Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht

Abkürzung: WD:SG
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 3 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.
Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?


Urteil bezügl.FFM-IP

Zur Kenntnis: in dem (Diff)Link wird dargelegt, wei euer Urteil eindeutig missbraucht wird:

Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Kann bitte jemand den folgenden Abschn. kopieren?, als Diff --Kleiner Karl (Diskussion) 17:52, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Mehr Belege? -- Kleiner Karl (Diskussion) 17:52, 21. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. HOP 20:46, 6. Apr. 2014 (CEST)

Auflagen für Unwissende

Ich finde es ziemlich unfair, wenn harte Sperren ausgesprochen werden unter Berufung aufs SG-Urteile [1], von denen die Betroffenen aber gar nichts wissen [2] weil sie nicht als Beteiligte geführt wurden wurden bzw. zu der Zeit gar nicht in dem Themenbereich aktiv waren. Bei umstrittenen Themenbereichen ist es außerdem klar, dass es immer wieder Neulinge gibt, die die Geschichte nicht mitbekommen haben. Diese SG-Urteil ist diesbezüglich leider viel zu weitreichend formuliert ("Allen Benutzern, die im Konfliktbereich (Gender, Feminismus, Maskulismus, politischer Extremismus sowie die Seiten, in denen Diskussionen um Aspekte aus obigen Themenfeldern stattfinden) editieren, wird auferlegt, Editwars strikt zu vermeiden. (...) Verstöße sollen mit Benutzersperren nicht unter 3 Tagen sanktioniert werden"). Ich würde vorschlagen, zukünftig klarstellen, dass keine Sperren auf Berufung auf SG-Urteile ausgesprochen werden sollen, ohne dass die davon Betroffenen vorher über das SG-Urteil informiert worden sind. --Tinz (Diskussion) 12:56, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Hallo Tinz. Ein Zitat: „Es wird dabei unterstellt, dass ein Administrator aus seiner Erfahrung heraus abwägt, wie er das Editierverhalten eines neuen Mitarbeiters bewertet, ebenso bei unangemeldeten Autoren. Ziel muss sein, das Projekt so zu begleiten, dass Mitarbeitersperren Ausnahmen bleiben. Dieses kann aber nur erreicht werden, wenn alle ihrer Bereitschaft, auch entsprechende Handlungsweisen folgen lassen.“ Wie sollten wir Neuhinzugekommene von allem immer in Kenntnis setzen? Diese Frage beträfe ja letztlich alle Regularien innerhalb der Wikipedia. --HOPflaume 13:04, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Ganz einfach: Klarstellen, dass Sonderregeln, die aufgrund ein SG-Urteil für einen bestimmten Themenbereich auf Zeit gelten, nur auf Benutzer angewandt werden dürfen, die entweder im Fall Beteiligte waren oder auf sonstige Art und Weise vorher auf das Urteil hingewiesen wurden. --Tinz (Diskussion) 13:18, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
D.h. ich bin fein raus, sobald ich als IP oder Sockenpuppe im beauflagten Bereich editiere?-- Alt 13:20, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
(BK) ja, solange bis Dich jemand über das SG-Urteil informiert. Außerdem werden Sockenpuppen in den entsprechenden Bereichen ja eh recht schnell gesperrt, wenn sie Editwars führen, und auf ggf. dynamische IPs trifft das mit den "mindestens 3 Tagen" sowieso nicht zu. --Tinz (Diskussion) 13:34, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Zu der Anfrage gab es eine umfangreiche Vor- und Nachdiskussion. Aus dieser entstand der Kommentar. Wie stellst Du dir das vor, jedem der neu hinzukommt zunächst alle möglicherweise relevanten Seiten und Fundstellen verlinken? Nun bin ich kein Freund zu sagen: das haben wir noch nie so gemacht und es ist auch unüblich, doch wie sollte dies in der Wikipedia funktionieren? Und wie stünde es dann mit Entscheidungen die auf Missachtung der Grundregeln fussen?
