Zeugen Jehovas

Weltzentrale der Zeugen Jehovas in New York City

Die Zeugen Jehovas sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert.[1] Sie bezeichnen ihre innere Verfassung als „theokratische Organisation“.[2] Sie gingen aus der Bibelforscherbewegung hervor, die im ausgehenden 19. Jahrhundert in den USA von Charles Taze Russell gegründet wurde.

Sie sind besonders durch ihre ausgeprägte Missionstätigkeit, der Verweigerung von Bluttransfusionen und das Nichtbegehen üblicher Feier- oder Festtage wie beispielsweise Weihnachten oder Geburtstage bekannt. Die Missionstätigkeit betreiben sie unter anderem durch das kostenfreie Verteilen der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet! sowie der Neuen-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift. Diese und weitere Print- und audiovisuelle Medien produzieren die Zeugen Jehovas durch die eigene, spendenfinanzierte gemeinnützige Verlagsunternehmung im Rahmen der Wachtturm-Gesellschaft.

Den Namen Jehovas Zeugen verwendet die Religionsgemeinschaft seit 1931, gestützt auf Jes 43,10–12 EU. Davor waren sie als Ernste Bibelforscher oder Internationale Bibelforscher-Vereinigung bekannt. Der Begriff „Russelliten“ wurde von Gegnern der Bibelforscher geprägt und gehörte nie zum Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft. Als Eigenbezeichnung im deutschsprachigen Raum verwenden sie den Namen „Jehovas Zeugen in [Landbezeichnung]“. Ortsansässige Gemeinden, als Träger der Versammlungen und Organisatoren der Zusammenkünfte, verwenden die Bezeichnung „Jehovas Zeugen, Versammlung [Stadtbezeichnung]“.[1]

Verbreitung

Missionstätigkeit der Zeugen Jehovas in 236 Ländern und Territorien
  • Zeugen Jehovas nicht offiziell tätig
  • Zeugen Jehovas offiziell tätig
  • Zahl der in der Mission aktiven Zeugen Jehovas 1945–2005

    Die Religionsgemeinschaft veröffentlicht über die missionarischen Aktivitäten jährlich detaillierte Statistiken. Im Jahr 2011 gab es nach eigenen Angaben weltweit 109.403 Versammlungen mit 7,659 Millionen regelmäßig im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas. Davon sollen 165.387 Personen in Deutschland, 20.934 in Österreich und 18.131 in der Schweiz tätig sein.[3] Das Außenministerium der Vereinigten Staaten gab in seinem Bericht zur Lage der weltweiten Religionsfreiheit 2010 an, es gebe in Deutschland ungefähr 206.000 und in Österreich 24.600 aktive und inaktive Mitglieder.[4][5]

    1999 wurde die Zahl der Personen, die die Gemeinschaft in Deutschland verlassen haben, für zurückliegende Jahrzehnte auf insgesamt 20.000 geschätzt.[2] Valide Zahlen werden von der Religionsgemeinschaft nicht veröffentlicht.

    Nach der eigenen Statistik werden durch die intensive Mission weltweit jährlich etwa 290.000 Gläubigentaufen vorgenommen. Wird die Anzahl der Taufen ins direkte Verhältnis zur Gesamtmitgliederzahl gesetzt, so ergibt dies einen nominalen Zuwachs von ungefähr 3,8 %. Werden die Gesamtmitgliederzahlen der einzelnen Jahre direkt verglichen, wodurch Todesfälle, Ausschlüsse und Austritte berücksichtigt werden, ergibt sich ein effektiver Zuwachs von ungefähr 2,1 %.[6] Nach Ansicht des amerikanischen Sozialwissenschaftlers und Religionssoziologen Rodney Stark und des Wirtschaftswissenschaftlers Laurence R. Iannaccone deute die Differenz zwischen nominalem und effektivem Zuwachs auf eine verhältnismäßig hohe Fluktuation hin. Gleichwohl sind die Zeugen Jehovas eine der am schnellsten wachsenden Religionsgemeinschaften der Welt.[7] Laut den Zeugen Jehovas findet diese Mehrung vor allem in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt, während in den westlichen Industrieländern die Mitgliederzahlen in etwa stabil blieben.[6]

    Faktoren des Erfolgs

    In einem Beitrag für das Journal of Contemporary Religion werteten Rodney Stark und Laurence Iannaccone die bis zum Jahr 1995 verfügbaren Jahresberichte der Zeugen Jehovas als großen Erfolg auf dem globalen „Markt der Religionen“ und führen dies auf folgende Faktoren zurück:[8]

    • Kulturelle Kontinuität – ihre Missionsbemühungen seien in christlich vorgeprägten Gebieten stets erfolgreicher als beispielsweise in traditionell muslimischen Gegenden.
    • Legitime Autorität – zwar sei die theokratische Organisation der Zeugen Jehovas stark hierarchisch, doch gebe es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen einfachen Mitgliedern und Ältesten (siehe Organisation). Der Aufstieg in eine Führungsposition, zum Beispiel zum Ältesten, sei jederzeit möglich und ist in diesem Sinne demokratisch.
    • Es steht – durch die verschiedenen ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitglieder – jederzeit und kostenlos eine „labor force“ (dt. Arbeitskräftepotenzial) zur Verfügung.
    • Eine Fertilitätsrate, die die Mortalitätsrate der Mitglieder übersteigt.
    • Eine effektive Sozialisation junger Mitglieder, die nicht durch Konversion zu den Zeugen Jehovas kamen, sondern über ihre Eltern Mitglieder geworden sind.
    • Günstiges Umfeld – die Zeugen Jehovas seien zumeist dort besonders erfolgreich, wo die Mobilisierung durch ihre konventionellen Konkurrenten, wie etwa die Volkskirchen, gering ausfällt.
    • Enge soziale Vernetzungen mit der gesellschaftlichen Umwelt über die Grenzen der Religionsgemeinschaft hinaus.
    • Ein mittleres Maß an Spannung zur gesellschaftlichen Umwelt durch rigide Vorschriften („strictness“), gegen die zu verstoßen Sanktionen nach sich ziehe – es sollen von den Mitgliedern enorme zeitliche Investitionen und erhebliche Opfer verlangt werden, zum Beispiel im Sexualverhalten, beim Verzicht auf den Kontakt mit ehemaligen Zeugen Jehovas, auf Tabak, Drogen, Bluttransfusionen, Geburtstage und andere Feste, welche nicht mit ihrem Glauben zu vereinbaren sind. Dadurch würden Trittbrettfahrer („free riders“) von der Gruppe ferngehalten, die vom intensiven Gemeinschaftsleben profitierten würden, ohne die damit verbundenen Kosten mitzutragen. Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft sei daher niederschwellig möglich. Gleichzeitig dürfe diese Spannung zur Umwelt nicht so stark werden, dass Konvertiten abgeschreckt würden, weswegen es bei den Zeugen Jehovas zum Beispiel keine strengen Kleidervorschriften gebe.

    Dass die Glaubenssätze der Zeugen Jehovas teilweise empirisch überprüfbar waren, sehen Stark und Iannaccone dagegen als einzigen Faktor, der Misserfolg begünstigen würde. Das Nichteintreffen der vorhergesagten Parusie im Jahre 1975 habe die Wachstumsrate merklich geschmälert. Doch seitdem auf konkrete Vorhersagen verzichtet wird, sei diese Gefahr für ihr weiteres Wachstum eliminiert (Siehe auch Kontroversen).

    Lehre

    Die Zeugen Jehovas leiten ihren Glauben von ihrem Verständnis der Bibel ab.[9][10] Demnach enthält die Bibel die von Gott durch Inspiration offenbarte religiöse Wahrheit, welche Grundlage der gesamten Lehre sei. Ihre Exegese der Bibel unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist.

    Gottesbild

    Jehovas Zeugen beten zum „allmächtigen und ewigen Gott“ Jehova. Nach ihrem Bibelverständnis hat er das Universum und das Leben erschaffen. Seine Haupteigenschaften seien Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit. Jehova wird als unsichtbarer Geist gesehen, der unabhängig vom Menschen existiert und ein persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe. Die Dreifaltigkeit lehnen sie ab.[11] Sie sehen Jesus als „einen Gott“ im Sinne eines mächtigen Geschöpfs an, das jedoch nicht wesenseins mit dem allmächtigen Gott sei. Den Heiligen Geist betrachten sie als Gottes wirksame Kraft und nicht als eigenständige Person. Gebete dürften allein an Gott und nur durch Jesus Christus als „Fürsprecher“ gerichtet werden.

    Jesus Christus

    Jesus betrachten Jehovas Zeugen als das erste und einzige von Gott allein erschaffene Geschöpf. Damit vertreten sie die Präexistenzlehre. Er wird somit nicht als „ewig“, jedoch nach seiner Wiedererweckung vom menschlichen Opfertod als unsterblich gesehen und sei als Sohn Gottes seinem Vater untergeordnet. Nur aufgrund der Erlösung der Menschheit durch den Tod Jesu, des persönlichen Glaubens an den Wert dieses Opfers und eines nach Gottesmaßstäben ausgerichteten Lebens könne der Gläubige Vergebung von Sündenschuld erlangen.

    Die Auferstehung Jesu war nach Auslegung der Zeugen Jehovas nicht leibhaftig. Sie glauben, dass sein menschlicher Leib entmaterialisiert worden sei und er mit einem nichtmateriellen, „geistigen Leib“ auferstand. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch.[12]

    Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl und nicht an einem Kreuz hingerichtet wurde. Die Verwendung dieses oder ähnlicher Gegenstände für religiöse Handlungen oder als Symbol lehnen sie als „Götzendienst“ ab (2 Mos 20,4,5 ELB; 1 Kor 10,14 ELB).[13]

    Der „treue und verständige Sklave“

    In der Theologie der Zeugen Jehovas spielt Gottes „treuer und verständiger Sklave“, eine Gleichnisfigur aus Mt 24,45 Elb, eine zentrale Rolle. Jesus benutze ihn, um Informationen über die Erfüllung biblischer Prophezeiungen und zeitliche Anweisungen über die Anwendung biblischer Prinzipien im Alltagsleben zu geben.[14] Dies sei Gottes einziger Weg, seine Botschaften an die Menschen zu kommunizieren. In den Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft wird er als „Prophet[15] und Informationskanal („channel“)[16] beschrieben. Vom Gehorsam gegenüber dem „treuen und verständigen Sklaven“ hänge teilweise ab, ob man die endzeitliche Schlacht Harmagedon überlebe.[17] Die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas beschrieb sich anlässlich eines Treffens am 6. Oktober 2012 selbst als dieser „treue und verständige Sklave“.[18]

    Eschatologische Vorstellungen

    Zu ihren eschatologischen Lehren gehört der Glaube an die buchstäbliche Wiederherstellung des Paradieses auf der Erde.

