Reservedivision

Der Begriff Reserve-Division wurde historische in zwei unterschiedlichen militärischen Zusammenhängen verwendet.

Landstreitkräfte

Im Verlauf der deutschen Staatsbildung (Deutsches Reich) bildete der Norddeutsche Bund mit Preußen den militärischen Kern, der die sich anschließenden Staaten in der Organisation des Deutschen Reichs militärisch organisierte und führte. Hierbei wurde nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870 bis 1871 auch die Organisation der Streitkräfte der Großherzogtümer Baden und Hessen, der Königreiche Bayern und Württemberg der Struktur des preußischen Militärs angeglichen.

Das stehende Heer des deutschen Reiches nach 1871 bestand aus einer Struktur mit Armee-Korps, Divisionen und Regimentern. Aus der Namensgebung der Regimenter ist in dieser Zeit sowohl die Herkunft als auch die durchlaufende Nummerierung des nunmehrigen kaiserlichen Heeres erkenntlich. Als Beispiel sei hier das 5. Brandenburgisches Infanterie-Regiment Nr. 48 genannt.

Mit Gesetz vom 3. August 1893 war die Dauer der Wehrpflicht vorläufig von drei auf zwei Jahre herabgesetzt worden, mit Gesetz vom 15. April 1905 wurde diese vorläufige Regelung endgültig. Sie betraf allerdings nicht die Kavallerie, die Reitende Artillerie und die Marine, bei diesen Teilstreitkräften bzw. Truppengattungen blieb es bei der dreijährigen Dienstzeit[1]. Hierdurch entstand neben dem stehenden Heer auch eine große Gruppe von Landwehr- beziehungsweise Landsturm-Einheiten, welche mit kurzem zeitlichen Vorlauf aus Reservisten gebildet werden konnten. Vor Beginn des Ersten Weltkrieges verfügte das Deutsche Reich also über eine große personelle Reserve von bereits ausgebildeten Soldaten.

Als es im August 1914 zur Mobilmachung kam, wurden aus dem Kern einer regulären Division und verfügbaren Reservisten innerhalb weniger Tage jeweils eine Reserve-Division mit gleicher Nummerierung aufgestellt. Dies geschah zumeist im Umfeld der Garnisonsstandorte des stehenden Heeres, da diese Standorte über die entsprechende Infrastruktur für die Aufstellung der Verbände verfügten. Die Gliederung und Ausrüstung dieser Verbände entsprach den Infanterie-Divisionen des stehenden Heeres.

Die erste Welle der Reserve-Divisionen mit ihren Reserve-Regimentern entstanden, wobei der Begriff der Reserve irreführend ist, da es sich um vollwertige Kampfverbände handelte. Die in den Tagen vor dem Krieg gebildeten ersten Reserve-Divisionen erhielten eigenständige Ersatz-Bataillone, welche die Personal-Reserven für die Verbände genauso auszubilden hatten.

Die Reserve-Divisionen, welche zu Beginn des Ersten Weltkrieges aufgestellt worden waren, waren angriffsstarke Divisionen, die ohne Unterschied zum stehenden Heer an der Front eingesetzt wurden.

Maritime Streitkräfte

Im Deutschen Reich gab es eine zweite Art von Reservedivisionen. Sie bestanden aus Schiffen und Fahrzeugen innerhalb der Marine, die als so genannte Erste Reserve eingestellt wurden. Nur ein Schiff dieser Reservedivisionen erhielt die volle Besatzungsstärke. Sie war dazu vorgesehen, die anderen zur Reservedivision gehörenden Schiffe in kampfbereitem Zustand zu halten.

Einzelnachweise

  1. Militärgeschichtliches Forschungsamt Bd. 3 S. 50