Es steht den abarbeitenden Admins frei, gegebenfalls eine Ansprache, Verwarnung, Ermahnung oder ähnliches auszusprechen. Und so auch beispielsweise eine temporäre Sperre des Artikels nicht zum Ziel führt auch eine Sperre des Mitarbeiters einzusetzen.
Über VM wird auf Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen verwiesen und dort sind Entscheidung und Kommentar explizit verlinkt. --HOPflaume 13:28, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
ich sehe einen großen Unterschied zwischen Grundregeln und irgendwelchen Extraregeln, die nur befristet für einige Monate gelten. Während man von einem neuen Mitarbeiter verlangen kann, dass er sich über erstere informiert, ist es klar zuviel verlangt, sich über die aktuellen Auflagen des SG zu informieren.
Aufgrund des SG-Spruchs steht es Admins außerdem nun mal nicht frei, eine Sperre von 1-2 Stunden zu verhängen, wie das normal wäre, wenn jemand seinen ersten Edit-War in einem beliebigen anderen Themenbereich führt. Eben wegen der Auflage "Verstöße sollen mit Benutzersperren nicht unter 3 Tagen sanktioniert werden." auf die sich Koenraad ja explizit bezogen hat. --Tinz (Diskussion) 13:45, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Es steht ihm aber frei ob er überhaupt sperrt. Sprich: er ist in der Wahl seiner Mittel frei. Darauf legten nicht wenige im vergangenen Juli sehr großen Wert. Und jetzt tendierst Du zu einer dezidierteren Ausformulierung.
Die Zahl der seitens des SG ausgesprochenen Entscheidungen von längerfristiger Bindung oder betreffend eines größeren Personen- oder Themenkreises ist begrenzt. Darf bei den in diesen Bereichen aktiven Admins davon ausgegangen werden, das sie sich Entscheidung und erbetenen Kommentar durchlesen? Das SG legt grundsätzlich seine Entscheidungen nicht selbst aus. Wenn wir in den Konfliktbereichen aktiv würden und sei es durch Ansprache neuer Teilnehmer, wäre dies nicht nur nicht erwünscht. --HOPflaume 13:52, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Zum einen werden Sockenpuppen im Genderbereich nicht effektiv erkannt, zum anderen kann man gegen IPs auch nicht wirklich etwas tun. Das Problem der verhängten Auflagen ist ohnehin ihr starker Legalismus, das wird nicht dadurch besser, dass man noch eine Schippe Legalismus oben draufsetzt und die Leute bestärkt, die ohnehin schon Neuaccounts verwenden, um die etablierten Mitarbeiter im Bereich verheizen zu können. Ansonsten steht es doch jedem Admin offen, die Auflagen mit Augenmaß einzusetzen. Sie enthalten keinen Automatismus. Sie sollen Admins lediglich eine Entscheidungs- und Handlungsgrundlage an die Hand geben, wenn sie sich schwer damit tun, die bestehenden Grundregeln argumentativ auf den Genderbereich umzulegen. Diese Übersetzungsleistung war damals ein Ziel des SG bei seiner Entscheidung.-- Alt 13:57, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Mal andersrum: An Editwars soll man sich grundsätzlich nicht beteiligen. Diese Verhaltensweise wird allerdings vorausgesetzt, auf die Existenz einer Regel WP:WAR wird nicht extra vorab noch hingewiesen. Würde sich daran gehalten werden, wären einschlägige Schiedssprüche nicht nötig. Und auch ohne Schiedsspruch könnte man als Admin für eine mehrtägige Sperre argumentieren, wenn man in einem Honigtopf einen Editwar anzettelt. Umgekehrt dürfen Admins auch argumentieren, dass der Spruch hier nicht greift. Unser Postshitstormkommentar müsste das eigentlich ausreichend kontextualisiert haben. … «« Man77 »» 15:24, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Einfacher Vorschlag: Im Zweifel Konten mit ansonsten guten Absichten (insbesondere seit Jahren leeres Sperrlog und qualifizierte Beiträge, wie in dem von Tinz verlinkten