Freeware

Eigentlich 'freie Ware'. Im allgemeinen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung für Produkte von Software, die ohne Vergütung zu bekommen sind und weitgehend ohne Einschränkung weiterverbreitet werden dürfen.


Ein Autor kann generell für sein Werk, für dass er per Gesetz ein Urheberrecht besitzt, die vertraglichen Bedingungen (Rechte anderer an diesem Werk) in weitem Umfange festlegen, d.h. diese freigeben oder nicht freigeben (was meist als einschränken verstanden wird).

Im Falle von Freeware heisst dies zumeist, dass auf diese nach dem Urheberrecht bestehende Möglichkeit, die Verbreitung, Bearbeitung und so weiter einschränken zu können, verzichtet wird. Oder es wird verzichtet auf eine sonst übliche Vergütung für die Nutzung von Kopien.


Freeware ist kein genau definierter rechtsgültiger Begriff. Er bleibt ungenau, da nicht genau vereinbart ist, was eigentlich frei ist. Daher ist in jedem Einzelfall anhand der Lizenzbedingungen zu prüfen, welche Rechte nun vorliegen.


Davon unbenommen ist die Möglichkeit, dass ein Werk in bestimmten Fällen gemeinfrei (engl. public domain) wird, d.h. der Allgemeinheit uneingeschärnkt zur Verfügung steht.


GNU ist zum Beispiel in gewissem Sinn Freeware, dennoch sind die Regelungen zur Nutzung und zur Weitergabe sehr genau und auf ganz spezielle Weise geregelt (die die freie Weitergabe sicherstellt).