Verkehrsberuhigte Zonen in Österreich

Die Verkehrsberuhigten Zonen in Österreich sind die Fußgängerzone, die Schulstraße, die Wohnstraße, die Begegnungszone und die Fahrradstraße. Sie sind in der Straßenverkehrsordnung im Wesentlichen in den §§ 67 und 76a bis 76d geregelt.

Geschichte

Die älteste Regelung für eine verkehrsberuhigte Zone, die Fußgängerzone, wurde unter SPÖ-Verkehrsminister Erwin Lanc mit der 6. StVO-Novelle 1976 geschaffen.[1] Als Nächstes folgte 1983 die Wohnstraße unter seinem unmittelbaren Nachfolger Karl Lausecker (ebenfalls SPÖ).[2] Dreißig Jahre lang blieb der österreichische straßenverkehrsrechtliche Werkzeugkasten zur Verkehrsberuhigung auf diese beiden Konstrukte beschränkt. Erst 2013 wurden unter Verkehrsministerin Doris Bures (wieder SPÖ) gleichzeitig die Begegnungszone und die Fahrradstraße eingeführt.[3] Unter Verkehrsministerin Leonore Gewessler von den Grünen wurde schließlich 2022 mit der Schulstraße die jüngste Regelung hinzugefügt.[4]

Gegenüberstellung

Fußgängerzone[5]Schulstraße[6]Wohnstraße[7]Begegnungszone[8]Fahrradstraße[9]
GültigkeitDauerhaftNur zu bestimmten ZeitenDauerhaftDauerhaftDauerhaft
Spielen auf der Straßeneinneinjaneinnein
Gehen auf der Fahrbahnjajajajanein
RadfahrenFahrräder müssen geschoben werdenjajajaja
Öffentlicher VerkehrjaNur zum Zwecke des Zu- und Abfahrensjajaja
Straßendienst
Müllabfuhr
öffentlicher Sicherheitsdienst
Strafvollzugsverwaltung
Feuerwehr
jaNur zum Zwecke des Zu- und Abfahrensjaja
Dringende ReparaturenjaneinNur zum Zwecke des Zu- und Abfahrensja
KrankentransporteNur zum Zwecke des Zu- und AbfahrensNur zum Zwecke des Zu- und AbfahrensNur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
AnrainerneinNur zum Zwecke des Zu- und AbfahrensNur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
SchülertransporteNur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
PannenhilfeNur zum Zwecke des Zu- und Abfahrens
Andere Fahrzeugenein
HaltenNur für erlaubte Fahrzeugejajajaja
Parken[10]Nur auf gekennzeichneten FlächenNur auf gekennzeichneten Flächen
HöchstgeschwindigkeitSchrittgeschwindigkeitSchrittgeschwindigkeitSchrittgeschwindigkeit20 (selten 30) km/h30 km/h

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz vom 7. Juli 1976, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (6. StVO-Novelle), BGBl. Nr. 412/1976
  2. Bundesgesetz vom 3. März 1983, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (10. StVO-Novelle), BGBl. Nr. 174/1983
  3. Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle), BGBl. I Nr. 39/2013 vom 25. Februar 2013
  4. Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (33. StVO-Novelle), BGBl. I Nr. 122/2022 vom 27. Juli 2022
  5. § 76a Straßenverkehrsordnung 1960
  6. § 76d Straßenverkehrsordnung 1960
  7. § 76b Straßenverkehrsordnung 1960
  8. § 76c Straßenverkehrsordnung 1960
  9. § 67 Straßenverkehrsordnung 1960
  10. § 23 (2a) Straßenverkehrsordnung 1960