Feuerwehr in Schleswig-Holstein

Feuerwehr
Schleswig-Holstein
Notruf: 112
Personal
Aktive
(ohne Jugend):
53.242
Freiwilligenquote: 95,4 %
Frauenquote: 10,3 %
Jugendfeuerwehr: 9.739
Stützpunkte
Gesamtanzahl: 1.357
Einsätze
Gesamtanzahl: 37.642 (inkl. Fehlalarme, ohne Rettungsdienst)
Stand der Daten 2021

Die Feuerwehr in Schleswig-Holstein bezeichnet die Gesamtheit der öffentlichen und privaten Feuerwehren in Schleswig-Holstein, ihre Aufgaben, Organisation, Ressourcen und Tätigkeiten. Gesetzliche Grundlage des Feuerwehrwesens in Schleswig-Holstein ist das Brandschutzgesetz (BrSchG).[1]

Aufgaben und Organisation

Das Feuerwehrwesen umfasst nach dem schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetz die Bekämpfung von Bränden und den Schutz von Menschen, Tieren und Sachen vor Brandschäden (abwehrender Brandschutz), die Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen (Technische Hilfe), die Verhütung von Bränden und Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz, Mitwirkung der Feuerwehren bei Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und die Mitwirkung im Katastrophenschutz.[1] Zuständige Oberbehörde ist das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein mit dem in der „Kommunalabteilung“ angesiedelten Referat „Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz“.[2]

Neben den gesetzlichen Aufgaben übernehmen insbesondere die Freiwilligen Feuerwehren in den zahlreichen ländlichen Gemeinden Schleswig-Holsteins vielfältige Aufgaben des bürgerschaftlichen Engagements, etwa die Durchführung von oder Unterstützung bei öffentlichen Veranstaltungen oder bei der Jugendarbeit.

Arten und Zahl der Feuerwehren

Das Brandschutzgesetz unterscheidet für die öffentlichen Feuerwehren in Trägerschaft der Gemeinden die

Berufsfeuerwehren existieren in Schleswig-Holstein nur in den vier kreisfreien Städten Kiel (siehe auch Feuerwehr Kiel), Lübeck (siehe auch Feuerwehr Lübeck), Flensburg (siehe auch Feuerwehr Flensburg) und Neumünster (Feuerwehr Neumünster) sowie in der großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt (Feuerwehr Norderstedt) (seit 2022).

In den übrigen mehr als 1100 Gemeinden gibt es Freiwillige Feuerwehren oder, in drei Fällen, Pflichtfeuerwehren (in Burg (Dithmarschen)[3], Friedrichstadt[4] und in Grömitz)[5][6]. Da einige Gemeinden mehrere Orts- oder Ortsteilfeuerwehren vorhalten (z. B. vier Feuerwehren im Gebiet der Stadt Norderstedt), gibt es in Schleswig-Holstein mehr Freiwillige Feuerwehren als Gemeinden. Die Größe der Freiwilligen Feuerwehren reicht von einer Löschgruppe mit einem Fahrzeug des Typs TSF bis hin zu Feuerwehren mit bis zu sieben Löschgruppen in zwei Zügen (z. B. in Elmshorn). Die Anzahl der Freiwilligen Feuerwehren ist seit Jahren rückläufig.

Neben den öffentlichen Feuerwehren gibt es weniger als 25 Werkfeuerwehren sowie einige Standorte der Bundeswehrfeuerwehr.

Anzahl der Feuerwehren
Jahr Berufsfeuerwehren Freiwillige Feuerwehren Jugendfeuerwehren anerkannte Werk- und Betriebsfeuerwehren
2004 4 1.416 386 31
2005 4 1.414 397 27
2006 4 1.408 403 29
2007 4 1.406 406 29
2008 4 1.403 413 29
2009 4 1.397 416 28
2010 4 1.396 416 21
2011 4 1.386 417 26
2012 4 1.377 421 27
2013 4 1.371 429 27
2014 4 1.371 431 27
2015 4 1.350 433 16
2016 4 1.350 435 23
2017 4 1.349 435 19
2018 4 1.342 439 22
2019 4 1.334 445 22
2020 4 1.329 445 23
2021 4 1.330 446 23

Quelle: Jahresberichte des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein[7]

Arten und Zahl der Feuerwehreinsätze

Seit Jahren machen die eigentlichen Brandeinsätze nur den kleineren Teil des Einsatzaufkommens aus, die Technische Hilfeleistung ist deutlich häufiger.

