Dschaʿfarīya

  • Regionen, in denen Dschafariten die Mehrheit stellen
  • Als Dschafariya ‏(arabisch جعفرية, DMG ǧaʿfarīya) bezeichnet man die Anhänger der dschafaritischen Rechtsschule (Madhhab) der islamischen Rechtsprechung (Fiqh), die von Abū ʿAbd Allāh Dschaʿfar ibn Muhammad as-Sādiq (†765) gegründet wurde. Sie ist die älteste der noch befolgten Rechtsschulen des Islam und diejenige, der die Imamiten oder Zwölferschiiten folgen.

    Sie ist mit ca. 23 % eine der größten praktizierenden Rechtsschulen im Islam. [1]

    Die dschafaritische Rechtsschule wurde zwar 1959 von der al-Azhar-Universität für genauso rechtgläubig wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen erklärt, weite Teile der Sunniten folgen dieser Entscheidung aber nicht. Besonders die Wahhabiten, welche als Sondergruppe die Hanbaliya vereinnahmt haben, lehnen die Dschafariten als nicht orthodox ab.

    1. “Bulletin of Affiliation.” Al-Madhhab Schools of Thought. Statistic. Dec. 1998. Vol. 17-4. 5.