(a) Tagesnachrichten oder Einzelheiten zu aktuellen Ereignissen, die regelmäßige Presseinformationen darstellen;
(b) Werke der Volkskunst (Folklore);
(c) offizielle Dokumente politischer, legislativer oder administrativer Natur (Gesetze, Dekrete, Resolutionen, Gerichtsentscheidungen, staatliche Standardnormen usw.), die von Regierungsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse ausgestellt wurden, sowie deren offizielle Übersetzungen;
(d) Staatssymbole der Ukraine, staatliche Auszeichnungen; Symbole und Zeichen der Regierungsbehörden, der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen; Symbole von Gebietskörperschaften; Symbole und Zeichen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen; (einschließlich Briefmarken)
(e) Münzen und Banknoten;
(f) Fahrpläne, Fernseh- und Rundfunkprogramme, Telefonbücher und andere ähnliche Datenbanken, die nicht den Kriterien der Originalität entsprechen und auf die das sui-generis-Recht (ein besonderes Recht) anwendbar ist;
Entwürfe von Werken, die unter die Abschnitte (d) und (e) fallen, sind, sofern sie nicht offiziell genehmigt wurden, urheberrechtlich geschützt.
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