    Leben nach dem Tod

    Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine „unsterbliche Seele“. Die Seele ist demnach kein Teil des Menschen, sondern der „ganze Mensch“ als lebendes Wesen. Daher betrachten sie die Seele als sterblich. Somit negieren die Zeugen Jehovas die Existenz einer Hölle und vertreten den annihilationistischen Standpunkt. Zeugen Jehovas glauben, dass nach Harmagedon alle von Gott als „treu“ befundene Menschen entweder ewiges Leben auf der Erde oder unsterbliches Leben im Himmel erhalten.[19] Dabei sei die Zahl derer, die unsterbliches Leben erlangen können, auf 144.000 begrenzt, im Gegensatz zur unbegrenzten Gruppe, die ewiges Leben erhalte. Diese Gruppe wird als „große Volksmenge“ bezeichnet, die begrenzte als „kleine Herde“ oder „Geistgesalbte“. Die Unterteilung werde ausschließlich von Gott getätigt. Sollte ein „treuer“ Mensch vor Harmagedon gestorben sein, so werde er von Gott wiedererweckt werden. „Untreue“ bleiben tot.

    Die Unterscheidung in Gläubige mit himmlischer und irdischer Hoffnung beeinflusst das Verhältnis der einzelnen Zeugen Jehovas zueinander nicht. Es gibt keine besondere Behandlung oder ein besonderes Ansehen, welche aus der Zugehörigkeit zu einer der beiden Gruppen abzuleiten wäre.

    die „letzten Tage“ – von 1914 bis zum Eingreifen Gottes

    Die Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus Christus 1914 unsichtbar wiedergekehrt sei, die Herrschaft über das „Königreich Gottes“ im „Himmel“ in Form einer „theokratischen Regierung“ übernommen habe und damit die „letzten Tage“ begannen. Christus habe als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel auf die Erde verbannt.

    Die „letzten Tage“ sollen eine unbestimmte Zeit andauern und in einem globalen, von Gott durch Jesus Christus geführten Endzeitkrieg gipfeln. Nach ihrer Überzeugung sind Jehovas Zeugen die einzige Organisation, die in diesem Krieg unter dem besonderen Schutz „Jehovas“ stehe.[20] In diesem Krieg sehen sie sich als Unbeteiligte, da es nur Gott und seinem Sohn zustehe, zu richten und Krieg zu führen (Röm 12,17–19 ELB). Nach diesem Krieg soll eine Tausend-Jahre-Herrschaft beginnen.

    Über den Zeitpunkt, an dem die „letzten Tage“ enden und damit die Tausend-Jahre-Herrschaft beginnen soll, machen die Zeugen Jehovas heute keine genauen Angaben mehr. Ursprünglich prophezeite Russell das Ende der „Zeiten der Heiden“ auf den Oktober im Jahr 1914. Es sollten alle politische und kirchliche Herrschaften fallen und durch das Reich Gottes auf Erden ersetzt werden.[21] Sein Nachfolger Rutherford deutete diese Aussage um: 1914 sei die Königsherrschaft Christi unsichtbar im Himmel angebrochen, die Generation der 1914 lebenden Gläubigen würde aber ihr sichtbares Erscheinen miterleben.[22] Für 1925 sagte er den Höhepunkt der „großen Drangsal“ voraus. In den 1960er Jahren richteten die Zeugen Jehovas den Fokus ihrer Berechnungen auf das Jahr 1975 (Siehe auch Kontroversen).[23]

    Die Millenniumsherrschaft und das Paradies auf Erden

    Nach Harmagedon sollen die Menschen unter einer tausendjährigen Herrschaft des Königreiches Gottes, welches durch Jesus als König und seine 144.000 Mitregierenden repräsentiert wird, zur Vollkommenheit geführt werden. Hierdurch sollen die Menschen geistig und körperlich gesunden. Danach finde eine Endprüfung statt, indem Satan für eine begrenzte Zeit aus dem „Abgrund“[Siehe 1] freigelassen werden würde (Offb 20,7-10 EU). Diejenigen, die sich aufgrund des negativen Einflusses durch den freigelassenen Satan erneut gegen die Souveränität Jehovas stellen, würden nach Abschluss der Prüfung zusammen mit Satan und seinen Dämonen vernichtet. Damit sei das verloren gegangene irdische und geistige Paradies endgültig wiederhergestellt.

    Umgang mit Blut

    Jehovas Zeugen lehnen jede Art des „Gebrauchs von Blut“ als Nahrungsmittel- oder als Medikamentenzusatz und seit 1944 auch als Bluttransfusion ab. Fleisch darf nach dem einfachen Ausbluten gegessen werden, obwohl noch geringste Mengen an Blut im Gewebe vorhanden sind. Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie [[Vorlage:Bibel: Angabe für das Buch ungültig!|1 Mos]] 9,4 ELB („Nur Fleisch mit seiner Seele — seinem Blut — sollt ihr nicht essen“, NWÜ) und Apg 15,29 ELB („… euch […] zu enthalten […] von Blut …“, NWÜ und ELB) gestützt (siehe Jakobusklauseln). Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso verworfen wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen und ähnlichem) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim, ebenso Organ- und Knochenmarktransplantationen. Sie sind auch mit der Entnahme von Blut für Diagnosezwecke einverstanden. Für den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal haben die Zeugen Jehovas einen Krankenhausinformationsdienst und ein Krankenhaus-Verbindungskomitee eingerichtet.[24]

    Diese Ablehnung führte in einigen Fällen dazu, dass einzelne Ärzte und medizinische Institutionen die Behandlung von Zeugen Jehovas aufgrund ethischer und rechtlicher Bedenken ablehnten, auch wenn diese als vital indiziert erschienen. Das größte Problem stellt dabei die Haftung für Minderjährige dar.[25] Ob die Entscheidungen der Eltern über ihre unmündigen Kinder im Falle lebensbedrohlicher Krankheitsverläufe von den behandelnden Ärzten akzeptiert werden müssen, war bereits häufiger Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Inzwischen hat sich in Deutschland eine ständige Rechtsprechung dahingehend herausgebildet, dass in solchen Fällen das Kindeswohl vorgeht. Gestützt wird dies auf § 1666 BGB, wonach das Familiengericht die zur Abwendung einer konkreten Gefahr für das Wohl des Kindes erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Oberlandesgericht Celle formuliert bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1666 BGB wie folgt: „Es kann keinem ernsthaften Zweifel unterliegen, daß diese Voraussetzungen gegeben sind, wenn ein Kind lebensnotwendig auf die Verabreichung von Blut und Blutprodukten angewiesen ist, die Eltern aber die Zustimmung zu dieser Behandlung aus religiösen Gründen verweigern.[26] Verweigern die Eltern in einer solchen Situation die Zustimmung zur Bluttransfusion, so erteilt das Familiengericht an ihrer statt die Einwilligung gegenüber dem Arzt, welcher die Bluttransfusion somit vornehmen darf. Die 17. Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ des Deutschen Bundestags stellte fest, „daß sich bei den Zeugen Jehovas zumindest eine vorsichtige Relativierung [ihrer Haltung zur Blutfrage] andeutet. Zwar wird am prinzipiellen, biblisch begründeten Verbot der Bluttransfusion festgehalten. Daneben wird aber die umfassende medizinische Betreuung nicht in Frage gestellt und die Hoffnung geäußert, daß sich aufgrund des Fortschrittes in der medizinischen Technik zunehmend Eingriffsmöglichkeiten eröffnen werden, die eine Bluttransfusion nicht erfordern. Schließlich wird die prinzipielle Rechtsposition akzeptiert, daß auch gegen den Willen von Eltern Bluttransfusionen bei Kindern durchgeführt werden können.“[27]

    Aussagen zur Bibel

    Von verschiedenen Wissenschaftlern werden die Zeugen Jehovas dem christlichen Fundamentalismus zugeordnet.[28][29][30][31] In ihrem Schriftverständnis glauben die Zeugen an die Verbalinspiration der Bibel.[10][32][33] Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: „die Rechtfertigung der Souveränität Jehovas und die endgültige Erfüllung seines Vorsatzes bezüglich der Erde durch sein Königreich unter Christus“.[34] Je nach Kontext werden die Aussagen der Bibel sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

    Die Zeugen Jehovas verwenden hauptsächlich die von ihnen herausgegebene Neue-Welt-Übersetzung. Bis zum Erscheinen der deutscher Ausgabe in den 1970er Jahren kam im deutschsprachigen Raum vorrangig die unrevidierte Elberfelder Bibel zur Anwendung. Bei Bedarf werden in den Publikationen andere Bibelübersetzungen zum Vergleich oder bei treffenderem Wortlaut verwendet. In Sprachen, in welchen die Neue-Welt-Übersetzung nicht verfügbar ist, werden heute noch andere Bibelübersetzungen durch die Wachtturm-Gesellschaft verteilt.[35]

    Gottesdienst und Praxis

    Zusammenkünfte

    Zusammenkunft in einem Königreichssaal

    Die Zusammenkünfte finden meist in eigenen Versammlungsstätten statt, die Königreichssaal genannt werden. In diesen Zusammenkünften werden religiöse Ansprachen gehalten, deren Rahmen meist vorgegeben sind. Es werden Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt, Vorträge gehalten sowie in Form von Fragen und Antworten biblische Themen mit Hilfe eigener Literatur und der Bibel behandelt. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zwischen zwei Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird gemeinsam gebetet.

    Es finden an zwei Tagen in der Woche Zusammenkünfte statt, die jeweils 1 ¾ Stunden dauern. Sie werden von männlichen Zeugen Jehovas geleitet. An bestimmten Programmteilen sind auch Frauen beteiligt, jedoch nicht in Form eines Vortrages.

    Dreimal im Jahr finden größere Tagungen statt, die als „Kongresse“ bezeichnet werden. Je nach Art und Dauer des Kongresses kommen zwischen 500 bis mehrere 1000 Personen zusammen. Diese Kongresse werden je nach Größe in eigens erbauten Kongresssälen, angemieteten Fußballstadien oder Messegeländen gehalten.

