„Wikipedia:Wiki Loves Monuments 2016/Deutschland/Mitmachen/Support“ – Versionsunterschied

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:Kurzversion: Ein [[Recht am Bild der eigenen Sache]] gibt es in Deutschland so nicht. Wenn Du aus dem öffentlichen Raum heraus photographierst und darauf achtetest keine Personen und auch sonst nichts zur Intimsphäre gehöriges im Bild zu haben, gibt es i.d.R. kein Problem. // [[Benutzer:Martin Kraft|Martin K.]] ([[Benutzer Diskussion:Martin Kraft|Diskussion]]) 16:15, 7. Sep. 2016 (CEST)
:Kurzversion: Ein [[Recht am Bild der eigenen Sache]] gibt es in Deutschland so nicht. Wenn Du aus dem öffentlichen Raum heraus photographierst und darauf achtetest keine Personen und auch sonst nichts zur Intimsphäre gehöriges im Bild zu haben, gibt es i.d.R. kein Problem. // [[Benutzer:Martin Kraft|Martin K.]] ([[Benutzer Diskussion:Martin Kraft|Diskussion]]) 16:15, 7. Sep. 2016 (CEST)

Hallo Martin Kraft,
herzlichen Dank für die schnelle und präzise Antwort.
Auch bitte ich um Nachsicht, dass ich nicht gleich den Text weiter oben in der Frageliste
gesehen habe, der das Thema ja bereits behandelt hat. Anfängerfehler. Ich bitte um Verzeihung.

Version vom 7. September 2016, 17:11 Uhr

  Regeln     Fotografieren     Hochladen     Bilder verwenden     Denkmallisten     Grußworte     Support  

Hello, to whom it may concern, wer auch immer sich berufen fühlt

I have no idea if this is only german wikipedia, but anyhow: can you make the banner for the contest with the monuments bigger? I think this (the contest) is the least you can ask from us. Cheers, and many thanks Levin

--79.195.73.143 00:16, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Hi Levin! Thanks for your support. Yes this, website here is just for the german part of WikLovesMonuments. You'll find the international contact on the international Website wikilovesmonuments.org.
Concerning the banner, I think (at least the german version) has a good size. It will be up there for a full month and we don't wan't to distract people to much from Wikipedia. // Martin K. (Diskussion) 01:05, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Einreichen von Fotos von Kulturdenkmalen, die nicht auf den Denkmallisten verzeichnet sind

Hallo! Meine Frage bezieht sich auf das Einreichen von Fotos, die Kulturdenkmale zeigen, die nicht auf den Denkmallisten verzeichnet sind: Was ist dabei zu beachten, wenn diese Fotos Kulturdenkmale zeigen, die Wikipedia/Wikimedia nicht kennt, z. B. historische Forstgrenzsteine. --Landmensch 2 (Diskussion) 22:49, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