Fall) wenigstens einmal ansprechen und auf SG-Urteil hinweisen, bevor mit dessen voller Härte sanktioniert wird. Notfalls Ansprache und Hinweis per Minimalsperre im Sperrlog vermerken. --Anti 22:45, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Eine entsprechende Regelung kann man direkt aus der Entscheidung zum WiPo-Konflikt entnehmen denn da wurde dieser Punkt berücksichtigt. --codc Disk Chemie Mentorenprogramm 23:24, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Der Punkt wurde dort zwar grundsätzlich im Wege der expliziten Abstimmung berücksichtigt, doch sieht er letztlich nur die Möglichkeit vor, nach subjektivem Eindruck seitens des Admins „Bei Beteiligung von offensichtlich bisher im Konfliktbereich unauffälligen Benutzern oder auch neuen Benutzern, die im Ermessen des bearbeitenden Admins keine Sockenpuppe sind, kann die Sperre einmalig durch eine Benutzeransprache ersetzt werden.“ Kann, muss aber nicht und wie soll dies immer beurteilt werden (Sockenpuppenfrage)? Jede weitere Ahndung sieht dann dort jedoch mindestens 5 Tage Sperre vor; mit in der Folge Verdoppelung der letzten Entscheidung, die auf dem SG-Entscheid beruhte. Wohingegen wir bei unserer Entscheidung auf den Vernunftweg setzten, wo dieser nicht zum Ziel führt oder nicht zielführend erscheint, liegt nun aber eine Entscheidungsgrundlage vor, die angewandt werden kann. --HOPflaume 15:22, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
In Ergänzung zu man77s Kommentar: Sehe ich das gerade richtig, dass nun von Adminseite eine striktere Klarheit unserer Schiedssprüche gefordert wird, wo doch genau die Adminseite uns nach Veröffentlichung des Schiedsspruches vorgeworfen hat ihre Rechte zu untergraben? Aha... Wenn wir also den Admins einen kleinen Wegweiser geben, wohin sie gehen können, aber nicht unbedingt müssen, dann sind wir schwammig. Machen wir es handfester, wird das SG gescholten - iss klar!
Ich gehe, trotz anders lautender Berichte, immer noch davon aus, dass Admins eigenständig denken können. Ausnahmen bestätigen, wie so oft, die Regel. --Hosse Talk 08:49, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Hosse, auch wenn Du Dich vielleicht auf den Schlips getreten fühlst und jetzt ein wenig trotzig reagierst: Mach bitte nie den Fehler, die Adminseite zu adressieren - Du weisst so gut wie ich, dass es bei zwei Admins grundsätzlich drei Meinungen zu einem Problem geben wird, bezüglich des Schiedsgerichts sogar eher vier. Um die Schelte werdet ihr also ohnehin nicht herumkommen, ich würde aus ganz pragmatischen Gründen empfehlen, nicht zurückzuschelten (um die Schelte nicht zu vergrössern). Gruss --Port(u*o)s 10:26, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Falls ich einen Admin fälschlicherweise durch meinen obigen Post angegriffen haben sollte, entschuldige ich mich gerne dafür. Allerdings habe ich gut in Erinnerung, dass es im Laufe der damaligen Diskussion fast keinen Kollegen mit (A) gab, der unseren Schiedsspruch zumindest neutral bewertet hat (mir ist zumeindest auch nach nochmaligem Nachdenken keiner erinnerlich). Du entschuldigst dahingehend sicher mein durchaus polemisches Gesamturteil in der Causa. --Hosse Talk 10:34, 30. Dez. 2013 (CET) Beantworten
Ok, ich rudere mal ein wenig zurück. Es waren nicht alle Admins negativ eingestellt. Da gab es zwei, die es neutraler aufgefasst haben. Grüßle --Hosse Talk 14:45, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
ich habe die Diskussion z.B. gar nicht mitbekommen und ich habe auch überhaupt nichts gegen das Urteil an sich. Ansonsten spreche ich hier nur für mich und meine ansonsten, dass die dämliche A-Monobook-Erweiterung abgeschafft werden sollte. --Tinz (Diskussion) 16:56, 30. Dez. 2013 (CET) Beantworten

@Hosse: Das Problem ist, dass das Urteil sowohl zu schwammig als auch zu strikt ist. Zu strikt in Hinsicht auf die Konsequenzen (zumindest in der ursprünglichen Fassung, wurde dann ja noch klargestellt, dass es nicht so strikt zu handhaben ist), zu schwammig im Bezug auf Artikel und Autoren, die davon betroffen sind. Theoretisch könnte ja fast jeder Artikel und Autor davon betroffen sein, und sei es nur weil sich um so beliebte Dinge wie "Studierende" vs. "Studenten" oder das Binnen-I streiten. Das war bsp. beim WiPo-Urteil deutlich besser, da waren über die Artikelliste und Fallbeteiligten von vorneherein klar, wer und welche Artikel betroffen sind. Daher unterstütze ich Tinz Forderung. --Orci Disk 15:46, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Eine Artikelliste oder Autorenaufstellung wurde ausgiebig seinerzeit diskutiert. Erstere kann oder vielmehr ist bereits am Tag nach ihrer Erstellung überholt. Letztere stigmatisiert einerseits Mitarbeiter, andererseits beachtet sie nicht neu hinzukommende oder aber auch Zweitkonten der möglicherweise dann aufgeführten. --HOPflaume 15:51, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
BK:Davon ab, wurde meine Rückfrage nicht beantwortet, wie wir dieser Forderung nachkommen sollten. Alle neu in relevanten Themenbereichen tätigen auf SG-Entscheide persönlich hinweisen? Wenn ja, wer soll dies tun? Das Schiedsgericht selbst? Dann würde wir aktiv in diesen tätig. Könnte es nicht Sache der abarbeitenden Administratoren sein, dies im Rahmen der VM-Bearbeitung vorzunehmen? Auf den WiPo-Fall und dessen Abstimmungspunkt zu Neuautoren (und der Erkennung von Sockenpuppen durch Admins) nahm ich hierüber Bezug. Er sieht nur einmalig die Möglichkeit auf eine Ansprache zurückzugreifen, als Kann-Bestimmung, danach aber mindestens 5-Tage mit jeweiliger Verdoppelung der Sperrdauer, so diese auf Basis des SG-Entscheides erfolgte. --HOPflaume 16:00, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Also was ich mir vorgestellt habe, ist einfach ein Hinweis auf Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen_und_Maßnahmen, dass diese, sofern sie über die "normalen" Regeln hinausgehen, nur dann angewandt werden sollen, wenn der Betroffene darüber Bescheid weiß. Wenn das nicht der Fall ist, sollte durch den Admin bei diesem Mal einfach so vorgegangen werden, als gäbe es das SG-Urteil nicht (also z.B. Fall wie ein Edit-War in einem x-beliebigen anderen Artikel behandelt werden) und gleichzeitig ein Hinweis gegeben werden auf das SG-Urteil, das dann halt erst beim nächsten Anlass greift. --Tinz (Diskussion) 16:52, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Lieber Tinz. Ich habe Eingangs bereits aus dem Kommentar zitiert. Die Entscheidungszusammenfassung kann naturgemäß immer nur einen Extrakt des Gesamtvorgangs beinhalten. Es steht jedem frei, die Ableitung und Abstimmungspunkte zu lesen. In den fraglichen Bereichen entscheiden überwiegend Admins, die mit dem damaligen Vorgang vertraut sind, oder aber sich in den Vorgang einlasen (das unterstelle ich, bzw. ist mir teils auch bekannt). Es ist bereits den für Entscheidungen gewählten freigestellt nach eigenem Ermessen zu verfahren. Das ist nachzulesen und dort verlinkt. Alles darüberhinausgehende entspräche überhaupt keinen Geflogenheiten in unserem Rechtswesen. Und das schreibe ich in dem Bewußtsein, dass das SG kein Gericht im herkömmlichen Sinne ist, sondern vielmehr eine Art Instanz zur Konfliktlösung. Herkömmliche Gesetze werden amtlich bekannt gegeben und gelten somit als vorausgesetzt. Neu hinzugekommene werden grundsätzlich nicht ausgenommen, auch dann nicht, wenn sie zum Zeitpunkt des Zustandekommen desselben noch nicht das Licht der Welt erblickt hatten. Übersetzt auf die WP: erstmalig, gleich mit welchem Account, angemeldet waren. --HOPflaume 17:14, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