Notfalleinsätze und Krankentransporte fallen vor allem bei den Berufsfeuerwehren (außer Norderstedt) an, die auch den Rettungsdienst abdecken. Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren ist das grundsätzlich nicht der Fall, allerdings sind vereinzelt First-Responder-Einheiten entstanden, die eventuelle Wartezeiten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes („Therapiefreies Intervall“) überbrücken und dann auch Notfalleinsätze bearbeiten können.[8]

Einsätze nach Einsatzart
Jahr Brände Technische Hilfe Fehlalarme Sonstige Rettungsdienst Einsätze Gesamt
2000 06.567 14.728 4.192 111.338
2001 06.467 18.932 4.068 121.399
2002 06.597 31.118 3.592 135.960
2003 09.107 28.046 3.701 135.958
2004 07.021 22.381 3.975 129.701
2005 07.175 21.017 3.551 126.510
2006 07.557 24.993 4.524 102.252 139.326
2007 07.102 24.700 4.490 102.727 139.019
2008 07.296 22.170 4.522 118.932 152.920
2009 07.132 20.455 4.300 119.959 151.846
2010 07.064 19.978 4.981 135.394 164.417
2011 08.201 15.399 4.966 124.870 153.436
2012 09.026 14.495 6.195 116.603 146.319
2013 08.603 22.827 5.588 047.180 084.198
2014 10.494 16.087 6.553 044.054 077.188
2015 09.805 19.342 6.379 4.375 062.957 102.858
2016 09.761 19.385 6.046 4.733 065.414 105.339
2017 07.132 21.712 5.762 2.817 104.084 141.507
2018 08.154 19.742 7.651 6.398 177.413 219.358
2019 10.148 18.926 7.577 5.550 174.580 216.781
2020 08.504 16.557 7.228 2.403 167.053 201.745
2021 07.785 19.405 7.368 3.084 183.907 221.549

Quelle: Jahresberichte des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein[7]

Zuständigkeiten

Die Gemeinden müssen nach dem Brandschutzgesetz eine „leistungsfähige öffentliche Feuerwehr“ vorhalten. Die Kriterien für die personelle und technische Leistungsfähigkeit sind in einem Organisationserlass des Innenministeriums detailliert geregelt.[9] Mehrere amtsangehörige Gemeinden können die Aufgabe des Brandschutzes dem Amt übertragen.[10]

Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Gesetz verpflichtet, eine Einsatzleitstelle zu unterhalten und Alarmpläne für die gemeindeübergreifende Hilfe bereitzuhalten. Außerdem müssen die Kreise und kreisfreien Städte ein Informationssystem über gefährliche Stoffe und Güter vorhalten und einen „Löschzug Gefahrgut“ aufstellen. Die Kreise müssen darüber hinaus überörtliche Ausbildungslehrgänge anbieten und eine Feuerwehrtechnische Zentrale einrichten, in der Geräte geprüft und untergebracht und Lehrgänge abgehalten werden können. Außerdem sorgen die Kreise für die Aufstellung von Feuerwehrbereitschaften, in denen Einheiten aus mehreren Feuerwehren für größere Schadenslagen überörtlich zusammenarbeiten.[11]

Das Land Schleswig-Holstein ist, neben der „Förderung des Feuerwehrwesens“, gesetzlich unter anderem verpflichtet, eine Landesfeuerwehrschule zu unterhalten und den Gemeinden und Kreisen „für den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfe Zuwendungen zu gewähren“.[12] Praktisch werden diese Zuwendungen vor allem aus der Feuerschutzsteuer finanziert.[13]

Verbände

Die Gemeindefeuerwehren sind nach den Bestimmungen des § 13 BrSchG Pflichtmitglieder ihres Stadt- oder Kreisfeuerwehrverbandes. Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, an ihrer Spitze steht jeweils eine Stadt- bzw. Kreiswehrführung.