@Landmensch: Nun ja: Ein Kulturdenkmal, wird ja i.d.R. dadurch Kulturdenkmal, dass es in irgendeine Liste aufgenommen wird. Und natürlich gibt es auch Listen, auf denen Grenzsteine stehen. Nach welchem Kriterium sollte man denn sonst ein Kulturdenkmal definieren? Alter allein ist da ja sicher kein ausreichendes Kriterium. // Martin K. (Diskussion) 23:43, 1. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn es denn so einfach wäre. Die offiziellen Listen sind mir nicht bekannt. Dass es sich um Kulturdenkmale handelt, ist entsprechendem Kartenmaterial zu entnehmen, das auch online verfügbar ist (Link: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/GlobalNetFX_Umweltkarten/, zu wählende Basiskarte: DGK5 historisch). Das reicht dann wohl nicht aus?! --Landmensch 2 (Diskussion) 00:04, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Geht es um so einen Grenzstein?
Irgendwie funktioniert die Karte bei mir nicht wirklich - ich weiß daher nicht, was genau da drin steht.
  • Sind die einzelnen Objekte benannt und ausdrücklich als Kulturdenkmal gekennzeichnet?
  • Oder gibt es da nur ein Icon, das in der Legende mit Grenzstein/Denkmal gekennzeichnet ist.
Ersteres sollte mMn ausreichen, letzteres eher nicht.
Im Zweifel würde ich an Deiner Stell die Bilder aber einfach mal hochladen. Commons nimmt ja auch gerne Bilder die keine Kulturdenkmale zeigen. Und wenn es wirklich in die engere Auswahl für einen Preis kommen sollte, dann muss sich eben die Jury den Kopf zerbrechen, // Martin K. (Diskussion) 00:31, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Als denkmalfotografisch auch in Baden-Württemberg tätiger ehemaliger Juror hier mal meine 2 Cent.
  • Wir haben nicht überall vollständige Denkmallisten.
  • Wir müssen deshalb oft auf alternative Dokumentationen zurückgreifen.
  • Wenn wir das tun, dann sollte das für die Juroren eindeutig nachvollziehbar sein.
    • Also: Koordinaten sind das mindeste.
    • eindeutige Quellenangabe in der Bildbeschreibung (d.h. auch Hinweis, wie die zu wählende Karte zu finden ist. So wie Du das oben gemacht hast.) Nicht nur auf den Grenzstewin hier bezogen, ganz allgemein: Quellen können auch Bücher sein, die sich mit Kulturdenkmalen befassen und das Objekt bezeichnen.
  • Mit dieser Entscheidungsgrundlage haben die Juroren dann eine Handhabe ihre Entscheidung zu treffen.
--Wuselig (Diskussion) 10:46, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die von mir oben genannte Karte hat zuweilen leider ihre Aussetzer. Die Basiskarte "DKG5 historisch" zeigt zudem nur ab dem Maßstab 1: 12.500 etwas an. Auf der Karte sind die Steine als kleine Quadrate eingezeichnet, versehen mit dem Zusatz "K.D." (Kulturdenkmal) und "Hist. Grenzsteine". Es gibt darüber m. W. keine veröffentlichte Literatur über den Denkmalstatus, lediglich eine Web-Seite: https://grenzsteine.wordpress.com/andere-steine/ - ich habe die Steine im "Garlstorfer Wald" im Auge (letzter Punkt auf der Seite). Koordinaten sind natürlich Pflicht, schon deshalb, weil es im Wald keine Hausnummern gibt :). Im Prinzip verhält es sich mit den Steinen so wie mit diesem historischen Meilenstein hier, der ebenfalls auf der besagten Karte verzeichnet und im Rahmen von WLM 2011 hochgeladen worden ist - auch dieser findet sich (hier) auf keiner Liste.
Historischer Meilenstein in Sangenstedt
Mir scheint: Das Hochladen ist wohl einen Versuch wert - mit entsprechenden Angaben. --Landmensch 2 (Diskussion) 15:53, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die Fordenung Also: Koordinaten sind das mindeste ist schwer durchzusetzen. 2015 hatten von rund 39.000 Bildern nur 15.000 Koordinaten, also weniger als die Hälfte. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 19:32, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Nightflyer, die Forderung nach Koordinaten bezog sich auf die nachträglich, nicht durch Listen dokumentierten Denkmäler. Und da speziell auf den Fall der Grenzsteine, die dann in einer Karte zu suchen wären. Ich denke in allen anderen Fällen, wäre eine exakte Adressangabe natürlich schon hilfreich. Auf jeden Fall, besser als "schönes altes Haus in Hintertupfingen" sollte es schon sein, oder? --Wuselig (Diskussion) 19:42, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Natürlich. Nur: Niemand wird Koordinaten entfernen, wenn sie in den Exifs drinstehen. Meine Schlussfolgerung: Die Kameras der Einsender können das nicht. Also brauchen wir eine Anleitung für Neulinge, die eine genaue Erklärung fürs manuellen Einfügen gibt. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 19:52, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Gute Idee. Wer auch immer sich berufen fühlt, so etwas zu schreiben: Ich denke unter WP:Wiki_Loves_Monuments_2016/Deutschland/Mitmachen/Hochladen wäre der richtige Ort dafür. // Martin K. (Diskussion) 20:04, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Abgefragt werden die Koordinaten (Kamerapaosition) jedenfalls schon jetzt bei jedem Upload. Sie noch manuell in die Exifs zu schreiben, ist also gar nicht nötig ... --Landmensch 2 (Diskussion) 16:27, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die Exifs würde man ja auch nicht manuell (im Sinne von abtippen) befüllen, sondern (halb-)automatisch:
  • Da gibt es diverse Programme (Lightroom z.B.), die einem ermöglichen, die Bilder einfach per Drag'n'Drop auf einer Karte zu positionieren und dann die entsprechende Koordination automatisch in die Meta-Daten übernehmen.
  • Auch besitzen mittlerweile einige Kompaktkameras und vor allem Smartphones einen GPS-Funktion. Wenn man die aktiviert hat. Wird jedes Bild in den Meta-Daten mit der aktuellen Geo-Location versehen und man muss sich um garnichts mehr kümmern.
// Martin K. (Diskussion) 16:51, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Preise?!

