Ritter- und Landschaft (Lauenburg)

Die Ritter- und Landschaft des Herzogtums Lauenburg waren die Landstände im Herzogtum Sachsen-Lauenburg.

Geschichte

Turm des Lauenburger Schlosses

Seit dem ausgehenden Mittelalter bestanden in Lauenburg Landstände mit einer Ritterschaft. Zu den ältesten Familien des Landes, die bereits unter den Sachsenherzögen Heinrich dem Löwen und Albrecht dem Bären um 1150–60 als Lokatoren eingewandert waren, zählten die Wackerbarth und Schack. Um 1350 schlossen die Landesherzöge ein Landfriedensbündnis mit Lübeck und Hamburg gegen den aufsässigen und räuberischen Adel. Zahlreiche befestigte Adelssitze wurden zerstört.

Die Landstände erhielten ihre institutionalisierte Form unter Franz II. Dieser war 1581 auf die Unterstützung der Ritter- und Landschaft angewiesen, um die Regierung zu übernehmen. 1585 wurde der Vertrag über die Adelsvereinigung abgeschlossen, in dem die Herrschaft und Erbfolge Franz II., die Unteilbarkeit des Herzogtums und die Anerkennung der Privilegien der Stände festgeschrieben wurden. Dazu gehörte auch die Überwachung der Einhaltung der Rechte durch einen Ausschuss aus 4 Ältesten und (für diese Zeit unüblich) das Selbstversammlungsrecht der Stände. Am 6. Januar 1586 traten auch die Städte Lauenburg, Mölln und Ratzeburg der Ewigen Union der Ritter- und Landschaft bei. Diese Union blieb bis zum Übergang an Preußen 1866 die Grundlage ständischer Mitwirkung. Die Ständevertretung trat in Büchen zusammen.

Auf dem Landtag traten die Besitzer Landschaftfähiger Rittergüter und der Städte zusammen. Der Landschaftliche Ausschuss bestand aus vier Landräten und einem Landsyndikus. Vorsitz des Landtags und des Ausschusses war der Erblandmarschall von Bülow auf Gudow.

Die Rechte der Ritter- und Landschaft wurden auch im Landesrezess vom 15. September 1702 und nach dem Übergang an Dänemark in der sogenannten Versicherungsakte vom 6. Dezember 1815 durch König Friedrich VI. von Dänemark bestätigt. In der Franzosenzeit hatte die Ritter- und Landschaft keine Rolle.

1831 wurde die Bildung von vier dänischen Provinzialständen angeordnet. Die 1836 erstmals zusammengetretene Holsteinische Ständeversammlung war sowohl für Holstein als auch für Lauenburg zuständig. Die Rechte der Ritter- und Landschaft waren dadurch nicht berührt.

Liste der Rittergüter

Die Zahl der Rittergüter im Herzogtum Lauenburg war klein. Es wurden zuletzt 20 Güter gezählt:

Typ Gut Besitzer
Lehngut Gudow mit Segrahn von Bülow
Lehngut Gülzow mit Collow und Rosenthal von Kielmannsegge
Lehngut Wotersen und Lanken von Bernstorff-Gyldensteen
Lehngut Stintenburg mit Bernstorff von Bernstorff
Lehngut Müssen von Bülow
Lehngut Basthorst von Brusselle
Lehngut Kogel mit Sterley von Wackerbarth bis 1850, dann von Bülow
Lehngut Seedorf und Zecher von Witzendorf
Lehngut Culpin von Schrader
Lehngut Niendorf an der Stecknitz Metzener
Lehngut Thurow Berkemeyer
Lehngut Dalldorf von Borries
Lehngut Klein-Berkenthin von Bülow
Allodialgut Tüschenbek von Hollen
Allodialgut Bliesdorf von Schrader
Allodialgut Rondeshagen von Schrader
Allodialgut Schenkenberg mit Rothenhausen Wentorp
Allodialgut Kastorf Stolterfoht
Allodialgut Niendorf am Schaalsee mit Goldensee Walcke-Schuldt
Allodialgut Grinau von Schrader

[1]

Ab 1853

Mit einem Patent vom 20. Dezember 1853 regelte Friedrich VII. von Dänemark die Zusammensetzung der Stände neu.[2] Das Landratskollegium wurde auf den Erblandmarschall von Bülow und zwei Landräte, die auf Lebenszeit gewählt wurden, verkleinert. Die Ständevertretung bestand nun aus 15 Abgeordneten. Jeweils 5 Mitglieder wurden von den Städten, 5 durch die Besitzer der landtagsfähigen Güter und 5 durch die Besitzer bäuerlicher Güter bestimmt. Die Magistrate der drei Städte wählten je einen Vertreter, die Bürgerschaft der Städte einen zweiten. Damit die Zahl 5 erreicht wurde, pausierte jeweils reihum eine Bürgerschaft. Die Wahl der Bürgerschaft unterlag einem Zensus: Nur Immobilienbesitzer mit einem Grundstückswert von mehr als 600 Talern oder eine Steuerpflicht bei Kommunalsteuern von 4 Talern waren wahlberechtigt. Bei den Besitzern der bäuerlichen Güter betrug der Zensus 12 Morgen. Vorsitzender des Landtags blieb der Erblandmarschall von Bülow auf Gudow.