    Taufe

    Zeugen Jehovas praktizieren die Gläubigentaufe, ohne dafür eine Altersgrenze festzulegen. Damit jemand als Taufanwärter zugelassen wird, muss er bereits als „ungetaufter Verkündiger“[Siehe 2] tätig sein. Der Religionssoziologe Rodney Stark und Prof. Laurence R. Iannaccone stellten fest, dass sich nur relativ wenige unter 16-jährige als Verkündiger qualifizieren.[36][37][38][39] Äußert ein ungetaufter Verkündiger den Wunsch, sich taufen zu lassen, werden mit ihm Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ein ausreichendes Verständnis der Lehre sowie grundlegende Bibelkenntnis vorhanden sind. Außerdem soll dabei geklärt werden, ob seine Bewerbung auf den eigenen freien Willen gegründet und er sich der Tragweite dieses Schrittes bewusst ist.[40]

    Die Taufen werden üblicherweise bei den sogenannten „Kongressen“ vollzogen. Vor der eigentlichen Taufe werden hier öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit „Ja“ beantworten muss:

    1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
    2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist?

    Danach werden die Täuflinge vollständig im Wasser untergetaucht. Eine Taufformel wird dabei nicht gesprochen.

    Abendmahl

    Die einzige religiöse Feier der Zeugen Jehovas ist das Abendmahl des Herrn, das auch Gedächtnismahl oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird am 14. Nisan nach Sonnenuntergang begangen. Bei der Festsetzung des Tages orientieren sich Zeugen Jehovas am jüdischen Mondkalender, wie er ihrer Meinung nach in biblischer Zeit in Verwendung war, so dass der Tag der Abendmahlsfeier im gregorianischen Kalender kein festes Datum hat. 2011 zum Beispiel fiel der Tag auf den 17. April, 2012 dagegen auf den 5. April nach Sonnenuntergang.

    Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, die Sinn und Nutzen von Jesu Tod erklären soll. Danach werden Rotwein und ungesäuertes Brot, die Symbole für das Blut und den Leib Jesu Christi, von Anwesendem zu Anwesendem gereicht. Es ist jedem freigestellt, etwas von diesen Symbolen zu sich zu nehmen. Von dieser Möglichkeit machen weltweit nur Wenige Gebrauch.[Siehe 3] Personen, die von den Symbolen nehmen, zeigen dadurch an, dass sie sich der in der Offenbarung des Johannes erwähnten Gruppe von 144.000 Menschen (Offb 7,4 ELB) zugehörig fühlen (siehe auch „Leben nach dem Tod“ und Millenniumsherrschaft). Alle, die nicht von den Symbolen nehmen, werden als Beobachter bezeichnet. Die Einsammlung der 144.000 soll an Pfingsten im Jahr 33 beim ersten Abendmahl begonnen haben und gilt nach Ansicht der Zeugen Jehovas als nahezu abgeschlossen.

    Evangelisation und Mission

    Zeugen Jehovas bei der typischen Missionierung an Haus- und Wohnungstüren (nachgestellte Szene)

    Jehovas Zeugen fallen besonders durch ihr Evangelisation auf, was sie als Predigtdienst oder Predigtwerk (früher auch als „Felddienst“) bezeichnen. Dabei sprechen sie Menschen an Haustüren und öffentlichen Plätzen an und hinterlassen bei Interesse kostenfrei Literatur oder bieten ein Bibelstudium an. Vor 1991 wurde die Literatur zum Selbstkostenpreis abgegeben. Pro Monat investiert ein durchschnittlich aktiver Zeuge Jehovas etwa 17 Stunden seiner Freizeit in diese Tätigkeit.[41]

    Seit 1943 betreiben sie ein weltweites Missionarswerk. Die Missionare werden hierfür in einer sogenannten „Gileadschule“ ausgebildet. Missionare setzen 130 bis 140 Stunden im Monat für das Predigtwerk ein und werden dabei in Ländern eingesetzt, in denen die Zeugen Jehovas nicht so stark vertreten sind.

    Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

    Bei den Zeugen Jehovas wird die Exkommunikation als „Gemeinschaftsentzug“ bezeichnet und soll als Meidung praktiziert werden. Nach ihrer Ansicht belegen unter anderem die Bibelstellen 1 Kor 5,11–13 ELB und 2 Joh 1,8–11 ELB, dass der Gemeinschaftsentzug schon bei den Urchristen üblich war. Diese Sanktion trifft getaufte Mitglieder, die sich eines schweren Fehlverhaltens gegen die Glaubensgrundsätze der Religionsgemeinschaft schuldig gemacht haben und nicht „bereuen“ oder die die Wachtturm-Gesellschaft nicht als Autorität anerkennen (Abtrünnigkeit).[42] Meist verlassen die Betroffenen vor ihrem Ausschluss von sich aus die Gemeinschaft.[43]

    Gemeinschaftsentzug bedeutet in der Praxis, dass soziale Kontakte mit dem Ausgeschlossenen nicht mehr gestattet sind. Eine Ausnahme bilden enge Familienangehörige. In der Literatur wird auf die Verpflichtung hingewiesen, weiterhin für einen im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen zu sorgen, auch wenn er ausgeschlossen sei. Allerdings solle keine „geistige Gemeinschaft“ im Sinne von gemeinsamer Anbetung mehr mit ihm gepflegt werden.[44][45] Sollte der ausgeschlossene Angehörige nicht im gleichen Haushalt leben, wird empfohlen, den Kontakt auf das Nötigste zu beschränken.[44]

    Ausgeschlossene können die Zusammenkünfte ohne aktive Beteiligung am Versammlungsgeschehen besuchen. Sie haben die Möglichkeit, durch schriftlichen Antrag wieder in die Gemeinschaft zurückzukehren, falls sie das gerügte Verhalten nicht mehr zeigen. Etwa ein Drittel soll von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.[46] Die Rückkehr ist auch nach schwersten Vergehungen möglich, selbst wenn diese von staatlichen Gerichten als Verbrechen verurteilt wurden. Nach der Wiederaufnahme kann ein Rückkehrer normal am Versammlungsgeschehen teilnehmen.

    Verhältnis zum Staat

    Zeugen Jehovas betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Röm 13,1–7 ELB). Daher halten sie sich an die staatlichen Gesetze, solange diese nicht eine Handlung fordern, die nach ihrem Bibelverständnis nicht im Einklang mit Gottes Geboten ist (vgl. Apg 5,29 ELB). Zum Beispiel weigern sie sich, den Militärdienst zu leisten (→ Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas).

    Joh 17,16 ELB sehen sie als Aufforderung, sich politisch neutral zu verhalten, daher beteiligen sie sich nicht an politischen Aktivitäten wie zum Beispiel Demonstrationen, Wahlen, Revolutionen, usw. und nehmen keine politischen Ämter ein. Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer Verehrung des Staates oder seiner Repräsentanten gleich kommen (Fahnengruß, Singen der Nationalhymne, usw.).

    Ausbildung und Beruf

    Die Literatur der Zeugen Jehovas weist auf die Widersprüche und Interessenkonflikte hin, welche zwischen einer Hochschulausbildung und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor dem vermeintlich unmoralischen Lebenswandel vieler Studenten gewarnt, mit der Begründung, dass sich viele Hochschulen seit den 60er Jahren zu Brutstätten der Gesetzlosigkeit und der Unmoral entwickelt hätten.[47] Gemäß einer Empfehlung des monatlich erscheinenden internen Mitteilungsblattes Unser Königreichsdienst vom April 1999 wird angeraten, dass Bildungsfragen mit den Eltern, den Versammlungsältesten, dem Kreisaufseher oder mit erfolgreichen Pionieren besprochen werden sollten. Die letzte Entscheidung über die berufliche Zukunft ist jedoch dem Einzelnen überlassen.[48] Bei allen Überlegungen solle das Bestreben im Vordergrund stehen, Jehova in größtmöglichem Umfang durch das christliche Predigtwerk zu dienen. Aus diesen Gründen entscheiden sich viele Zeugen Jehovas gegen eine Hochschulausbildung.[49]

    Ehe und Familie

    Die Ehe wird als heilig angesehen. Eine Scheidung oder Trennung ist der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheimgestellt. Allerdings ist nach Ansicht der Zeugen Jehovas ein Fall von Ehebruch die einzige biblische Grundlage für eine Scheidung, nach der jemand wieder frei ist zu heiraten.[50][51][52] Die Literatur der Zeugen Jehovas weist darauf hin, dass der Mann das Oberhaupt der Familie ist und sich die Frau ihm unterzuordnen hat. Diese Lehre wird unter anderem mit 1 Kor 11,3 ELB begründet.[53] Nach demselben Prinzip sollen sich Kinder ihren Eltern unterordnen. Vorehelicher Geschlechtsverkehr, Polygamie, das Zusammenleben ohne Trauschein und die Ausübung von homosexuellen Handlungen gelten als Sünden und können zum Gemeinschaftsentzug führen. Von Eheschließungen mit Personen, die keine Zeugen Jehovas sind, wird abgeraten.

    Organisation

    Logo der Wachtturm-Gesellschaft

    Geistliche Leitung

    Als geistliche Leitungsinstanz fungiert ein Gremium bestehend aus sieben Männern, der sogenannten selbstbezeichnete „Leitenden Körperschaft“. Dieses Gremium tagt in der New Yorker Weltzentrale.[54] Hierarchisch sind darunter die Zweige unter Aufsicht von Zweigkomitees, die Bezirke unter Aufsicht der Bezirksaufseher, die Kreise unter Aufsicht der Kreisaufseher und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die Zweige sind in 15 Zonen mit je einem Zonenaufseher aufgeteilt, der sie zyklisch besucht.

    Die leitende Körperschaft ist untergliedert in verschiedene Komitees:

    1. Komitee des Vorsitzenden: koordiniert die Arbeit der verschiedenen Komitees und kümmert sich um dringende Angelegenheiten. Jeweils ein Vertreter der anderen Komitees ist in dem Komitee des Vorsitzenden enthalten.
    2. Personalkomitee: Einstellung neuer Sondervollzeitdiener (Mitarbeiter in Zweigbüros, Sonderpioniere, Missionare und reisende Aufseher).
    3. Verlagskomitee: Dieses Komitee kümmert sich um finanzielle und rechtliche Belange der Körperschaften.
    4. Dienstkomitee: Dieses Komitee koordiniert die weltweite Evangelisierung. Es organisiert die Predigttätigkeit von Allgemeinen Pionieren, Sonderpionieren, Missionaren und reisenden Aufsehern.
    5. Lehrkomitee: Dieses Komitee ist zuständig für die geistliche Belehrung und organisiert regionale und überregionale Kongresse. Das Lehrkomitee ist ebenfalls zuständig für die Organisierung der Pionierschule, der Missionarschule Gilead und der Schule zur dienstamtlichen Weiterbildung.
    6. Schreibkomitee: Hier wird die „geistige Speise“ in Form der Zeitschriften, Videos usw. vorbereitet. Des Weiteren werden telefonische und schriftliche Fragen zur Lehre beantwortet. Auch die Beiträge aus anderen Zweigen werden übersetzt und in den Zeitschriften veröffentlicht oder als Brief an die Zweige verbreitet.