--J.Schäfer (Diskussion) 21:22, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten


@J.Schäfer: Die kommen noch ;) Wir sind gerade noch dabei einen motivierenden Preispool zusammenzustellen. Ich denke kommende Woche werden wir den hier auf einer Unterseite veröffentlichen. // Martin K. (Diskussion) 22:01, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Andere Länder

Kann ich auch mit Bildern aus Ländern teilnehmen, die kein eigenes WLM-Projekt haben? Wie? --Flominator 21:43, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Nein, eine Teilnahme am Wettbewerb Wiki Loves Monuments ist leider nur mit Bilder aus Ländern, die ein eigenes WLM-Projekt veranstalten, möglich. — DCB (DiskussionBewertung) 21:47, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Was natürlich nicht heißt, dass man auf Commons keine Denkmalphotos aus Osttimor (oder anderen Nichtteilnehmenden Ländern) hochladen dürfte. Auch solche Photos sind immer willkommen - nur gibt es dafür eben leider keinen WLM-Baustein und auch keine Jury, die sie auszeichnen könnte. // Martin K. (Diskussion) 22:08, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Smartphone-App?

Vor Jahren habe ich beim französischen WLM mitgemacht, die hatten eine Smartphone-App, mit der ganz einfach Monumente in der Nähe gefunden werden konnten (mit GPS-Unterstützung). Mit dem Handy konnten auch gleich Fotos erstellt und hochgeladen werden.

Hat das deutsche WLM auch eine App?

--134.3.83.17 23:57, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

WLM Deutschland hat leider keine eigene App.
Von der französischen App höre ich auch gerade zum ersten Mal. Meinst Du diese hier? Die scheint seit 2014 nicht mehr weiterentwickelt zu werden. Keine Ahnung, ob die noch funktioniert.
Was es gibt, ist diese interaktive Karte. Die bietet ungefähr die Funktionalitäten, die Du beschreibst, und sollte auch in Deutschland funktionieren. Allerdings sind die Denkmallisten darin bei weitem nicht vollständig - da fehlen leider ganze Bundesländer. // Martin K. (Diskussion) 00:13, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Konnte die Seite noch finden, ich meine dies: https://www.mediawiki.org/wiki/Wiki_Loves_Monuments_mobile_application... Ist wohl leider nicht weiter entwickelt worden, schade.
Die interaktive Karte sehe ich heute zum ersten mal. Wer befüllt die mit den Daten? Gruss --Nightflyer (Diskussion) 11:17, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ich vermute, dass die aus WikiData kommen. Was auch erklärt, warum da so wenige Deutsche Denkmale drin sind. Unsere Listen wurden ja bisher nicht mal ansatzweise vollständig mit WikiData synchronisiert. Was auch der Grund ist, weshalb ich aktuell davon absehen würde sie unsere Empfehlungen aufzunehmen.
Aber vielleicht können da ja Braveheart oder Jean-Frédéric was zu sagen. Die beiden hatten das Thema ja in ihrem Wikimania-Vortrag gestreift. // Martin K. (Diskussion) 11:28, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die BilderwunschAPI gibts auch als Mobile Version, braucht aber zum Anzeigen die entsprechende Vorlage, die Bilderwünsche automatisch generiert. Das gibts halt auch nicht in allen Landkreisen, hier ein Beispiel von Berlin. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 12:06, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Hallo! Danke für die Frage. :)
Mein Deutsch ist nicht zu gut, also werde ich auf English sprechen :)
The mobile application is not working anymore. It used to work for all countries that were in the Commons:Monuments database.
The interactive map uses the API of the Monuments Database.
The monuments database is not based on Wikidata − it is built from structured lists on Wikipedia.
Only some German monuments are currently harvested in the monuments database − the ones from Bayern and Hessen, and some from the towns of Bergheim and Koln.
The effort to add all states to the database is tracked at phab:T55621 − I would be happy to help with that.
Let me know if you have any questions :)
Jean-Fred (Diskussion) 12:56, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Dürfen Kulturdenkmäler, beispielsweise denkmalgeschützte Privathäuser ohne Erlaubnis des Eigentümers fotografiert werden?

Dürfen Kulturdenkmäler, beispielsweise denkmalgeschützte Privathäuser mit der Absicht, diese im Rahmen von WikiLoves Monuments zu veröffentlichen ohne Erlaubnis des Eigentümers fotografiert werden? 

Das Fotografieren eines Hauses von der Straße aus kann der Besitzer in der Regel nicht unterbinden, es sei denn, es werden besondere Stative benutzt, individuelle Personen fotografiert oder durch die Fotos in einen schutzwürdigen privaten Bereich eingegriffen wird. Anders sieht es aber aus, wenn Fotografen auf das Grundstück kommen. Eine Variante wäre, dass man sich bereits vor Anfertigung der Aufnahmen möglichst schriftlich (mit Unterschrift des Eigentümers/Fotografen) bestätigen lässt, dass die Freigabe und Verwertung aller oder bestimmter Bilder erlauben oder vorbehalten. Eigentümer können später unerwünschten Fotos in Architekturführern, Tageszeitungen oder dem Internet zuverlässig vorbeugen. Ähnliches Vorgehen gab es bereits bei Veröffentlichungen von Google StreetView. --Thyralon (Diskussion) 11:34, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich dürfen auch Privathäuser aus dem öffentlichen Raum heraus fotografiert werden.
In einem Urteil des LG Köln vom 13. Januar 2010 ( http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/982-LG-Koeln-Az-28-O-57809-Fotos-von-Strassen-und-Gebaeuden-Bilderbuch-Koeln.html ) heißt es dazu: "Die Veröffentlichung von Fotos eines Wohnhauses stellt keinen Eingriff im das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, wenn der Name der Bewohner nicht erkennbar ist und dem Betrachter des Fotos bildlich nicht mehr Informationen dargeboten werden, als demjenigen, der selbst durch die Straße geht oder fährt."
Ein "Recht am Bild der eigenen Sache" existiert in Deutschland nicht, wie der BGH in einem Urteil vom 9. März 1989 bestätigte: "Das ungenehmigte Fotografieren eines fremden Hauses und die gewerbliche Verwertung einer solchen Fotografie stellen dann keine Abwehr- und Zahlungsansprüche auslösende Einwirkung auf fremdes Eigentum dar, wenn die Fotografie - ohne daß das Hausgrundstück betreten wird - von einer allgemein zugänglichen Stelle aus angefertigt wird." (sog. Friesenhaus-Urteil, BGH, Urteil vom 9. März 1989, Az.: I ZR 54/87, Verwertung der Fotografie eines Privathauses - Friesenhaus, siehe auch https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Friesenhaus)
// Martin K. (Diskussion) 11:42, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Vorjury

Gibt es in diesem Jahr wieder einer Vorjury? --Pelz (Diskussion) 02:07, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

@Pelz: Ja, die wird es geben. Der Starttermin steht noch nicht ganz fest. Aber ich denke spätestens zur WikiCON können wir da loslegen. // Martin K. (Diskussion) 10:21, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Upload-Limit?

Von den aktuell 17.023 Bildern aus Deutschland entfallen 12.538 auf einen einzigen Benutzer, der Rest hat im Schnitt 21 Bilder hochgeladen. Wäre es nicht im Sinne des fairen Wettbewerbs, den Upload zu beschränken? --213.196.211.102 00:09, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