Die Stadt- und Kreisfeuerwehrbände sind zusammen mit anderen Organisationen Mitglieder im Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein e.V. An dessen Spitze steht als Verbandsvorsitzender der Landesbrandmeister. Der Landesfeuerwehrverband ist wiederum Mitglied im Deutschen Feuerwehrverband.

Weitere Organisationen

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung („Feuerwehr-Unfallkasse“) der Feuerwehren ist die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord) mit Sitz in Kiel und weiteren Geschäftsstellen in Hamburg, Schwerin und Güstrow.

Feuerwehrmuseum

Feuerwehrmuseum in Norderstedt

In Norderstedt besteht auf Initiative und mit Unterstützung des Fördervereins Feuerwehrmuseum Hof Lüdemann e.V. das Feuerwehrmuseum Schleswig-Holstein. Es präsentiert historische Feuerwehrfahrzeuge und -geräte und gibt eine eigene Zeitschrift (Der Feuermelder) heraus.[14]

Personal

In den Feuerwehren in Schleswig-Holstein gab es 2021 mehr als 53.000 Aktive, davon knapp 51.000 in den Freiwilligen Feuerwehren, die übrigen in Berufs- und Werkfeuerwehren. Hinzu kommen knapp 15.000 Mitglieder in den Alters- und Ehrenabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren und knapp 10.000 Mitglieder der Jugendfeuerwehren. Insgesamt waren damit mehr als 78.000 Menschen in Schleswig-Holstein in der Feuerwehr aktiv, was etwa 2,7 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl fördernder Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte

Die Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren sind fast ausschließlich ehrenamtlich tätig. Lediglich in einigen größeren Städten gibt es einen oder mehrere hauptamtliche Gerätewarte. Am Industriestandort Brunsbüttel werden die Ehrenamtlichen darüber hinaus durch eine Hauptamtliche Wachabteilung ergänzt, weitere sind (Stand Ende 2022) in Itzehoe[15] und auf Fehmarn[16] im Aufbau. Vor allem in größeren Städten gibt es entsprechende Forderungen zur Entlastung der freiwilligen Einsatzkräfte. Die Mitglieder der hauptamtlichen Wachabteilung müssen eine der Berufsfeuerwehr entsprechende Qualifikation aufweisen. Personen, die nicht feuerwehrdiensttauglich sind, können seit 2015 in Verwaltungsabteilungen Dienst tun.

Die Zahl der Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren nimmt in den letzten Jahren wieder zu, insbesondere die Zahl der weiblichen Aktiven steigt. Ihr Anteil nahm von 3,6 % in 2000 auf 10,4 % in 2021 zu. In den Berufs- und Werkfeuerwehren war der Anteil mit 7,7 % und 5,6 % etwas niedriger, bei der Jugendfeuerwehr betrug der Anteil weiblicher Mitglieder dagegen sogar 28,2 %.

