Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Zug

Hier sind die Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Zug aufgelistet. Diese Hoch- und Übergangsmoore im Kanton Zug sind in der Schweiz durch Bundesverordnung geschützt und Teil des Bundesinventars der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung[1] (französisch Ordonnance sur la protection des hauts-marais et des marais de transition d’importance nationale, italienisch Ordinanza concernente la protezione delle torbiere alte e delle torbiere di transizione di importanza nazionale).

Definition

Allgemein sind Moore von Wasser geprägte Lebensräume. Unter diesen Lebensräumen gibt es auch solche, die zwar keine Moore darstellen, aber auch feuchtigkeitsgebundene Pflanzengesellschaften beherbergen wie etwa Auenwälder, Schwimmblattgesellschaften, Unterwasser- und Quellfluren. In den Mooren herrscht infolge eines erschwerten Wasserabflusses ständig oder während der meisten Zeit des Jahres ein Wasserüberschuss und Sauerstoffmangel. Letzterer führt zur Torfbildung. Charakteristisch für Hochmoore ist es, dass ihre Oberfläche infolge des Torfwachstums über den Grundwasserspiegel hinaus gestiegen ist. Hier werden die Pflanzen, die in den obersten Torfschichten wurzeln, nur durch nährstoffarmes Regenwasser gespiesen.

Für die Aufnahme ins Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore waren drei Kriterien entscheidend: Erstens müssen Torfmoose vorhanden sein. Zweitens müssen zudem mindestens eine klassische hochmooranzeigende Gefässpflanze oder drei weitere hochmoorbewohnende Arten beobachtbar sein. Und drittens muss die zusammenhängende Hochmoorfläche mindestens 625 m² umfassen.[2]

Schutzziele

Ziel der Hochmoorverordnung sind der Schutz der Hoch- und Übergangsmoore, die Erhaltung und Förderung der standortheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökologischen Grundlagen sowie die Erhaltung der geomorphologischen Eigenart. Die Gebiete sind offiziell ausgewiesene Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz.

Internationale Koordination

Internationales Präfix

Die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency) koordiniert die Daten der europäischen Mitglieder. Die inventarisierten Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung der Schweiz führen in der internationalen Datenbank den Code «CH02».[3]

IUCN-Kategorie

Die Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung in der Schweiz sind in der IUCN-Kategorie Ia registriert. Diese umfasst Reservate, die hauptsächlich zu Forschungszwecken und zum Schutz von Wildnisarealen geschützt sind. Primär dienen sie der Erhaltung der Biodiversität und als notwendige Referenzareale für die wissenschaftliche Arbeit und das Umweltmonitoring.

Herkunft Daten

Die Aufstellung entspricht der Liste im Anhang 1 zur Hochmoorverordnung des Bundes, die am 1. Februar 1991 in Kraft trat und 2017 zum letzten Mal aktualisiert wurde.[4] Von dort stammen die Nummer des Objekts, die Angabe zur Fläche, zur Standortgemeinde und zum Jahr der Ausweisung sowie der Link zum Kartenausschnitt Swisstopo und die Geokoordinaten, die auf der Basis der Schweizer Landeskoordinaten mittels Umrechnungstool NAVREF des Bundesamtes für Landestopografie in einen internationalen Standard transformierbar sind.[5] Von der Common Database on Designated Areas der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) stammen die Angabe zur IUCN-Kategorie und der CDDA-Sitecode mit dem Link zu deren Karte.[6]

Liste der Hoch- und Übergangsmoore

Objekt-Nummer
(Link: Swisstopo)
Objekt­bezeichnung
Name des Gebiets
Standort-
gemeinde(n)
CDDA-Sitecode
(Link: WDPA)
Fläche
in ha
KoordinateJahr der
Ausweisung
Bild
oder
118HäglimoosZG: Steinhausen
ZH: Kappel am Albis, Knonau
8.488264 47.214263, 8.4882647,06
(ZG: 0,99
ZH: 6,07)
1991
oder
170Eigenried/Birchried/Kellersforen/FrüebüelmoosWalchwil, Zug14889192,361991, rev. 2017
oder
171Vorderer GeissbodenZug1488855,801991, rev. 2017
oder
172ZigermoosUnterägeri14888410,491991
oder
173Chnoden/HeumoosWalchwil1488996,661991
oder
174Im FangUnterägeri1488953,491991
oder
175Moor zwischen Büel und BlattwaldNeuheim1488520,641991
oder
176EgelseeMenzingen1488108,481991, rev. 2017
oder
177ChälenmoorMenzigen1488591,981991
oder
178BlimoosUnterägeri1488965,421991
oder
179ChäsgadenUnterägeri1488941,331991
oder
189Brämenegg/FurenOberägeri14888817,041991, rev. 2017
oder
190Moore beim ChlausechappeliMenzingen, Oberägeri1488816,131991
oder
191BreitriedOberägeri1683418,041991
oder
303Altmatt-BiberbruggZG: Oberägeri
SZ: Einsiedeln, Rothenthurm
148883356,99
(ZG: 107,10
SZ: 249,89)
1991
oder
369WissenbachOberägeri3476202,942003
530Tännlimoos/Hintercher-Moos/MuserholzMenzingen1488643,841991
oder
531Moor nördlich Schwandegg/TwaerfallenMenzigen1488734,401991, rev. 2017
oder
532Neugrundmoor/WürzgartenMenzigen1488746,851991
oder
533Moor im HüritalUnterägeri1488973,211991
oder
540Tubenloch/HünggiUnterägeri1488895,681991
oder
573SchindellegiZug1488801,101991
oder
22Objekte insgesamt00,00ha gesamte Moorfläche

Einzelnachweise

  1. Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. Anhang 1. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 1. November 2017, abgerufen am 17. Oktober 2022.
  2. Karin Marti: Zu den Begriffe «Hochmoor», «Flachmoor» und «Moorlandschaft». In: Bundesamt für Umwelt (Hrsg.): Fachliche Grundlagen (= Handbuch Moorschutz). Band 2, 2002, S. 1–11 (admin.ch [PDF]).
  3. Designation type: Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. European Environment Agency, abgerufen am 16. November 2022.
  4. Verordnung über den Schutz der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung. Änderung vom 29. September 2017. (PDF; 1,3 MB) Anhang 1. In: Fedlex. Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Schweizerische Eidgenossenschaft, 1. November 2017, abgerufen am 17. Oktober 2022.
  5. NAVREF. In: Transformations- und Rechendienste. Bundesamt für Landestopografie, abgerufen am 26. Oktober 2022.
  6. Discover the world’s protected areas. In: Protected Planet. Abgerufen am 26. Oktober 2022 (englisch).