„Öffentliches Gesundheitswesen“ – Versionsunterschied

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Das '''öffentliche Gesundheitswesen''' wird von der [[Bundesärztekammer]] wie folgt umschrieben: Die Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich Planungs- und Gestaltungsaufgaben, Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Versorgung, der öffentlichen Hygiene, der Gesundheitsaufsicht sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.
Das '''öffentliche Gesundheitswesen''' wird von der [[Bundesärztekammer]] wie folgt umschrieben: Die Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich Planungs- und Gestaltungsaufgaben, Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Versorgung, der öffentlichen Hygiene, der Gesundheitsaufsicht sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.



Version vom 7. Februar 2010, 18:07 Uhr

Das öffentliche Gesundheitswesen wird von der Bundesärztekammer wie folgt umschrieben: Die Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich Planungs- und Gestaltungsaufgaben, Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Versorgung, der öffentlichen Hygiene, der Gesundheitsaufsicht sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.

Das öffentliche Gesundheitswesen

Da im Föderalismus die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens in der Hand der einzelnen Bundesländer liegen, hat sich ein relativ inhomogener Aufgabenbereich des im öffentlichen Gesundheitswesen tätigen Arztes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entwickelt.

Im Gegensatz zu den Gesundheitswissenschaften ("Public Health"), die sich als eine eigene Wissenschaft verstehen, ist das öffentliche Gesundheitswesen ein Teilgebiet der Medizin.

Der Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen

Um nach einem absolvierten Medizinstudium in Deutschland als Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen tätig zu werden, bedarf es einer fünfjährigen Weiterbildungszeit. Die Inhalte sind dabei je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, etwa:

  • 36 Monate (= 3 Jahre) Tätigkeit in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung, davon 6 Monate in der Psychiatrie und Psychotherapie
  • 18 Monate (= 1,5 Jahre) Tätigkeit in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte des öffentlichen Gesundheitswesens, davon neun Monate bei einer unteren Gesundheitsbehörde
  • 6 Monate (720 Stunden) theoretische Weiterbildung im Kurs öffentliches Gesundheitswesen

(vgl. Abschnitt B.21 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein vom 20. März 2004 i.d.F.v. 1. Oktober 2008, § 46 HeilBerG NRW, § 1 VO-Weiterbildungs-ÖGW NRW)

Der Inhalt der Weiterbildung wird nicht ausschließlich von der Ärztekammer festgelegt, sondern erfolgt - was die Weiterbildung zum Unikum macht - auch nach staatlichen Verordnungen. Wurde die Ausbildung nach ebendiesen Richtlinien abgeschlossen, verleiht die Ärztekammer den Facharzttitel; in Bayern geschieht dies direkt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde.

Statistiken

  • Am 1. Januar 2001 waren 1.475 Fachärzte für öffentliches Gesundheitswesen registriert, von denen 25 niedergelassen waren. 396 übten keine ärztliche Tätigkeit aus.

Quellen und Literatur