Gegenäußerung

Mit einer Gegenäußerung kann die Bundesregierung auf eine Stellungnahme des Bundesrates zu einem ihrer Gesetzesvorschläge im Bundestag antworten.[1]

Die Gegenäußerung ist damit ein Verfahrensschritt des Gesetzgebungsverfahren in Deutschland.

Einzelnachweise

  1. Bundesrat: Der Ablauf des Verfahrens. Abgerufen am 15. Februar 2021.