Liste der Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz

Karte der Wahlkreise (ab 2021)

Die Liste der Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz listet alle Wahlkreise zur Wahl des Landtages von Rheinland-Pfalz auf.[1]

Gesetzliche Grundlagen

Dem Landtag von Rheinland-Pfalz gehören zurzeit (2020) 101 Abgeordnete (Minimum laut Landeswahlgesetz) in fünf Fraktionen an, von denen 51 Sitze in Direktwahl, die restlichen Sitze über geschlossene Listen vergeben wurden. Die letzte Landtagswahl in Rheinland-Pfalz fand am 13. März 2016 statt. Die SPD errang bei dieser Wahl insgesamt 27 Direktmandate, die CDU 24.[2]

Bei der vorigen Wahl 2011 gewann die SPD – obwohl sie insgesamt ebenfalls die meisten Mandate erhielt – nur 23 Direktmandate, die CDU dagegen 28.[3] Bei der Wahl 2006 lautete das Verhältnis SPD 33 zu CDU 18 Direktmandate.[4] Die Erststimme wird Wahlkreisstimme, die Zweitstimme Landesstimme genannt. Die Parteien können wahlweise eine Landesliste für das gesamte Wahlgebiet oder je eine Bezirksliste in den vier Wahlbezirken aufstellen.[5]

Zur Landtagswahl 2016 wurde das Landeswahlrecht geändert. Demnach ist eine Neuabgrenzung künftig vorzunehmen, wenn die Zahl der wahlberechtigten Einwohner um mehr als 25 % vom Durchschnitt abweicht. Darüber hinaus wird der Zuschnitt einiger Wahlkreise geändert, teils durch besagte Abweichungen, teils auch durch die Gebietsreform, bei der einige Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden fusioniert wurden.[6] Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag am 15. Oktober 2014 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die CDU lehnte ihn dagegen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken ab.[7]

Zur Landtagswahl 2021 wurde eine erneute Änderung der Wahlkreisgrenzen wirksam. Diese wurde am 19. September 2019 vom Landtag mit den Stimmen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD angenommen. Begründet wurde der Neuzuschnitt mit der Bevölkerungsentwicklung und der angestrebten Stimmengleichheit. Die Gesetzesnovelle sieht folgende Änderungen vor:[8]

Aktuelle Wahlkreiseinteilung

Das Land ist in 4 Bezirke und 52 Wahlkreise eingeteilt.[1]

Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz
Nr. Wahlkreis Gebiet zur Wahl 2021 Veränderung zu 2014
Bezirk 1 Kreisfreie Stadt Koblenz, Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Neuwied, Altenkirchen (Westerwald), Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis
1 Betzdorf/Kirchen (Sieg) umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Daaden-Herdorf, Kirchen (Sieg) und die ehemalige Verbandsgemeinde Betzdorf nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde Rennerod Zusammenlegung von Herdorf und der VG Daaden zur VG Daaden-Herdorf
2 Altenkirchen (Westerwald) umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Hamm (Sieg), Wissen und die ehemalige Verbandsgemeinde Gebhardshain nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 Zusammenlegung der VG Altenkirchen und Flammersfeld zur VG Altenkirchen-Flammersfeld
3 Linz am Rhein/Rengsdorf umfasst vom Landkreis Neuwied die Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein, Rengsdorf-Waldbreitbach und Unkel Zusammenlegung der VG Rengsdorf und Waldbreitbach zur VG Rengsdorf-Waldbreitbach
4 Neuwied umfasst vom Landkreis Neuwied die große kreisangehörige Stadt Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Dierdorf und Puderbach keine
5 Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg umfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Selters (Westerwald) und Westerburg keine
6 Montabaur umfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Montabaur, Ransbach-Baumbach, Wallmerod und Wirges keine
7 Diez/Nassau umfasst vom Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Aar-Einrich, Diez, Nastätten und die ehemalige Verbandsgemeinde Nassau nach dem Stand vom 31. Dezember 2018 Zusammenlegung der VG Hahnstätten und Katzenelnbogen zur VG Aar-Einrich
8 Koblenz/Lahnstein umfasst das rechts des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz sowie vom Rhein-Lahn-Kreis die große kreisangehörige Stadt Lahnstein sowie die Verbandsgemeinde Loreley und die ehemalige Verbandsgemeinde Bad Ems nach dem Stand vom 31. Dezember 2018 keine
9 Koblenz umfasst das links des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz keine
10 Bendorf/Weißenthurm umfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die verbandsfreie Gemeinde Bendorf sowie die Verbandsgemeinden Vallendar und Weißenthurm sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen keine
11 Andernach umfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Andernach sowie die Verbandsgemeinden Pellenz und Mendig keine
12 Mayen umfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Vordereifel und Rhein-Mosel keine
13 Remagen/Sinzig umfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Remagen und Sinzig sowie die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal keine
14 Bad Neuenahr-Ahrweiler umfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Bad Neuenahr–Ahrweiler und Grafschaft sowie die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr keine
Bezirk 2 Kreisfreie Stadt Trier, Landkreise Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Rhein-Hunsrück-Kreis, Trier-Saarburg
15 Cochem-Zell umfasst den Landkreis Cochem-Zell keine
16 Rhein-Hunsrück umfasst vom Rhein-Hunsrück-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Boppard sowie die Verbandsgemeinden Hunsrück-Mittelrhein, Kastellaun und Simmern-Rheinböllen Zusammenlegung der VG Emmelshausen und Sankt Goar-Oberwesel zur VG Hunsrück-Mittelrhein und der VG Rheinböllen und Simmern/Hunsrück zur VG Simmern-Rheinböllen
17 Bad Kreuznach umfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die große kreisangehörige Stadt Bad Kreuznach sowie die ehemaligen Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 sowie die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg Zusammenlegung der VG Langenlonsheim und Stromberg zur VG Langenlonsheim-Stromberg
18 Kirn/Bad Sobernheim umfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die Verbandsgemeinden Kirner Land und Nahe-Glan sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Rüdesheim nach dem Stand vom 31. Dezember 2016 Zusammenlegung der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land zur VG Kirner Land und der VG Meisenheim und Bad Sobernheim zur VG Nahe-Glan
19 Birkenfeld umfasst den Landkreis Birkenfeld keine
20 Vulkaneifel umfasst den Landkreis Vulkaneifel keine
21 Bitburg-Prüm umfasst den Eifelkreis Bitburg-Prüm keine
22 Wittlich umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Wittlich und die Verbandsgemeinden Traben-Trarbach und Wittlich-Land keine
23 Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück) umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues und Thalfang am Erbeskopf sowie vom Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) keine
24 Trier/Schweich umfasst die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach der kreisfreien Stadt Trier sowie vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Ruwer, Schweich an der Römischen Weinstraße und Trier-Land keine
25 Trier umfasst die kreisfreie Stadt Trier ohne die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach keine
26 Konz/Saarburg umfasst vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Konz und Saarburg-Kell Zusammenlegung der VG Kell am See und Saarburg zur VG Saarburg-Kell
Bezirk 3 Kreisfreie Städte Mainz, Worms, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Rhein-Pfalz-Kreis
27 Mainz I umfasst die Stadtteile Mainz-Altstadt, Mainz-Neustadt, Mainz-Oberstadt und Mainz-Hartenberg/Münchfeld der kreisfreien Stadt Mainz Abgabe des Stadtteiles Mainz-Laubenheim an den WK 29 und des Stadtteiles Mainz-Weisenau an den WK 28
28 Mainz II umfasst die Stadtteile Mainz-Bretzenheim, Mainz-Gonsenheim, Mainz-Hechtsheim, Mainz-Mombach und Mainz-Weisenau der kreisfreien Stadt Mainz Abgabe der Stadtteile Mainz-Drais, Mainz-Ebersheim, Mainz-Finthen, Mainz-Lerchenberg und Mainz-Marienborn an den neugebildeten WK 29, Aufnahme des Stadtteils Mainz-Weisenau vom WK 27