//BK// Ehrlich gesaght verstehe ich die Aufregung nicht ganz, so als ob wo es sich darum handeln würde, brave unbescholtene und nur auf die Rewgeln achtende Benutzer zu schützen. Es muss doch klar sein, dass ein Konto, das gegen den SG-Urteil verstößt, ob wissend oder nicht wissend, ganz eindeutig ebenfalls gegen eine WP-Grundregel verstieß - ob wissend oder nicht wissend; im Falle eines Editwars außerhalb des Gender- (oder WiPo-) -Bereichs fragt auch nicht der sperrende Admin, ob das brave Kind WP:EW gelesen und verstanden hat. Außerdem, wie schon oben dargelegt, kann der Admin den gesunden Menschenverstand (=Ermessungsspielraum) einsetzen und im Zweifelsfall niederiger bemessen. Wenn man hier nachbessern möchte, so kommt man sehr nah an eine Überregulierung, die ohnehin nichts bringt. -jkb- 15:58, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

(BK) Klar haben auch Artikellisten und Autorenaufstellungen ihre Nachteile und es ist selbstverständlich euer gutes Recht, auf so was zu verzichten. Nur hat halt auch dieser Verzicht Nachteile und einer davon ist eben der, den Tinz anspricht. SG-Auflagen sind nicht gerade etwas, was einfach zu finden ist und jeder kennt und darum kann man nicht von jedem Wikipedianer (geschweige denn Neuling) erwarten, dass er so etwas kennt. Und wenn dann jemand einen Editwar führt oder PA begeht, für den es in anderen Bereichen höchstens eine Seitensperre, Kurzsperre oder Ansprache gibt, plötzlich nur wegen dem betroffenen Bereich für mind. drei Tage gesperrt wird (ohne dass er die dahinterliegenden Gründe mit SG-Urteil kennt) finde ich das problematisch und darum unterstütze ich seine oben aufgestellte Forderung. --Orci Disk 16:05, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Orci, unverändert bleibt mir unklar, wer diese Aufklärungsarbeit wie leisten soll. Die Auflagen des SG sind auf VM verlinkt. Hinweise auf sie erfolgen i.d.R. auf VM durch Dritte. Und wir liessen Euch (was wohl auch ein allgemeiner Wunsch aus Eurem Kreis war) freie Hand, ob Ihr eine Ansprache oder dergleichen als aprobates Mittel seht, oder zu dem Schluss kommt, das die offerierte Möglichkeit der dann mindestens dreitägigen Sperre zielführender ist. Die Dauer der Sperrlängen entsteht ja auch im Wege der Abstimmung. Während des vergangenen halben Jahres scheint dies durchaus funktioniert zu haben. Das alles sein Für und Wider hat, sehe ich da eher entspannt. Hat doch bekanntlich, bezogen auf hiesige Entscheidungen und Diskussionen, noch niemand den Stein der Weisen gefunden. Und so wie ich Meta in der WP betrachte wird es keinen Entscheid geben der für Alle und für alle Zeiten die Zustimmung Aller findet. --HOPflaume 16:19, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Orci, ich habe volles Verständnis dafür, dass ihr Euch