„Dschaʿfarīya“ – Versionsunterschied

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Version vom 5. August 2012, 22:47 Uhr

  • Regionen, in denen Dschafariten die Mehrheit stellen
  • Als Dschafariya (arabisch جعفرية, DMG ǧaʿfarīya) bezeichnet man die Anhänger der dschafaritischen Rechtsschule (Madhhab) der islamischen Rechtsprechung (Fiqh), die von Abū ʿAbd Allāh Dschaʿfar ibn Muhammad as-Sādiq (†765) gegründet wurde. Sie ist die älteste der noch befolgten Rechtsschulen des Islam und diejenige, der die Imamiten oder Zwölferschiiten folgen.

    Zum Teil wird sie auch als die fünfte große Rechtsschule des Islam bezeichnet und wird vor allem von den Schiiten vertreten.

    Die dschafaritische Rechtsschule wurde zwar 1959 von der al-Azhar-Universität (Kairo) für genauso rechtgläubig wie die vier traditionellen sunnitischen Rechtsschulen erklärt, weite Teile der Sunniten folgen dieser Entscheidung aber nicht. Besonders die Wahhabiten, welche als Sondergruppe die Rechtsschule der Hanbaliya vereinnahmt haben, lehnen die Dschafariten als nicht orthodox ab.