29 Mainz III umfasst die Stadtteile Mainz-Drais, Mainz-Ebersheim, Mainz-Finthen, Mainz-Laubenheim, Mainz-Lerchenberg und Mainz-Marienborn der kreisfreien Stadt Mainz sowie vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Bodenheim neu gebildeter Wahlkreis, Bildung aus Teilen des vormaligen Wahlkreises Mainz II sowie dem Stadtteil Mainz-Laubenheim vom WK 27 und der VG Bodenheim vom vormaligen WK 30 (Ingelheim am Rhein)
30 Bingen am Rhein umfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Bingen am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen neue Wahlkreisnummer
31 Ingelheim am Rhein umfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinde Nieder-Olm neue Wahlkreisnummer, Abgabe der VG Bodenheim an den neuen WK 29 (Mainz III)
32 Rhein-Selz/Wonnegau umfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Selz sowie vom Landkreis Alzey-Worms die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau neue Wahlkreisnummer
33 Worms umfasst die kreisfreie Stadt Worms neue Wahlkreisnummer
34 Alzey umfasst vom Landkreis Alzey-Worms die verbandsfreie Gemeinde Alzey sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein und Wörrstadt neue Wahlkreisnummer
35 Frankenthal (Pfalz) umfasst die kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim neue Wahlkreisnummer
36 Ludwigshafen am Rhein I umfasst die Stadtteile Südliche Innenstadt, Nördliche Innenstadt, Friesenheim, Mundenheim und Rheingönheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein neue Wahlkreisnummer
37 Ludwigshafen am Rhein II umfasst die Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Oggersheim, Oppau und Ruchheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein neue Wahlkreisnummer
38 Mutterstadt umfasst vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreien Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Rheinauen neue Wahlkreisnummer
39 Speyer umfasst die kreisfreie Stadt Speyer sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Schifferstadt und die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen neue Wahlkreisnummer
Bezirk 4 Kreisfreie Städte Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Donnersbergkreis
40 Donnersberg umfasst den Donnersbergkreis und vom Landkreis Bad Dürkheim die ehemalige Verbandsgemeinde Hettenleidelheim nach dem Stand vom 31. Dezember 2017 neue Wahlkreisnummer
41 Kusel umfasst den Landkreis Kusel neue Wahlkreisnummer
42 Bad Dürkheim umfasst vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreien Gemeinden Bad Dürkheim und Grünstadt sowie die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim und Wachenheim an der Weinstraße sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Grünstadt-Land nach dem Stand vom 31. Dezember 2017 neue Wahlkreisnummer
43 Neustadt an der Weinstraße umfasst die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreie Gemeinde Haßloch und die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) neue Wahlkreisnummer
44 Kaiserslautern I umfasst die kreisfreie Stadt Kaiserslautern ohne die Ortsbezirke Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach sowie ohne die ehemaligen Ortsbezirke Betzenberg und Lämmchesberg/Universitätswohnstadt nach dem Stand vom 30. Juni 2004 neue Wahlkreisnummer
45 Kaiserslautern II umfasst die Ortsbezirke Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach sowie die ehemaligen Ortsbezirke Betzenberg und Lämmchesberg/Universitätswohnstadt nach dem Stand vom 30. Juni 2004 der kreisfreien Stadt Kaiserslautern sowie vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Otterbach-Otterberg neue Wahlkreisnummer, Aufnahme des Wahlgebiets der ehemaligen VG Otterbach vom ehemaligen WK 45 (Kaiserslautern-Land), Abgabe der ehemaligen VG Kaiserslautern-Süd an den WK 46
46 Kaiserslautern-Land umfasst vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach neue Wahlkreisnummer, Übernahme der ehemaligen VG Kaiserslautern-Süd in die VG Landstuhl und damit Aufnahme dieses Wahlgebietes vom ehemaligen WK 44 (Kaiserslautern II), Abgabe der ehemaligen VG Otterbach an den WK 45
47 Zweibrücken umfasst die kreisfreie Stadt Zweibrücken und vom Landkreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinden Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Land neue Wahlkreisnummer, durch Auflösung des ehemaligen WK 47 (Pirmasens-Land) Aufnahme der VG Waldfischbach-Burgalben und der ehemaligen VG Thaleischweiler-Fröschen
48 Pirmasens umfasst die kreisfreie Stadt Pirmasens sowie vom Landkreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land und Rodalben durch Auflösung des ehemaligen WK 47 (Pirmasens-Land) Aufnahme der VG Dahner Felsenland, Hauenstein und Pirmasens-Land, Abgabe der VG Annweiler am Trifels an den WK 49
49 Südliche Weinstraße umfasst vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Herxheim und Landau-Land sowie vom Landkreis Germersheim die Verbandsgemeinde Kandel Aufnahme der VG Annweiler am Trifels vom WK 48, Abgabe der der VG Offenbach an der Queich an den WK 51
50 Landau in der Pfalz umfasst die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer Abgabe der VG Lingenfeld an den WK 51
51 Germersheim umfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreie Gemeinde Germersheim sowie die Verbandsgemeinden Bellheim und Lingenfeld sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich Abgabe der verbandsfreien Gemeinde Wörth am Rhein sowie der Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim und Rülzheim an den neu gebildeten WK 52, Aufnahme der VG Offenbach an der Queich vom WK 49 und der VG Lingenfeld vom WK 50
52 Wörth am Rhein umfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreie Gemeinde Wörth am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim und Rülzheim neu gebildeter Wahlkreis, Bildung aus Teilen des vormaligen Wahlkreises Germersheim

