„Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW“ – Versionsunterschied

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Die '''Schlichtungsstelle Braunkohle NRW''' ist eine auf Druck des Unterausschusses Bergbausicherheit des Landtags NRW von RWE Power AG eingerichtete [[Schlichtungsstelle]] für [[Bergschaden|Bergschäden]], die mutmaßlich im Zusammenhang mit dem Kohleabbau im [[Rheinisches Braunkohlerevier|Rheinischen Braunkohlerevier]] entstanden sind.
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Die '''Anrufungsstelle''' (voller Name: ''Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW'') ist eine [[Schlichtungsstelle]] für Schäden, die mutmaßlich durch Begleiterscheinungen des [[Rheinisches Braunkohlerevier|Rheinischen Braunkohlereviers]] entstanden sind (siehe [[Bergschaden#Bergsch.C3.A4den_durch_Braunkohleabbau.3B_Rechtslage|Bergschaden#Braunkohle]]).


Im Februar 2010 wurde ihre Schaffung beschlossen<ref>[http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/pressemeldungen/archiv_2010/presse_022_2010/index.html Ältestenrat des Braunkohlenausschusses stimmt für Einrichtung einer Anrufungsstelle]</ref>; sie nahm am 1. September 2010 ihre Arbeit auf.<ref>[http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/pressemeldungen/archiv_2010/presse_069_2010/index.html www.bezreg-koeln.nrw.de]</ref>
Der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln stimmte im Februar 2010 der vom Landtag 2009 initiierten Schlichtungsstelle Braunkohle NRW unter ihrem ursprünglichen Namen "Anrufungsstelle" zu. Sie nahm am 1. September 2010 ihre Arbeit auf.<ref> {{Webarchiv|text=www.bezreg-koeln.nrw.de |url=http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/pressemeldungen/archiv_2010/presse_069_2010/index.html |wayback=20100904044104}}</ref> Erster Vorsitzender wurde der ehemalige Präsident des OLG Hamm, Gero Debusmann. Der allseits anerkannte Jurist arbeitete sich schnell in die Materie ein. Das gefiel RWE Power AG nicht. Statt der erwarteten Wiederwahl wurde 2015 der Oberstaatsanwalt a. D. Robert Deller+ handstreichartig bestellt.
Die zunächst bei der kohlefreundlichen Bezirksregierung Köln angesiedelte Geschäftsstelle wurde auf Druck der Interessenverbände im Juni 2015 dem [[Rhein-Kreis Neuss]] angegliedert. Zum 1. Mai 2017 wurde die Schlichtungsordnung nach Erörterung im Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtags neu gefasst.
Die [[Bezirksregierung Köln]] ist als Geschäftsstelle tätig.


== Aufgaben ==
Die Anrufungsstelle wurde eingerichtet zur
Die Schlichtungsstelle wurde eingerichtet zur
{{Zitat|Beilegung von einzelfallbezogenen Streitigkeiten zivilrechtlicher Art, die sich im Zusammenhang mit Sachschäden durch Auswirkungen der [[Sümpfung]]smaßnahmen des Braunkohlebergbaus zwischen Privatpersonen, kleinen und mittleren Handwerks- und Geschäftsbetrieben oder vergleichbaren Personen einerseits und dem Bergwerksunternehmen andererseits ergeben ......
{{Zitat|Beilegung von einzelfallbezogenen Streitigkeiten zivilrechtlicher Art, die sich im Zusammenhang mit Sachschäden durch Auswirkungen der [[Sümpfung]]smaßnahmen des [[Braunkohlebergbau]]s zwischen Privatpersonen, kleinen und mittleren Handwerks- und Geschäftsbetrieben oder vergleichbaren Personen einerseits und dem Bergwerksunternehmen andererseits ergeben }}


Die Geschäftsstelle nimmt Anträge von Bergschadensbetroffenen entgegen und übernimmt alle organisatorischen Aufgaben in Zusammenhang mit dem Anrufungsverfahren.<ref>[http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung03/anrufungsstelle/index.html www.bezreg-koeln.nrw.de]</ref>}}
Die Geschäftsstelle nimmt Anträge von Bergschadensbetroffenen entgegen und übernimmt alle organisatorischen Aufgaben in Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren.


