„Ombudsstelle für Investmentfonds“ – Versionsunterschied

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Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist Anlaufstelle für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem [[Kapitalanlagegesetzbuch]] (KAGB). Sie kann z. B. zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich [[Offener Investmentfonds|offener]] und [[Geschlossener Fonds|geschlossener]] Fonds, Sparverträgen auf Fondsbasis (z.B. "Riester") oder dem Depotgeschäft tätig werden. Streitigkeiten werden außergerichtlich und für Verbraucher kostenlos von einem [[Ombudsmann]] beigelegt. Der Ombudsmann kann bindende Schiedssprüche bis zu einem Wert von 10.000,- Euro aussprechen.<ref name="Ombudsstelle für Investmentfonds">[http://www.ombudsstelle-investmentfonds.de Ombudsstelle für Investmentfonds]</ref>


Die Ombudsstelle wurde vom deutschen Fondsverband [[BVI Bundesverband Investment und Asset Management|BVI]] eingerichtet<ref name="BVI">[http://www.bvi.de/ombudsstelle Deutscher Fondsverband BVI]</ref> und ist verpflichtet, unabhängig und neutral zu handeln.<ref name="Ombudsstelle für Investmentfonds">[http://www.ombudsstelle-investmentfonds.de Ombudsstelle für Investmentfonds]</ref> Grundlage für die Organisation der Ombudsstelle ist die Verordnung der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin) über die Schlichtungsstelle nach § 342 KAGB.
Die Ombudsstelle wurde vom deutschen [[BVI Bundesverband Investment und Asset Management|Bundesverband Investment und Asset Management]] eingerichtet<ref name="BVI">[http://www.bvi.de/ombudsstelle Deutscher Fondsverband BVI]</ref> und ist verpflichtet, unabhängig und neutral zu handeln.<ref name="Ombudsstelle für Investmentfonds" /> Grundlage für die Organisation der Ombudsstelle ist die Verordnung der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin) über die Schlichtungsstelle nach § 342 des Kapitalanlagegesetzbuchs.


Die Ombudsstelle für Investmentfonds repräsentiert mit ihren teilnehmenden Gesellschaften nahezu den gesamten deutschen Fondsmarkt. Die Mitgliedschaft steht allen Finanzdienstleistern unter dem KAGB auch ohne Mitgliedschaft im BVI offen.<ref name="Ombudsstelle für Investmentfonds">[http://www.ombudsstelle-investmentfonds.de Ombudsstelle für Investmentfonds]</ref>
Die Ombudsstelle für Investmentfonds repräsentiert mit ihren teilnehmenden Gesellschaften nahezu den gesamten deutschen Fondsmarkt. Die Mitgliedschaft steht allen Finanzdienstleistern unter dem Kapitalanlagegesetzbuch auch ohne Mitgliedschaft im Bundesverband Investment und Asset Management offen.<ref name="Ombudsstelle für Investmentfonds" />

Die Vorschläge des Schlichters sind nicht unbedingt bindend, sondern stellen nur eine Empfehlung dar. Sind Verbraucher hiermit nicht einverstanden, steht ihnen der Rechtsweg weiter offen.<ref name="test">[https://www.test.de/Schlichtungsstelle-Ombudsmann-fuer-Fondsanleger-4279938-0/ Schlichtungsstelle: Ombudsmann für Fondsanleger], 15.&nbsp;September 2011, [[test.de]], abgerufen am 6.&nbsp;März 2014</ref> Der erste Ombudsmann, [[Gerd Nobbe]], wurde kritisiert, weil er mit bankenfreundlichen Bemerkungen aufgefallen war.<ref name="test" /> Insgesamt ist die Zahl der Streitigkeiten zurückgegangen: Waren es im Jahr 2012 noch über 900 Eingaben bei der Ombudsstelle, sind ein Jahr später lediglich 74 Verbraucherbeschwerden eingegangen.<ref name="procontra">[http://www.procontra-online.de/artikel/date/2014/01/wenig-arbeit-fuer-den-ombudsmann ProContra - Wenig Arbeit für den Ombudsmann], 31.&nbsp;Januar 2014, procontra-online.de, abgerufen am 7.&nbsp;März 2014</ref>

Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist Mitglied im [[Europäisches Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen|Europäischen Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen]] („FIN-NET“) als europaweitem Netz von Organisationen zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherbeschwerden im Finanzdienstleistungsbereich.<ref>europa.eu: [https://finance.ec.europa.eu/consumer-finance-and-payments/retail-financial-services/financial-dispute-resolution-network-fin-net/fin-net-network/members-fin-net-country_de „FIN-NET-Mitglieder Land für Land“]</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />

[[Kategorie:Finanzdienstleistung (Deutschland)]]
[[Kategorie:Ombudsmann (Deutschland)|!]]
[[Kategorie:Verbraucherschutzorganisation (Deutschland)]]
[[Kategorie:Investmentfonds]]
[[Kategorie:Schiedsverfahren]]

Aktuelle Version vom 11. April 2024, 08:29 Uhr

Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist Anlaufstelle für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Sie kann zum Beispiel zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich offener und geschlossener Fonds, Sparverträgen auf Fondsbasis (zum Beispiel bei einem Riester-Vertrag) oder dem Wertpapierdepotgeschäft tätig werden. Streitigkeiten werden außergerichtlich und für Verbraucher kostenlos von einem Ombudsmann beigelegt. Der Ombudsmann kann bindende Schiedssprüche bis zu einem Wert von 10.000 Euro aussprechen.[1]

Die Ombudsstelle wurde vom deutschen Bundesverband Investment und Asset Management eingerichtet[2] und ist verpflichtet, unabhängig und neutral zu handeln.[1] Grundlage für die Organisation der Ombudsstelle ist die Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Schlichtungsstelle nach § 342 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

Die Ombudsstelle für Investmentfonds repräsentiert mit ihren teilnehmenden Gesellschaften nahezu den gesamten deutschen Fondsmarkt. Die Mitgliedschaft steht allen Finanzdienstleistern unter dem Kapitalanlagegesetzbuch auch ohne Mitgliedschaft im Bundesverband Investment und Asset Management offen.[1]

Die Vorschläge des Schlichters sind nicht unbedingt bindend, sondern stellen nur eine Empfehlung dar. Sind Verbraucher hiermit nicht einverstanden, steht ihnen der Rechtsweg weiter offen.[3] Der erste Ombudsmann, Gerd Nobbe, wurde kritisiert, weil er mit bankenfreundlichen Bemerkungen aufgefallen war.[3] Insgesamt ist die Zahl der Streitigkeiten zurückgegangen: Waren es im Jahr 2012 noch über 900 Eingaben bei der Ombudsstelle, sind ein Jahr später lediglich 74 Verbraucherbeschwerden eingegangen.[4]

Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist Mitglied im Europäischen Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen („FIN-NET“) als europaweitem Netz von Organisationen zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherbeschwerden im Finanzdienstleistungsbereich.[5]

Einzelnachweise

  1. a b c Ombudsstelle für Investmentfonds
  2. Deutscher Fondsverband BVI
  3. a b Schlichtungsstelle: Ombudsmann für Fondsanleger, 15. September 2011, test.de, abgerufen am 6. März 2014
  4. ProContra - Wenig Arbeit für den Ombudsmann, 31. Januar 2014, procontra-online.de, abgerufen am 7. März 2014
  5. europa.eu: „FIN-NET-Mitglieder Land für Land“