„Diya (Islam)“ – Versionsunterschied

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==Siehe auch ==
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Version vom 30. Mai 2012, 13:41 Uhr

Blutgeld im islamischen Recht

Blutgeld (arabisch دية Diyya) ist im islamischen Recht (Scharia) das Geld, das vom Täter, der Täterfamilie oder -sippe an die Opferfamilie oder -sippe statt Wiedervergeltung gezahlt wird.

Nach islamischem Recht kann ein Mord auch mit lediglich einer Geldstrafe geahndet werden.

Der Opferfamilie muss nach islamischem Recht die Möglichkeit der Vergeltung angeboten werden. Dies kann durch Wiedervergeltung mit der gleichen Tat bis hin zur Hinrichtung des Täters geschehen. Die Familie des Opfers kann darauf verzichten und stattdessen einen finanziellen Ausgleich verlangen, das sogenannte Blutgeld. Für Nichtmuslime, die nicht im Gebiet des Islam leben, und die keinen Schutzbrief (Aman) haben, die so genannten Ḥarbīs, ist kein Blutgeld zu entrichten, da ihre Tötung nach islamischem Recht zulässig ist.

Dieses Recht wird heute noch in islamischen Staaten angewandt, beispielsweise im Iran, in Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Das Justizsystem des Iran veröffentlicht jährlich eine Blutgeld-Tabelle. Die Höhe hängt vom Monat des islamischen Kalenders und vom Geschlecht sowie der Religionszugehörigkeit des Opfers ab. Für Frauen ist dabei weniger zu bezahlen als für Männer, für Nichtmuslime weniger als für Muslime. Im Extremfall ist für einen Zoroastrier nur ein Zwanzigstel von dem zu bezahlen, was für einen Muslim zu bezahlen ist.

In den vier Haram-Monaten, in denen Kriege und Tötungen auf der Arabischen Halbinsel und später dann auch in der gesamten islamischen Welt vermieden werden sollten, wird das Blutgeld verdoppelt, während es für weibliche Opfer immer halbiert wird. Ursprünglich erhielten die Angehörigen von religiösen Minderheiten, die als Dhimmis nur eingeschränkte Rechte haben, ebenfalls nur die halbe Summe. Anfang 2004 wurde die Gesetzgebung geändert, sodass ihnen nunmehr der volle Betrag zusteht. Anfänglich vom Wächterrat zurückgewiesen, wurde die Gleichbehandlung dann vom Schlichtungsrat durchgesetzt.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist das Blutgeld auf 200.000 AED (ca. 38.000 EUR; Wechselkurs Juli 2011) durch den Obersten Gerichtshof beschränkt. Eine Vielzahl Einheimischer hat eine Versicherung abgeschlossen, die das Blutgeld zahlt, falls der Täter finanziell nicht dazu in der Lage ist. Dies rührt daher, dass 75 % der Bevölkerung Gastarbeiter mit sehr geringen Einkommen (300-600 EUR/Monat) sind und sich die emiratischen Familien damit absichern wollen.

„Blutgeld“ im Neuen Testament

Im Neuen Testament wird das Geld, das Judas für den Verrat von Jesus erhalten hat, als „Blutgeld“ (griech. τιμη αιματος = time haimatos, lat. pretium sanguinis, wörtlich: blutiger Preis, Preis des Blutes) bezeichnet (Mt 27,6). Solches Geld durfte nach altjüdischem Gesetz von den Priestern nicht als Opfergabe angenommen werden. Hierbei handelt es sich aber nicht um ein Blutgeld im oben beschriebenen Sinne des Wiedervergeltungsrechts, sondern um ein Bestechungsgeld.

Trivia

Die Reparationen, die die Bundesrepublik Deutschland nach dem Wiedergutmachungsabkommen von 1953, das Konrad Adenauer mit David Ben Gurion vereinbart hatte, an Israel zahlte, wurden von jüdischen Kritikern anfangs auch mit der abschätzigen Bezeichnung Blutgeld belegt.

Siehe auch