Personalentwicklung
Jahr Aktive in der Freiwilligen Feuerwehr (davon weiblich) Aktive in der Berufsfeuerwehr (davon weiblich) Aktive in der Werkfeuerwehr (davon weiblich) Aktive in der Jugendfeuerwehr (davon weiblich) Aktive Gesamt (davon weiblich)
2000 50.700 (1.869) 0726 00(–) 1.142 0(–) 08.617 (1.899) 61.185 (3.768)
2001 50.031 (2.148) 0715 00(2) 1.152 0(7) 09.015 (2.009) 60.913 (4.166)
2002 49.689 (2.355) 0712 00(1) 1.043 0(9) 09.146 (2.110) 60.590 (4.475)
2003 49.158 (2.426) 0711 00(2) 1.099 (10) 09.382 (2.170) 60.350 (4.608)
2004 49.026 (2.496) 0704 00(2) 1.097 (13) 09.456 (2.196) 60.283 (4.707)
2005 48.784 (2.700) 0702 00(2) 1.072 (14) 09.528 (2.249) 60.086 (4.965)
2006 48.758 (2.546) 0688 00(2) 1.103 (14) 09.407 (2.250) 59.956 (4.812)
2007 48.503 (2.741) 0697 00(2) 1.146 (15) 09.429 (2.195) 59.775 (4.953)
2008 48.863 (2.939) 0717 00(2) 1.144 (30) 09.515 (2.229) 60.239 (5.200)
2009 49.212 (2.965) 0730 00(2) 1.165 (32) 09.537 (2.235) 60.644 (5.234)
2010 49.314 (3.112) 0734 00(2) 0827 (13) 09.568 (2.246) 60.443 (5.373)
2011 48.822 (3.629) 0724 00(2) 1.130 (16) 09.639 (2.278) 60.315 (5.925)
2012 48.369 (3.648) 0747 00(4) 1.028 (41) 09.596 (2.321) 59.740 (6.020)
2013 48.104 (3.820) 0780 00(2) 0997 (47) 09.491 (2.258) 59.372 (6.121)
2014 48.211 (3.836) 0780 00(2) 0834 (39) 09.518 (2.456) 59.343 (6.333)
2015 48.282 (3.891) 0919 00(7) 0816 (34) 09.754 (2.536) 59.771 (6.468)
2016 48.649 (4.208) 1.031 0(19) 0957 (42) 09.761 (2.547) 60.398 (6.816)
2017 48.913 (4.356) 1.007 0(17) 0998 (42) 09.686 (2.789) 60.604 (7.204)
2018 49.120 (4.573) 0919 0(24) 0976 (54) 09.877 (2.841) 60.882 (7.492)
2019 49.543 (4.750) 1.132 0(83) 0953 (44) 10.115 (2.969) 61.743 (7.846)
2020 50.152 (4.971) 1.251 0(90) 0997 (39) 10.115 (2.969) 62.515 (8.069)
2021 50.817 (5.304) 1.421 (109) 1.004 (56) 09.739 (2.751) 62.891 (8.220)

Quelle: Jahresberichte des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein[7]

Ausbildung

Die Ausbildung in den Feuerwehren in Schleswig-Holstein folgt wie in den anderen Bundesländern der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2.[17] Sie gliedert sich in eine Truppausbildung (Truppmann und Truppführerausbildung), die Führungsausbildung (Gruppenführung, Zugführung, Wehrführung, Verbandsführung) und die technische Ausbildung (z. B. Ausbildung zum Sprechfunker, (Fahrer-)Maschinisten, Motorsägenführer oder Atemschutzgeräteträger sowie weitergehende technische Ausbildung z. B. für die technische Hilfe, für Atemschutznotfälle etc.).

Grundausbildung

Die Grundausbildung besteht aus der praktischen Ausbildung in der Feuerwehr und dem Besuch von zwei Grundausbildungs-Lehrgängen (früher „Truppmann 1 und 2“, heute in der Regel „Feuerwehrgrundlehrgang“ oder ähnlich). Die praktische Ausbildung in der Feuerwehr soll inklusive der Lehrgänge mindestens 150 Stunden umfassen. Die weitere technische und Führungsausbildung erfolgt dann überwiegend in Form von Lehrgängen auf Kreis- oder Landesebene.

Ausbildung auf Kreisebene

Die Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände führen die Lehrgänge zum Truppführer sowie die meisten technischen Lehrgänge mit ehrenamtlichem Personal durch. Diese Kreisausbilder sind in der Regel Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die für das jeweilige Thema eine besondere Befähigung haben.

Landesfeuerwehrschule

Das Land Schleswig-Holstein betreibt die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein in Harrislee. Dort werden für die Freiwilligen Feuerwehren die Führungslehrgänge (ab Gruppenführung) sowie die Ausbildungen für die Kreisausbilder mit hauptamtlichem Personal durchgeführt. Der Etat für laufende Kosten der Landesfeuerwehrschule betrug 2012 rund 2,7 Mio. Euro.[13]

Feuerwehrführerschein

Feuerwehrangehörige, die seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sind, können in Schleswig-Holstein nach einer theoretischen und praktischen Einweisung und einer Abschlussfahrt von mindestens 45 Minuten Dauer den sogenannten Feuerwehrführerschein für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen erhalten.[18] Die Einweisung, Prüfung und Ausstellung der Bescheinigung kann durch einen Feuerwehrangehörigen erfolgen, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C1 besitzt und zum Zeitpunkt der Einweisungs- und Prüfungsfahrten im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet ist.[19]

Dienstgradsystem

Die Dienstgrade der Feuerwehr in Schleswig-Holstein werden in Abhängigkeit von Qualifikation, Funktion und Dienstzeit vergeben.

