001 an der Universität Wien bei Karl Korinek als Doktorvater promoviert. Er ist Lehrbeauftragter und außerordentlicher Professor [1] an einer der Universitäten in Klausenburg (Cluj Napoca/Rumänien) und Lehrbeauftragter an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien. Hollaender ist Initiator und Leiter des Zentrums für Rechtsforschung und Vortragender an der Wiener Akademie für Recht und Steuern. Er publiziert in juristischen Fachzeitschriften Österreichs und hat juristische Fachbücher verfasst. Sein Vater ist Ioan Holender, der Direktor der Wiener Staatsoper. Der Unterschied in der Namensschreibung ist kein Tippfehler, sondern auf persönliche Gründe zurückzuführen.

Im Mai 2007 moderierte er einen eintägigen Grundrechtskonvent im Österreichischen Parlament, der sich vor allem mit der bisherigen Auslegungspraxis des österreichischen Grundrechtsbeschwerdegesetzes befasste.[2] Im November 2007 verfasste Adrian Hollaender ein Rechtsgutachten, wonach zur Ratifizierung des Vertrages von Lissabon in Österreich eine Volksabstimmung erforderlich wäre.[3]

Einzelnachweise

  1. Schreiben der Universität Klausenburg -
  2. Pressemitteilung des Österreichischen Parlamentes zum Grundrechtskonvent
  3. Rechtsgutachten Hollaenders zum Vertrag von Lissabon

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