Geschichte

1947

Im Zuge der Vorbereitungen der ersten Landtagswahlen am 18. Mai 1947 beschloss die Landesregierung von Rheinland-Pfalz am 27. März 1947 die Landesverordnung über die Wahl zum ersten Landtag von Rheinland-Pfalz. Durch diese wurde in § 3 der Landesverordnung Rheinland-Pfalz in fünf Wahlbezirke eingeteilt. Diese Wahlbezirke waren identisch mit den 5 vorhandenen Regierungsbezirken. Die Anzahl der Abgeordneten pro Regierungsbezirk wurde festgelegt.

Anzahl der zu wählenden Abgeordneten
Wahlkreis Anzahl
Regierungsbezirk Koblenz 31
Regierungsbezirk Montabaur 08
Regierungsbezirk Rheinhessen 13
Regierungsbezirk Trier 13
Regierungsbezirk Pfalz 35

1950

Im Zuge der Vorbereitungen der zweiten Landtagswahlen am 29. April 1951 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz am 7. Dezember 1950 das erste Landeswahlgesetz. Durch den § 14 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sieben Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise orientierten sich wiederum an den vorhandenen Regierungsbezirken, jedoch wurden die Regierungsbezirke Koblenz und Pfalz nunmehr geteilt. Die Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis wurde erneut festgelegt.

