Wikipedia:Löschkandidaten/18. Juli 2019

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Wir haben auch Artikel wie Heilquellenschutzgebiet Stuttgart. Ähnliche Heilquellenschutzgebiete gibt es auch für andere Kurorte (z.B. Wiesbaden).--Engelbaet (Diskussion) 08:07, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

würde ich getrennt katalogisieren, ganz anderes thema: Kategorie:Heilquellenschutzgebiet ist eine durchaus relevante sache, und gehört auch andernorts kategoriesiert. da ein gemeinsames "Wasserschutz" konstruieren, ist bedenklich, das durfte dann geschwurbel werden: WL Gewässerschutz, und der ist wahrlich vielfältig. könnte aber eine oberkategorie ergeben, aber dann fallen da auch alle naturschutzgebiet mit wasserfläche hinein, inklusive meeresschutzgebieten, und wahrscheinlich sogar auwald, und ähnliches. und übergangsgebiete wie moorschutz, küstenschutz uvam. --W!B: (Diskussion) 10:12, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Wasserschutzgebiet ist der rechtlich korrekte Begriff im deutschen, österreichischen und europäischen Wasserrecht. In der Schweiz sprich man von Grundwasserschutzgebieten. Die Kategorie sollte also umbenannt werden. Kategorie:Heilquellenschutzgebiet könnte dann bei Bedarf eine Unterkategorie werden. --Dk0704 (Diskussion) 10:20, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
wenn Kategorie:Heilquellenschutzgebiet "dann bei Bedarf eine Unterkategorie könnte", könnte das Kategorie:Trinkwasserschutzgebiet auch sein. dann brauchen wir nicht umbenennen. und in österreich fällt zb. der heilquellenschutz mit dem von heilmooren zusammen. argumente zu nationalen legaldefinitionen bringen gar nichts, das ist globalsystematik, und sie soll weltweit funktionieren. aus dem deutschsprachigen kommt nur die übliche bezeichnung des themengebietes, und der heisst eben "Trinkwasserschutz" (denn brauchwasser der wasserversorung braucht man nicht sonderlich reinhalten) --W!B: (Diskussion) 10:32, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Trinkwasser ist nur eines der möglichen Schutzgüter (und es gibt bisher in WP eben keinen Artikel zum Trinkwasserschutz); ein anderes ist Grundwasser (vgl. Grundwasserschutz), wieder ein anderes Wasser aus Heilquellen.--Engelbaet (Diskussion) 10:43, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
andererseits, wir könnten aber wirklich auf Kategorie:Schutzgebiet (Trinkwasser-, Quell- und Grundwasserschutz) oder so als oberkategoerie anlegen schema, nach Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz). die nationalen rechtsmaterien würde das aber trotzdem nicht 1:1 darstellen, kategorisiert wird nach schutzintention, egal welche nationale klasse. wo ich dann die österreichischen heilmoore hintu, überleg ich mir dann. --W!B: (Diskussion) 10:47, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Schutzgut ist in erster Linie das (Grund-)wasser, unabhängig von seiner Verwendung. Ergänzend gibt es Regelungen für Wasser das zum menschlichen Gebrauch (Trink- und Heilwasser) oder für andere Zwecke (Brauchwasser) benutzt wird. --Dk0704 (Diskussion) 11:23, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Vorsicht. Es gibt auch Trinkwasser aus Talsperren und Flüssen (international sogar überwiegend). Bei Trinkwassertalsperren wird in der Regel auch ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen.--Engelbaet (Diskussion) 13:28, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
nein, schutzgut ist die Trinkwasserqualität (ok, man mag sich streiten, ob das "schutzgut" im engsten sinne ist, oder nur "schutzintention", gut im rechtlichen sinne muss aber nicht dinglich sein, cf. "die ehre" oder "körperliche unversehrheit" – aber das ist sowieso belanglos). und die eignung als Heilwasser ist ein anderes schutzgut. --W!B: (Diskussion) 11:33, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das definiert zumindest der Schutzgebietbegriff im deutschen Umweltrecht anders... --Dk0704 (Diskussion) 16:24, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
deutsches umweltrecht ist für globale kategorien irrelevant. --W!B: (Diskussion) 08:25, 19. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Der Begriff im WHG (Kapitel 3, Abschnitt 1) ist "Wasserschutzgebiet" bzw. (§53) Heilquellenschutzgebiet. Der Ausdruck Trinkwasserschutzgebiet ist synonym zu Wasserschutzgebiet (vgl. im Bund, in NRW, Hessen, Bayern, so ähnlich dann in allen Ländern). Damit könnte der bisherige Name auch weiter verwendet werden.--Meloe (Diskussion) 17:35, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