Nachwuchsförderung

Wesentliches Instrument der Nachwuchsförderung sind die mehr als 400 Jugendfeuerwehren mit annähernd 10.000 Aktiven. Die Jugendfeuerwehren stehen Kindern und Jugendlichen von 10 bis 17 Jahren offen.[20] Mit dem Jugendfeuerwehrzentrum in Rendsburg verfügen die Jugendfeuerwehren in Schleswig-Holstein über ein eigenes Ausbildungsgelände. Seit 2015 sind außerdem Kinderfeuerwehren für Kinder ab dem Alter von sechs Jahren gesetzlich zulässig.

Sportförderung

In den Berufsfeuerwehren und in einigen Freiwilligen Feuerwehren wird Feuerwehrsport als Teil des Feuerwehrdienstes durchgeführt, um auf die körperlichen Einsatz-Anforderungen (insbesondere unter Atemschutz) vorzubereiten. Die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse unterstützt Freiwillige Feuerwehren in Schleswig-Holstein mit dem Projekt „Fit for Fire“ z. B. durch Anschubkurse und Trainerseminare.[21]

Technische Ressourcen

Fahrzeuge

Die Feuerwehren in Schleswig-Holstein verwenden überwiegend kleine Löschfahrzeuge. So waren im Jahr 2019 insgesamt 564 Tragkraftspritzenfahrzeuge sowie 600 Löschfahrzeuge der alten Norm LF 8 und LF 8/6 im Bestand. Größere Löschgruppenfahrzeuge (LF 16 und größer) waren demgegenüber in der Minderzahl.[22]

Insgesamt waren Ende 2019 bei den Berufsfeuerwehren 183 Fahrzeuge mit Sprechfunk im Einsatz, bei den Freiwilligen Feuerwehren 3417 Feuerwehrfahrzeuge.[23]

Die Feuerfahrzeugarten sind mit einem Fahrzeugpunktwert belegt, der den grundsätzlichen taktischen Wert eines Fahrzeuges widerspiegelt. Diese Punktwerte müssen mit den Risikoklassen des Ausrückbereichs (Gemeinde oder Teil einer Gemeinde) korrespondieren: Der Risiko-Punktwert eines Ausrückebereichs muss von den dort vorhandenen Feuerwehrfahrzeugen mindestens erreicht werden.[24]

Bis zum Jahr 2013 hatten die Feuerwehren folgenden Fahrzeugbestand:

Jahr TSF TSF-W LF 8, LF 8/6 LF 16, LF 16-TS LF 16/12, LF 24, HLF TLF Hubrettung Fahrzeuge mit Sprechfunk insgesamt
2004 578 196 630 197 138 372 67 3.340
2005 547 205 636 316 155 389 69 3.277
2006 506 244 632 310 169 382 69 3.402
2007 489 267 623 314 176 368 71 3.402
2008 469 280 616 323 189 351 70 3.440
2009 482 255 626 310 206 346 76 3.275
2010 405 324 587 323 233 295 72 3.241
2011 388 337 619 309 248 302 71 2.933
2012 361 331 509 193 190 259 68 3.075
2013 321 337 480 109 281 248 70 2.559

Entwicklung der Fahrzeugzahl bei den Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein
Quelle: Jahresstatistik der Feuerwehren in Schleswig-Holstein („FEU 905“) des Innenministeriums Schleswig-Holstein

Leitstellen, Alarmierung und Funk

Die elf Kreise und vier kreisfreien Städte betreiben insgesamt sechs Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst, davon zwei Integrierte Regionalleitstellen (kreisübergreifend) und zwei Kooperative Leitstellen (kreisübergreifend mit Einbeziehung der Polizei).[25]

Leitstelle Standort Abdeckung
Kooperative Leitstelle Nord Harrislee Stadt Flensburg, Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland
Kooperative Leitstelle West Elmshorn Kreise Pinneberg, Steinburg, Dithmarschen und Kreis Segeberg
Integrierte Regionalleitstelle Mitte Kiel Stadt Kiel, Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön
Integrierte Regionalleitstelle Süd Bad Oldesloe Kreise Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein
Integrierte Leitstelle Neumünster Neumünster Stadt Neumünster
Leitstelle Lübeck Lübeck Stadt Lübeck

Die Alarmierung der rund 48.000 freiwilligen Einsatzkräfte erfolgt in knapp der Hälfte der Fälle (mehr als 23.000) per Meldeempfänger, ansonsten durch Sirene.

