Staatsquote

Die Staatsquote auch Staatsausgabenquote ist eine wirtschaftswissenschaftliche Kennzahl. Sie soll den Anteil der staatlichen und staatlich bedingten wirtschaftlichen Aktivität an der wirtschaftlichen Gesamtleistung einer Volkswirtschaft aufzeigen.

Kerngedanke

Die Staatsquote ist definiert als das Verhältnis der Summe der Haushaltsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der gesetzlichen Sozialsysteme (Parafisci) zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) (manchmal auch zum Bruttosozialprodukt (BSP)).

Man unterscheidet oftmals zwei Staatsquoten, eine im engeren Sinn und eine im weiteren Sinn. Die Staatsquote i. e. S. ist wie folgt definiert.

Die Staatsquote i. w. S. ist wie folgt definiert:

Hierbei: = Konsum; = Investitionen; = Ausgaben für Sozialtransfers und Subventionen; = Bruttoinlandsprodukt; = Zinsausgaben.

Letztere ist eigentlich keine echte Quote, da sie sich mit der privaten Ausgabenquote und der Auslandsabgabenquote nicht zu 100 % addiert. Sie wird oftmals jedoch als aussagekräftiger angesehen, da sie angibt, wie viel durch die Hand des Staates geht.

Quellen

Als Quellen für die Staatsquote dient einerseits die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, andererseits die Finanzstatistik.

Situation in Deutschland

Die Staatsquote in Deutschland liegt zurzeit bei 47,2 % (2005). In Deutschland wird derzeit von vielen Wirtschaftswissenschaftlern gefordert, die Staatsquote zu senken, damit sich mehr ökonomische Dynamik entfalten könne. In der Tat ist die Staatsquote mittlerweile auf einem der höchsten Stände seit Bestehen der BRD, während zugleich die höchste Arbeitslosigkeit erreicht wurde; der Zusammenhang ist jedoch umstritten. Die Staatsquote ist mit 46,9 % zugleich jedoch auf dem niedrigsten Stand seit 1991 (Quelle: BMF). Die zur Erreichung der hohen Staatsquote nötigen Belastungen privater Haushalte und Unternehmen würden nach Ansicht neoliberaler Ökonomen zu einer Lähmung der Wirtschaft führen.

Gewerkschaftsnahe Gruppen fordern eine Orientierung an den skandinavischen Ländern, die zeitgleich mit einer hohen Staatsquote ein dynamischeres Wachstum aufwiesen.

Phänomen steigender Staatsquoten

Steigende Staatsquoten werden durch das wagnersche Gesetz beschrieben. Einen (unbefriedigenden) Erklärungsversuch bietet die Peacock-Wiseman-Hypothese.

Das popitzsche Gesetz geht von einem Zusammenhang zwischen steigender Staatsquote und steigendem Anteil des Zentralstaats an den Gesamtstaatsausgaben aus.

Bewertung

Nachteil der Staatsquoten ist, dass Ausgaben mit geringer Budgetintensität nicht ausreichend erfasst werden. Bürokratieüberwälzungskosten bleiben unberücksichtigt.

Siehe auch