„Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland)“ – Versionsunterschied

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Auf der Frühjahrskonferenz am 6. und 7. Juni 2018 beschlossen die Justizminister, eine länderoffene Arbeitsgruppe einzurichten. Den Vorsitz haben das [[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz]] (BMJV) und das [[Bayerisches Staatsministerium der Justiz|Bayerische Staatsministerium der Justiz]] (BStMdJ). Beide Ministerien erarbeiteten im Vorfeld Diskussionsentwürfe: das BMJV zu einem „Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“,<ref>{{Internetquelle |autor=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Diskussionsentwurf_BMJV_Reform_WEG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 |titel=Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität |werk= |hrsg=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |datum= |zugriff=2018-11-13 |sprache=DE}}</ref> das BStMdJ für ein „Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum“.<ref>{{Internetquelle |autor=Bayerisches Staatsministerium der Justiz |url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Wohnungseigentumsgesetz_WEG.html |titel=Diskussionsentwurf für ein Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum |werk= |hrsg=Bayerisches Staatsministerium der Justiz |datum= |zugriff=2018-11-13 |sprache=DE}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Wohnungseigentumsgesetz_WEG.html |titel=Gesetzgebungsverfahren Reform des WEG |werk= |hrsg=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |datum= |zugriff=2018-11-13 |sprache=DE}}</ref>
Auf der Frühjahrskonferenz am 6. und 7. Juni 2018 beschlossen die Justizminister, eine länderoffene Arbeitsgruppe einzurichten. Den Vorsitz haben das [[Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz]] (BMJV) und das [[Bayerisches Staatsministerium der Justiz|Bayerische Staatsministerium der Justiz]] (BStMdJ). Beide Ministerien erarbeiteten im Vorfeld Diskussionsentwürfe: das BMJV zu einem „Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“,<ref>{{Internetquelle |autor=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Diskussionsentwurf_BMJV_Reform_WEG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 |titel=Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität |werk= |hrsg=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |datum= |zugriff=2018-11-13 |sprache=DE}}</ref> das BStMdJ für ein „Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum“.<ref>{{Internetquelle |autor=Bayerisches Staatsministerium der Justiz |url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Wohnungseigentumsgesetz_WEG.html |titel=Diskussionsentwurf für ein Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum |werk= |hrsg=Bayerisches Staatsministerium der Justiz |datum= |zugriff=2018-11-13 |sprache=DE}}</ref><ref>{{Internetquelle |autor=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Wohnungseigentumsgesetz_WEG.html |titel=Gesetzgebungsverfahren Reform des WEG |werk= |hrsg=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |datum= |zugriff=2018-11-13 |sprache=DE}}</ref>


Am 23. März 2020 beschloss das Bundeskabinett den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes.<ref>{{Internetquelle |autor=Christine Lambrecht |url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/032320_WEG.html |titel=Kabinett beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes |hrsg=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |datum=2020-03-23 |zugriff=2020-03-25}}</ref>
Am 23. März 2020 beschloss das Bundeskabinett den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes. Die im Internet veröffentlichte Begründung, das Wohnungseigentumsgesetz stamme aus dem Jahr 1951, berücksichtigt allerdings die Reformen von 1973 und 2007 nicht.<ref>{{Internetquelle |autor=Christine Lambrecht |url=https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/032320_WEG.html |titel=Kabinett beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes |hrsg=Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz |datum=2020-03-23 |zugriff=2020-03-25}}</ref> Mehrere Wohnungseigentümerverbände kritisierten in einem Offenen Brief an die Bundesministerin eine „Entmachtung der Wohnungseigentümer“.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.wohnen-im-eigentum.de/artikel/offener-brief-vier-verbraucherverbaende-kritisieren-entwurf-der-wegesetz-reform |titel=Offener Brief: Vier Verbraucherverbände kritisieren Entwurf der WEGesetz-Reform |hrsg=Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e.V. |datum=2020-03-23 |zugriff=2020-03-25}}</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 26. März 2020, 09:15 Uhr

Basisdaten
Titel: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
Kurztitel: Wohnungseigentumsgesetz
Abkürzung: WEG (nicht amtlich)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Fundstellennachweis: 403-1
Erlassen am: 15. März 1951
(BGBl. I S. 175, 209)
Inkrafttreten am: 20. März 1951
Letzte Änderung durch: Art. 4 G vom 5. Dezember 2014
(BGBl. I S. 1962)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
13. Dezember 2014
(Art. 6 G vom 5. Dezember 2014)
GESTA: C002
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG, seltener auch WoEigG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

Entstehung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Eigentum an realen Gebäudeteilen und weist eigentumsrechtlich alle auf einem Grundstück errichteten Gebäude als wesentliche Bestandteile des Grundstücks ausschließlich dem Eigentümer dieses Grundstücks zu (§ 94 BGB), so dass an Gebäuden und erst recht an einzelnen Wohnungen kein selbständiges Eigentum bestehen kann. Die Regelungen des BGB erwiesen sich daher als zu unflexibel. Nach dem Zweiten Weltkrieg zwang der Wohnraumbedarf dazu, Formen zu finden, wie Wohnraumsuchende an dessen Finanzierung beteiligt, zugleich aber auch einen realen Gegenwert als Eigentümer erhalten konnten. Diese Möglichkeit wurde durch das Gesetz im Jahre 1951 geschaffen.