Die Alarmierung und der Sprechfunkverkehr werden zurzeit auf Digitalfunk umgestellt. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat dazu eine Landeszentralstelle BOS-Digitalfunk eingerichtet.[26] Mit der Einführung des digitalen BOS-Sprechfunks werden auch die Funkrufnamen an die operativ-taktischen Adressen (OPTA) angepasst.

Software

Die Mehrzahl der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände (Städte Kiel, Flensburg, Lübeck, Neumünster sowie Kreise Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Pinneberg) nutzt das Feuerwehrverwaltungsprogramm Fox-112.

Kleidung und Kennzeichnung

Die Dienst- und Einsatzkleidung ist per Erlass geregelt.[27]

Einsatzkleidung und Kennzeichnung

Die Einsatzschutzkleidung wird heute überwiegend in schwarz-blau getragen, orange-rote Schutzkleidung wird zunehmend ausgemustert. Einige Feuerwehren haben auch sand-/goldfarbige Kleidung (PBI-Material) eingeführt. Üblicherweise tragen die Einsatzkräfte ein Namensband an der Einsatzjacke. Dienstgrad-, Lehrgangs- oder Ehrenabzeichen werden hingegen nur an der sogenannten Dienstkleidung getragen.

Kennzeichnungsweste für den Einsatzleiter

Die Funktionskennzeichnung an der Einsatzschutzkleidung erfolgt durch horizontale Streifen am Helm, verschiedenfarbige Koller und Kennzeichnungswesten sowie ggf. ergänzende Rückenschilder. Dabei tragen:

  • Einsatzleiter eine gelbe Weste,
  • Abschnittsleiter eine weiße Weste,
  • „Führer einer angeforderten Einheit“ eine rote Weste,
  • Kreis- oder Stadtwehrführer oder Leiter der Berufsfeuerwehr ein gelbes Koller und zwei rote Ringe am Helm,
  • Amts- oder Gemeindewehrführer etc. ein weißes Koller und in der Regel einen roten Ring am Helm,
  • Ortswehrführer und Zugführer ein rotes Koller und in der Regel zwei Streifen auf beiden Helmseiten,
  • Gruppenführer eine blaue Weste und einen roten Streifen auf beiden Helmseiten,
  • Fachberater eine grüne Weste,
  • Feuerwehrseelsorger oder Mitarbeiter der Psychosozialen Notfallversorgung eine lilafarbene Weste,
  • Atemschutzüberwacher eine schwarz-weiße Weste,
  • Atemschutzgeräteträger den Buchstaben A am Helm (Kann-Bestimmung).

Dienstkleidung

An der Jacke der sogenannten Dienstkleidung (als „Ausgehuniform“ z. B. mit dem Dienstanzug der Bundeswehr vergleichbar) werden neben den Dienstgradabzeichen auch Lehrgangs- und Dienstzeitabzeichen sowie Orden und Ehrenzeichen (wie z. B. das Schleswig-Holsteinische Feuerwehr-Ehrenkreuz oder das Schleswig-Holsteinische Brandschutz-Ehrenzeichen), häufig in Form von Bandschnallen, getragen. In einigen, vor allem größeren Feuerwehren, sind auch Namensschilder üblich.