schützend vor Neulinge oder unbedarfte Nichtbetroffene stellen wollt. Da müsste man dann, falls jemand in so eine Falle tappt – und wir wissen alle vielleicht noch oder ahnen zumindest, welche Fallen Wikipedia für Newbies bereithält –, doch sicherlich eingreifen?!? Die Frage ist, ob ein Pauschalschutz von Neulingen die Problematik in diesem Bereich eher vermindert oder eher verschärft. Ich selbst bin der Ansicht, man sollte das besser individuell handhaben und jeweils den Einzelfall betrachten. Und da stelle ich fest, dass ihr Euch mit breiter Brust vor einen Benutzer stellt, bei dem das Neulingsargument zumindest nicht uneingeschränkt greift. Aber ich würde sowieso immer dafür werben, dass Schiedsgerichtssprüche eher als Deutungen bestehender Regelungen gesehen werden sollten denn als Setzungen neuer Normen bzw. eigenen Rechts. Das ist mit dem Urteil, über das wir hier reden, meines Erachtens nach problemlos möglich. Gruss Port(u*o)s 16:32, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Aber nur, wenn man den Satz "Verstöße sollen mit Benutzersperren nicht unter 3 Tagen sanktioniert werden." ignoriert. --Tinz (Diskussion) 16:52, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Siehe bitte mein Zitat aus dem Kommentar oben. Auch dieser ist direkt auf der Maßnahmenseite verlinkt und Teil der Entscheidung. --HOPflaume 17:14, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
(BK, @Tinz) Das sehe ich nicht so. Es wird ja kein Admin deadministriert, der in einer VM nicht reagiert, also werden ohnehin nur die angesprochen, die bei dem Vorfall dann jeweils die Notwendigkeit sehen, einzugreifen. Denen wird dann in der Tat ein Argument in die Hand gegeben, vergleichsweise harte Sanktionen an die Hand zu geben (also drei Tage nicht in seinem Lieblingsprojekt tippen, stattdessen in Dunkelhaft, angekettet und unter Nahrungsentzug Dieter Bohlen hören müssen)- Wie wir gesehen haben, wird aber auf der Sperrprüfung schon auch geschaut, ob das dann jeweils auch gerecht ist (oder ob vielleicht Heino-Beschallung ausreichend ist). Im vorliegenden Fall hatte Benutzer:Dr. Bramavahira nach 48 Edits in drei Jahren plötzlich die Genderdebatte entdeckt und 441 Edits ausschließlich in dem Bereich getätigt. Das hat den sperrprüfenden Admins dann dafür ausgereicht, ihn nicht mehr als blutigen Anfänger in dem Bereich zu betrachten (neben den Hinweisen, die er auf Metaseiten auch noch erhalten hatte). Insofern sehe ich hier weiterhin die verhältnismässigkeit gewahrt, so dass zumindest ich weiterhin zu dem Schluss komme: Ja, die Sperre ist auch von den allgemeinen Regeln so gedeckt, der Schiedsgerichtsspruch ist lediglich ein Korollar bzw. eine Auslegung hierzu. Gruss Port(u*o)s 17:29, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. HOP 20:46, 6. Apr. 2014 (CEST)