Inhalt

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt insbesondere:

  • die Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 bis 9 WEG),
  • die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§§ 10 bis 19 WEG),
  • die Verwaltung des Wohnungseigentums (§§ 20 bis 29 WEG),
  • das Wohnungserbbaurecht (§§ 30) und das im Gegensatz zum Wohnungsrecht veräußerliche und vererbliche Dauerwohnrecht (§§ 31 bis 42 WEG),
  • sowie Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit Wohnungseigentum (§§ 43 bis 50 WEG).

Seit der Novellierung zahlreicher Vorschriften zum 1. Juli 2007 gelten die allgemeinen Vorschriften der ordentlichen Gerichtsbarkeit i. S. v. (§ 13 GVG), also nunmehr vor allem die Regelungen der Zivilprozessordnung und nicht mehr die der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Seither ist die zuvor schon von der Rechtsprechung ausgesprochene Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nunmehr in § 10 Abs. 6 WEG ausdrücklich geregelt.

Das Eigentumsrecht wird in dabei nach § 1 WEG in Wohnungseigentum, Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum unterschieden.

Reform des WEG

1973 und 2007 wurde das WEG reformiert. Im Koalitionsvertrag 2018 vereinbarten Union und SPD: „Wir werden die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts reformieren und mit dem Mietrecht harmonisieren, um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern.“[1]

Auf der Frühjahrskonferenz am 6. und 7. Juni 2018 beschlossen die Justizminister, eine länderoffene Arbeitsgruppe einzurichten. Den Vorsitz haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bayerische Staatsministerium der Justiz (BStMdJ). Beide Ministerien erarbeiteten im Vorfeld Diskussionsentwürfe: das BMJV zu einem „Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht“,[2] das BStMdJ für ein „Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum“.[3][4]

Am 23. März 2020 beschloss das Bundeskabinett den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes. Die im Internet veröffentlichte Begründung, das Wohnungseigentumsgesetz stamme aus dem Jahr 1951, berücksichtigt allerdings die Reformen von 1973 und 2007 nicht.[5] Mehrere Wohnungseigentümerverbände kritisierten in einem Offenen Brief an die Bundesministerin eine „Entmachtung der Wohnungseigentümer“.[6]

Siehe auch

Literatur

  • Johannes Bärmann (Begr.): Wohnungseigentumsgesetz. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. Kommentar. 12. Auflage, C. H. Beck, München 2013, ISBN 978-3-406-64274-6.
  • Johannes Bärmann (Begr.), Eckhart Pick: Wohnungseigentumsgesetz. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. Kommentar mit Ergänzungsband. 19. Auflage, C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60014-2.
  • Bärmann, Seuß: Praxis des Wohnungseigentums. Handbuch. 5. Auflage, C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-48347-9.
  • Stefan Hügel: Das neue Wohnungseigentumsrecht. In: DNotZ. Jg. 2007, Bd. 1, S. 326–360.
  • Georg Jennißen: Wohnungseigentumsgesetz. Kommentar. 2. Auflage Köln 2010, Otto Schmidt, ISBN 978-3-504-45073-1.
  • Georg Jennißen: Die Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts im Jahre 2011 (Vorgängeraufsatz: … im Jahr 2010. NJW 30/2011, 2175), NJW 30/2012, 2164.
  • Horst Müller (Hrsg.): Beck’sches Formularbuch Wohnungseigentumsrecht. 2. Auflage, München 2011, C. H. Beck, ISBN 978-3-406-61075-2.
  • Palandt-Bassenge: Bürgerliches Gesetzbuch. Kommentar zum BGB mit Nebengesetzen. Hier: Kommentierung des WEG, 70. Auflage, München 2011, ISBN 978-3-406-61000-4.
  • Michael Timme (Hrsg.): Wohnungseigentumsgesetz. Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht. Kommentar. C. H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-60452-2.

Einzelnachweise

  1. Union und SPD: Koalitionsvertrag 2018. 12. März 2018, abgerufen am 13. November 2018 (deutsch).
  2. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 13. November 2018 (deutsch).
  3. Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Diskussionsentwurf für ein Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum. Bayerisches Staatsministerium der Justiz, abgerufen am 13. November 2018 (deutsch).
  4. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetzgebungsverfahren Reform des WEG. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 13. November 2018 (deutsch).
  5. Christine Lambrecht: Kabinett beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 23. März 2020, abgerufen am 25. März 2020.
  6. Offener Brief: Vier Verbraucherverbände kritisieren Entwurf der WEGesetz-Reform. Wohnen im Eigentum. Die Wohneigentümer e.V., 23. März 2020, abgerufen am 25. März 2020.