KWL-Skandal

KWL-Skandal bezeichnet die Vorgänge um die Veräußerungen kommunaler Güter durch die Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) mit enormen Folgekosten für die Stadt Leipzig.

Hergang

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatten der damalige Chef der Leipziger Wasserwerke, Klaus Heininger, und sein Geschäftsführerkollege Andreas Schirmer ohne Wissen der Aufsichtsgremien im Namen der Wasserwerke hochriskante Credit Default Swaps (CDS; deutsch Kreditausfallversicherungen) mit der Schweizer Großbank UBS abgeschlossen. Heininger war dabei mit 3,7 Millionen Euro bestochen worden, auch die Vermittler der Bank kassierten Provisionen in Millionenhöhe. Auf die Wasserwerke und die Stadt kamen in der Folge Bankforderungen in Höhe von 285,5 Millionen Euro zu.[1]

Der Vorgang wurde unter Führung des Finanzbürgermeisters Peter Kaminski (CDU) im März 2003 eingeleitet.[2][3] Dies geschah in der Amtszeit des damaligen Oberbürgermeisters von Leipzig Wolfgang Tiefensee (SPD). Dabei handelte es sich um ein Sale-Lease-Back-Geschäft (Verkaufen und anschließend zurückmieten), welches über den Verkauf an einen ausländischen Investor als Cross-Border-Leasing (CBL)[4] bezeichnet wurde. Die Geschäfte wurden in den Folgejahren zunehmend komplexer unter weiterer Beteiligung der Schweizer Bank UBS und Merrill Lynch Capital Services Inc. (MLCS).[5] Dies führte aufgrund der durch Misswirtschaft und Korruption geprägten Geschäftsspitze zu einer Anklage gegen Klaus Heininger.

Die Klage der UBS gegen die Stadt Leipzig wegen Zahlungsverpflichtungen bezüglich des KWL Kontrakts wurde am 4. November 2014 vom High Court of Justice in London zu Gunsten der Stadt Leipzig entschieden.[6] Von der UBS wurde ein Berufungsverfahren angestrengt, das am 16. Oktober 2017 vom britischen Berufungsgericht Court of Appeal abgewiesen wurde.[7]

Am 13. November 2017 wurde die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft darüber informiert, dass die UBS beim Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs (Supreme Court of the United Kingdom) einen Antrag auf Zulassung einer weiteren Berufung gestellt hat.[8] Dieser Antrag wurde abgelehnt, da von der UBS „keine Rechtsfrage von allgemeiner, öffentlicher Bedeutung“ vorgetragen wurde.[9]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Leipziger Wasserwerke-Skandal. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. Januar 2011, abgerufen am 28. Februar 2015.
  2. Drei Investment-Banken fordern von der Stadt bis zu 400 Millionen Euro Schadenersatz für die „Zockerei“ bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL). (Memento vom 2. Februar 2015 im Internet Archive) Mittelstand für Mannheim, 29. April 2014.
  3. Leipzig-Wiki: CBL (Memento vom 27. März 2009 im Internet Archive).
  4. Stadtarchiv Leipzig: Stadtchronik 2005 (PDF; 272 kB), 28. Dezember 2005 (S. 47).
  5. CDO-/CDS-Transaktionen KWL. In: Jahresabschluss 2014 der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, S. 19 f.
  6. Kit Chellel: UBS verliert KWL-Prozess, war laut Richter nicht ehrlich, fair. Die Welt, 4. November 2014.
  7. Leipzig entgeht Millionen-Zahlung. In: Sächsische Zeitung Online. 16. Oktober 2017, archiviert vom Original am 17. Oktober 2017; abgerufen am 16. Oktober 2017.
  8. UBS beantragt im Millionen-Streit mit den KWL erneut Berufung. LVZ-Online, 13. November 2017.
  9. Millionen-Klage gegen Leipziger Wasserwerke endgültig vom Tisch Legal Tribune Online, 13. April 2018.