Anzahl der zu wählenden Abgeordneten
Wahlkreis Gebiet Anzahl
Wahlkreis 1 vom Regierungsbezirk Koblenz die Kreise Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Ahrweiler, Mayen, Koblenz-Stadt und -Land 18
Wahlkreis 2 vom Regierungsbezirk Koblenz die Kreise Cochem, Zell, Simmern, Sankt Goar, Kreuznach, Birkenfeld 12
Wahlkreis 3 Regierungsbezirk Trier 14
Wahlkreis 4 Regierungsbezirk Montabaur 08
Wahlkreis 5 Regierungsbezirk Rheinhessen 13
Wahlkreis 6 vom Regierungsbezirk Pfalz die Kreise Frankenthal-Stadt und -Land, Ludwigshafen-Stadt und -Land, Speyer-Stadt und -Land, Neustadt-Stadt und -Land, Landau-Stadt und -Land sowie Germersheim 19
Wahlkreis 7 vom Regierungsbezirk Pfalz die Kreise Kirchheimbolanden, Rockenhausen, Kusel, Kaiserslautern-Stadt und -Land, Zweibrücken-Stadt und -Land, Pirmasens-Stadt und -Land sowie Bergzabern 16

1970

Im Zuge der Vorbereitungen der siebenten Landtagswahlen am 21. März 1971 beschloss der Landtag von Rheinland-Pfalz am 7. Juli 1970 eine Änderung des Landeswahlgesetzes. Durch den § 12 des Gesetzes wurde Rheinland-Pfalz nun in sechs Wahlkreise eingeteilt. Die Anzahl der Abgeordneten pro Wahlkreis wurden wiederum festgelegt.

Anzahl der zu wählenden Abgeordneten
Wahlkreis Gebiet Anzahl
Wahlkreis 1 Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Landkreis Neuwied, Oberwesterwaldkreis, Unterwesterwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis 15
Wahlkreis 2 Landkreis Ahrweiler, Landkreis Mayen, Landkreis Koblenz, Koblenz, Landkreis Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis, Landkreis Birkenfeld, Landkreis Bad Kreuznach 22
Wahlkreis 3 Landkreise Daun, Prüm, Bitburg, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg sowie die kreisfreie Stadt Trier 13
Wahlkreis 4 Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms sowie die kreisfreien Städte Mainz und Worms 14
Wahlkreis 5 Landkreise Ludwigshafen, Bad Dürkheim, Landau-Bad Bergzabern, Germersheim sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Neustadt und Landau 21
Wahlkreis 6 die Landkreise Donnersbergkreis, Kusel, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens und die kreisfreien Städte Kaiserslautern, Zweibrücken und Pirmasens 15

1972

Bereits 1972 erfolgte die nächste Neueinteilung der Wahlkreise. Am 4. Juli 1972 wurde das Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes verabschiedet, in dessen Folge Rheinland-Pfalz nun in vier Wahlkreise aufgeteilt wurde. Bei gleichbleibender Zahl der Landtagsmandate erhöhte sich dadurch die Zahl der Abgeordneten je Wahlkreis.

Anzahl der zu wählenden Abgeordneten
Wahlkreis Gebiet Anzahl
Wahlkreis 1 Landkreise Altenkirchen (Westerwald), Ahrweiler, Neuwied, Oberwesterwaldkreis, Unterwesterwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis, Mayen-Koblenz und die kreisfreie Stadt Koblenz 26
Wahlkreis 2 Landkreise Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis, Birkenfeld, Bad Kreuznach sowie der Regierungsbezirk Trier 24
Wahlkreis 3 Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Ludwigshafen sowie die kreisfreien Städte Mainz, Worms, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer 24
Wahlkreis 4 Landkreise Bad Dürkheim, Landau-Bad Bergzabern, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Donnersbergkreis, Pirmasens sowie die kreisfreien Städte Neustadt, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens und Landau 26

1989

Nach einer geringfügigen Änderung der Mandatszahlen im Jahr 1978, bei der der Wahlkreis 1 ein Mandat vom Wahlkreis 4 bekam, und einer Neufassung des Landeswahlgesetzes im Jahre 1982, welche aber keine Neueinteilung der Wahlkreise mit sich brachte und die Mandatsverteilung beibehielt, änderte sich 1989 die Wahlkreiseinteilung des Landes Rheinland-Pfalz drastisch. Mit dem Landeswahlgesetz in der Fassung vom 20. Dezember 1989 wurde Rheinland-Pfalz nunmehr in vier Wahlbezirke und 51 Wahlkreise eingeteilt. Diese Einteilung ist auch gegenwärtig mit geringfügigen Änderungen gültig. Teilweise änderten sich die Bezeichnungen von Gebietskörperschaften, im geringen Umfang wechselten auch Stimmbezirke den Wahlkreis. Durch die neue Wahlkreiseinteilung wurde nun auch genau ein Direktmandat je Wahlkreis vergeben.

