„Sonderkommando Silbertanne“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K →‎Juristisches Nachspiel: {{überarbeiten}}
Zeile 9: Zeile 9:


== Juristisches Nachspiel ==
== Juristisches Nachspiel ==
{{überarbeiten}}
Kuiper, P. J. Faber und Rauter wurden nach Kriegsende von einem niederländischen Gericht [[Todesstrafe|zum Tode verurteilt]] und 1948 beziehungsweise 1949 [[Hinrichtung|hingerichtet]]. Die übrigen Angehörigen des Kommandos konnten sich einer juristischen Verfolgung durch Flucht ins Ausland (Borgers, K. C. Faber, van Gog, Boere) entziehen oder und wurden mangels Beweisen freigesprochen (Bernhard).
Kuiper, P. J. Faber und Rauter wurden nach Kriegsende von einem niederländischen Gericht [[Todesstrafe|zum Tode verurteilt]] und 1948 beziehungsweise 1949 [[Hinrichtung|hingerichtet]]. Die übrigen Angehörigen des Kommandos konnten sich einer juristischen Verfolgung durch Flucht ins Ausland (Borgers, K. C. Faber, van Gog, Boere) entziehen oder und wurden mangels Beweisen freigesprochen (Bernhard).


[[Heinrich Boere]] gestand am 8. Dezember 2009 vor dem [[Landgericht Aachen|Aachener Landgericht]], während der Aktion drei Menschen erschossen zu haben. Dabei habe es sich aus seiner damaligen Sicht aber um kein Verbrechen gehandelt.<ref>[http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet10/eschweiler_kriegsverbrecher/091208.jhtml?rubrikenstyle=panorama wdr.de 8. Dezember 2009: ''Aachen: Ehemaliger SS-Mann gesteht'']</ref> Im März 2010 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.<ref>[[Der Standard]]: [http://derstandard.at/1269045681400/NS-Prozess-in-Aachen-Lebenslange-Haft-fuer-88-Jaehrigen-SS-Mann Lebenslange Haft für 88-jährigen SS-Mann] vom 23. März 2010</ref> Da er wegen dieses Verbrechens bereits in den Niederlanden verurteilt wurde, legte er Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil ein (Art. 50 der Europäischen Grundrechtecharta). Diese wurde abgewiesen.<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111215_2bvr014811.html</ref>
Heinrich Boere gestand am 8. Dezember 2009 vor dem [[Landgericht Aachen|Aachener Landgericht]], während der Aktion drei Menschen erschossen zu haben. Dabei habe es sich aus seiner damaligen Sicht aber um kein Verbrechen gehandelt.<ref>[http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet10/eschweiler_kriegsverbrecher/091208.jhtml?rubrikenstyle=panorama wdr.de 8. Dezember 2009: ''Aachen: Ehemaliger SS-Mann gesteht'']</ref> Im März 2010 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.<ref>[[Der Standard]]: [http://derstandard.at/1269045681400/NS-Prozess-in-Aachen-Lebenslange-Haft-fuer-88-Jaehrigen-SS-Mann Lebenslange Haft für 88-jährigen SS-Mann] vom 23. März 2010</ref> Da er wegen dieses Verbrechens bereits in den Niederlanden verurteilt wurde, legte er Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil ein (Art. 50 der Europäischen Grundrechtecharta). Diese wurde abgewiesen.<ref>http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111215_2bvr014811.html</ref>


Im August 2010 wies das [[Bundesministerium der Justiz]] den [[Bayern|Freistaat Bayern]] an, das 60 Jahre alte Urteil der niederländischen Justiz gegen [[Klaas Carel Faber]] zu überprüfen. Faber, der seit Jahrzehnten unbehelligt in Ingolstadt lebt, soll für insgesamt 22 Morde des Sonderkommandos verantwortlich gewesen sein.<ref>[http://www.br-online.de/b5aktuell/der-funkstreifzug/index.xml 6. August 2010]</ref>
Im August 2010 wies das [[Bundesministerium der Justiz]] den [[Bayern|Freistaat Bayern]] an, das 60 Jahre alte Urteil der niederländischen Justiz gegen [[Klaas Carel Faber]] zu überprüfen. Faber, der seit Jahrzehnten unbehelligt in Ingolstadt lebt, soll für insgesamt 22 Morde des Sonderkommandos verantwortlich gewesen sein.<ref>[http://www.br-online.de/b5aktuell/der-funkstreifzug/index.xml 6. August 2010]</ref>

Version vom 26. Mai 2012, 14:13 Uhr

Das Sonderkommando Silbertanne, auch Sonderkommando Feldmeijer, war ein Kommando der nationalsozialistischen SS und mit der Durchführung der so genannten „Silbertanne“-Morde im Zeitraum von September 1943 bis September 1944 betraut.

Hintergrund

Unter dem Decknamen Silbertanne verübte die SS Vergeltungsmorde an Zivilisten, wenn es zu Anschlägen niederländischer Widerstandskämpfer auf Deutsche gekommen war. Dabei verloren mindestens 54 Menschen ihr Leben.[1] 1944 umfasste das Kommando 15 Mann. Für einen getöteten Deutschen sollten jeweils drei bis fünf niederländische Widerstandskämpfer oder Niederländer, von denen eine Zusammenarbeit mit Widerstandskreisen bekannt war beziehungsweise die eine „antideutsche“ Einstellung hatten, getötet werden.

Das Sonderkommando der SS hatte den unmittelbar auf Hitler zurückgehenden und als Geheime Reichssache eingestuften Auftrag, jeglichen Widerstand in den besetzten Niederlanden durch wahllose Erschießungen zu brechen. Kam es zu Anschlägen von Untergrundkämpfern gegen Deutsche oder Kollaborateure, setzte der Höhere SS- und Polizeiführer Hanns Albin Rauter mit dem Codewort „Silbertanne“ das SS-Kommando in Marsch. Danach wurden bestimmte Zivilisten erschossen.[2] Eines der bekanntesten Opfer des Kommandos war der niederländische Schriftsteller A. M. de Jong.

Ausführende des Sonderkommandos waren Heinrich Boere, Maarten Kuiper, Sander Borgers, Klaas Carel Faber, sein Bruder Pieter Johan Faber, Daniel Bernard und Lambertus van Gog.

Juristisches Nachspiel

Kuiper, P. J. Faber und Rauter wurden nach Kriegsende von einem niederländischen Gericht zum Tode verurteilt und 1948 beziehungsweise 1949 hingerichtet. Die übrigen Angehörigen des Kommandos konnten sich einer juristischen Verfolgung durch Flucht ins Ausland (Borgers, K. C. Faber, van Gog, Boere) entziehen oder und wurden mangels Beweisen freigesprochen (Bernhard).

Heinrich Boere gestand am 8. Dezember 2009 vor dem Aachener Landgericht, während der Aktion drei Menschen erschossen zu haben. Dabei habe es sich aus seiner damaligen Sicht aber um kein Verbrechen gehandelt.[3] Im März 2010 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.[4] Da er wegen dieses Verbrechens bereits in den Niederlanden verurteilt wurde, legte er Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil ein (Art. 50 der Europäischen Grundrechtecharta). Diese wurde abgewiesen.[5]

Im August 2010 wies das Bundesministerium der Justiz den Freistaat Bayern an, das 60 Jahre alte Urteil der niederländischen Justiz gegen Klaas Carel Faber zu überprüfen. Faber, der seit Jahrzehnten unbehelligt in Ingolstadt lebt, soll für insgesamt 22 Morde des Sonderkommandos verantwortlich gewesen sein.[6]

Einzelnachweise

  1. Heinrich B. und der lange Weg zur letzten Instanz Marlon Gego in Aachener Zeitung vom 27. Oktober 2009
  2. Aachen: Ex-SS-Mann wegen „Silbertannen“-Morden vor Gericht RP-Online vom 28. Oktober 2009
  3. wdr.de 8. Dezember 2009: Aachen: Ehemaliger SS-Mann gesteht
  4. Der Standard: Lebenslange Haft für 88-jährigen SS-Mann vom 23. März 2010
  5. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111215_2bvr014811.html
  6. 6. August 2010