Auf der Seite der Interessenverbände beteiligen sich
Auf der Seite der Interessenverbände beteiligen sich
* RIBS Rheinische Initiative Bergschaden e.V.
* Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. (VBHG),
* Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG)
* Netzwerk Bergbaugeschädigter des Rheinischen Braunkohlenreviers e.V.,
* Netzwerk Bergbaugeschädigter des Rheinischen Braunkohlenreviers e. V.
* Landesverband Bergbaubetroffener NRW (LVBB)
* Bürger gegen Bergschäden e.V. (BgB)
* Landesverband Bergbaubetroffener NRW e. V.(LVBB)
* Bürger gegen Bergschäden e. V.(BgB)


Zu den Grundsätze des Anrufungsverfahrens zählen:
Zu den Grundsätzen des Schlichtungsverfahrens zählen:
* Das Verfahren setzt voraus, dass vorausgegangene Einigungsversuche mit RWE Power AG aus Sicht des Geschädigten nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben.

* Das Verfahren setzt voraus, dass vorausgegangene Einigungsversuche mit [[RWE Power]] aus Sicht des Geschädigten nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben.
* Das Verfahren ist für Antragsteller kostenfrei.
* Das Verfahren ist für Antragsteller kostenfrei.
* Die Anrufungsstelle wird von einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt geleitet, der von 2 Beisitzern unterstützt wird. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter werden aus einer Vorschlagsliste des [[Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen|Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW]] im Benehmen mit den Interessenvertretungen der Betroffenen-Seite und RWE Power durch den [[Braunkohlenausschuss]] bestellt. Einen Beisitzer kann der Antragsteller bzw. die Antragstellerin aus einer von den Interessenvertretungen der Betroffenen ausgewählten Liste auswählen, der andere Beisitzer wird von RWE Power benannt.


Die Schlichtungsstelle wird von einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt geleitet, der von zwei Beisitzern unterstützt wird. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter werden durch RWE Power und die Interessenvertretungen der Betroffenen-Seite gemeinsam bestellt.
* Die Anrufungsstelle kann zur näheren Prüfung der Angelegenheit und auf Kosten von RWE Power staatlich anerkannte und vereidigte Sachverständige hinzuziehen.
* Der Antragsteller kann (auf seine eigenen Kosten) eine sach- und rechtskundige Person zu seiner Begleitung und Unterstützung im Verfahren vor der Anrufungsstelle hinzuziehen.
* Die Entscheidung im Anrufungsverfahren wird in der Regel nach mündlicher Verhandlung unter Beteiligung der Parteien getroffen. Jeder Partei steht es frei, die Entscheidung anzunehmen oder abzulehnen. Unabhängig davon steht den Betroffenen der ordentliche [[Rechtsweg]] weiterhin offen.
* Die [[Verjährung]] etwaiger Ersatzansprüche ist ab Antragseingang bis einen Monat nach Zugang der abschließenden Entscheidung [[Hemmung (Recht)|gehemmt]].


Einen Beisitzer kann der Antragsteller bzw. die Antragstellerin aus einer von den Interessenvertretungen der Betroffenen aufgestellten Liste auswählen, der andere Beisitzer wird von RWE Power AG benannt.
Bergbau-Betroffene tragen auf dem Rechtsweg ein erhebliches Prozesskostenrisiko (gerade dann, wenn es um hohe [[Streitwert]]e geht, z.B. um einen [[Wertverlust]] eines Grundstücks und/oder einer Immobilie).<ref name="wdr" />


* Die Schlichtungsstelle kann zur näheren Prüfung der Angelegenheit und auf Kosten von RWE Power AG öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzuziehen.
== Sonstiges ==
In Essen gibt es seit März 2009 eine 'Schlichtungsstelle der Steinkohle'.<ref name="wdr">[http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_bergbau_spaetfolgen/bergbau_spaetfolgen218.html www1.wdr.de Schlichtung bei Bergschäden - ein Beitrag von Stefan Michel]</ref>


* Der Antragsteller kann (auf seine eigenen Kosten) sach- und rechtskundige Personen zu seiner Begleitung und Unterstützung im Verfahren vor der Schlichtungsstelle hinzuziehen.