Wahlkreiseinteilung mit dem Stand vom 20. Dezember 1989
Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz
Nr. Wahlkreis Gebiet
Bezirk 1 Kreisfreie Stadt Koblenz, Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Neuwied, Altenkirchen (Westerwald), Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis
1 Betzdorf/Kirchen (Sieg) umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die verbandsfreie Gemeinde Herdorf sowie die Verbandsgemeinden Betzdorf, Daaden und Kirchen (Sieg)
2 Altenkirchen (Westerwald) umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Altenkirchen (Westerwald), Flammersfeld, Gebhardshain, Hamm (Sieg) und Wissen
3 Linz am Rhein/Rengsdorf umfasst vom Landkreis Neuwied die Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein, Rengsdorf, Unkel und Waldbreitbach
4 Neuwied umfasst vom Landkreis Neuwied die große kreisangehörige Stadt Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Dierdorf und Puderbach
5 Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg umfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Rennerod, Selters (Westerwald) und Westerburg
6 Montabaur umfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Wallmerod und Wirges
7 Diez/Nassau umfasst vom Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Diez, Hahnstätten, Katzenelnbogen, Nassau und Nastätten
8 Koblenz/Lahnstein umfasst das rechts des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz sowie vom Rhein-Lahn-Kreis die große kreisangehörige Stadt Lahnstein sowie die Verbandsgemeinden Bad Ems, Braubach und Loreley
9 Koblenz umfasst das links des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz
10 Bendorf/Weißenthurm umfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die verbandsfreie Gemeinde Bendorf sowie die Verbandsgemeinden Vallendar und Weißenthurm
11 Andernach umfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Andernach sowie die Verbandsgemeinden Andernach-Land und Mendig
12 Mayen umfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Mayen-Land, Rhens und Untermosel
13 Remagen/Sinzig umfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Remagen und Sinzig sowie die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal
14 Bad Neuenahr-Ahrweiler umfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Bad Neuenahr-Ahrweiler und Grafschaft sowie die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr
Bezirk 2 Regierungsbezirk Trier, Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis
15 Cochem-Zell umfasst den Landkreis Cochem-Zell
16 Rhein-Hunsrück umfasst den Rhein-Hunsrück-Kreis mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Kirchberg.
17 Bad Kreuznach umfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die große kreisangehörige Stadt Bad Kreuznach sowie die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Langenlonsheim und Stromberg
18 Kirn/Bad Sobernheim umfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die verbandsfreie Gemeinde Kirn sowie die Verbandsgemeinden Kirn-Land, Meisenheim, Rüdesheim und Bad Sobernheim
19 Birkenfeld umfasst den Landkreis Birkenfeld
20 Daun umfasst den Landkreis Daun
21 Bitburg-Prüm umfasst den Eifelkreis Bitburg-Prüm
22 Wittlich umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Wittlich und die Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf, Manderscheid und Wittlich-Land
23 Bernkastel-Kues/Morbach umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Neumagen-Dhron, Thalfang und Traben-Trarbach und die Verbandsgemeinde Kirchberg im Rhein-Hunsrück-Kreis
24 Trier/Schweich umfasst die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach der kreisfreien Stadt Trier sowie vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Ruwer, Schweich an der Römischen Weinstraße und Trier-Land
25 Trier umfasst die kreisfreie Stadt Trier ohne die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach
26 Konz/Saarburg umfasst vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Kell, Konz und Saarburg
Bezirk 3 Kreisfreie Städte Mainz, Worms, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Ludwigshafen
27 Mainz I umfasst die Stadtteile Mainz-Altstadt, Mainz-Neustadt, Mainz-Oberstadt, Mainz-Hartenberg-Münchfeld und Mainz-Mombach der kreisfreien Stadt Mainz
28 Mainz II umfasst die Stadtteile Mainz-Bretzenheim, Mainz-Drais, Mainz-Ebersheim, Mainz-Finthen, Mainz-Gonsenheim, Mainz-Hechtsheim, Mainz-Laubenheim, Mainz-Lerchenberg, Mainz-Marienborn und Mainz-Weisenau der kreisfreien Stadt Mainz
29 Bingen am Rhein umfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Bingen am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen
30 Ingelheim am Rhein umfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Heidesheim am Rhein und Nieder-Olm
31 Nierstein/Oppenheim umfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinden Guntersblum und Nierstein-Oppenheim sowie vom Landkreis Alzey-Worms die verbandsfreie Gemeinde Osthofen und die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Westhofen
32 Worms umfasst die kreisfreie Stadt Worms
33 Alzey umfasst vom Landkreis Alzey-Worms die verbandsfreie Gemeinde Alzey sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein und Wörrstadt
34 Frankenthal (Pfalz) umfasst die kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) sowie vom Landkreis Ludwigshafen die verbandsfreien Gemeinden Bobenheim-Roxheim und Lambsheim sowie die Verbandsgemeinde Heßheim
35 Ludwigshafen am Rhein I umfasst die Stadtteile Südliche Innenstadt, Nördliche Innenstadt, Friesenheim, Mundenheim und Rheingönheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein
36 Ludwigshafen am Rhein II umfasst die Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Oggersheim, Oppau und Ruchheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein
37 Mutterstadt umfasst vom Landkreis Ludwigshafen die verbandsfreien Gemeinden Altrip, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Mutterstadt und Neuhofen sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Rheinauen
38 Speyer umfasst die kreisfreie Stadt Speyer sowie vom Landkreis Ludwigshafen die verbandsfreien Gemeinden Römerberg und Schifferstadt und die Verbandsgemeinde Dudenhofen
Bezirk 4 Kreisfreie Städte Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Pirmasens, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Donnersbergkreis
39 Donnersberg umfasst den Donnersbergkreis
40 Kusel umfasst den Landkreis Kusel
41 Bad Dürkheim umfasst vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreien Gemeinden Bad Dürkheim und Grünstadt sowie die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim, Grünstadt-Land, Hettenleidelheim und Wachenheim an der Weinstraße
42 Neustadt an der Weinstraße umfasst die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreie Gemeinde Haßloch und die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz)
43 Kaiserslautern I umfasst die kreisfreie Stadt Kaiserslautern ohne die Ortsbezirke Betzenberg, Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Lämmchesberg/Universitätswohnstadt, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach
44 Kaiserslautern II umfasst die Ortsbezirke Betzenberg, Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Lämmchesberg/Universitätswohnstadt, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach der kreisfreien Stadt Kaiserslautern sowie vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Hochspeyer und Kaiserslautern-Süd und Otterberg
45 Kaiserslautern-Land umfasst vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Otterbach, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach
46 Zweibrücken umfasst die kreisfreie Stadt Zweibrücken sowie vom Landkreis Pirmasens die Verbandsgemeinden Wallhalben und Zweibrücken-Land
47 Pirmasens-Land umfasst vom Landkreis Pirmasens die Verbandsgemeinden Dahn, Hauenstein, Pirmasens-Land, Thaleischweiler-Fröschen und Waldfischbach-Burgalben
48 Pirmasens umfasst die kreisfreie Stadt Pirmasens sowie vom Landkreis Pirmasens die Verbandsgemeinde Rodalben
49 Südliche Weinstraße umfasst vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Herxheim und Landau-Land
50 Landau in der Pfalz umfasst die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz und vom Landkreis Germersheim die Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Edenkoben, Maikammer und Offenbach an der Queich
51 Germersheim umfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreien Gemeinden Germersheim und Wörth am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Bellheim, Hagenbach, Jockgrim, Kandel und Rülzheim

2014

Durch das Siebte Landesgesetz zur Änderung des Wahlgesetzes vom 23. Oktober 2014[9] kam es im Hinblick auf die Landtagswahl 2016 erstmals seit 1989 zu größeren Wahlgebietsänderungen in einigen Wahlkreisen. Darüber hinaus war nun die Zahl der Stimmberechtigten und nicht mehr die Bevölkerungszahl Bemessensgrundlage für den Zuschnitt der Wahlkreise. Gleichzeitig wurden auch Zusammenlegungen von Verbandsgemeinden oder Umbenennungen von Landkreisen berücksichtigt.

Wahlkreiseinteilung mit dem Stand vom 23. Oktober 2014
Landtagswahlkreise in Rheinland-Pfalz
Nr. Wahlkreis Gebiet Veränderung zu 1989
Bezirk 1 Kreisfreie Stadt Koblenz, Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Neuwied, Altenkirchen (Westerwald), Rhein-Lahn-Kreis, Westerwaldkreis
1 Betzdorf/Kirchen (Sieg) umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die verbandsfreie Gemeinde Herdorf sowie die Verbandsgemeinden Betzdorf, Daaden und Kirchen (Sieg) sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde Rennerod Aufnahme der Verbandsgemeinde Rennerod vom WK 5
2 Altenkirchen (Westerwald) umfasst vom Landkreis Altenkirchen (Westerwald) die Verbandsgemeinden Altenkirchen (Westerwald), Flammersfeld, Gebhardshain, Hamm (Sieg) und Wissen keine
3 Linz am Rhein/Rengsdorf umfasst vom Landkreis Neuwied die Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein, Rengsdorf, Unkel und Waldbreitbach keine
4 Neuwied umfasst vom Landkreis Neuwied die große kreisangehörige Stadt Neuwied sowie die Verbandsgemeinden Dierdorf und Puderbach keine
5 Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg umfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald), Hachenburg, Selters (Westerwald) und Westerburg Abgabe der Verbandsgemeinde Rennerod an den WK 1
6 Montabaur umfasst vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinden Montabaur, Ransbach-Baumbach, Wallmerod und Wirges Abgabe der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen an den WK 10
7 Diez/Nassau umfasst vom Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Diez, Hahnstätten, Katzenelnbogen, Nassau und Nastätten keine
8 Koblenz/Lahnstein umfasst das rechts des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz sowie vom Rhein-Lahn-Kreis die große kreisangehörige Stadt Lahnstein sowie die Verbandsgemeinden Bad Ems und Loreley Verschmelzung der früheren Verbandsgemeinden Braubach und Loreley zur Verbandsgemeinde Loreley
9 Koblenz umfasst das links des Rheins gelegene Gebiet der kreisfreien Stadt Koblenz keine
10 Bendorf/Weißenthurm umfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die verbandsfreie Gemeinde Bendorf sowie die Verbandsgemeinden Vallendar und Weißenthurm sowie vom Westerwaldkreis die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Aufnahme der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen vom WK 6
11 Andernach umfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Andernach sowie die Verbandsgemeinden Pellenz und Mendig Umbenennung der Verbandsgemeinde Andernach-Land in Pellenz
12 Mayen umfasst vom Landkreis Mayen-Koblenz die große kreisangehörige Stadt Mayen sowie die Verbandsgemeinden Maifeld, Vordereifel und Rhein-Mosel Umbenennung der Verbandsgemeinde Mayen-Land in Vordereifel, Zusammenlegung der Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel zur Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
13 Remagen/Sinzig umfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Remagen und Sinzig sowie die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal keine
14 Bad Neuenahr-Ahrweiler umfasst vom Landkreis Ahrweiler die verbandsfreien Gemeinden Bad Neuenahr-Ahrweiler und Grafschaft sowie die Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr keine
Bezirk 2 Regierungsbezirk Trier, Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück-Kreis
15 Cochem-Zell umfasst den Landkreis Cochem-Zell keine
16 Rhein-Hunsrück umfasst vom Rhein-Hunsrück-Kreis die verbandsfreie Gemeinde Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen, Kastellaun, Rheinböllen, Sankt Goar-Oberwesel und Simmern/Hunsrück keine
17 Bad Kreuznach umfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die große kreisangehörige Stadt Bad Kreuznach sowie die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein-Ebernburg, Langenlonsheim und Stromberg keine
18 Kirn/Bad Sobernheim umfasst vom Landkreis Bad Kreuznach die verbandsfreie Gemeinde Kirn sowie die Verbandsgemeinden Kirn-Land, Meisenheim, Rüdesheim und Bad Sobernheim keine
19 Birkenfeld umfasst den Landkreis Birkenfeld keine
20 Vulkaneifel umfasst den Landkreis Vulkaneifel 2006 Umbenennung des Landkreises Daun in Vulkaneifel
21 Bitburg-Prüm umfasst den Eifelkreis Bitburg-Prüm keine
22 Wittlich umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Wittlich und die Verbandsgemeinden Traben-Trarbach und Wittlich-Land Zusammenlegung der vormaligen Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf und Traben-Trarbach zur neuen Verbandsgemeinde-Trarbach, damit Aufnahme des Gebietes der alten VG Traben-Trarbach vom WK 23, Eingliederung der VG Manderscheid in die VG Wittlich-Land
23 Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück) umfasst vom Landkreis Bernkastel-Wittlich die verbandsfreie Gemeinde Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf und die Verbandsgemeinde Kirchberg im Rhein-Hunsrück-Kreis 2012 Auflösung der VG Neumagen-Dhron und Aufteilung auf die VG Bernkastel-Kues (WK 24) und VG Schweich an der Römischen Weinstraße (WK 25), Abgabe des Gebietes der alten VG Traben-Trarbach an den WK 22
24 Trier/Schweich umfasst die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach der kreisfreien Stadt Trier sowie vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Ruwer, Schweich an der Römischen Weinstraße und Trier-Land Aufnahme eines Teils der aufgelösten VG Neumagen-Dhron vom WK 23
25 Trier umfasst die kreisfreie Stadt Trier ohne die Stadtteile Biewer, Ehrang, Pfalzel und Ruwer/Eitelsbach keine
26 Konz/Saarburg umfasst vom Landkreis Trier-Saarburg die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Kell am See, Konz und Saarburg keine
Bezirk 3 Kreisfreie Städte Mainz, Worms, Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein, Speyer, Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Ludwigshafen
27 Mainz I umfasst die Stadtteile Mainz-Altstadt, Mainz-Laubenheim, Mainz-Neustadt, Mainz-Oberstadt, Mainz-Hartenberg-Münchfeld und Mainz-Weisenau der kreisfreien Stadt Mainz Aufnahme der Stadtteile Mainz-Laubenheim und Mainz-Weisenau vom WK 28, Abgabe des Stadtteils Mainz-Mombach an den WK 28