Mit der Verordnung, betreff die Verfassung der dänischen Monarchie für deren gemeinschaftliche Angelegenheiten vom 26. Juli 1854 wurde der Dänische Reichsrat eingeführt. Das Verfassungsgesetz für gemeinschaftliche Angelegenheiten vom 2. Oktober 1855 bestätigte diese Regelungen. Einer der fünfzig Abgeordneten wurde von der Ritter- und Landschaft Lauenburg gewählt. Dies war Ernst Philipp Berckemeyer.

Nach der dänischen Zeit

Nach der Niederlage Dänemarks im Deutsch-Dänischen Krieg fielen Lauenburg, Schleswig und Holstein aufgrund des Wiener Friedens am 30. Oktober 1864 unter gemeinsame Herrschaft Preußens und Österreichs. Mit der Gasteiner Konvention vom 14. August 1865 fiel Lauenburg an Preußen. Am 26. September 1865 huldigten die lauenburgischen Stände in der Ratzeburger St.-Petri-Kirche dem persönlich anwesenden König Wilhelm I. als ihrem Herzog. Das Herzogtum war damit mit der preußischen Monarchie in Personalunion verbunden. Die Ritter- und Landschaft blieb weiter bestehen und wurde am 7. Dezember 1872 durch das Gesetz, betreffend der Übertragung der Verwaltung des Domanialvermögens auf den Landeskommunalverband zum Verwalter des Lauenburgischen Landeskommunalverbandes bestellt. Am 23. Juni 1876 stimmte die Ritter- und Landschaft dem Gesetz, betreffend die Vereinigung des Herzogthums Lauenburg mit der Preußischen Monarchie zu. „Das Herzogthum Lauenburg wird vom 1. Juli 1876 ab in Gemäßheit des Art. 2 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat mit der Preußischen Monarchie für immer vereinigt“, lautet § 1.

1882 wurde im Kreis Herzogtum Lauenburg die Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen Preußens von 1872 eingeführt. Mit der Verordnung vom 24. August 1882, betreffend die Vertretung des Lauenburgischen Landeskommunalverbandes[3] wurde die Ritter- und Landschaft des Herzogtums Lauenburg mit Wirkung vom 1. Oktober 1882 aufgelöst. Als Volksvertretung diente seit 1876 der Provinziallandtag Schleswig-Holstein.

Mitglieder

Für die Mitglieder siehe die Kategorie:Mitglied der Ritter- und Landschaft (Lauenburg).

Erblandmarschalle

Landräte ab 1854

Mitglieder der Wahlperiode ab 1854

Kurie, Wahlbezirk Abgeordneter
Ritterschaft Gutsbesitzer Ernst Barthold von Schrader auf Rondeshagen und Kulpin
Ritterschaft Gutsbesitzer Ottocar Hartwig Christian von Witzendorff auf Zecher und Seedorf
Ritterschaft Gutsbesitzer Ernst Philipp Berckemeyer auf Thurow
Ritterschaft Dr. jur. Julius Heinrich von Hollen auf Tüschenbeck
Ritterschaft Gutsbesitzer Baron Joseph von Brusselle auf Basthorst
Stadt Ratzeburg, Magistrat Bürgermeister Wilhelm Ludwig Jürgens
Stadt Ratzeburg, Bürgerschaft Stadtsekretär Joachim Jacob Richter
Stadt Lauenburg, Magistrat Senator Johann Christian Basedow
Stadt Lauenburg, Bürgerschaft Kaufmann Russow
Stadt Mölln, Magistrat Bürgermeister Wilhelm Dahm
Stadt Mölln, Bürgerschaft entfällt
Wahlbezirk Ratzeburg Bauernvogt Ehlers in Kühsen
Wahlbezirk Ratzeburg Rudolph, Besitzer des Fürstenhofs in Grönau
Wahlbezirk Schwarzenbeck Bauervogt August Friedrich Thölcke in Kuddewörde
Wahlbezirk Steinhorst Bauernvogt Grote in Castorf
Wahlbezirk Lauenburg Hufner Friedrich Christoph Georg Homburg in Lütau

[6]