* Die Entscheidung im Schlichtungsverfahren wird in der Regel nach mündlicher Verhandlung unter Beteiligung der Parteien getroffen. Jeder Partei steht es frei, die Entscheidung anzunehmen oder abzulehnen. Unabhängig davon steht den Betroffenen der ordentliche [[Rechtsweg]] weiterhin offen.
== Weblinks ==
* Die [[Verjährung (Deutschland)|Verjährung]] etwaiger Ersatzansprüche ist ab Antragseingang bis drei Monate nach Zugang der abschließenden Entscheidung [[Hemmung (Recht)|gehemmt]].
* [http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung03/anrufungsstelle/index.html Geschäftsstelle der Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW]


Bergbau-Betroffene tragen auf dem Rechtsweg ein erhebliches Prozesskostenrisiko (gerade dann, wenn es um hohe [[Streitwert]]e geht, z.&nbsp;B. um einen Schaden, der in die Konstruktion des Hauses eingreift). Das Prozessrisiko ist deshalb so hoch, weil RWE Power AG die an sich preiswerte Methode der geophysikalischen Untersuchung ablehnt und auf Bohruntersuchungen besteht. Diese sind erheblich teurer und keineswegs aussagekräftiger. Im Gegenteil. Der Jülicher Verein Rheinische Initiative Bergschäden RIBS fordert seit langem, einen speziellen Rechtszug für Bergschäden einzurichten. Dazu ist es bislang nicht gekommen. Die Richter an Amtsgerichten oder Landgerichten, die selten mit Bergschäden befasst werden, sind oft mit der Thematik überfordert.
== Siehe auch ==
* [[Tagebau Hambach]]
* [[Bergschaden]]


== Quellen ==
== Sonstiges ==
In Essen gibt es seit März 2009 eine 'Schlichtungsstelle der Steinkohle'.<ref name="wdr">[http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_bergbau_spaetfolgen/bergbau_spaetfolgen218.html www1.wdr.de Schlichtung bei Bergschäden - ein Beitrag von Stefan Michel]</ref>

== Weblinks ==
* http://www.anrufungsstelle.de/

== Einzelnachweise ==
<references />
<references />

{{Rechtshinweis}}
[[Kategorie:Organisation (Rhein-Kreis Neuss)]]
[[Kategorie:Bergrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Konfliktlösung]]
[[Kategorie:Rheinisches Braunkohlerevier]]

Aktuelle Version vom 13. November 2021, 15:03 Uhr

Die Schlichtungsstelle Braunkohle NRW ist eine auf Druck des Unterausschusses Bergbausicherheit des Landtags NRW von RWE Power AG eingerichtete Schlichtungsstelle für Bergschäden, die mutmaßlich im Zusammenhang mit dem Kohleabbau im Rheinischen Braunkohlerevier entstanden sind.

Der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln stimmte im Februar 2010 der vom Landtag 2009 initiierten Schlichtungsstelle Braunkohle NRW unter ihrem ursprünglichen Namen "Anrufungsstelle" zu. Sie nahm am 1. September 2010 ihre Arbeit auf.[1] Erster Vorsitzender wurde der ehemalige Präsident des OLG Hamm, Gero Debusmann. Der allseits anerkannte Jurist arbeitete sich schnell in die Materie ein. Das gefiel RWE Power AG nicht. Statt der erwarteten Wiederwahl wurde 2015 der Oberstaatsanwalt a. D. Robert Deller+ handstreichartig bestellt. Die zunächst bei der kohlefreundlichen Bezirksregierung Köln angesiedelte Geschäftsstelle wurde auf Druck der Interessenverbände im Juni 2015 dem Rhein-Kreis Neuss angegliedert. Zum 1. Mai 2017 wurde die Schlichtungsordnung nach Erörterung im Unterausschuss Bergbausicherheit des Landtags neu gefasst.

