„Schulgelände“ – Versionsunterschied

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'''Schulgelände''' ist die Bezeichnung für das Grundstück und die gesamte Liegenschaft mit Nebengebäuden, Sondernutzungsräumen, bebauten und unbebauten Flächen, auf denen sich eine Schule befindet.
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Als '''Schulgelände''' bezeichnet man das Gelände einer [[Schule]]. Es soll eine attraktive Fläche für Schüler und Lehrer sein, aber auch die Umwelt und der Lebensraum für Tiere und Pflanzen spielen eine große Rolle. Ein Schulgelände ist vielseitig strukturiert, sodass es ganz unterschiedlichen Nutzungsinteressen beikommt, z. B. [[Sport]], [[Erholung]] oder [[Kommunikation]]. Außerdem wird darauf geachtet, dass die [[Feuerwehrzufahrt]], Parkplätze und die Müllcontainer eine geeingnete Fläche bekommen.<ref>http://www.umweltschulen.de/audit/gelaende.html</ref> Ein Schulgelände kann asphaltiert oder Erdboden haben. Meistens gibt es aber Mischformen.
Es soll eine attraktive Fläche für Schüler und Lehrer sein und nach den Vorstellungen von Umweltinitiativen Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten.<ref>http://www.umweltschulen.de/audit/gelaende.html</ref> Ein Schulgelände in Deutschland ist vielseitig strukturiert, sodass es ganz unterschiedlichen Nutzungsinteressen beikommt, z. B. [[Sport]], [[Erholung]] oder [[Kommunikation]]. Außerdem wird darauf geachtet, dass die [[Feuerwehrzufahrt]], Parkplätze und die Müllcontainer eine geeignete Fläche bekommen.<ref>http://www.umweltschulen.de/audit/gelaende.html</ref>


== Rechtliche Regelungen ==
== Rechtliche Regelungen ==
In den meisten [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] darf das Schulgelände von Schüler der [[Grundschule|Primarstufe]] und [[Sekundarstufe I]] nicht verlassen werden, da sonst der Versicherungsschutz verloren geht, weil der Schüler nicht beaufsichtigt werden kann.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/SicherheitAufsichtErste_Hilfe/Versicherungsrechtliche_Fragen/ |wayback=20130513060623 |text=Archivierte Kopie |archiv-bot=2019-05-12 21:50:07 InternetArchiveBot }}</ref>
{{Quellen|Eingesperrte Kinder?}}

In den meisten [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] darf das Schulgelände von Schüler der [[Grundschule|Primarstufe]] und [[Sekundarstufe I]] nicht verlassen werden, da sonst der Versicherungsschutz verloren geht, weil der Schüler nicht beaufsichtigt werden kann.<ref>http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/SicherheitAufsichtErste_Hilfe/Versicherungsrechtliche_Fragen/</ref>
== Siehe auch ==
Die meisten [[Grundschule]]n haben deshalb ein abgezäuntes bzw. abgetrenntes Schulgelände, sodass der Schüler das Schulgelände nicht verlassen können.
* [[Campus]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary|}}

== Einzelnachweise ==


<references />
<references />

{{SORTIERUNG:Schulgelande}}
[[Kategorie:Schulraum/-gestaltung]]

Aktuelle Version vom 7. März 2020, 14:22 Uhr

Schulgelände ist die Bezeichnung für das Grundstück und die gesamte Liegenschaft mit Nebengebäuden, Sondernutzungsräumen, bebauten und unbebauten Flächen, auf denen sich eine Schule befindet.

Es soll eine attraktive Fläche für Schüler und Lehrer sein und nach den Vorstellungen von Umweltinitiativen Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten.[1] Ein Schulgelände in Deutschland ist vielseitig strukturiert, sodass es ganz unterschiedlichen Nutzungsinteressen beikommt, z. B. Sport, Erholung oder Kommunikation. Außerdem wird darauf geachtet, dass die Feuerwehrzufahrt, Parkplätze und die Müllcontainer eine geeignete Fläche bekommen.[2]

Rechtliche Regelungen

In den meisten Bundesländern darf das Schulgelände von Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nicht verlassen werden, da sonst der Versicherungsschutz verloren geht, weil der Schüler nicht beaufsichtigt werden kann.[3]

Siehe auch

Wiktionary: Schulgelände – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. http://www.umweltschulen.de/audit/gelaende.html
  2. http://www.umweltschulen.de/audit/gelaende.html
  3. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 13. Mai 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schulministerium.nrw.de