    Die Mitteilungen der Zentrale in Brooklyn werden an die Zweigkomitees gesandt und im Bedarfsfall von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Allgemeines Zentralorgan ist hierfür die Zeitschrift Der Wachtturm. Interne Mitteilungen für den Bereich des Missionswerks werden durch das monatlich erscheinende Mitteilungsblatt Unser Königreichsdienst an getaufte Zeugen Jehovas ausgegeben.

    Zweigniederlassungen – Rechtliche Organisation und Aufgaben

    Druckmaschine im deutschen Zweigbüro in Selters/Taunus

    Weltweit gibt es 116 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird. In einigen Zweigen (wie beispielsweise in Deutschland, England, Finnland und Italien) wird auch gedruckt. Die Hauptaufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Eine Unterabteilung des Zweigkomitees ist die Dienstabteilung, die als Vertreter der leitenden Körperschaft im Land betrachtet wird. Sie hat dieselben Aufgaben wie das Dienstkomitee, jedoch national begrenzt. Die Dienstabteilung ist unter anderem für Berichte der Kreisaufseher zuständig, die er nach der Besuchswoche verfasst. Des Weiteren ist die Dienstabteilung für die Rechtsfälle in den Versammlungen zuständig, was bedeutet, dass das lokale Rechtskomitee mit dem Dienstkomitee zusammenarbeitet. Normalerweise wird nach einem Rechtsfall nur ein Bericht geschrieben. Stellt sich heraus, dass der Fall mit Kindesmissbrauch in Verbindung steht, wird die Dienstabteilung sofort informiert.

    Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand oder Ähnliches) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Religionsgemeinschaft identisch ist. In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (kurz Wachtturm-Gesellschaft), deren Verwaltungszentrum sich in der Gemeinde Selters im Taunus befindet. Der Sitz der Zeugen Jehovas in Deutschland (KdÖR) befindet sich in Berlin und wird „Jehovas Zeugen in Deutschland, KdÖR“ genannt. Diese Körperschaft ist das ausführende Organ in Deutschland, das sich der Wachtturm-Gesellschaft bedient, um die Gemeinden zu betreuen. Jeder getaufte Zeuge Jehovas mit deutschem Wohnsitz, der einer Gemeinde angeschlossen ist, ist durch die Taufe automatisch Mitglied der KdÖR.[1] In Österreich haben die Zeugen Jehovas seit 2009 den Status einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft.[55] Das Verwaltungszentrum von „Jehovas Zeugen in Österreich“ befindet sich im 13. Wiener Gemeindebezirk. Die „Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz“ hat ihren Hauptsitz in Thun.

    Eine Teilgliederung der Wachtturm-Gesellschaft ist der „Orden der Sondervollzeitdiener der Zeugen Jehovas“. Er hat das Ziel der Fürsorge der Sondervollzeitdiener wie Sonderpioniere, Reisende Aufseher, Missionare oder Bethelmitarbeiter. Durch diesen Orden wird gewährleistet, dass alle Sondervollzeitdiener weltweit den gleichen Status genießen, da sie in gemeinsamer Lebensführung apostolische Aufgaben übernehmen. Die Ordensmitglieder erhalten ein geringes Entgelt zur Deckung von Unkosten. Der Orden selbst verfügt über keine eigenen Mittel.[56]

    In Deutschland ist der rechtliche Träger des Ordens die Wachtturm-Gesellschaft. Alle Ordensmitglieder unterliegen dem Gehorsams- und Armutsgelübde, das unter anderem die Erwerbstätigkeit ausschließt. Der Orden ist als eine geistliche Genossenschaft[57] zu sehen und daher nicht sozialversicherungspflichtig. Die Mitglieder des Ordens werden krankenversichert und am Ende der Dienstzeit wird die Rentenversicherung für den Dienstzeitraum nachgezahlt. Arbeitslosengelder werden nicht eingezahlt. Sollte ein Ordensmitglied im Laufe seines Dienstes alt werden, so trägt der Orden die Fürsorge für ihn.

    Gemeinden

    Die Gemeinden werden Versammlungen genannt und von einer „Ältestenschaft“ geleitet und vertreten.[58] Eine Ältestenschaft besteht aus „Ältesten“, die vom Zweigbüro ernannt wurden. Das Zweigbüro kann zur Unterstützung der Ältestenschaft sogenannte „Dienstamtgehilfen“ ernennen.[59] Nach ihrer Auslegung der Bibeltexte 1 Tim 2,11–12 ELB und 3,1–13 ELB können ausschließlich Männer Älteste und Dienstamtgehilfen werden.

    Immobilien

    Die Versammlungsstätten (Königreichssäle, Kongresssäle) und Zweigniederlassungen mit Druckereigebäuden werden überwiegend von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurden ein nationales und ein internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Die dadurch vorhandene Infrastruktur wird auch genutzt, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten zu leisten (in Deutschland geschah das zum Beispiel bei den Hochwasserkatastrophen an der Elbe). Katastrophenbetreuung wird durch den eingetragenen Verein „Humanitäres Hilfswerk der Zeugen Jehovas e. V.“ koordiniert. Finanziert werden die Bauprogramme durch freiwillige Spenden und Darlehen. Die Verwaltung der Königreichssäle liegt in Deutschland grundsätzlich bei einer der Versammlungen, die den Saal benutzen.[1]

    Geschichte

    Charles Taze Russell

    Der Ursprung der Zeugen Jehovas findet sich in der Gruppe um Charles Taze Russell, der als Presbyterianer erzogen wurde und Mitglied der Kongregationalistenkirche und des späteren Bibellesekreises war.[60]

    Enttäuscht von den Lehren seiner Kirche, begann Charles Taze Russell 1869 ein intensives Studium der Bibel. Er verstand nicht, wie ein Gott der Liebe eine ewige Qual für Sünder anordnen könne. Im Jahre 1870 gründete er mit Bekannten einen Kreis zur Erforschung der Bibel.

    Im Jahr 1876 erhielt Russell eine Ausgabe der Zeitschrift Herald of the Morning, die von dem Adventisten Nelson Homer Barbour in Rochester herausgegeben worden war. Barbour überzeugte Russell davon, dass die „unsichtbare Wiederkunft Christi“ bereits 1874 stattgefunden habe. Er unterstützte die Zeitschrift finanziell und als redaktioneller Mitherausgeber.

    Barbour und Russell arbeiteten zusammen, bis es zu einem Zerwürfnis über den Wert des Loskaufsopfers kam. Russell gründete eine eigene Zeitschrift, Zion’s Watch Tower and Herald of Christ’s Presence, die ab Juli 1879 mit einer Startauflage von 6000 Exemplaren erschien und bis heute als Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich erscheint.

    1881 gründete er die Zion’s Watch Tower Tract Society. Sie wurde 1884 nach den Gesetzen des Staates Pennsylvania als Körperschaft eingetragen. Die Leitung übernahm Russell selbst.

    Als Russell im Wachtturm lehrte, dass der Neue Bund ausschließlich ins kommende Zeitalter gehöre, spalteten sich die Freien Bibelforscher 1909 von Russells Organisation ab, da sie darin ein Abweichen von der biblischen Lehre sahen.[61]

    Joseph Franklin Rutherford (1869–1942)

    Als Russell auf der Heimfahrt von einer Vortragsreise in einem Zug verstorben war, folgte ihm am 6. Januar 1917 Joseph Franklin Rutherford als Präsident der Watch Tower Society nach.[62] Rutherford organisierte die Bewegung zentralistisch und entdemokratisierte die Entscheidungswege.[2] Dies führte zu einer weiteren Abspaltung, aus der die Ernsten Bibelforscher und die Laien-Heim-Missionsbewegung entstanden.

    Die Annahme des Namens Jehovas Zeugen im Jahr 1931 diente der Abgrenzung gegenüber den anderen Bibelforschern und befriedigte den Wunsch der „Wachtturm-Gesellschaftsanhänger“, eine biblische Basis für die Benennung ihrer Gemeinschaft zu finden. Begründet und in der publizierten Literatur thematisiert (unter anderen in Rutherfords Buch „Jehova“) wurde dies exegetisch mit dem Hinweis auf Jes 43,10–12 ELB: „ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas“ (gem. NWÜ). Heute erinnert an die alte Bezeichnung nur noch der Titel „International Bible Students Association“ (Kurzform „IBSA“) der britischen Körperschaft.

    Nach Rutherfords Tod 1942 übernahm Nathan Homer Knorr das Amt des Präsidenten der Muttergesellschaften. Unter ihm erfolgte die Gründung einiger edukativer Einrichtungen für die weltweite Mission.

    Zeugen Jehovas in Deutschland

    Das Zentralorgan Der Wachtturm erschien erstmals 1897 in deutscher Sprache. In Deutschland gab es seit 1903 mit Eröffnung eines Büros in Elberfeld (heute Wuppertal) eine erste organisatorische Einrichtung der Religionsgemeinschaft. 1908 wurde durch Russell dort ein Zweigbüro der Wachtturm-Gesellschaft als Zentrale eröffnet. 1921 erhielt die Gemeinschaft die offizielle Rechtsfähigkeit und 1922 die förmliche Gemeinnützigkeit zugesprochen. 1923 wurde das Zweigbüro nach Magdeburg verlegt. 1926 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Vereinigung, Deutscher Zweig im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen.[63]

    KZ-Kennzeichnung „Bibelforscher“

    In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Zeugen Jehovas unter anderem wegen ihrer konsequenten Weigerung, Kriegsdienst zu leisten, den Hitlergruß zu entbieten oder in anderer Weise am Führerkult teilzunehmen, verfolgt. Sie wurden in Konzentrationslager eingesperrt und kamen teilweise darin um. Zahlreiche Mitglieder der Religionsgemeinschaft, die sich weiterhin aktiv missionarisch und antimilitaristisch betätigten, wurden hingerichtet. Beispielsweise wurde die Herner Krankenschwester Helene Gotthold unter anderem wegen „Wehrkraftzersetzung“ Ende 1944 in Berlin-Plötzensee enthauptet.

    1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone in Wiesbaden-Dotzheim eröffnet. In den 1980er Jahren erfolgte die Umsiedlung nach Selters mit der Errichtung eines neuen Verwaltungs- und Druckzentrums mit Bedeutung für den europäischen Raum.

    Datei:DDR-Prozess gegen Zeugen Jehovas - 1950.jpg
    DDR-Prozess gegen die Zeugen Jehovas im Jahr 1950 (rechts die angebliche Organisationsstruktur)

    In der DDR erhielten die Zeugen Jehovas zunächst eine Zulassung zur „gottesdienstlichen Betätigung“. Im August 1950 wurde ihnen unterstellt, dass ihre Vereinigung „Boykotthetze“ gegen demokratische Einrichtungen betreibe und dass ihre Mitglieder „Spione“ einer imperialistischen Macht seien. Sie wurden daraufhin verboten und das Büro in Magdeburg musste geschlossen werden. In einem Schauprozess[64] am 3. und 4. Oktober 1950 wurden hohe Zuchthausstrafen verhängt.[65] Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5000 Zeugen Jehovas in Justizvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Es starben 60 inhaftierte Zeugen Jehovas infolge Misshandlung, Unterernährung, Krankheit oder hohen Alters. Ein Teil der Betroffenen (etwa 325) waren „Doppeltverfolgte“, die bereits im Nationalsozialismus in Konzentrationslagern oder Gefängnissen eingesperrt waren.[66][67][68][69][70][71] Einige Monate nach dem Fall der Berliner Mauer wurden die Zeugen Jehovas am 14. März 1990 in der DDR wieder staatlich anerkannt.[72]

    Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit wurde 2005 vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) in Berlin beanspruchen können.[73] Nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht am 1. Februar 2006 abgelehnt worden war,[74] verlieh der Berliner Senat ihnen am 13. Juni 2006 diesen Status.[75] Dem folgten mittlerweile 13 Bundesländer,[76] während Baden-Württemberg[77] und Bremen[76] die Anerkennung als KdöR verweigern. In beiden Fällen haben die Zeugen Jehovas bei den zuständigen Gerichten Klage eingereicht.[78]

    Die Zeugen Jehovas sind heute in Deutschland in der Religionsgemeinschaft der „Zeugen Jehovas in Deutschland“ mit Sitz in Berlin-Köpenick öffentlich-rechtlich korporiert. Diese ist rechtlich ein Zweig der Watchtower Bible and Tract Society of Pennsylvania mit Sitz in Brooklyn, New York City. Die Wachtturm-Gesellschaft in Selters im Taunus hat für die Religionsgemeinschaft die Funktion einer Verwaltungs- und Organisationseinrichtung.

    Die Mitgliederzahl hat sich nach dem Ersten Weltkrieg nennenswert nach oben entwickelt. Im Jahre 1918 betrug die Zahl der Mitglieder ungefähr 5500 und sie wuchs in den folgenden Zwanziger- und Dreißigerjahren auf ungefähr 25.000 an. Mit Ausnahme der USA hatte zu der Zeit kein anderes Land so viele Mitglieder. Durch den Zweiten Weltkrieg, die NS-Verfolgung und die Teilung Deutschlands ging die Zahl der Mitglieder zurück und stieg danach auf den heutigen Stand von ungefähr 210.000 Mitgliedern an (zu den Mitgliedszahlen siehe „Verbreitung“).

    Diskriminierung und Verfolgung

    Organisationen und Einrichtungen, die sich mit Verstößen gegen Menschenrechte befassen, wie zum Beispiel Amnesty International, UNHCR oder die Schweizerische Flüchtlingshilfe, weisen in ihren Berichten darauf hin, dass Zeugen Jehovas wegen der Ausübung ihres Glaubensbekenntnisses in verschiedenen Ländern Angriffen und Verfolgung ausgesetzt sind. Zum Beispiel berichtet die Schweizerische Flüchtlingshilfe und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass in Eritrea seit dem Jahr 2008 eine systematische und intensivere Repression der Regierung zu beobachten ist. Bei Razzien werden unter anderem Mitglieder der Zeugen Jehovas gesucht und teilweise ohne Angabe von Gründen verhaftet. Gemäß der Schweizerischen Flüchtlingshilfe wird mit Zwangsarbeit, Misshandlungen und Folter versucht, die Zeugen Jehovas dazu zu bringen, ihren Glauben aufzugeben. So wurde den Zeugen Jehovas die Freilassung zugesichert, wenn sie ein Dokument unterschreiben, in dem sie versicherten, ihrem Glauben abzuschwören und sich der orthodoxen Kirche anzuschließen.[79][80]

    Ökumene

    Die Mitgliedschaft oder Zusammenarbeit mit ökumenischen Organisationen wie dem Weltkirchenrat lehnen die Zeugen Jehovas ab, da sie alle beteiligten Kirchen der „falschen Religion“ zugehörend betrachten.

    Kontroversen

    Kritik an Jehovas Zeugen wird meist von Angehörigen konkurrierender christlicher Gruppierungen oder ehemaligen Mitgliedern (z. B. Raymond Franz) geäußert. Es werden vor allem die Plausibilität der Lehren, die Methoden und die innere Struktur der Glaubensgemeinschaft in Frage gestellt. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor Publikationen aus dem Kontext ehemaliger Mitglieder gewarnt und jegliche Kritik zurückgewiesen.[81] Manche dieser Kritikpunkte wurden von Gerichten und Religionswissenschaftlern bestritten.[82][83]

    Gegnerschaft

    Während sich in der Soziologie sowie in der Rechts- und Religionswissenschaft neutralere Begriffe durchgesetzt haben, werden in den Veröffentlichungen von Weltanschauungsbeauftragten mit kirchlichem Hintergrund religiöse Minderheiten im Allgemeinen sowie Jehovas Zeugen im Speziellen zumeist subjektiv-wertend als „Sekten“ bezeichnet oder aus Sicht der kirchenhistorischen Konfessionskunde zur Kategorie der biblisch-apokalyptischen Sekten gezählt.[84] Die Zeugen Jehovas selbst lehnen diese negativen Zuschreibungen ab und betrachten ihrerseits alle anderen christlichen Kirchen als „Sekten der Christenheit“.[85]

    Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift

    Kritiker wie z. B. Bruce M. Metzger sind der Meinung, dass in bestimmten Passagen der Neuen-Welt-Übersetzung eine Tendenz zur Manifestierung spezifischer dogmatischer Inhalte der Zeugen Jehovas durch gezielte Konjekturen feststellbar seien.[86][87][88][89][90][91] Andere Bibelwissenschaftler wie z. B. Jason BeDuhn heben die Genauigkeit der Neuen-Welt-Übersetzung gegenüber anderen Bibelübersetzungen heraus.[92]

    Unterdrückung von Rede- und Gedankenfreiheit

    Wegen der Ansprüche auf Loyalität und Gehorsam, die die Wachtturmgesellschaft erhebt, der Intoleranz gegenüber abweichenden religiösen Überzeugungen und Praktiken[93] und wegen der Praxis des Ausschlusses und der anschließenden Meidung von Mitgliedern[94][95][96] beschreiben Kritiker die Führung der Religionsgemeinschaft als autokratisch und totalitär.[97][98][99] Nach Aussage des Soziologen Andrew Holden wird Mitgliedern, die sich entschließen, die Religionsgemeinschaft zu verlassen, nur selten ein würdiger Austritt gewährt. Nicht nur würde ihre Exkommunikation öffentlich bekannt gemacht, sie würden auch als „geistig krank“ (mentally diseased) und als „Apostaten“ verdammt.[100] Der Historiker James Irvin Lichti weist die Beschreibung der Zeugen Jehovas als „totalitär“ zurück.[101] Der Soziologe Rodney Stark stellt fest, dass der Zwang tendenziell informell sei, denn er gehe von engen Freundschaftsbindungen innerhalb der Gruppe aus. Die Zeugen Jehovas würden sich „eher als Teil der Machtstruktur denn als ihr unterworfen“ verstehen.[102]

    In den Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft wird davon abgeraten, die Glaubenslehren in Frage zu stellen, da der Gesellschaft als „Gottes Organisation“ vertraut werden müsse.[93][103][104][105] Es wird empfohlen, „unabhängiges Denken zu vermeiden“, da es angeblich von Satan beeinflusst sei[106][107] und Uneinigkeit verursache.[108] Sie streichen heraus, dass Einigkeit im Glauben zur der Einheit der Gläubigen helfe.[109] Die Wachtturmgesellschaft lehrt die Mitglieder, Anpassungen der Glaubenslehre willig zu akzeptieren, da es nach eigener Aussage dumm wäre, zu glauben, dass Erwartungen, die etwas angepasst werden müssten, die gesamte Wahrheit in Frage stellen würden („foolish to take the view that expectations needing some adjustment should call into question the whole body of truth“).[110][111] Nach dem Urteil von Kritikern kultiviere die Wachtturmgesellschaft ein System fraglosen Gehorsams, indem sie individuelle Entscheidungsfindung verächtlich mache.[112][113] Kritiker werfen der Wachtturmgesellschaft vor, die Zeugen Jehovas geistig zu dominieren,[114] ihre Informationen zu kontrollieren[95][115][116] und sie mental zu isolieren, was nach Ansicht des ehemaligen Mitglieds der Leitenden Körperschaft Raymond Franz alles Elemente von „Gedankenkontrolle“ seien.[117]

    Nach Holdens Meinung ist die Darstellung der Mitglieder als Opfer von Gehirnwäsche unzutreffend, da die meisten Mitglieder von millenaristischen Glaubensgemeinschaften wie die Zeugen Jehovas ihre Entscheidung bewusst und informiert getroffen hätten.[118] Zu einer ähnlichen Feststellung kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Verfahren zu den Aktivitäten der Zeugen Jehovas in Russland. Die Beschränkungen, die den Mitgliedern auferlegt werden, würden sich nicht grundsätzlich von Beschränkungen unterscheiden, die andere Religionsgemeinschaften dem Privatleben ihrer Mitglieder auferlegen. Vorwürfe der Gedankenkontrolle beruhten auf bloßen Vermutungen und würden durch die Tatsachen nicht bestätigt.[119] Die Zeugen Jehovas bestreiten, dass eine solche Einheit die Individualität oder Phantasie der Mitglieder beschneiden würde.[109]

    Nicht eingetretene Prophezeiungen

    In ihren Veröffentlichungen sagten die Zeugen Jehovas für die Jahre 1914, 1925 und und 1975 Weltereignisse vorher, von denen sie glaubten, sie wären in der Bibel prophezeit worden und stünden „über jedem Zweifel” oder seien „von Gott bestätigt”.[120][121][122] Weil diese Prophezeiungen nicht eintraten, änderten die Zeugen Jehovas einige ihrer Glaubenslehren oder gaben sie ganz auf.[123][124] In der zweiten Hälfte der 1970er Jahr führte das Ausbleiben der vorhergesagten endzeitlichen Ereignisse zu einem statistisch signifikanten Rückgang der Missionstätigkeit und des Wachstums der Zeugen Jehovas.[125] Die Wachtturmgesellschaft weist Vorwürfe zurück, sie sei ein falscher Prophet.[126] Anders als die Propheten des Alten Testaments seien ihre Bibelinterpretationen nicht inspiriert oder unfehlbar.[127][128][129] Ihre Vorhersagen würden nicht den Anspruch erheben, „Worte Jehovas“ zu sein.[126] In ihrem Streben nach Gottes Königreich hätten Zeugen Jehovas Versuche unternommen einzuschätzen, wann es kommen könnte, und hätten es dabei wie Jesu frühe Jünger nicht geschafft, die Warnung ihres Meisters zu beherzigen, dass sie „weder den Tag noch die Stunde kennen“ (Mt 25,13 Elb).[130] George D. Chryssides ist der Ansicht, mit Ausnahme der Aussagen über die Jahre 1914, 1925 und 1975 könne der Wandel in Ansichten und Daten der Zeugen Jehovas größtenteils auf Änderungen im Verständnis der biblischen Chronologie und nicht auf irrige Prophezeiungen zurückgeführt werden.[131]

    Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch

    Kritiker bemängeln die Vorgehensweise der Zeugen Jehovas bei sexuellem Missbrauch. Ihrer Ansicht nach mache diese es den Mitgliedern schwer, Missbrauch zu melden. Einige Missbrauchsopfer behaupten, von Gemeindeältesten angewiesen worden zu sein, Stillschweigen zu bewahren, um sowohl die Beschuldigten als auch die Organisation vor Schande zu bewahren.[132][133][134][135]

    Im Juni 2012 wurde die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas von einer Jury in Oakland, Kalifornien, für mitschuldig am Missbrauch eines zur Tatzeit (in den neunziger Jahren) neunjährigen Mädchens befunden, [136] weil sie die Mitglieder der örtlichen Gemeinde nicht darüber informiert hatte, dass der in der Gemeinde aktive Täter wegen zweier Sexualdelikte vorbestraft war, womit das ebenfalls der Gemeinde angehörende Mädchen der Gefahr bewusst ausgesetzt wurde.[137] [138] Die Zeugen Jehovas kündigten eine Berufung an,[139] bestreiten, dass es eine Verschwiegenheitspflicht gebe, und verweisen auf einen Artikel auf ihrer offiziellen Webseite, in dem sie die von ihnen empfohlene Vorgangsweise bei Missbrauchsvorwürfen darstellen.[140] Laut diesem Artikel können die Ältesten unter Berufung auf die Bibel (Dtn 19,15 EU) innerhalb der Gemeinschaft nur Maßnahmen ergreifen, wenn es für die Anschuldigungen Zeugen gibt. Jedes Mitglied, das für schuldig befunden werde, sei sofort von jedem verantwortungsvollen Amt innerhalb der Organisation zu entbinden. Bereue es nicht, sei das Mitglied auch aus der Gemeinschaft auszuschließen.[141] Bereue es jedoch „aus tiefstem Herzen“ und führe „über Jahrzehnte“ ein aufrechtes Leben, könne es danach auch wieder mit Ämtern betraut werden. Die Ältesten sollen demnach aber auch nicht bestätigte Vorwürfe der übergeordneten Zweigstelle berichten und, wenn es das Gesetz erfordert, den Behörden melden. Unabhängig davon sei es das Recht des Opfers oder jedes Anderen, der um die Anschuldigungen wisse, die Angelegenheit zur Anzeige zu bringen.

    Siehe auch

    Literatur

    Portal: Christentum – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Christentum
     Wikinews: Zeugen Jehovas – in den Nachrichten
    Commons: Zeugen Jehovas – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Anmerkungen

    1. Ein Zustand der Handlungsunfähigkeit vergleichbar mit einem Gefängnis. In diesen soll Satan und seine Dämonen in Harmagedon versetzt werden.
    2. Als Verkündiger wird eine Person bezeichnet, die regelmäßig am Missionierungswerk teilnimmt.
    3. 2010: 18.706.895 Beobachter, 11.202 Teilnehmer

    Einzelnachweise

    1. a b c d Jehovas Zeugen in Deutschland, K. d. ö. R. (Hrsg.): Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 2, Jahrgang 2009. Berlin 20. Juli 2009, S. 1, Sp. 2 (online [PDF; abgerufen am 5. Mai 2012] § 1 ff.).
    2. a b c Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin / New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663.
    3. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2011. Selters/Taunus 2011, S. 40, 44, 46 f.
    4. International Religious Freedom Report 2010. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, 17. November 2010, abgerufen am 30. März 2012 (englisch).
    5. International Religious Freedom Report 2010. In: Bureau of Democracy, Human Rights, and Labor. U.S. State Department, 17. November 2010, abgerufen am 30. März 2012 (englisch).
    6. a b Statistics: 2010 Report of Jehovah’s Witnesses Worldwide. In: Jehovah’s Witnesses Official Web Site. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 16. Februar 2011 (englisch).
    7. Rodney Stark, Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band12, Nr. 2, 1997, S. 133 und 147, doi:10.1080/13537909708580796.
    8. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 133–157, doi:10.1080/13537909708580796 (eine deutsche Zusammenfassung bei Gerhard Besier, Renate-Maria Besier&#58; <cite style="font-style:italic">Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme</cite>. 1998, <span style="white-space:nowrap">S.<span style="display:inline-block;width:.2em">&#160;</span>26<span style="display:inline-block;width:.2em">&#160;</span>ff</span>. (Online &#91;PDF; abgerufen am 18.&#160;April 2011&#93;).<span class="Z3988" title="ctx_ver=Z39.88-2004&rft_val_fmt=info%3Aofi%2Ffmt%3Akev%3Amtx%3Abook&rfr_id=info:sid/de.wikipedia.org:Zeugen+Jehovas&rft.au=Gerhard+Besier%2C+Renate-Maria+Besier&rft.btitle=Zeugen+Jehovas%2FWachtturm-Gesellschaft.+Eine+%E2%80%9Avor-moderne%E2%80%98+religi%C3%B6se+Gemeinschaft+in+der+%E2%80%9Amodernen%E2%80%98+Gesellschaft%3F+-+Gutachtliche+Stellungnahme&rft.date=1998&rft.genre=book&rft.pages=26+ff" style='display:none'>&#160;</span><span class="error" style="display:none">'''Fehler in Vorlage:Literatur''' &#8211; <span class="Zitationsfehler Zitationswartung" style="display:none">*** Parameterformat: &#39;Zugriff&#39;&#61;18. April 2011 soll sein: 2011-04-18</span></span>).
    9. Gerhard Besier, Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft. Eine ‚vor-moderne‘ religiöse Gemeinschaft in der ‚modernen‘ Gesellschaft? – Gutachtliche Stellungnahme. 1998, S. 7 (online [PDF; abgerufen am 18. April 2011]).
    10. a b In: Theologische Realenzyklopädie. Band 36. Walter de Gruyter, New York/Berlin 2004, S. 662.
    11. Vasilios Makriedes: Kurzinformation Religion: Zeugen Jehovas. In: Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e. V. Abgerufen am 3. August 2009.
    12. Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas (Hrsg.): Was lehrt die Bibel wirklich. Selters 2005, S. 218–219.
    13. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft (Hrsg.): Was lehrt die Bibel wirklich? Selters/Taunus 2005, S. 204.
    14. Watch Tower Society (Hrsg.): Organized to Do Jehovah's Will. 2005, S. 16.
    15. In: The Watchtower. 1. April 1972, S. 197.
    16. In: The Watchtower. 1. August 2002, S. 13.
    17. Do You Discern the Evidence of God's Guidance? In: The Watchtower. 15. April 2011, S. 3–5.
    18. Annual Meeting Report: “Food at the Proper Time”. In: jw.org. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, Inc., 9. November 2012, abgerufen am 13. November 2012 (englisch).
    19. Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig e. V. (Hrsg.): Einsichten über die Heilige Schrift. Band 2, 1992, S. 184.
    20. Stichwort Zeugen Jehovas Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007
    21. Charles Taze Russell: The Battle of Armageddon. In: Studies in the Scriptures. Band 3, 1897, S. XII.
    22. Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Band 3. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3-525-50144-3, S. 805.
    23. Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig e. V. (Hrsg.): Ewiges Leben in der Freiheit der Söhne Gottes. Wiesbaden 1967, S. 30.
    24. Eva Knipfer, Renate Bratke: Klinikleitfaden Intensivpflege. 4. Auflage. Elsevier, 2008, ISBN 978-3-437-26910-3, Kapitel 2.6.1: Besonderheiten einer Auswahl von Religionsgemeinschaften, S. 84.
    25. Jehovas Zeugen Die chirurgisch/ethische Herausforderung. In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 1990, abgerufen am 21. August 2009.
    26. OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 1994 – 17 W 8/94 mit Verweis auf BayObLG München, 1975-09-25, BReg 1 Z 55/75, FamRZ 1976, 43 und OLG Hamm, 1967-10-10, 3 Ss 1150/67, FamRZ 1968, 221
    27. Endbericht der Enquête-Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“. (PDF) In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge. 9. Juni 1998, abgerufen am 19. August 2009 (S. 93).
    28. Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie. Vandenhoeck und Rupprecht, Göttingen 1992, ISBN 978-3-525-50144-3, S. 805.
    29. Gabriele Yonan edited by Hans Hesse: History, Past, and Present. Jehovah’s Witnesses in Germany. In: Edition Temmen (Hrsg.): Persecution and resistance of Jehovah’s Witnesses during the Nazi regime, 1933–1945. Bremen 2001, ISBN 978-3-86108-750-2, S. 337.
    30. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses. Portrait of a contemporary religious movement. Routledge, New York 2002, ISBN 978-0-415-26610-9, S. 40 f.
    31. Theodor Ahrens: Vom Charme der Gabe. Theologie interkulturell. Otto Lembeck, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-87476-548-0, S. 255.
    32. M. James Penton: Apocalypse Delayed. The Story of Jehovah’s Witnesses. Hrsg.: University of Toronto Press. 1997, ISBN 978-0-8020-7973-2, S. 172.
    33. Was lehrt die Bibel wirklich? Kapitel 15: Wie Gott angebetet werden möchte. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, abgerufen am 6. Mai 2012 (deutsch).
    34. Wachtturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Einsichten über die Heilige Schrift. Band 1, A–J. Selters 1990.
    35. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Jahrbuch 2006. Selters/Taunus, S. 10-1.
    36. Gerhard Besier und Erwin Scheuch: Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2. Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 268.
    37. S. Murken und S. Namini, C. Zwingmann & H. Moosbrugger: Religiosität: Messverfahren und Studien zur Gesundheit und Lebensbewältigung. Neue Beiträge zur Religionspsychologie. Waxmann, Münster 2004, ISBN 3-8309-1428-8, S. 307.
    38. Rodney Stark und Laurence Iannaccone: Why the Jehova's Wittnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 139, doi:10.1080/13537909708580796 (Online [PDF]).
    39. Vergl. Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. 7, Par. 14, Abs. 2 (PDF).
    40. Statut (StRG). In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. Nr. 2, 27. Mai 2009, S. 1 ff. § 14 Absatz 1–3 (Online [PDF] In der Neufassung).
    41. Rodney Stark und Laurence Iannaccone: Why the Jehova's Wittnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136 f. und 148, doi:10.1080/13537909708580796 (Online [PDF]).
    42. In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Studienausgabe des Wachtturms. 15. Juli 2011, S. 15 ff. (Hier findet sich eine Stellungnahme).
    43. Rodney Stark und Laurence Iannaccone: Why the Jehovah’s Wittnesses Grow so Rapidly: A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion. Band 12, Nr. 2, 1997, S. 136, doi:10.1080/13537909708580796 (Online [PDF]).
    44. a b Wenn einem Verwandten die Gemeinschaft entzogen wird. In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Der Wachtturm. 15. Dezember 1981, S. 27 Abs. 9 bis S. 30 Abs. 26.
    45. Sich nicht aus der Bahn werfen lassen, wenn sich ein Kind von Jehova abwendet. In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V (Hrsg.): Der Wachtturm. 15. Januar 2007, S. 20.
    46. Gerhard Besier und Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachtliche Stellungnahme. In: Gerhard Besier und Erwin Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2. Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 112.
    47. Bildung, die einem bestimmten Zweck dient. In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Der Wachtturm. 1. November 1992, S. 20 Abs.18.
    48. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Fragen junger Leute. 1989, S. 179.
    49. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Fragen junger Leute – Praktische Antworten. 1989, S. 178.
    50. Fragen von Lesern - Wie ernst sollten Christen eine Verlobung nehmen? In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Der Wachtturm. 15. August 1999, S. 31.
    51. Wenn der Ehefrieden in Gefahr ist. In: Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e. V. (Hrsg.): Der Wachtturm. 1. November 1988, S. 31.
    52. Warum wird die Ehe als heilig angesehen? In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 8. Mai 2004, abgerufen am 2. August 2009.
    53. Mann und Frau: Eine würdige Rolle für beide. In: Offizielle Website der Zeugen Jehovas. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania, 15. Januar 2007, abgerufen am 2. August 2009.
    54. Vgl. Wachtturm 15. März 2006, S. 26 mit 15. September 2006, S. 31, 1. Januar 2007, S. 8 u. 15. Oktober 2007, S. 31.
    55. Jehovas Zeugen werden zur staatlich anerkannten Religionsgesellschaft. In: bmukk.gv.at. Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 8. Mai 2009, abgerufen am 29. Juni 2009.
    56. Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. 5, Par. 9 (PDF).
    57. B 12 AL 1/08 R
    58. Statut StRG 1. In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. 5, Par. 8 (Online [PDF]).
    59. Versammlungsordnung (VersO). In: Amtsblatt von Jehovas Zeugen in Deutschland. 27. Mai 2009, S. 2, Par. 3 Abs. 3 u. 4 (Online [PDF]).
    60. George D. Chryssides: Exploring New Religions: The Jehovah’s Witnesses. Continuum International Publishing Group, 2001, ISBN 978-0-8264-5959-6, S. 94 (englisch).
    61. Charles T. Russell: The Mediator of the New Covernant. In: Zion's Watch Tower. 1. Januar 1907, S. 9 f.
    62. Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1999, ISBN 978-3-486-56404-4, S. 36.; vgl. Jonathan Wright: Shapers of the great debate on the freedom of religion. Greenwood Publishing Group, 2005, ISBN 978-0-313-31889-4, S. 184 (englisch).
    63. Peter Noss u. Erich Geldbach: Zeugen Jehovas. In: Vielfalt und Wandel: Lexikon der Religionsgemeinschaften im Ruhrgebiet. Klartext-Verlagsges, ISBN 978-3-89861-817-5, S. 400.
    64. Deutschland (Demokratische Republik). Oberstes Gericht: Annotationen zu den Zeugen Jehovas - Aus der Urteilsbegründung im Zeugen Jehovas-Prozess (1950). In: Entscheidungen des obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik in Strafsachen. Band 1. Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951, DNB 456443967 (Urteil des Obersten Gerichts der DDR vom 4. Oktober 1950, Aktenzeichen 1 Zst. (I) 3/50)).
    65. Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz. Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR. Keip Verlag, 2000, ISBN 978-3-8051-0243-8, S. 223 ff.
    66. Johannes S. Wrobel: Jehovah’s Witnesses in Germany. Prisoners during the Communist Era. In: Religion, State & Society. Band 34, Nr. 2, 19. August 2006, S. 170 f., doi:10.1080/09637490600624824.
    67. Vgl. hierzu Gerhard Besier: Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der SED-Diktatur. In: Clemens Vollnhals (Hrsg.): Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 21. Duncker&Humblot, Berlin 2003, ISBN 978-3-428-10605-9, S. 69–326.
    68. Hans Hermann Dirksen: „Keine Gnade den Feinden unserer Republik“. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945–1990. In: Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 10. Duncker&Humblot, Berlin 2001, ISBN 978-3-428-11075-9.
    69. Waldemar Hirch: Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas während der SED-Diktatur. Unter besonderer Berücksichtigung ihrer Observierung und Unterdrückung durch das Ministerium für Staatssicherheit. In: Europäische Hochschulschriften. Band 980. Peter Lang, Frankfurt/Main 2003, ISBN 978-3-631-51620-1.
    70. Gabriele Yonan (Hrsg.): Im Visier der Stasi. Jehovas Zeugen in der DDR. Edition Corona. Niedersteinbach 2000.
    71. Gerald Hacke: Zeugen Jehovas in der DDR. Verfolgung und Verhalten einer religiösen Minderheit. In: Hannah-Arendt-Institut: Berichte und Studien. Nr. 24. Dresden 2000, ISBN 978-3-931648-26-8.
    72. Staatliche Anerkennung in der DDR. (PDF) Abgerufen am 6. Juli 2008 (deutsch).
    73. Verfahrensgang: VG Berlin (25. Oktober 1993, 27 A 214.93), OVG Berlin (14. Dezember 1995, 5 B 20.94), BVerwG (26. Juni 1997, 7 C 11.96), BVerfG (19. Dezember 2000, 2 BvR 1500/97), BVerwG (16. Mai 2001, 7 C 1.01), OVG Berlin (24. März 2005, 5 B 12.01), BVerwG (1. Februar 2006, 7 B 80.05)
    74. BVerwG 7 B 80.05 Urteil des BVerwG vom 1. Februar 2006
    75. Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland e. V.“ Senatskanzlei Berlin, 13. Juni 2006, abgerufen am 20. Juni 2008 (deutsch).
    76. a b Anne-Christin Klare: Bremen will Zeugen Jehovas nicht anerkennen. In: WESER-KURIER. Bremer Tageszeitungen AG, 13. Februar 2012, abgerufen am 24. Juni 2012 (deutsch).
    77. Thomas Traub: Baden-Württemberg verweigert Körperschaftsstatus. Die Zeugen Jehovas zwischen Bibeltreue und Rechtstreue. In: Legal Tribune Online. Wolters Kluwer Deutschland GmbH, 24. Januar 2011, abgerufen am 24. Juni 2012 (deutsch).
    78. Rainer Wehaus: Zeugen Jehovas lassen Klage ruhen. In: Stuttgarter Nachrichten. Stuttgarter Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH, 21. Januar 2012, abgerufen am 25. Juni 2012 (deutsch).
    79. Lage der Religionsgemeinschaften in ausgewählten nichtislamischen Ländern. (PDF) Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 413 - Analyse nichtislamischer Herkunftsländer, 31. August 2011, S. 18-19; 23-24, abgerufen am 20. Dezember 2011.
    80. Alexandra Geiser: Eritrea: Situation der Zeugen Jehovas. (PDF) Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, 17. Januar 2011, S. 1–5, abgerufen am 20. Dezember 2011.
    81. Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania (Hrsg.): Der Wachtturm. 1. Juli 1994, S. 12.
    82. Gerhard Besier und Renate-Maria Besier: Zeugen Jehovas/Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachtliche Stellungnahme. In: Gerhard Besier und Erwin Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid. Band 2. Edition Interfrom, Zürich 1999, ISBN 978-3-7201-5278-5, S. 114–123.
    83. Michael Krenzer: Welch eine triste Epoche, in der es leichter ist ein Atom zu spalten als ein Vorurteil - Religiöse Minderheiten in deutschen Lehrplänen und Schulbüchern. In: Religion – Staat – Gesellschaft. Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen. Band 6, Nr. 2, 2005, S. 177–262.
    84. Gerhard Krause, Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Band 31. de Gruyter, 2000, ISBN 978-3-11-016657-6, S. 99.
    85. Horst Robert Balz, Gerhard Krause: Sekten. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 31, de Gruyter, Berlin / New York 2000, ISBN 3-11-016657-7, S. 96–101.
    86. Penton, M. J.: Apocalypse Delayed, 2nd. Hrsg.: University of Toronto Press. 1997, ISBN 0-8020-7973-3, S. 174–176.
    87. Samuel Haas, O. H. Hauptmann: Escorial Bible I.j.4: Vol. I; the Pentateuch. In: Society of Biblical Literature (Hrsg.): Journal of Biblical Literature. Band 74, Nr. 4, Dezember 1955, S. 283, doi:10.2307/3261682 (”This work indicates a great deal of effort and thought as well as considerable scholarship, it is to be regretted that religious bias was allowed to colour many passages“).
    88. See Ankerberg, John and John Weldon: The New World Translation of the Jehovah’s Witnesses. Ankerberg Theological Research Institute, 2003, abgerufen am 11. September 2012 (englisch).
    89. Rhodes Ron: The Challenge of the Cults and New Religions, The Essential Guide to Their History, Their Doctrine, and Our Response. Hrsg.: Zondervan. 2001, ISBN 978-0-310-23217-9, S. 94.
    90. Bruce M Metzger: Jehovah’s Witnesses and Jesus Christ. In: Theology Today. April 1953, S. 74 (siehe auch Metzger: The New World Translation of the Christian Greek Scriptures. In: The Bible Translator. Juli 1964.).
    91. Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36. De Gruyter, Berlin – New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660.
    92. Jason BeDuhn: Truth in Translation: Accuracy and Bias in English Translations of the New Testament. Hrsg.: University Press of America. 2003, ISBN 0-7618-2556-8.
    93. a b James A. Beckford: The Trumpet of Prophecy: A Sociological Study of Jehovah’s Witnesses. Hrsg.: Basil Blackwell. Oxford 1975, ISBN 0-631-16310-7, S. 89, 95, 103, 120, 204, 221.
    94. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. 22.
    95. a b Osamu Muramoto: Bioethics of the refusal of blood by Jehovah’s Witnesses: Part 1. Should bioethical deliberation consider dissidents’ views? In: Journal of Medical Ethics. Band 24, Nr. 4, August 1998, S. 223–230., doi:10.1136/jme.24.4.223, PMID 9752623, PMC 1377670 (freier Volltext).
    96. Alan Rogerson: Millions Now Living Will Never Die: Study of Jehovah’s Witnesses. Constable, 1969, ISBN 978-0-09-455940-0, S. 50.
    97. Overseers of Jehovah’s People. In: The Watchtower. 15. Juni 1957 (("Let us now unmistakably identify Jehovah’s channel of communication for our day, that we may continue in his favor … It is vital that we appreciate this fact and respond to the directions of the “slave” as we would to the voice of God, because it is His provision.").
    98. Following Faithful Shepherds with Life in View. In: The Watchtower. 1. Oktober 1967, S. 591 ("Make haste to identify the visible theocratic organization of God that represents his king, Jesus Christ. It is essential for life. Doing so, be complete in accepting its every aspect … in submitting to Jehovah’s visible theocratic organization, we must be in full and complete agreement with every feature of its apostolic procedure and requirements.").
    99. Loyal to Christ and His Faithful Slave. In: The Watchtower. 1. April 2007, S. 24 ("When we loyally submit to the direction of the faithful slave and its Governing Body, we are submitting to Christ, the slave's Master.").
    100. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. 163.
    101. The Routledge History of the Holocaust. Routledge, 2010, abgerufen am 11. Oktober 2012 (englisch): „Labeling the Jehovah’s Witnesses as totalitarian trivializes the term totalitarian and defames the Jehovah’s Witnesses.“
    102. Stark and Iannoccone: Why the Jehovah’s Witnesses Grow So Rapidly: A Theoretical Application. (PDF) In: Journal of Contemporary Religion. 1997, S. 142–143, abgerufen am 30. Dezember 2008.
    103. "Exposing the Devil’s Subtle Designs" und "Armed for the Fight Against Wicked Spirits". In: The Watchtower. 15. Januar 1983.
    104. Serving Jehovah Shoulder to Shoulder. In: The Watchtower. 15. August 1981, S. 28.
    105. Jehovah’s Theocratic Organization Today. In: The Watchtower. 1. Februar 1952, S. 79–8.
    106. Avoid Independent Thinking. In: The Watchtower. 15. Januar 1983, S. 27 ("From the very outset of his rebellion Satan called into question God’s way of doing things. He promoted independent thinking. … How is such independent thinking manifested? A common way is by questioning the counsel that is provided by God’s visible organization.").
    107. Avoid Independent Thinking. In: The Watchtower. 15. Februar 1979, S. 20 ("In a world where people are tossed about by confusing winds of religious doctrine, Jehovah’s people need to be stable, full-grown Christians. (Eph. 4:13, 14) Their position must be steadfast, not shifting quickly because of independent thinking or emotional pressures.").
    108. In: The Watchtower. 1. Mai 1964, S. 277–278 ("It is through the columns of The Watchtower that Jehovah provides direction and constant Scriptural counsel to his people, and it requires careful study and attention to details in order to apply this information, to get a full understanding of the principles involved, and to assure ourselves of right thinking on these matters. It is in this way that we "are thoroughly able to grasp mentally with all the holy ones" the fullness of our commission and of the preaching responsibility that Jehovah has placed on all Christians as footstep followers of his Son. Any other course would produce independent thinking and cause division.").
    109. a b In: The Watchtower. Nr. 8/15, August 1988.
    110. Allow No Place for the Devil! In: The Watchtower. 15. März 1986, S. 19.
    111. Watchtower Bible and Tract Society (Hrsg.): Why have there been changes over the years in the teachings of Jehovah’s Witnesses?, "Jehovah’s Witnesses", Reasoning From the Scriptures. S. 205.
    112. James A. Beverley: Crisis of Allegiance. Hrsg.: Burlington. Welch Publishing Company, Ontario 1986, ISBN 0-920413-37-4, S. 25–26, 101 ("For every passage in Society literature that urges members to be bold and courageous in critical pursuits, there are many others that warn about independent thinking and the peril of questioning the organization … Fear of disobedience to the Governing Body keeps Jehovah’s Witnesses from carefully checking into biblical doctrine or allegations concerning false prophecy, faulty scholarship, and injustice. Witnesses are told not to read books like this one.").
    113. James A. Beckford: The Trumpet of Prophecy: A Sociological Study of Jehovah’s Witnesses. Hrsg.: Basil Blackwell. Oxford 1975, ISBN 0-631-16310-7, S. 204, 221 ("The habit of questioning or qualifying Watch Tower doctrine is not only under-developed among the Witnesses: it is strenuously combated at all organizational levels.).
    114. James A. Beverley: Crisis of Allegiance. Hrsg.: Welch Publishing Company. Burlington, Ontario 1986, ISBN 0-920413-37-4, S. 25–26, 101.
    115. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. 2002, ISBN 0-415-26609-2 Verlag=Routledge(?!), S. 153.
    116. Alan Rogerson: Millions Now Living Will Never Die. Constable, 1969, S. 2 ("In addition to the prevalent ignorance outside the Witness movement, there is much ignorance within it. It will soon become obvious to the reader that the Witnesses are an indoctrinated people whose beliefs and thoughts are shaped by the Watchtower Society.").
    117. R. Franz: In Search of Christian Freedom. S. chapter 12.
    118. Andrew Holden: Jehovah’s Witnesses: Portrait of a Contemporary Religious Movement. Routledge, 2002, ISBN 0-415-26609-2, S. x, 7.
    119. ECHR Point 130, 118. Abgerufen am 22. Oktober 2012 (englisch).
    120. James A. Beverley: Crisis of Allegiance. Hrsg.: Burlington. Welch Publishing Company, Ontario 1986, ISBN 0-920413-37-4, S. 86–91.
    121. In: The Watchtower. 15. Januar 1959, S. 39–41.
    122. Robert Crompton: Counting the Days to Armageddon. James Clarke & Co, Cambridge 1996, ISBN 0-227-67939-3, S. 9, 115.
    123. Watch Tower Bible & Tract Society (Hrsg.): Jehovah’s Witnesses – Proclaimers of God’s Kingdom. 1993, S. 78, 632.
    124. James A. Beckford: The Trumpet of Prophecy: A Sociological Study of Jehovah’s Witnesses. Basil Blackwell, Oxford 1975, ISBN 0-631-16310-7, S. 219–221.
    125. Rodney Stark und Laurence R. Iannaccone, Why the Jehovah’s Witnesses Grow so Rapidly. A Theoretical Application. In: Journal of Contemporary Religion 12/2 (1997), S. 143 f.
    126. a b Why So Many False Alarms? In: Awake! 22. März 1993, S. 3–4 (Fußnote)..
    127. Watch Tower Bible & Tract Society (Hrsg.): Revelation – It’s Grand Climax. 1988, S. 9.
    128. Reasoning From the Scriptures – Have not Jehovah’s Witnesses made errors in their teachings? Watchtower Bible and Tract Society, False Prophets, S. 137.
    129. To Whom Shall We Go but Jesus Christ? In: Watchtower. 1. März 1979, S. 23 (the “faithful and discreet slave” has alerted all of God’s people to the sign of the times indicating the nearness of God’s Kingdom rule. In this regard, however, it must be observed that this “faithful and discreet slave” was never inspired, never perfect. Those writings by certain members of the “slave” class that came to form the Christian part of God’s Word were inspired and infallible [the bible], but that is not true of other writings since.).
    130. Keep Jehovah’s Day Close in Mind. In: The Watchtower. 1. September 1997, S. 20–21.
    131. George Chryssides: They Keep Changing the Dates. In: A paper presented at the CESNUR 2010 conference in Torino. CESNUR Center of Studies on New Religions, abgerufen am 5. November 2012 (englisch).
    132. Bootie Cosgrove-Mather: Another Church Sex Scandal. In: CBS News. CBS Interactive, 29. April 2003, abgerufen am 2. September 2012 (englisch).
    133. Cutrer, Corrie: Sex Abuse: Witness Leaders Accused of Shielding Molesters. In: Christianity Today. Christianity Today, 5. März 2001, abgerufen am 2. September 2012 (englisch).
    134. Jana Wendt: The Year in Review. In: 9news. ninemsn Pty Ltd, 27. November 2005, abgerufen Format invalid (englisch).
    135. Secret database protects paedophiles. In: Panorama. BBC News, 2003, abgerufen Format invalid (englisch).
    136. Jehovah’s Witnesses ordered to pay more than $20 million to woman who said she was sexually abused. NBCNEWS, 2012, abgerufen Format invalid (englisch).
    137. Informationen zum Urteil des Superior Court of Alameda County, Hayward, CA. Abgerufen Format invalid (englisch).
    138. Woman molested by Jehovah's Witnesses member at age nine wins $28million in America's biggest religious sex abuse payout. Abgerufen Format invalid (englisch).
    139. Jehovah’s Witnesses to appeal jury verdict in California case. Abgerufen Format invalid (englisch).
    140. Jehovah’s Witnesses and Child Protection. Abgerufen Format invalid (englisch).
    141. Ahme Jehova nach — übe Recht und Gerechtigkeit. In: Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas (Hrsg.): Der Wachtturm. 1. August 1998, S. 16.

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