Befugniserweiterung des SGs bezüglich Meinungsbildern

Hallo! Demnächst wird ein Meinungsbild an den Start gehen, in dem es über die Regelung von Meinungsbildern geht (Volltext des Antrags hier). Im Abschnitt Abstimmung, Punkt 10 wollen wir einführen, dass die Ergebnisse von MBs zukünftig vor dem SG anfechtbar sind (Details siehe dort). Bevor wir dies aber zur Abstimmung stellen, möchte ich bei den Zuständigen nachfragen, was sie davon halten - ist euch eine solche Zuständigkeits- und Befugniserweiterung recht oder habt ihr Gegenargumente dafür? (Bitte zeitlich antworten, weil wir demnächst starten wollen) Grüße Alleskoenner (Diskussion) 21:33, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ich bin zwar SG-Member, aber spreche hier nur für mich: Ich würde es nicht gutheißen, wenn von der Community mehrheitlich getroffene Entscheidungen durch ein Gremium von derzeit neun Mitgliedern gekippt werden könnten. Das würde aus meiner Sicht die Kompetenzen des SG weit überschreiten. VG--Magister 21:44, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
BK:Ein Meinungsbild befasst sich in der Regel mit „inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum“ und eben genau für diese ist das Schiedsgericht – nach den Meinungsbildern auf Grund derer es eingerichtet wurde – nicht zuständig. Von daher schliesst sich bereits hier eine Zuständigkeit aus. Dies ist aber nur meine unabgestimmte Meinung. --HOP 21:46, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ich sehe das wie meine Vorredner. Die Meinungsbilder, die ich bisher gesehen habe, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des SG; und die Macht, eine Community-Entscheidung durch ein wie auch immer geartetes Veto auszuhebeln, sollte niemals einem so kleinen Gremium gegeben werden. Auch ich antworte jetzt zeitnah, aus persönlicher Sicht und ohne Abstimmung mit den anderen Schiris. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 22:05, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Auch als persönliche Meinung: Die Community steht prinzipiell über dem SG: Die Community kann mit einem MB "uns" abschaffen (oder auch "unsere" Kompetenzen verändern), momentan legitimiert sie die Arbeit des SGs unter recht bestimmten Voraussetzungen, nämlich diesen Wikipedia:SGR#Grundlagen. Ich schließe für mich nicht völlig aus, dass man sich ans SG wenden kann, wenn man meint das Vorhaben eines MB stehe vorsätzlich Projektgrundsätzen entgegen, das war's dann aber auch und das hatten wir glaub ich noch nie. Dass MBs vorm SG verhandelt werden wegen vermeintlicher Formalfehler, glaube ich weniger, und zumindest wären zuvor andere Lösungswege zu suchen (SG ist schlicht die letzte Instanz, nie die erste, wenn etwa einem oder manchen ein MB nicht so zusagt).
Davon abgesehen: Ein Versuch, die SG-Grundsätze zur Zuständigkeit zu verändern, sollte für meine Begriffe sehr transparent kommuniziert und vorab diskutiert werden und nicht in einem vorrangig ganz anderes bezweckenden MB mal eben miterledigt werden. Aber danke, dass du mal nachfragen kamst. … «« Man77 »» 22:27, 28. Jan. 2014 (CET)Beantworten
OK, danke für die Rückmeldung! Sieht so aus, als ob wir das wieder streichen :-) Aber noch eine Anmerkung: Es ginge bei solchen Verfahren nicht um die persönliche Meinung des SGs, sondern um die Rechtmäßigkeit des MBs (das SG wäre dann sowas wie eine Normenkontroll-Instanz; auch ein BVerfG entscheidet darüber, ob Gesetze rechtmäßig sind, obwohl es nicht das Volk repräsentiert). Grüße Alleskoenner (Diskussion) 00:23, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Derer bedarf es wohl weniger bei einer Ausarbeitung, über deren Inhalt Abstimmungen erfolgen, an denen zumeist mindestens 100 bis 350 Mitglieder der Community teilnehmen. Diese sind eine, wenn nicht in diesem Fall die Normenkontroll-Instanz. --HOP 00:38, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Gibt es Beispiele dafür, dass in MB Beschlüsse getroffen wurden, die nicht mit den Grundprinzipien vereinbar sind? Ob konkrete Hinweise sehe ich hier nur ein Nichtproblem. --Krd 08:39, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Ok, haben es wieder entfernt. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 15:18, 29. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Bindend auch für mich?

Ich habe nichts mit dem Schiedsgericht am Hut, gelten deren Erzeugnisse auch für mich? Bislang ging ich nicht davon aus.--the artist formerly known as 141.84.69.20 14:27, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich ja. Wenn eine Entscheidung des Schiedsgerichts veröffentlicht wurde gilt sie natürlich im Rahmen des jeweiligen Umfangs für alle gleichermaßen. --HOP 14:35, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Was für ein Schmarrn!--the artist formerly known as 141.84.69.20 14:40, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
War das schon immer so? Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Entscheidungen lediglich für diejenigen verbindlich sind, die sich bewusst an das Schiedsgericht wenden.--the artist formerly known as 141.84.69.20 20:34, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Ja, war es. Ein Urteil im RL gilt im Zweifel auch für jeden der in dessen Geltungsbereich agiert. So oder so gilt es aber immer den konkreten Fall zu betrachten. --HOP 20:45, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Das kommt mir aber nicht so vor.--the artist formerly known as 141.84.69.20 13:45, 7. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Hohes Gericht, ...

könnt ihr mal bitte veranlassen, dass ich (Benutzer:Bwag) entsperrt werde, weil ich eine SG-Anfrage bezüglich Punkt 2 (Auseinandersetzungen um Adminfunktionen) machen möchte. Der Geprügelte 22:38, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten