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Die AfD wird unter Beobachtung des Verfassungschutzes gestellt

So oder so ähnlich titulierte die Zeitschrift Zeit Online.--Albin Schmitt (Diskussion) 20:33, 20. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Link wäre nicht schlecht für diese Behauptung. Andere Zeitungen schreiben, dass sie vermutlich nächste Woche entschieden wird, ob die AfD unter Beobachtung gestellt wird[1]. Ist also noch nur Glaskugelei, und kein Grund, diese Partei auf die Hauptseite zu hieven. --Andibrunt 21:21, 20. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Na ja, die FAZ ist nun mal keine gute Zeitung. Lies lieber Zeit. Dort steht "Verfassungsschutz will gesamte AfD unter Beobachtung stellen ... Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird die AfD nach Informationen von ZEIT ONLINE zum Verdachtsfall erklären. Damit wird etwa eine Telefonüberwachung möglich."[2]--Albin Schmitt (Diskussion) 13:27, 21. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Eben, wenn eine Behörde etwas „will“, dann ist das maximal eine Absichtserklärung und im schlimmsten Fall nur ein Gerücht. —Andibrunt 22:26, 21. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Zeichensetzungsfehler bei IdN???

Hallo, ich bin mir wirklich unsicher. Beim ersten Stichpunkt bei IdN steht: „Der von Österreich mitinitiierte, von Deutschland und der Schweiz nicht unterzeichnete UN-Atomwaffenverbotsvertrag ist in Kraft getreten.“ Muss hinter „Schweiz“ nicht ein Komma gesetzt werden, da es als nachgestellte Erläuterung, dass Deutschland und die Schweiz den Vertrag nicht unterzeichneten, fungiert? --77.20.248.99 22:58, 22. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Hinter “Schweiz” bestimmt nicht, allenfalls hinter “UN-Atomwaffenverbotsvertrag”.—Hoegiro (Diskussion) 00:15, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Also sicher nicht hinter "Schweiz", vermutlich war wohl eher "hinter 'unterzeichnete'" gemeint. Allerdings ist das hier keine Erläuterung, sondern eine gleichrangige Information (Reihung). Eine Erläuterung dagegen, die gemäß Duden-Kommaregel D111/2 ein schließendes Komma erfordert und oft mit "und zwar", "nämlich" usw. eingeleitet wird, wäre z.B.: "Der von Österreich mitinitiierte, also zusammen mit anderen Staaten auf den Weg gebrachte [Komma?] UN-Atomwaffenverbotsvertrag ...". Wobei nach D111/3 das Komma wieder wegfallen würde ... Im vorliegenden Fall kommt wohl Regel D108 in Betracht, da hier ja ein implizites "aber"/"jedoch" mitschwingt: "Der von Österreich mitinitiierte, (aber/jedoch) von Deutschland und der Schweiz nicht unterzeichnete UN-Atomwaffenverbotsvertrag ...". In D108 heißt es:
Bei den Konjunktionen aber, doch, jedoch, sondern lässt sich nicht immer zweifelsfrei entscheiden, ob sie eine Reihung oder einen Zusatz einleiten. In diesen Fällen ist das schließende Komma freigestellt.
Zum Beispiel:
* Sie waren arm, aber nicht unglücklich[,] und hatten viele Freunde.
* Die meisten Eltern, jedoch auch einige Schüler[,] waren gegen die Klassenfahrt.
Demnach kann man also ein Komma setzen oder nicht. Ich würde es weglassen. Und nein, hinter "UN-Atomwaffenverbotsvertrag" kommt kein Komma; das merkt man, wenn man mal den Deutschland/Schweiz-Bestandteil weglässt: "Der von Österreich mitinitiierte UN-Atomwaffenverbotsvertrag ist in Kraft getreten." --46.114.4.148 08:36, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Bitte so lassen wie es ist. Das ist die beste Version. eryakaas • D 14:27, 24. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Ich glaube damit ham’was. 77.20.248.99 15:31, 25. Jan. 2021 (CET)

"Ein Palast für Putin"

Aktuell in der Nachrichtenbox. Die Formulierung "Ein Palast für Putin" ist meines Erachtens ziemlich boulevardesk. Meinungen? --Happolati (Diskussion) 13:57, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten

So heißt der Film doch, oder? --Redrobsche (Diskussion) 14:18, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Wenn der Film so schlecht und tendenziös ist wie der Wikipedia-Artikel, dann frage ich mich, ob das Thema auf die Hauptseite gehört. Die verzweifelten Diskussionen der QAnon-Anhänger nach dem Ausbleiben des jüngsten Gerichts werden auch von Millionen im Internet gelesen. —Andibrunt 14:30, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Ja, der Film heißt so. Bis vor kurzem war in der Nachrichten-Box noch Residenz am Kap Idokopas verlinkt. Die Filmbezeichnung für diesen Artikel wäre mE schlecht gewesen, der Artikel an sich ist aber auch unter unserer Qualitätsschranke, da gebe ich Andibrunt recht. --Happolati (Diskussion) 14:38, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Was ist an diesen Vorwürfen überhaupt neu? Selbst der deutsche Residenzartikel ist in dieser Form schon über 5 Jahre alt. --Nuuk 14:58, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Das spielt ja erst einmal keine Rolle für die Frage, ob der Film (und auch die damit zusammenhängenden Proteste) momentan "in den Nachrichten" sind. --j.budissin+/- 16:44, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Die Proteste wiederum haben ja nicht nur (oder hauptsächlich) etwas mit der Hütte zu tun. Die Leute fordern Nawalnys Freilassung. Am besten wäre es wohl, das in einer Textmeldung (Proteste heute) zu verpacken und den schlechten Artikel nicht weiter zu verlinken. --Happolati (Diskussion) 17:31, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Diese "Proteste in Russland 2021" sind nur mit einer seltsamen Quelle https://ovdinfo.org/news/2021/01/23/akcii-svobodu-navalnomu-23-yanvarya-2021-goda-onlayn#wtf_1455317 (wtf frag ich mich auch) belegt. Was soll man denn damit anfangen? --Nuuk 17:49, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Die Quelle ist jetzt so seltsam nicht, OVD ist eine Nichtregierungsorganisation. Aber der Artikel ist so natürlich nicht verlinkbar. --Happolati (Diskussion) 19:07, 23. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Der Artikel Proteste in Russland 2021 entwickelt sich ganz langsam in die richtige Richtung, ich werde daher den Link zum "Artikel" über den Film gegen den zum Artikel über die Proteste austauschen. --Andibrunt 09:47, 24. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Hominini

Dieje­nige der beiden Teil­popula­tionen, aus der die Men­schen hervor­gingen, sowie alle ihre ausge­storbe­nen und noch leben­den Nach­fahren werden als Homi­nini bezeich­net. => Die Menschen sind doch die (einzigen) lebenden Nachfahren dieser Teilpopulation! Alle anderen sind ausgestorben (z. B. der Australopithecus). Somit sollte es reichen zu schreiben: … sowie alle ihre ausge­storbe­nen Nach­fahren …. --Urgelein (Diskussion) 11:10, 24. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Nein, weil die Menschen weder zu der Teilpopulation, aus der die Menschen hervorgingen, noch zu den ausgestorbenen Nachfahren gehören, aber Hominini sind. Zu den Hominini gehören laut der Beschreibung drei Gruppen: die Teilpopulation, aus der die Menschen hervorgegangen sind (das sind lediglich die Arten, die unmittelbar an der Aufspaltung vom letzten gemeinsamen Vorfahren beteiligt waren), die ausgestorbenen Nachfahren und die lebenden Nachfahren (die Menschen). --BlackEyedLion (Diskussion) 23:03, 24. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Sophie talk 19:52, 25. Jan. 2021 (CET): nicht mehr auf der HS