deutsches umweltrecht ist für globale kategorien irrelevant. natürlich wird die lokale verwendung irgendwelcher worte durch das lokale recht geprägt, spielt aber exakt dann keine rolle, wenn wir etwas anderes kategorisieren wollen als der lokale rechtsgeber. die einzige frage ist, ob der ausdruck insgesamt im umweltschutz in diesem sinne verwendet wird, und ich denke, was man sich unter einem "Trinkwasserschutzgebiet" vorzustellen hätte, dazu bestehen fachlich wenig zweifel. der antragsteller moniert ja nicht die begrifflichkeit an sich, sondern dass seine lokalen klassen bei ihm zu hause nicht in dieses schema passen. lokales recht ist aber irrelevant, hier betrachten wir umweltschutz aus sicht der wasserversorgung. weltweit. ihn aus sicht der medizin/gesundheitsvorsorge nochmal andernorts zu betrachten, hat damit nichts zu tun. ausser, dass man darum einen weiter gesteckten rahmen setzen könnte (schutz einer gewissen wasserqualität insgesamt). der aber würde wieder deutlich mehr umfassen.
aber wir gesagt, Kategorie:Schutzgebiet (Trinkwasserschutz) wäre eine alternative, um nicht den worten lokaler rechtsgeber auf den leim zu gehen. gerade die deutschen scheinen sich da besonders schwer zu tun. wir österreicher, schweizer, südtiroler und andere nichtdeutschlanddeutsche sind es ja gewohnt, dass dort die sachen oft nicht so heissen wie wir das gewohnt sind, setzen also sowieso nicht voraus, dass unsere rechtssprache irgendwie weltweit gültig sei. --W!B: (Diskussion) 08:25, 19. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich finde es sollte eine Kategorie:Wasserschutzgebiet geschaffen werden und bin für eine Verschiebung. In letzter Zeit hatte ich sechs Listen über Wasserschutzgebiete in baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen veröffentlicht, heute eine Navigationsleiste: Vorlage:Navigationsleiste Wasserschutzgebiete in Baden-Württemberg nach Land- und Stadtkreisen. Die sechs Listen wären am besten in Kategorie:Wasserschutzgebiet einsortiert. Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 19:35, 31. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Situation in verschiedenen Ländern und Bundesländern

Nachtrag: Möglicherweise erscheinen beide Kategorien sinnvoll.

Deutschland: Schaut man sich die verschiedenen Beschilderungen in der commons:Category:Water protection areas in Germany an, fällt auf, dass in

  • Baden-Württemberg und Sachsen jeweils "Wasserschutzgebiet",
  • Bayern und Schleswig-Holstein hingegen "Trinkwasserschutzgebiet" gewählt wurde.

Wie beide Kategorien dann sinnvoll in einer Überkategorie zusammengefasst werden, steht auf einem anderen Blatt. -- Triple C 85 |Diskussion| 20:35, 31. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Österreich: Bezeichnung "Wasserschutzgebiet", siehe auch commons:Category:Water protection areas in Austria -- Triple C 85 |Diskussion| 20:42, 31. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Schweiz: Bezeichnung "Grundwasserschutzgebiet", siehe auch commons:Category:Water protection areas in Switzerland -- Triple C 85 |Diskussion| 20:42, 31. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

@Triplec85: ich hab die überschriften und die navi weggetan: danke, aber ersteres passt nicht in die diskussionsstruktur, und zweiteres macht bei den whatlinks probleme, ein link auf die navi reicht)
ja, und genau wegen dieser namensvielfalt hab ich das eindeutigere "Trinkwasserschutzgebiet" als allgemeinen begriff gewählt. und weil eben auch heilquellen geschützt werden können. umgekehrt aber andere nutzquellen, etwa klassisch für brauereien, für die es zwar technisches brauchwasser (Prozesswasser) ist, aber trotzdem lebensmittelanforderungen genügen muss. spätesten wenn man nämlich beginnt, "ausländisch" ins deutsche zu übertragen, kann es mit "water protection" ff schnell kuddelmuddel geben: „water protection“ = Gewässerschutz / Wasserreinhaltung = fr:Protection de l'eau = en:Water conservation. nicht umsonst stehen auch die schwesterartikel en:Source water protection (enspricht CH) und en:Drinking Water Protection Zone. auch französisch sagt man zb eau souterraine oder eau potable. also sollte auch commons umziehen.
aber nochmals betont: das gilt nur für die allgemeine (globale) struktur, in den einzelnen ländern sollen die kategorien genau so heissen, wie es ebendort heisst. so unterschweidet man in österreich zwischen "Wasserschutzgebiet" und "Wasserschongebiet" (ersteres ist strenger). sollte es also in Bayern und Schleswig-Holstein doch auch noch eine zweite klasse geben, bekommen wir wieder einen kuddelmuddel. daher wäre, wie gesagt, geklammert sicherlich besser, wahrscheinlich auch für die rechtlichen klassen, um das klarzustellen:
und das kann man sukzessive so aufbauen, je nach bedarf, mit ordungskategorie oder vorerst nur direkt die artikel eingetragen, wie überall sonst auch --W!B: (Diskussion) 12:50, 2. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
@W!B:: Ich bin heute etwa 100 km durch Bayern geradelt. Dabei habe ich bewusst darauf geachtet und bis zu 20 Schilder mit der Aufschrift "Wasserschutzgebiet" gesehen, kein einziges mit der Bezeichnung Trinkwasserschutzgebiet. Ich würde wie folgt kategorisieren:
Gruß -- Triple C 85 |Diskussion| 19:04, 2. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
ich bin da aber sowieso nur deiner angabe gefolgt, der ansatz ist nur beispielhaft. hast aber recht, wenn die angabe oben stimmt, kommt das aus dem WHG, ist also bundesebene, also hiesse es sowieso Kategorie:Wasserschutzgebiet (Deutschland). die aufteilung in die länder kann mit beiden schemata erfolgen, also Kategorie:Schutzgebiet (Trinkwasserschutz) in Bayern oder Kategorie:Wasserschutzgebiet (Deutschland) in Bayern --W!B: (Diskussion) 19:23, 2. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]
In der Diskussion gab es mehrere Vorschläge für eine Struktur, es ist leider nicht ganz klar, was hier
bevorzugt wird. Bevor alle Artikel zweimal umkategorisiert werden lasse ich erstmal alles, wie es ist.
ein Nachfolgeantrag ist ausdrücklich erlaubt. -- Perrak (Disk) 17:03, 23. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Keineswegs sind die hier erfassten botanischen Schutzgebiete solche, in denen es um Pflanzenschutz geht. Das ist etwas anderes. Unklar, ob die Kategorie überhaupt benötigt wird. Die hier miterfassten FFH-Gebiete haben keineswegs immer bzw. ausschließlich eine botanische Perspektive.--Engelbaet (Diskussion) 08:11, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

die Gebiete heißen aber nun mal so. --Zollernalb (Diskussion) 08:14, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
+1 das Wort ist als Pflanzen-Schutzgebiet zu lesen. --Hannes 24 (Diskussion) 08:39, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Selbstverständlich ist es als Pflanzen-Schutzgebiet zu lesen. Damit ist der Hinweis auf den „Pflanzenschutz“ (und die Verengung auf Kulturpflanzen) in der Beschreibung der Kategorie allerdings daneben.
Pflanzenschutzgebiete gibt es vereinzelt in der Schweiz (dort ist „das Pflücken von Pflanzen verboten“) und in Österreich, aber nicht in Deutschland. FFH-Gebiete sind prinzipiell nicht als „Pflanzenschutzgebiete“ konzipiert (die EU kennt diesen Terminus auch nicht), sondern hier falsch rubriziert.
Ob der (nichts definierende, verschwiemelte) Eintrag im Spektrum-Lexikon es rechtfertigt, hier einfach eine Kategorie zu behalten? Was soll darin gesammelt werden?--Engelbaet (Diskussion) 09:23, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Die Beschreibung habe ich geändert. --Zollernalb (Diskussion) 10:17, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
falsch herum gedacht, dass FFH drin steht, war schlicht ein unfugs-edit von Kollege:WikiBenutzer, hab das revertiert.
nein, das ist sowieso keine kategorie primär für nationale klassen, sondern für Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) nach Schutzintention oder so, wir sollten die endlich erstellen. doch, sie soll genau das leisten, was draufsteht, nämlich schutzgebiete explizit für einzelne pflanzenbestände oder pflanzengruppen. egal, was welche nationale klasse ausgewiesen. ich dachte, die wäre voller, insbesondere für österreich war etliches eingetragen. hat da wer herumvandalisiert?
was es "in deutschland gibt" oder nicht ist übrigens völligst belanglos. --W!B: (Diskussion) 10:23, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Pflanzenschutz ist etwas ganz anderes als diese Schutzgebietskategorie meint. Verschieben auf Kategorie:Botanisches Schutzgebiet falls überhaupt Bedarf besteht - botanische bzw. botanisch-zoologische Schutzgebiete scheint es so explizit benannt nur im litauischen Naturschutzrecht zu geben. --Dk0704 (Diskussion) 10:25, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

dann brauchts dort einen BKH, durch "pflanzenschutzmittel" und konsorten besetzt: natürlich ist "pflanzenschutz" auch im naturschutz als allgemeiner fachausdruck üblich. Pflanzenschutzgebiet ist aber eindeutig: https://www.spektrum.de/lexikon/biologie/pflanzenschutzgebiet/50707: pflanzenschutz ist artenschutz. weltweit (darunter auch in deutschland) --W!B: (Diskussion) 10:34, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Keineswegs ist der Begriff „Pflanzenschutz“ in der von Euch verteidigten Bedeutung heutzutage im Naturschutz üblich, vgl. etwa hier (BfN) oder auch beim Bund Naturschutz oder dort. Der „Pflanzenschutz“ im österreichischen Naturschutz ist längst ein Ausläufermodell (wie auch die nun eingefügte Liste deutlich macht; die Pflanzenschutzgebiete sind mit drei Ausnahmen Teil von Naturschutzgebieten geworden). Auch die in Litauen behaupteten „Pflanzenschutzgebiete“ sind überwiegend (glaubt man dem Artikel) nicht als solche ausgewiesen, sondern z.T. sogar als Vogelschutzgebiet. Es lohnt nicht, das hier extra zu erfassen (bzw. eine derartige Aufblähung des Kategoriensystems wird weiterhin zu vielen Fehleinsortierungen führen, vgl. die FFH).--Engelbaet (Diskussion) 10:59, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
deutschland, na und?. Pflanzenschutz und pflanzlicher Artenschutz (CITES Flora)], admin.ch'; Graubünden: Pflanzenschutz (nicht umsonst pflegt auch voralberg noch diesen ausdruck). österreich ist übrigens sonst auch von der pharmalobby verseucht, hier spricht zb salzburg.gv.at] von Pflanzenartenschutz, um den kuddelmuddel aufzulösen. könnten wir als kompromissvorschlag nehmen, etwa analog zu Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) dann auch Kategorie:Schutzgebiet (Pflanzenartenschutz), um nicht den worten nationaler rechtlichen klassen auf den leim zu gehen. cf. eins oberhalb.
und wie gesagt, nationale kategorie ist belanglos. --W!B: (Diskussion) 11:15, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Pflanzenschutzgebiete gibt es, unter diesem Namen heute nur noch in Vorarlberg (behauptete zumindest das Umweltbundesamt 1998). Es gab sie zeitweilig in der Schweiz (etwa 1936 im Wallis) und in Deutschland (vgl. etwa Franz Vollmann: Die Pflanzenschutz- und Schongebiete in Bayern. Band V., Heft I der Beiträge zur Naturdenkmalpflege, herausgegeben von H. Conwentz. Berlin 1916, Gebrüder Bornträger.), wobei es sich hier nicht um eine formale Schutzgebietskategorie handelte. In der DDR wurden Naturschutzgebiete immer über den Schutzzweck definiert, d.h. eine ganze Reihe der dortigesn Naturschutzgebiete waren "botanische Schutzgebiete". Alles in allem eine exotische, im wesentlichen nur noch historische Schutzgebietskategorie. Kategorisieren danach erscheint mir entbehrlich.--Meloe (Diskussion) 16:58, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

nochmal: wir sammeln hier nicht nach ausgewiesenen kategorien irgendwo auf der welt, sondern betrachten den umweltschutz aus sicht der botanik. und wollen das sammeln, was in voranstehen genannter quelle steht, nämlich "ausgewiesenes Gebiet mit dem Ziel der Erhaltung vom Aussterben bedrohter Pflanzen sowie deren natürlicher und quasinatürlicher Phytotope." hinein kommen sachen wie Orchideenwiese Küßnach oder Pulsatilla-Standort Dangstetten, und zwar egal, unter welchem label die vor ort laufen. genau das sind pflanzenschutzgebiete, und so nennt man sowas auch fachsprachlich deutsch. und offensichtlich wollte der rechtsgeber hier einen gewissen bestand an orchideen oder kuhschellen schützen.
"botanischs Schutzgebiet" – soferne das ein fachausdruck wäre – wäre als überbegriff möglich (vergleiche oben zu trinkwasser vs. trink-, heil- und grundwasser). zu dem gehörte aber wesentlich mehr, etwa moor-, wald- und anderer schutz spezieller habitate und ökosysteme als ganzes. die sind auch "irgendwie botanisch", oder? müsste man sich überlegen, aber nachdem gar arg viel "natur" auch "botanisch" ist, werden nichtmal die botaniker glücklich sein, soetwas zu bekommen.
übrigens, zum "veraltet" sein: jein, denn zb. in österreich ist in etlichen weiteren bundesländern das pflanzenschutzgebiet einfach nur in den begriff des NSG eingewachsen, wird aber als mögliche schutzintention als vorraussetzung für diese klasse noch genannt, stellt also nurmehr eine untergruppe der NSGs. da aber sowieso jedes schutzgebiet in österreich die schutzintention im bescheid angeben muss, braucht man nur diesen lesen, um zu wissen, was hier geschützt werden soll. und wenn da was von "bestand einer bedrohtem pflanze" steht, ist es ein pflanzenschutzgebiet. wenns im namen des gebietes steht (wie obiges), ist es natürlich einfacher. --W!B: (Diskussion) 08:47, 19. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Eine solche Verwendung ist nicht praktikabel. Schutzgebiete haben typischerweise einen Schutzzweck. Dieser kann sich einfach implizit ergeben oder explizit ausformuliert sein ("Dieses Gebiet dient dem Schutz von ..."). Es ergeben sich lange Listen, in denen botanische Belange fast immer mit aufgeführt sind, nur eben mit völlig verschiedenem Rang. Das Gebiet kann explizit zum Schutz einer, oder mehrerer, bedrohter Pflanzenarten ausgewiesen worden sein, es kann einen bestimmten Biotop- oder Vegetationstyp (Moor, Trockenrasen, Schliuchtwald ...) schützen, der solche Arten enthält, oder es wird nur ganz allgemein Bezug genommen auf nicht weiter aufgeschlüsselte Vegetation und Flora. Typische Beispiele wären Natura2000-Gebiete, die ganz speziell für Arten des Anhangs II ausgewiesen werden können, die zum Schutz eines Lebensraumtyps ausgewiesen werden, der (im Kleingeduckten) eine Liste solcher Arten enthält, oder sie können ais einem völlig anderen Grund bestehen, aber der Schutz von Pflanzen ist ein mehr oder weniger unwesentlicher Nebenaspekt. Damit wäre die Klassenbildung eine Aufgabe des Artikelerstellers, der je nach persönlichem Gefühl kategorisieren müsste. In solchen Fällen ist eben die Benennung, und ihr Wortlaut, mitnichten nebensächlich. Wenn ein Gebiet explizit als "Pflanzenschutzgebiet" ausgewiesen wäre, gäbe es ein eindeutiges ja-nein-Kriterium für die Aufnahme. Da das nicht der Fall ist (oder eben nur als exotische Ausnahme) wird die Befüllung einer Kategorie, deren Definition keine expliziten und trennscharfen Kriterien liefern kann (was nicht ohne Willkür möglich ist, da der Übergang graduell ist und sachlich vergleichbare Fälle in unterschiedlichem Grade explizit ausformulierte Schutzziele umfassen werden) dem Gefühl der Autoren überlassen bleiben müssen. Dies führt entweder zu einer Aufblähung, in dem alle Zweifelsfälle mitkategorisiert werden, in denen an irgendeiner beliebigen Stelle die Stichwörter "Pflanzenart" "Vegetation" "Flora" auftauchen, was die Kategorisierung wertlos macht, oder es werden verschiedene Autoren sachlich vergleichbare Fälle je nach eigenem Gefühl einkategorisieren oder nicht, was die Kategorie ebenfalls wertlos macht. Ein Schutzgebiet ist keine natürliche Kategorie, sondern eine per Rechtssatzung gesetzte, verwaltungsmäßige Einheit. In solchen Fällen ist weder ein Name gleichgültig (da es sich um einen bestimmten Rechtsbegriff handelt) noch eine Zuordnung ins Belieben eines Wikipedia-Autoren gestellt. Wenn internationale Vergleichbarkeit ernsthaft angestrebt werden sollte, wäre die einzige verwendbare Basis die IUCN-Kategorien ("Schutzgebiet der IUCN-Kategorie IV"). Das ist wie der Unterschied zwischen "Dorf" (sachlich definierte Siedlungsform) und "Gemeinde" (gesetzlich definierte Gliederungsebene der Verwaltung). Es ist möglich und sinnvoll, nach Gemeinden zu kategorisieren, eine Kategorisierung nach "Dörfern" wäre der sichere Weg ins Chaos. Damit ist die Kategorie schlicht als inpraktikabel zu verwerfen. Obwohl es einige eindeutig zugehörige Gebiete gäbe, ist eine nicht-willkürliche Grenzziehung unmöglich, eben weil der Gesetzgeber sie (fast überall) auch nicht zieht.--Meloe (Diskussion) 09:39, 19. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
verzeih, das war jetzt leider müssig: nochmal: Gebiet mit dem Ziel der Erhaltung vom Aussterben bedrohter Pflanzen, wälder stehen in Kategorie:Waldschutzgebiet, moore in Kategorie:Schutzgebiet für Feuchtgebiete‎ -- das sind die fachlichen kategorien. sollte ein wald explizit wegen einer bedrohten baumart ausgewiesen sein, kann es in beides. und wenn du nichts explizites herausbekommst, trag es halt nicht ein. --W!B: (Diskussion) 09:27, 20. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Wenn der Erhalt einer bedrohten Pflanzenart explizit Schutzzweck sein soll, wären die beiden einkategorisierten litauischen Schutzgebiete zu löschen. Bei beiden ist war von "botanisches" Schutzgebiet die Rede, dies gilt aber in gleicher Form für nahezu alle Naturschutzgebiete, Natura2000-Gebiete, Nationalparke und beliebige andere Schutzkategorien. Es verbliebe exakt ein Eintrag, die Liste der Pflanzenschutzgebiete Vorarlbergs. Ich hatte oben schon darauf hingewiesen, dass diese Schutzgebietskategorie existiert, aber heute eben nur noch in Vorarlberg. Damit wäre die Kategorie wegen erwiesener Überflüssigkeit zu löschen.--Meloe (Diskussion) 18:51, 21. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
liest du eigentlich, was hier geschrieben wird? es gibt auch keine Schutzgebietskategorie "Waldschutzgebiet" irgendwo, trotzdem ist Kategorie:Waldschutzgebiet gut befüllt. sie wird ebenso wachsen wie unsere anderne fachkategorien.
es ist übrigens auch einerlei, ob sie falsch für die falsch eingetragenen litauischen gebiete erstellt wurde: stimmt, du hast ganz recht, Botanisches Schutzgebiet Upninkai ist ein prototypisches Biotopschutzgebiet (halt mit fokus auf botanik: "reiche Vielfalt von Flora"), Praviršulio tyrelis ein Moorschutzgebiet (dass da einige seltene moorpflanzen miterfasst sind, ist eine no-na-ned-aussage), und Botanisch-zoologisches Schutzgebiet Paąžuolynė scheint vorrangig Tierschutzgebiet zu sein (angegeben sind: Moosjungfer, Kammmolch – das gehört ausrecherchiert; "botanisch" ist wohl deren habitat, es ist also wohl auch Kategorie:Schutzgebiet für Feuchtgebiete‎). die nationale klasse scheint "Praviršulio tyrelio botaninis-zoologinis draustinis" zu heissen, ist also falsch übersetzt/eingedeutschelt, und die kategorie speziell zu dieser klasse fehlt auch, und Kategorie:Pflanzenschutzgebiet in Litauen kann vorerst wegen "leer" weg.
da, wie gesagt, ein anderes lemma vielleicht besser ist, und ich grad leine lust hab, sie aktionistisch mit ein paar zufallsfunden (wie den oben genannten) zu befüllen, und ich grad nicht dazu komm, das organisert zu machen, kann man sie, wenn es dich glücklich macht, auch vorerst löschen: ich leg sie dann wieder mit sinnvollem inhalt (insbesondere hauptartikel und beschreibung) an, wenn ich meine nächste naturschutzrunde dreh. basis bleibt weiterhin "Gebiet mit dem Ziel der Erhaltung bedrohter Pflanzen", analog zu Kategorie:Tierschutzgebiet (wurde übrigens auch für litauen erstellt, also wohl selber autor, die darf dann gerne vorerst analog weg) --W!B: (Diskussion) 09:57, 23. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