Aufgaben

Die Schlichtungsstelle wurde eingerichtet zur

„Beilegung von einzelfallbezogenen Streitigkeiten zivilrechtlicher Art, die sich im Zusammenhang mit Sachschäden durch Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus zwischen Privatpersonen, kleinen und mittleren Handwerks- und Geschäftsbetrieben oder vergleichbaren Personen einerseits und dem Bergwerksunternehmen andererseits ergeben“

Die Geschäftsstelle nimmt Anträge von Bergschadensbetroffenen entgegen und übernimmt alle organisatorischen Aufgaben in Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren.

Auf der Seite der Interessenverbände beteiligen sich

  • RIBS Rheinische Initiative Bergschaden e.V.
  • Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG)
  • Netzwerk Bergbaugeschädigter des Rheinischen Braunkohlenreviers e. V.
  • Landesverband Bergbaubetroffener NRW e. V.(LVBB)
  • Bürger gegen Bergschäden e. V.(BgB)

Zu den Grundsätzen des Schlichtungsverfahrens zählen:

  • Das Verfahren setzt voraus, dass vorausgegangene Einigungsversuche mit RWE Power AG aus Sicht des Geschädigten nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben.
  • Das Verfahren ist für Antragsteller kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle wird von einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt geleitet, der von zwei Beisitzern unterstützt wird. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter werden durch RWE Power und die Interessenvertretungen der Betroffenen-Seite gemeinsam bestellt.

Einen Beisitzer kann der Antragsteller bzw. die Antragstellerin aus einer von den Interessenvertretungen der Betroffenen aufgestellten Liste auswählen, der andere Beisitzer wird von RWE Power AG benannt.

  • Die Schlichtungsstelle kann zur näheren Prüfung der Angelegenheit und auf Kosten von RWE Power AG öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hinzuziehen.
  • Der Antragsteller kann (auf seine eigenen Kosten) sach- und rechtskundige Personen zu seiner Begleitung und Unterstützung im Verfahren vor der Schlichtungsstelle hinzuziehen.
  • Die Entscheidung im Schlichtungsverfahren wird in der Regel nach mündlicher Verhandlung unter Beteiligung der Parteien getroffen. Jeder Partei steht es frei, die Entscheidung anzunehmen oder abzulehnen. Unabhängig davon steht den Betroffenen der ordentliche Rechtsweg weiterhin offen.
  • Die Verjährung etwaiger Ersatzansprüche ist ab Antragseingang bis drei Monate nach Zugang der abschließenden Entscheidung gehemmt.

Bergbau-Betroffene tragen auf dem Rechtsweg ein erhebliches Prozesskostenrisiko (gerade dann, wenn es um hohe Streitwerte geht, z. B. um einen Schaden, der in die Konstruktion des Hauses eingreift). Das Prozessrisiko ist deshalb so hoch, weil RWE Power AG die an sich preiswerte Methode der geophysikalischen Untersuchung ablehnt und auf Bohruntersuchungen besteht. Diese sind erheblich teurer und keineswegs aussagekräftiger. Im Gegenteil. Der Jülicher Verein Rheinische Initiative Bergschäden RIBS fordert seit langem, einen speziellen Rechtszug für Bergschäden einzurichten. Dazu ist es bislang nicht gekommen. Die Richter an Amtsgerichten oder Landgerichten, die selten mit Bergschäden befasst werden, sind oft mit der Thematik überfordert.

Sonstiges

In Essen gibt es seit März 2009 eine 'Schlichtungsstelle der Steinkohle'.[2]

Einzelnachweise

  1. www.bezreg-koeln.nrw.de (Memento vom 4. September 2010 im Internet Archive)
  2. www1.wdr.de Schlichtung bei Bergschäden - ein Beitrag von Stefan Michel