  • Ehrlich gesagt erschließt es sich mir nicht, wieso der Unterschied in den persönlichen Upload-Zahlen der Fairness des Wettbewerbs abträglich sein sollte? Schließlich ist das hier ja kein Gewinnspiel, bei dem man mit jeden neuen Bild seine Gewinnchancen erhöht. Vielmehr entscheiden bei WLM die Jury und Vorjury ja allein auf Basis der Qualität des einzelnen Bildes (und ohne Ansehen der Einzelperson). Und in dieser Hinsicht könnte es sogar eher ein Nachteil für die betroffenen Nutzer sein, wenn dieser sehr viele Bilder hochlädt, weil er dann ja entsprechend weniger Zeit in die Qualität eines jeden einzelnen stecken kann.
  • Im Kern ist WLM ein Aktion, die Menschen dazu zu bringen soll, möglichst viele, möglichst gute Denkmalphotos nach Wikimedia Commons zu laden und dadurch die Wikipedia zu bereichern. Dabei ist eigentlich jedes Photo wichtig – und die meisten davon kommen (wie z.B. irgendwelche Grabplatten, Fassadendetails oder die x-te Gründerzeitfassade) nicht wirklich für eine Auszeichnung in Betracht. Dass dabei überhaupt Preisträger gekürt und Preise vergeben werden, dient vor allem der Motivation und Öffentlichkeitsarbeit – das Kernziel von WLM ist es nicht.
    MMn würde es der Grundidee von WLM widersprechen, wenn wir ein Limit setzen und damit Nutzer vom Hochladen sinnvoller Bilder abzuhalten würden. Es wäre vielmehr im Sinne unseres Wettwerbs auch die anderen dazu zu motivieren, weiter gute Bilder hchzuladen. Aber letztlich macht das jeder nach seinen eigenen Vorlieben und Möglichkeiten. Und das ist auch ok so.
  • Im Übrigen beteiligt sich Tilman2007 ja schon seit Jahren mit sehr vielen Bildern an WLM (Meinen Dank dafür). Und wenn ich mir die Preisträger der letzten Jahre anschaue, habe ich nicht da Gefühl das er dort extrem überrepräsentiert ist. So hat er es leider noch nie in die Top-Ten geschafft und im Jahr 2015 erreichten Bilder von ihm z.B. Platz 29, 53 und 87 (was für einen engagierten Photographen wirklich nicht ungewöhnlich ist).
P.S.: Hältst Du diese Frage wirklich für so kritisch, dass Du Dich ausloggen musstest, um sie hier zu stellen? Hast Du bei WLM vor irgendwas Angst? Das fände ich sehr bedauerlich... // Martin K. (Diskussion) 10:25, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Urheberrecht: Wenn das Denkmal ein Gebäude im Privateigentum ist, darf es fotografiert werden ohne Genehmigung des Eigentümers

Guten Tag Wikipedianer,

Gerne will ich mich beteiligen möglichst viel Denkmale aus den offiziellen Listen durch ein Foto zu dokumentieren. Hierbei stellt sich aber folgende Frage:

Häufig sind gerade die Denkmale aus den Denkmallisten, für die noch keine Fotos vorliegen "normale" Gebäude ein Beispiel siehe hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kulturdenkm%C3%A4ler_in_Koblenz-G%C3%BCls

Wie ist das nun mit dem Recht? Darf ich einfach von den Denkmalen ein Foto fertigen und dies auf Wikipedia veröffentlichen oder ist vorab eine Genehmigung des Eigentümers des Denkmals notwendig. Wenn ja, wie muss die Genehmigung ausssehen, welche Form muss sie haben und welche inhaltliche Ausgestaltung ist notwendig. Muss die Genehmigung dann auch bei Wikipedia hinterlegt werden?

Vielen Dank für Ihre/Eure Antwort

Viele Grüße Einer der sich aktiv beteiligen möchte aber dies im rechtlich einwandfreien Rahmen tun möchte. --80.187.113.85 15:57, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo! Die Frage hatte ich zwei obendrüber ja eigentlich schon beantwortet?!
Kurzversion: Ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es in Deutschland so nicht. Wenn Du aus dem öffentlichen Raum heraus photographierst und darauf achtetest keine Personen und auch sonst nichts zur Intimsphäre gehöriges im Bild zu haben, gibt es i.d.R. kein Problem. // Martin K. (Diskussion) 16:15, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Martin Kraft, herzlichen Dank für die schnelle und präzise Antwort. Auch bitte ich um Nachsicht, dass ich nicht gleich den Text weiter oben in der Frageliste gesehen habe, der das Thema ja bereits behandelt hat. Anfängerfehler. Ich bitte um Verzeihung.