Siehe auch

Literatur

  • Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein: Feuerwehren in Deutschland. Bd. 2: Schleswig-Holstein. Berlin: Huss, 2006, ISBN 978-3-341-01416-5
  • Handlungskonzept der Feuerwehren des Landes Schleswig-Holstein. 2007. Online verfügbar (PDF)
  • Clausen, Lars et al.: Entwicklung der Feuerwehr in Schleswig-Holstein: ein multidimensionaler Ansatz zur Analyse und Prognose der Entwicklung des Feuerwehrwesens einschließlich der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für den Erhalt der Freiwilligen Feuerwehr vor dem Hintergrund sich wandelnder, inhomogener Anforderungsprofile Gutachten herausgegeben vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Kiel, 1996

Weblinks

Portal: Feuerwehr – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Feuerwehr
Commons: Firefighting – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Feuerwehr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Schleswig-Holstein – BrSchG). (GVBl. S. 519). Schleswig-Holstein – Landesvorschriften und Landesrechtsprechung, 13. April 2022, abgerufen am 5. April 2023.
  2. Organigramm des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Stand: 1. April 2023 (PDF; 0,2 MB).
  3. Feuerwehren im Kreis Dithmarschen (Memento vom 28. September 2013 im Internet Archive), zuletzt abgerufen am 14. Mai 2013
  4. dpa, shz.de: Zu wenig Personal: Friedrichstadt zwingt 50 Bürger zum Dienst in der Feuerwehr | shz.de. In: shz. Abgerufen am 21. April 2016 (deutsch).
  5. Zu kleine Feuerwehr, in Grömitz wird Löschen Pflicht auf der Seite des NDR
  6. Pflichtfeuerwehr in Grömitz sucht Kameraden auf der Seite des NDR
  7. a b c Leistungsbilanz, Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein.
  8. zum Beispiel in Dänischenhagen, („Spezialeinheit bereit für den Einsatz“, Newsletter des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein, Ausgabe 15, vom 7. August 2015, S. 9) oder Feuerwehr Glückstadt. In: www.feuerwehr-glueckstadt.de. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 25. Dezember 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.feuerwehr-glueckstadt.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  9. Organisation und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Memento vom 8. Juli 2013 im Internet Archive) Erlass vom 7. Juli 2009
  10. §5, Punkt 10 der Amtsordnung vom 28. Februar 2003
  11. Einführung der Gliederung für Feuerwehrbereitschaften (Memento vom 10. Juli 2013 im Internet Archive) Erlass vom 19. Mai 2008
  12. Grundlage sind die Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens in Schleswig-Holstein vom 8. Dezember 2010
  13. a b Aufteilung der Feuerschutzsteuer im Finanzausgleichsjahr 2012 (Memento vom 19. Februar 2015 im Internet Archive)
  14. Website des Feuerwehrmuseums Schleswig-Holstein
  15. Wachabteilung kommt – Neue Ära: Politik setzt neun Hauptamtler für Itzehoer Feuerwehr durch. Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag, 19. Dezember 2022.
  16. Fehmarn: Feuerwehr-Hauptwache kommt nach Landkirchen. Kreiszeitung, 11. Dezember 2022.
  17. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 15. April 2023.
  18. Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (Fahrberechtigungsverordnung - FahrbVO), vom 15. September 2011
  19. Zusammenfassung des Informationstages zum Erwerb der Fahrberechtigung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der Einheiten im Katastrophenschutzes vom 13. September 2011 (Memento vom 3. September 2014 im Internet Archive)
  20. Jugendfeuerwehr im Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein e.V.
  21. Fit for Fire-projekt der HFUK Nord (Memento vom 27. September 2013 im Internet Archive), abgerufen am 25. September 2013
  22. Jahresstatistik 2019. In: Deutscher Feuerwehrverband (Hrsg.): Feuerwehr-Jahrbuch 2020. Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes, Berlin 2020, S. 374–381.
  23. Jahresstatistik 2019. In: Deutscher Feuerwehrverband (Hrsg.): Feuerwehr-Jahrbuch 2020. Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes, Berlin 2020, S. 374–381.
  24. Anlage 1 zum Organisationserlass Feuerwehren (Memento vom 8. Juli 2013 im Internet Archive), OrgFw., des Landes Schleswig-Holstein
  25. Feuerwehr und Rettungsleitstellen der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein. In: www.schleswig-holstein.de. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, abgerufen am 4. November 2023.
  26. Digitalfunk BOS in Schleswig-Holstein. In: www.digitalfunk-sh.de. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landeszentralstelle für den BOS-Digitalfunk, abgerufen am 4. November 2023.
  27. Dienst- und Einsatzkleidungsbestimmungen für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein. Erlass vom 20. Dezember 2022 (gültig bis 31. Dezember 2027)