"Altlast", oder was soll das sein? --Zollwurf (Diskussion) 16:41, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

LAE, Fall 2, du solltest dir wenigstens eine Begründung für deine Unsinnsanträge ausdenken, hier steht keine. Wenn du so weiter machst, wird dein Verhalten auf VM besprochen werden müssen. --Zollernalb (Diskussion) 18:09, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Einziger Inhalt war eine Liste. Es gibt derzeit keinen weiteren Artikel zu einem Bürgermeister und die Chancen, daß noch einer kommt ist eher gering. Marcus Cyron Love me, love me, say that you love me! 20:51, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Reine Kategorie-Trollerei die durch eine grandiose Fehlentscheidung durch Perrak noch richtig befeuert wird. --Brotfried (Diskussion) 21:57, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Dieser Blödsinn, von wegen Kategorie-Trollerei wird durch Wiederholungen nicht richtig. Es gibt die Kategorie:Bürgermeister nach Ort und daher eine bestehende Systematik. Wenn diese Systematik ständig durch themenferne Benutzer in Frage gestellt wird, welche sich aber nie an den Sachdiskussionen beteiligten, dann ist das der eigentlichen Verstoß gegen WP:BNS. --Label5 (L5) 09:10, 19. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Hier erledigt, die Kat wurde ja bereits gelöscht, die Gesamtproblematik wird woanders besprochen. --Zollernalb (Diskussion) 10:49, 25. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

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Artikel

Ich werte das mehrmalige Entfernen des SLA durch den Artikelersteller und seine Socke als Einspruch gegen den SLA. Daher normaler LA: Werbeflyer, Relevanz nicht dargestellt (wenn auch versucht mit zahlreichen Links auf die Website der Lemmaperson. --Rennrigor (Diskussion) 02:27, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Schrottiger Phrasendreschartikel, der Relevanz vortäuschen soll. Bei einem Landschaftsarchitekten wird man den (Golf-)Kurs anspruchsvoller stecken müssen. --2003:E7:BF27:88D3:801D:650C:8A93:1266 02:31, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Löschantrag ungerechtfertigt, Relevanz besteht aufgrund zahlreicher Literatur / Magazinveröffentlichungen, welche aktuell nachgefügt werden. (nicht signierter Beitrag von HibbidiHopp (Diskussion | Beiträge) )