Mitglieder der Wahlperiode ab 1860

Kurie, Wahlbezirk Abgeordneter
Ritterschaft Gutsbesitzer Ernst Barthold von Schrader auf Rondeshagen und Kulpin
Ritterschaft Gutsbesitzer und ritterschaftlicher Konsistorialassessor Ottocar Hartwig Christian von Witzendorff auf Zecher und Seedorf
Ritterschaft Gutsbesitzer Baron Joseph von Brusselle auf Basthorst († 1862), Nachfolger Carl Stolterfoht auf Kastorf
Ritterschaft Gutsbesitzer und Hofjägermeister Dr. jur. Julius Heinrich von Hollen auf Tüschenbeck
Ritterschaft Gutsbesitzer, Kammerherr und Hofjägermeister Graf Hans Hartwig Ernst von Bernstorff-Gyldensteen auf Wotersen und Lanken
Stadt Ratzeburg, Magistrat Senator Otto Carl Friedrich Thiele
Stadt Ratzeburg, Bürgerschaft entfiel
Stadt Lauenburg, Magistrat Bürgermeister Johann Christian Basedow
Stadt Lauenburg, Bürgerschaft Justizrat Christian Friedrich Callisen
Stadt Mölln, Magistrat Bürgermeister Wilhelm Dahm
Stadt Mölln, Bürgerschaft Kaufmann August Dahm
Wahlbezirk Ratzeburg Hofbesitzer Rudolph von Gundlach in Grönau
Wahlbezirk Ratzeburg Vollhufner Johann Friedrich Heinrich Hardekopf in Kühsen
Wahlbezirk Schwarzenbeck Bauervogt August Friedrich Thölcke in Kuddewörde
Wahlbezirk Steinhorst Vollhufner Johann Jochen Friedrich Grote in Sandesneben
Wahlbezirk Lauenburg Hufner Friedrich Christoph Georg Homburg in Lütau

[7]

Mitglieder ab 1866

Wahl vom 3. März 1866

Kurie, Wahlbezirk Abgeordneter
Ritterschaft Gutsbesitzer, Kammerherr und Hofjägermeister Graf Hans Hartwig Ernst von Bernstorff-Gyldensteen auf Wotersen und Lanken
Ritterschaft Gutsbesitzer und Hofjägermeister Dr. jur. Julius Heinrich von Hollen auf Tüschenbeck
Ritterschaft Gutsbesitzer Carl Stolterfoht auf Kastorf
Ritterschaft Gutsbesitzer Oskar Ferdinand von Walcke-Schuldt auf Niendorf und Goldensee
Ritterschaft Gutsbesitzer Detlev von Bülow auf Klein Berkenthin
Stadt Ratzeburg, Magistrat Senator Otto Carl Friedrich Thiele
Stadt Ratzeburg, Bürgerschaft Tapezier Meyer
Stadt Lauenburg, Magistrat Bürgermeister Johann Christian Basedow
Stadt Lauenburg, Bürgerschaft entfiel
Stadt Mölln, Magistrat Senator Thomann
Stadt Mölln, Bürgerschaft Kaufmann D. Michelsen
Wahlbezirk Ratzeburg Bauervogt Diestel, Schmilau
Wahlbezirk Ratzeburg Hufner Johann Friedrich Heinrich Hardekopf in Kühsen
Wahlbezirk Schwarzenbeck Bauervogt August Friedrich Thölcke in Kuddewörde
Wahlbezirk Steinhorst Vollhufner Johann Jochen Friedrich Grote in Sandesneben
Wahlbezirk Lauenburg Bauervogt Jenkel in Witzeeze

[8]

Privater Verein

Die Ritterschaft des Herzogtums Lauenburg existiert als privater Verein bis heute. Ähnlich wie bei den Niedersächsischen Ritterschaften, die als Körperschaften des Öffentlichen Rechts Bestandteile der Landschaften (und zwar der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen) sind, sind Mitglieder der Ritterschaft des Herzogtums Lauenburg die jeweiligen Besitzer der bei der Ritterschaft immatrikulierten Rittergüter im Kreis Herzogtum Lauenburg, und zwar unabhängig davon, ob diese Familien dem historischen Adels- oder Bürgerstand zuzurechnen sind.[9] Als Vorsitzender fungiert weiterhin der „Erblandmarschall von Bülow auf Gudow“, derzeit Detlev Werner von Bülow (* 1954).

Literatur

  • Christiane Kenzler: Die Ritter- und Landschaft im Herzogtum Sachsen-Lauenburg in der frühen Neuzeit, 1997, ISBN 978-3-86064-566-6.

Quellen

  • Kreisarchiv Herzogtum Lauenburg, Findbuch Ritter- und Landschaft Online

Einzelnachweise

  1. Franz Knauth: Das Herzogthum Lauenburg nach den zuverläßigsten Quellen, 1866, S. 24, Digitalisat
  2. Verfassungs-Patent für das Herzogthum Lauenburg, Digitalisat; diegleiche im Gesetz- und Ministerialblatt für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg, 1854, S. 144 ff. Digitalisat
  3. Verordnung, betreffend die Vertretung des Lauenburgischen Landeskommunalverbandes vom 24. August 1882 (Preußische Gesetz-Sammlung, S. 343)
  4. Paul von Bülow, Familienbuch der von Bülow, 1858, S. 106, Digitalisat
  5. Gesetz- und Ministerialblatt für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg 1854, S. 150
  6. Gesetz und Ministerialblatt, 1854, S. 210, Digitalisat
  7. Gesetz und Ministerialblatt, 1860, S. 151, Digitalisat
  8. Königlich Preußischer Staats-Anzeiger 1866, S. 833
  9. Die dem historischen Adel angehörenden Familien der Lauenburger Ritterschaft sind darüber hinaus als Recepti in die Schleswig-Holsteinische Ritterschaft aufgenommen worden.