„Staatspräsident (Frankreich)“ – Versionsunterschied

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* Ihm gegenüber steht der [[Premierminister (Frankreich)|Premierminister]], der zwar durch ihn ernannt wird, aber dem [[Parlament]] verantwortlich ist.
* Ihm gegenüber steht der [[Premierminister (Frankreich)|Premierminister]], der zwar durch ihn ernannt wird, aber dem [[Parlament]] verantwortlich ist.


Zunächst war die Amtszeit der auf [[Septennat (Frankreich)|sieben Jahre]] festgesetzt. Unter [[Jacques Chirac]] wurde sie jedoch auf fünf Jahre 2000 gekürzt. Durch diese Maßnahme soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass der Präsident und der vom Parlament getragene Ministerpräsident unterschiedlichen politischen Lagern angehören (sog. ''[[Cohabitation]]''). Außerdem wurde die ursprüngliche Amtszeit von sieben Jahren aus Gründen der mangelnden demokratischen Kontrolle (Abwahlmöglichkeit nur wegen [[Hochverrat]]s) kritisiert. Von 2000 bis 2008 durfte der Präsident unbegrenzt wiedergewählt werden, seit dem ist nur eine Wiederwahl möglich, so wie es auch vor 2000 gewesen ist.
Zunächst war die Amtszeit der auf [[Septennat (Frankreich)|sieben Jahre]] festgesetzt. Unter [[Jacques Chirac]] wurde sie jedoch auf fünf Jahre 2000 gekürzt. Durch diese Maßnahme soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass der Präsident und der vom Parlament getragene Ministerpräsident unterschiedlichen politischen Lagern angehören (sog. ''[[Cohabitation]]''). Außerdem wurde die ursprüngliche Amtszeit von sieben Jahren aus Gründen der mangelnden demokratischen Kontrolle (Abwahlmöglichkeit nur wegen [[Hochverrat]]s) kritisiert. Es ist nur eine Wiederwahl möglich.


Der französische Staatspräsident muss keine Rechenschaft über sein Budget ablegen. Zudem kann das Parlament ihn nur Hochverrats und Verhaltens wegen, das „offensichtlich unvereinbar mit seiner Amtsausübung“ ist, abwählen.<ref>[[Der Tagesspiegel]], 19.02.2007 [http://www.tagesspiegel.de/politik/international/frankreich-verfassungsreform-praesident;art123,1878724]</ref>
Der französische Staatspräsident muss keine Rechenschaft über sein Budget ablegen. Zudem kann das Parlament ihn nur Hochverrats und Verhaltens wegen, das „offensichtlich unvereinbar mit seiner Amtsausübung“ ist, abwählen.<ref>[[Der Tagesspiegel]], 19.02.2007 [http://www.tagesspiegel.de/politik/international/frankreich-verfassungsreform-praesident;art123,1878724]</ref>

Version vom 24. Dezember 2008, 02:58 Uhr

Der französische Staatspräsident ist das Staatsoberhaupt der französischen Republik. Er stellt eine Ausnahme unter den Präsidenten parlamentarischer Systeme dar, da er im Gegensatz zu den, sonst meist nur repräsentativen Aufgaben eines Präsidenten über weitreichende politische Vollmachten verfügt. Grundsätzlich zum Staatspräsidenten wählbar sind alle französischen Staatsbürger, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt; bei der letzten Präsidentschaftswahl im April/Mai 2007 siegte Nicolas Sarkozy.

Stellung

Gemäß der Theorie des Semipräsidentalismus, die im wesentlichen vom französischen Politologen Maurice Duverger entwickelt wurde, zeichnet er sich durch drei wichtige Kriterien aus:

  • Er wird direkt vom Volk gewählt (seit 1962)
  • Er verfügt über beträchtliche politische Kompetenzen:
  • Ihm gegenüber steht der Premierminister, der zwar durch ihn ernannt wird, aber dem Parlament verantwortlich ist.