Jetzt hör endlich auf, den Löschantrag zu entfernen. --2003:E7:BF27:88D3:801D:650C:8A93:1266 03:11, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Widerspruch! Beitrag relevanter, als viele Andere. Wichtiger Bestandteil in der Architektur, kein Fachwissen bei Kritikern vorhanden. Verschiedene seriöse Quellen belegen Relevanz. (nicht signierter Beitrag von Kunstliebhaber2017 (Diskussion | Beiträge) 03:06, 18. Jul. 2019 (CEST))[Beantworten]

Hättest du als "Autor" des "Artikels" nicht wenigstens darauf verzichten können, den peinlichen Abschnitt "Stil" von der Althaus-Website zu kopieren [4]? --2003:E7:BF27:88D3:801D:650C:8A93:1266 03:28, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
grausamer Werbeflyer insbesondere im Abschnitt Stil - und was er gemacht hat, welche Plätze er alle gestaltet haben soll, fehlt völlig -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 03:35, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
SLA-taugliche und ziemlich peinliche SD ohne auch nur ansatzweise erkennbare Relevanz. Wenn die Version vor den URV-BS die mediale Rezeption darstellt (darf man bei einem SD wohl getrost von ausgehen), dann isdt das Lichtjahre von Relevanz entfernt. Löschen und SPA sperren (URV, EW...), da ist ohnehin kWzeM zu erwarten. Flossenträger 07:12, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Gem. LD und begründetem SLA gelöscht. Bei gegebener enz. Relevanz im BNR ohne Werbung und vor Allem ohne URV neu erstellen. --Doc. Heintz (Diskussion) 07:24, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Nicht dargestellte oder nicht vorhandene Relevanz Flossenträger 07:25, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

einzige illustrierte Platt-Zeitschrift, ganz in Farbe“ ist ein Alleinstellungsmerkmal welches womöglich ausreichend Relevanz herstellt. --87.147.191.151 08:11, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Also zum Einen gibt es die Einschränkung "Platt" (es gibt aber viele Dialekte), illustriert und "ganz in Farbe". Das ist für meinen Geschmack ein bisschen sehr viel zurechtgeschnitzte Nische. Wie immer habe ich Probleme mit der Suche nach Bibliotheken, die diese Zeitschrift vorhalten. Hier wäre imho aber auch der einzige Punkt der überhaupt etwas bringen könnte. Flossenträger 09:33, 18. Jul. 2019 (CEST) Platt mit Plattdeutsch verwechselt, Argument gestrichen[Beantworten]

Niederdeutsch ist keines der "vielen Dialekte", sondern eine eigenständinge Sprache. In Art. 9 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, in dem die Zeitschrift erschienen ist, steht "Das Land schützt die Pflege der niederdeutschen Sprache." In Schleswig-Holstein kümmert sich insbesondere der im Jahr 2000 gegründete Plattdeutsche Rat um alle Belange des Plattdeutschen. Des Weiteren gibt es Zentren für Niederdeutsch in Leck für den Landesteil Schleswig und in Mölln für den Landesteil Holstein sind zwei regional arbeitende Einrichtungen, die vom Land zur aktiven Förderung des Plattdeutschen in Schleswig-Holstein gegründet wurden. Die älteste überlieferte Form des Plattdeutschen ist das sogenannte Altsächsische oder auch Altniederdeutsche. Gemeint ist damit die Sprache des germanischen Stammes der Sachsen. Zur Blütezeit der deutschen Hanse, vom 13. bis zum 16. Jahrhundert, galt Plattdeutsch als Weltsprache. Die Kaufleute der Hanse bedienten sich der Sprache in ihren Verhandlungen und setzten Verträge auf plattdeutsch auf. Recht und Gesetz wurde in plattdeutsch festgehalten und gesprochen. Das Hochdeutsche existierte kaum. Siehe https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/minderheiten/minderheiten_plattdeutsch.html (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:9300:1908:A454:405C:1A66:5F2A (Diskussion) 10:23, 18. Jul. 2019 (CEST)) 2A02:8108:9300:1908:3510:4DDA:A424:33C8 (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:9300:1908:A454:405C:1A66:5F2A (Diskussion) 10:27, 18. Jul. 2019 (CEST))[Beantworten]

an der Relevanz von Plattdeutsch zweifelt ja keiner. Aber die Relevanz des Blatts ist noch nicht wirklich dargestellt.--Gelli63 (Diskussion) 11:43, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Aber eine Überprüfung der Relevanz hätte auch der LA-Steller machen sollen nach den Regeln - was er aber leider nicht als seine Aufgabe ansieht. obwohl es sie wäre.. Denn nach RK ist das Blatt relevant weil der Titel (auch eingestellte und fremdsprachige) als relevant betrachtet wird, wenn er in mehreren öffentlichen Bibliotheken vorhanden sind oder waren[1] siehe worldcat.org. LAZ wäre angebracht oder der nächste LAE.--Gelli63 (Diskussion) 11:48, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Siehe Verbreitung in deutschen Bibliotheken, das ist pauschal so nicht überzeugend (sämtliche nationalen und Landes-Pflichtexemplarbibliotheken sind noch abzuziehen - kommt man dann schon auf die 5 Standorte bei formalnotwendiger Erbsenzählerei?), ich hätte mir mehr sprachwissenschaftliche Fachbibliotheken wegen der Bedeutung des Platts erwartet, als Sachgruppe ist es leider unter "Freizeitgestaltung" erfasst. Der Artikel spricht von Hobby-Redaktion. Fazit: Gut zu wissen, aber muss das jetzt wirklich...? --Emeritus (Diskussion) 11:56, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ne, so einfach ist es nicht. Laut ZDB (warum auch immer es jetzt doch ging...) liegen Exemplare wie folgt aus:[5]
Wir reden also von zwei Bibliotheken, die auch nur Teile der Ausgaben haben. Davon hat Flensburg nur noch ein elektronisches Archiv und die Hannover StB nur die Hälfte der Ausgaben. Flossenträger 12:04, 18. Jul. 2019 (CEST) P.S.: Bitte die Fußnote der RK beachten: "Eine angemessene Verbreitung sind fünf Standorte in mindestens zwei regionalen Verbundsystemen – die Pflichtstandorte in den National- und Landesbibliotheken gelten dabei nicht."[Beantworten]
Wie kommst sdu z.B. darauf, das es in Kiel zwei Pflichtstandorte gibt?. Und an allen Standorten können Exemplare (z.Z. als Kopie) ausgeliehen werden--Gelli63 (Diskussion) 13:05, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

anders als der Artikel behauptet, handelt es sich hier nicht um einen (etablierten) Standard - jedenfalls ist ein solcher Standard im Artikel nicht konkret beschrieben und auch nicht ohne weiteres recherchierbar. Vielmehr handelte es sich um ein Projekt, welches im Dezember 2011 planmässig seinen Abschluss finden sollte: http://www.auto-gration.eu/Project/milestones Projektergebnisse sind jedoch im Artikel nicht dargestellt und schon gar nicht so, dass Relevanz erkennbar wäre. Offenbar gab es in der Projektgruppe noch bis Januar 2013 eine gewisse Aktivität, was der letzte Newsletter des Projekts belegt: http://www.auto-gration.eu/news/news-items/newsletter-issue-no-6-january-2013 Danach ist Schluss. Externe Wahrnehmung ist nicht ersichtlich, konkrete Ergebnisse, die zu einer enzyklopädisch bedeutsamen Veränderung in der Branche geführt haben, sind nicht erkennbar. Unter diesen Umständen sehe ich nicht, wo hier Relevanz herkommen sollte. Eine QS im Jahre 2016 war erfolglos, der Artikel ist verwaist. --Gruppe 41++ (Diskussion) 08:28, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Auch gescheiterte Projekte können relevant sein. Es gab damals schon Medienberichterstattung. Artikel ist verwaist ist kein Löschgrund, aber scheinbar hat sich der Standard nicht wirklich durchgesetzt.--Gelli63 (Diskussion) 11:40, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Relevanz nicht dargestellt bzw. nicht vorhanden: Der Dachverband mit gerade einmal 1.400 Mitgliedern in 19 Ländern ist selbst ohne Lemma und für die deutsche Untergliederung mit 400 Mitgliedern bleibt unklar, warum ein Lemma sein muss. Die Inklusionskriterien für Vereine (Mitgliederzahl, Alter, ...) sind in weiter Ferne und auch aus der Quellenlage ergibt sich nichts. --V4venture (Diskussion) 09:06, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

ich kann keine Relevanz erkennen: die Band hat sich wohl um das Jahr 2010 aufgelöst. Die Veröffentlichungen erfolgten im Eigenvertrieb oder als Sampler: https://www.musik-sammler.de/artist/lucy-s-doll/ Der Artikel kommt beleglos daher, so dass auch Relevanz anhand von Kritiken nicht erkennbar ist. Die enWP kennt die Band nicht, so dass auch keine Übernahme von dort die Lücken geschlossen werden könnten. Der Artikel ist verwaist. --Gruppe 41++ (Diskussion) 09:13, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Deutschlandtour wäre ein Kriterium, ist aber nicht belegt.--Gelli63 (Diskussion) 11:18, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Selbstdarstellung ohne erkennbare Relevanz. --PM3 09:40, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Die Relevanzfrage. Bei exakter Googlesuche keine 20 Treffer. Scheint eher eine Werbemaßname für die Heim und Gruber GbR zu sein, siehe auch Name des Artikelerstellers --Schnabeltassentier (Diskussion) 12:05, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ist zeitgleich in der Löschprüfung. --131.169.89.168 13:15, 18. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]