28 Mainz II umfasst die Stadtteile Mainz-Bretzenheim, Mainz-Drais, Mainz-Ebersheim, Mainz-Finthen, Mainz-Gonsenheim, Mainz-Hechtsheim, Mainz-Lerchenberg, Mainz-Marienborn und Mainz-Mombach der kreisfreien Stadt Mainz Aufnahme des Stadtteils Mainz-Mombach vom WK 27, Abgabe der Stadtteile Mainz-Laubenheim und Mainz-Weisenau an den WK 27
29 Bingen am Rhein umfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Bingen am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen keine
30 Ingelheim am Rhein umfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die große kreisangehörige Stadt Ingelheim am Rhein und die verbandsfreie Gemeinde Budenheim sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Heidesheim am Rhein und Nieder-Olm keine
31 Rhein-Selz/Wonnegau umfasst vom Landkreis Mainz-Bingen die Verbandsgemeinde Rhein-Selz sowie vom Landkreis Alzey-Worms die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau Umbenennung des Wahlkreises von Nierstein/Oppenheim in Rhein-Selz/Wonnegau, Zusammenlegung der VG Guntersblum und Nierstein-Oppenheim zur VG Rhein-Selz, Zusammenlegung der Stadt Osthofen und der VG Westhofen zur VG Wonnegau
32 Worms umfasst die kreisfreie Stadt Worms keine
33 Alzey umfasst vom Landkreis Alzey-Worms die verbandsfreie Gemeinde Alzey sowie die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein und Wörrstadt keine
34 Frankenthal (Pfalz) umfasst die kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz) sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim und die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim keine
35 Ludwigshafen am Rhein I umfasst die Stadtteile Südliche Innenstadt, Nördliche Innenstadt, Friesenheim, Mundenheim und Rheingönheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein keine
36 Ludwigshafen am Rhein II umfasst die Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Oggersheim, Oppau und Ruchheim der kreisfreien Stadt Ludwigshafen am Rhein keine
37 Mutterstadt umfasst vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreien Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf und Waldsee Zusammenlegung von Altrip, Neuhofen und der vormaligen VG Waldsee zur neuen VG Waldsee, später in VG Rheinauen umbenannt.
38 Speyer umfasst die kreisfreie Stadt Speyer sowie vom Rhein-Pfalz-Kreis die verbandsfreie Gemeinden Schifferstadt und die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen keine
Bezirk 4 Kreisfreie Städte Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken, Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Donnersbergkreis
39 Donnersberg umfasst den Donnersbergkreis und vom Landkreis Bad Dürkheim die Verbandsgemeinde Hettenleidelheim Aufnahme der VG Hettenleidelheim vom WK 41
40 Kusel umfasst den Landkreis Kusel kein
41 Bad Dürkheim umfasst vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreien Gemeinden Bad Dürkheim und Grünstadt sowie die Verbandsgemeinden Deidesheim, Freinsheim, Grünstadt-Land und Wachenheim an der Weinstraße Abgabe der VG Hettenleidelheim an den WK 39
42 Neustadt an der Weinstraße umfasst die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie vom Landkreis Bad Dürkheim die verbandsfreie Gemeinde Haßloch und die Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz) keine
43 Kaiserslautern I umfasst die kreisfreie Stadt Kaiserslautern ohne die Ortsbezirke Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach sowie ohne die ehemaligen Ortsbezirke Betzenberg und Lämmchesberg/Universitätswohnstadt nach dem Stand vom 30. Juni 2004 keine
44 Kaiserslautern II umfasst die Ortsbezirke Dansenberg, Einsiedlerhof, Erfenbach, Erlenbach, Mölschbach, Morlautern und Siegelbach sowie die ehemaligen Ortsbezirke Betzenberg und Lämmchesberg/Universitätswohnstadt nach dem Stand vom 30. Juni 2004 der kreisfreien Stadt Kaiserslautern sowie vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Kaiserslautern-Süd sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Otterberg nach dem Stand vom 30. Juni 2014 Eingliederung der VG Hochspeyer in die VG Enkenbach-Alsenborn, keine Änderung des Wahlkreisgebietes
45 Kaiserslautern-Land umfasst vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Otterbach nach dem Stand vom 30. Juni 2014 keine
46 Zweibrücken umfasst die kreisfreie Stadt Zweibrücken sowie vom Landkreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Wallhalben nach dem Stand vom 30. Juni 2014 keine
47 Pirmasens-Land umfasst vom Landkreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land und Waldfischbach-Burgalben sowie die ehemalige Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen nach dem Stand vom 30. Juni 2014 keine
48 Pirmasens umfasst die kreisfreie Stadt Pirmasens sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels und vom Kreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinde Rodalben Aufnahme der VG Annweiler am Trifels vom WK 49
49 Südliche Weinstraße umfasst vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Bad Bergzabern, Herxheim, Landau-Land und Offenbach an der Queich sowie vom Landkreis Germersheim die Verbandsgemeinde Kandel Aufnahme der VG Offenbach an der Queich vom WK 50 sowie der VG Kandel vom WK 51, Abgabe der VG Annweiler am Trifels an den WK 48
50 Landau in der Pfalz umfasst die kreisfreie Stadt Landau in der Pfalz und vom Landkreis Germersheim die Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie vom Landkreis Südliche Weinstraße die Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer1 Abgabe der VG Offenbach an der Queich an den WK 49
51 Germersheim umfasst vom Landkreis Germersheim die verbandsfreien Gemeinden Germersheim und Wörth am Rhein sowie die Verbandsgemeinden Bellheim, Hagenbach, Jockgrim und Rülzheim Abgabe der VG Kandel an den WK 49
1 
Die geplante Eingliederung der VG Maikammer in die VG Edenkoben wurde für verfassungswidrig erklärt

Einzelnachweise

  1. a b Einteilung der Wahlkreise zu den Wahlen 2011 (Memento vom 5. Januar 2015 im Internet Archive) und 2016. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Mai 2019; abgerufen am 16. Februar 2020.
  2. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz: Landtagswahl 2016: Gewählte Bewerberinnen und Bewerber. Abgerufen am 16. Februar 2020.
  3. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz: Landtagswahl 2011: Gewählte Bewerberinnen und Bewerber. Abgerufen am 16. Februar 2020.
  4. Landtagswahl 2006: Gewählte Bewerber (Memento vom 5. Mai 2010 im Internet Archive)
  5. http://www.wahlrecht.de/landtage/rheinland-pfalz.htm
  6. Gesetzentwurf der Landesregierung
  7. Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz: Wahlkreise werden anders eingeteilt (Memento vom 1. November 2014 im Internet Archive)
  8. Pressemitteilung zum Beschluss des Landtags, Gesetzesentwurf der Landesregierung (PDF; 866 kB)
  9. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz 2014 S. 232

Weblinks