Zunächst war die Amtszeit der auf sieben Jahre festgesetzt. Unter Jacques Chirac wurde sie jedoch auf fünf Jahre 2000 gekürzt. Durch diese Maßnahme soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass der Präsident und der vom Parlament getragene Ministerpräsident unterschiedlichen politischen Lagern angehören (sog. Cohabitation). Außerdem wurde die ursprüngliche Amtszeit von sieben Jahren aus Gründen der mangelnden demokratischen Kontrolle (Abwahlmöglichkeit nur wegen Hochverrats) kritisiert. Es ist nur eine Wiederwahl möglich.

Der französische Staatspräsident muss keine Rechenschaft über sein Budget ablegen. Zudem kann das Parlament ihn nur Hochverrats und Verhaltens wegen, das „offensichtlich unvereinbar mit seiner Amtsausübung“ ist, abwählen.[1]

Co-Fürst von Andorra

Als Staatsoberhaupt von Frankreich ist der französische Staatspräsident ex officio neben dem Bischof von Urgell einer der beiden Co-Fürsten des Fürstentums Andorra. Die mit dieser Position einhergehenden Verpflichtungen werden durch einen in Andorra residierenden persönlichen Vertreter wahrgenommen. Durch die Einführung einer andorranischen Verfassung im Jahr 1993 ist die Rolle der beiden Co-Fürsten hauptsächlich zeremonieller Natur.

Nachfolgeregelungen

Im Falle des Todes oder des Rücktritts des Präsidenten gehen die Amtsgeschäfte auf den Präsidenten des Senats über, der das Amt jedoch nur geschäftsführend ausübt. Dies war erstmalig 1969 nach Charles de Gaulles Rücktritt und ein weiteres Mal 1974 nach Georges Pompidous Tod der Fall. Weil die Amtsvertretung nur temporär erfolgt, ist es nicht erforderlich, dass der Senatspräsident von seinem Amt zurücktritt. Obwohl er dementsprechend nur Interimspräsident war, wird Alain Poher, der bislang als einziger Senatspräsident die Amtsgeschäfte des Präsidenten übernehmen musste, als ehemaliger Staatspräsident angesehen und in der Präsidentengalerie auf den Webseiten des Élysee-Palastes geführt.

Grundsätzlich wird nach Tod oder Rücktritt des Präsidenten eine Neuwahl angesetzt, deren erster Wahlgang nicht früher als 20 Tage und nicht später als 35 Tage nach der Erledigung des Amtes erfolgen muss. Da zwischen erstem und zweitem Wahlgang 15 Tage liegen können, kann der Senatspräsident maximal 50 Tage die Amtsgeschäfte des Präsidenten führen. Dabei hat er bestimmte Kompetenzen des Staatspräsidenten nicht:

  • Er darf die Nationalversammlung nicht auflösen
  • Er darf keine Volksabstimmungen ansetzen
  • Er darf keine Verfassungsänderungen initiieren

Befindet sich zur Zeit der Erledigung des Amtes des Staatspräsidenten kein Senatspräsident im Amt, so gehen die Befugnisse des Präsidenten auf das Kabinett über. Dies wird von einigen Staatsrechtlern so interpretiert, dass zunächst der Premierminister und im Falle seiner Verhinderung die Kabinettsmitglieder die Vertretung des Präsidenten übernehmen. Ein derartiger Fall gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich, da sich der Senat in einem solchen Fall einen Präsidenten wählen würde.

In der Dritten Republik fungierte der Premierminister als Interimsnachfolger des Staatspräsidenten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Der Tagesspiegel, 19.02.2007 [1]

Literatur

  • Udo Kempf: Das politische System Frankreichs; Verlag für Sozialwissenschaften, 4., aktualisierte und erweiterte Auflage (2007)
  • Hans-Georg Franzke: Die Kompetenzen des französischen Staatspräsidenten. In: Der Staat. Zeitschrift für Staatslehre, Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte. 38. Bd., 1999, S. 86-106.