Wikipedia:Bearbeitungsfilter/342

Regel #342

zweck

diese regel soll evtl. kuenftig verhindern, dass links auf websites hinzugefuegt werden, die aus sicht des rechts-portals weder als zusatzinfo (im sinne von WP:EL) noch als beleg (WP:BLG) sinnvoll sind.

ausfuehrliche diskussionen dazu:

-- seth 12:51, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

derzeit macht die regel noch nichts, ausser mitzuloggen. -- seth 12:56, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten