Verfassung von Berlin

Die Verfassung von Berlin (VvB) vom 23. November 1995 wurde am 8. Juni 1995 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen und von den Berlinern in der Volksabstimmung am 22. Oktober 1995 mehrheitlich bestätigt. Sie wurde zuletzt mit Wirkung zum 18. November 1999 geändert.

Sie löste die Verfassung vom 1. September 1950 ab. Erhebliche Ergänzungen gegenüber der vorher geltenden Verfassung gab es im Abschnitt II: Der Grundrechtskatalog wurde erweitert, Staatsziele in die Verfassung neu eingeführt und das Verbot von Diskriminierung erstmals festgeschrieben. Im Abschnitt III wurden die Rechte der Abgeordneten ausgedehnt und das Amt eines Datenschutzbeauftragten festgeschrieben. Der Abschnitt V schließlich wurde um Möglichkeiten einer Volksgesetzgebung in einem dreistufigen Verfahren von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid erweitert. Durch Abschnitt VII wurde die Basis für einen Verfassungsgerichtshof gelegt.

Struktur und Inhalt

Die Verfassung von Berlin ist in 9 Abschnitte und 101 Artikel gegliedert:

Vorspruch:

In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen und dem Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen, hat sich Berlin, die Hauptstadt des vereinten Deutschlands, diese Verfassung gegeben:

  • I Grundlagen
  • II Grundrechte, Staatsziele
  • III Die Volksvertretung (das Abgeordnetenhaus von Berlin)
  • IV Die Regierung (der Senat von Berlin)
  • V Die Gesetzgebung
  • VI Die Verwaltung
  • VII Die Rechtspflege
  • VIII Das Finanzwesen
  • IX Übergangs- und Schlussbestimmungen