„Portal Diskussion:Recht“ – Versionsunterschied

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was passiert, wenn man menschen möglichst früh schützt? also nich nur vor regen, sondern auch vor z.B. psychotechniken? --[[Benutzer:Heimschützenverein|Heimschützenverein]] 09:25, 2. Mär. 2008 (CET)
was passiert, wenn man menschen möglichst früh schützt? also nich nur vor regen, sondern auch vor z.B. psychotechniken? --[[Benutzer:Heimschützenverein|Heimschützenverein]] 09:25, 2. Mär. 2008 (CET)

== [[Forschungen aus Staat und Recht]] ==

Mag da jemand einen Artikel daraus machen? --[[Benutzer:Friedrichheinz|Friedrichheinz]] 10:12, 2. Mär. 2008 (CET)

Version vom 2. März 2008, 11:12 Uhr

Themenbereich Recht: Projekt | Portal | Diskussion
Diskussionsseite

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Einzelabschnitte
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Diskussionsarchiv dieser Seite
Ältere und erledigte/eingeschlafene Diskussionen:


_______ Neue Einträge bitte einfügen _______


Obliegenheit

Hallo, könntet ihr bitte euer Augenmerk mal auf Obliegenheit wenden, der Artikel naja. Er streift Sozialrecht, ist aber nur in Versicherungsrecht kategorisiert, dort liegt dann auch der Schwerpunkt. Meiner Meinung nach fehlt dem Artikel an anderer Stelle etwas an Substanz, wo ist das allgemeine Vertragsrecht, wo das Verwaltungsverfahrensrecht? Das alles könnte man ja nach einer relativ abstrakten Einleitung abhandeln, den KfZ-Versicherungsteil könnte man ja kürzen oder auslagern. -- Achates Differenzialdiagnose! 13:44 11. Jun. 2007 (CEST)

Datenbank (Recht)

IP-Beitrag. Mit Kategorie wäre ich nicht drauf gestoßen, aber es fehlt auch eine Einleitung. Ansonsten siehe auch Diskussion:Datenbankwerk. -- Olaf Studt 17:33, 1. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Was meinst du denn mit Einleitung. Welche Information erwartest du da, die sich noch nicht aus dem Lemma ergibt? --193.174.131.130 18:14, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Datenbankwerk

Könnte das mal jemand in Datenbankurheberrecht umbenennen? --193.174.131.130 16:32, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Common Public Attribution License

Dieser Artikel ist zwar in der Kategorie Freie Software eingeordnet, allerdings geht es hier um wenige Zeilen Gesetzestext (hoffentlich ist das hier der richtige Ort). Ich kein Jurist und brächte da mal ein wenig Hilfe bei der deutschen Übersetzung zu dem Zitat im Text. Ist die deutsche Übersetzung in dieser Weise korrekt?
Danke kaneiderĐΛӢΙΞĻ ʖʖʖ 11:44, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Das ist eher was für Übersetzer... hab mich mal daran versucht. --103II 19:24, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich danke :-) kaneiderĐΛӢΙΞĻ ʖʖʖ 11:01, 10. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Körperschaft des privaten Rechts

Nettes Gegenstück zu KdöR, aber ist identisch mit dem vollrechtsfägigen Verein und sollte daher dorthin redirectet werden, oder? Die körperschaftliche Organisation ist ja gerade die Besonderheit des Vereins. --103II 11:41, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Gibt es den Begriff überhaupt? Wenn man den Begriff ernst nimmt, dann ist imho jede juristische Person des Privatrechts eine Körperschaft des privaten Rechts, oder? Denn auch eine GmbH ist eine Körperschaft usw. Aber: Imho ergibt der Begriff kaum Sinn. Er ist mir als etablierter Fachbegriff gänzlich unbekannt. Der Artikel ist daher Theorienfindung. Daher wäre aus meiner Sicht ein Löschantrag das Richtige. --Dr Möpuse gips mir! 13:14, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Mir ist auch nur die Körperschaft des öffentlichen Rechts als Spezialfall ein Begriff. Die anderen Körperschaften sind IMHO zwingend privatrechtlich. Sieht mir auch nach TF aus.--Kriddl Disk... 13:16, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hübsch ist es auch, Kapitalgesellschaften als „Abarten“ zu bezeichnen. sebmol ? ! 13:18, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Habe dort geantwortet, bin der Meinung, dass ein Redirect nach Körperschaft gesetzt werden sollte. --C. Löser 15:15, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Nun ja, was die Theoriefindung betrifft: der Gesetzgeber ist da ganz anderer Ansicht, vgl. § 58 AO. M.E. ist es aber durchaus sinvoll, die Körperschaft des privaten Rechts mit dem Artikel Körperschaft zu vereinigen. --Stepsch 16:17, 12. Feb. 2008 (CET)

Moment, das ist ein ganz anderer, steuerrechtlicher Körperschaftsbegriff, der ja selbst Stiftungen (und im übrigen auch juristische Personen des öff. Rechts!) erfasst und mit dem hier verwendeten privatrechtlichen nichts zu tun hat. Der Begriff "Körperschaft des Privatrechts" ist natürlich ungebräuchlich, aber man sagt ja auch beispielsweise, dass der Verein, die AG usw. körperschaftlich organisiert seien, also redirect.
Äh, also in § 58 I Nr. 1 wird unterschieden: "...Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts...". Der Gesetzgeber verwendet somit den Begriff der Körperschaft des privaten Rechts. Das kann man nicht wegdiskutieren und da ist es auch egal, ob das eine steuerrechtliche Norm ist und für wen diese gilt. Insofern liegt keine Theoriefindung vor. Der Begriff ist existent. Noch ein paar Beispiele:
  • BSG vom 16.03.1973, 7 RKg 25/70
  • BFH, Urteil vom 4. 6. 2003 - I R 45/02
  • § 2 IV HAG
  • Lutz Michalski , Gesellschaftsrecht Band 2 - Körperschaften des Privatrechts
Ich denke, das sollte reichen. Ein Löschantrag ist damit nicht gerechtfertigt. Die Zusammenführung halte ich für sehr sinnvoll. --Stepsch 21:58, 12. Feb. 2008 (CET)
Ich habe nicht behauptet, dass es gelöscht werden soll. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass § 51 AO einen ganz anderen Körperschaftsbegriff kennt: "Unter Körperschaften sind die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes zu verstehen." Das hat der Artikel aber nicht im Blick, ihm geht es allein um vollrechtsfähige privatrechtliche Vereine, deshalb redirect. --103II 10:32, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hat jemand einen Nachweis, wo der Begriff tatsächlich in der Literatur verwendet wird? Wenn es einen solchen nicht gibt, ist ein LA imho zwingend. Alles andere ist Theorienfindung. --Dr Möpuse gips mir! 16:59, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

  • Blomeyer/Rolfs/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betriebl. Altersversorgung, 4. Auflage 2006, § 14 BetrAVG, Rn. 5 ff., ist überschrieben mit "Rechtsfähige Körperschaft des privaten Rechts". --Fehlerteufel 18:12, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten
  • OLG Koblenz, VergabeR 2005, 527-532, behandelt die Frage, wann eine "Körperschaft des Privatrechts" dem Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A unterfällt.
  • LG Kassel, 07.01.1983 - 8 O 330/82, LexisNexis LNR 1983, 13442 untersagt der "Evangelischen-Lutherischen Augustana-Kirchengemeinde in Kassel" sich als "Körperschaft des privaten Rechts" zu bezeichnen: "Im vorliegenden Fall ist es jedoch nicht die Namenswahl allein. Gerade durch zusätzliche Bezeichnungen, mit denen die Kläger die traditionellen Amtskirchen nachahmen, rufen sie die Verwechselungsgefahr hervor. Das gilt etwa für die ansonsten ungewöhnliche Bezeichnung der Klägerin zu 1) und 4) "Körperschaft des privaten Rechts". Selbstverständlich ist es grundsätzlich nicht untersagt, einen privatrechtlichen Verein als Körperschaft zu bezeichnen. Im Zusammenhang mit den übrigen Merkmalen verstärkt er aber bei den Klägern die Verwechselungsgefahr."
  • VG Darmstadt, NVwZ-RR 2000, 513: Die Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) "ist als eingetragener Verein organisiert und damit nach den Vorschriften des BGB eine rechtsfähige Körperschaft des Privatrechts (vgl. Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 4 WRV)." --Fehlerteufel 18:24, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Urheberrecht

Der zweite Korb müsste eingearbeitet werden. --193.174.131.130 18:15, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der müsste nicht hier (Urheberrecht), sondern in Deutsches Urheberrecht eingearbeitet werden. Der global angelegte Artikel Urheberrecht muss dringend von nationalen Regelungen befreit werden. --h-stt !? 18:41, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

lässt sich hören: Interessante Idee. aber was soll da sinnvollerweise stehen? Eine allgemeine Einführung in den Begriff und Verweise auf Internationales und nationales Urheberrecht? Könnte es mir grob so vorstellen

  1. Geschichtliche Entwicklung ließe sich wohl retten
  2. kleine Rechtsvergleichung zum WErkbegriff in RBÜ und nationalen Rechtsordnungen
  3. Übertragbarkeit kann im Wesentlichen bleiben.
  4. Aktuelle Probleme: erstmal als Mix aus Aktuelle Entwicklung und Kritik

Meinungen? --193.174.131.130 18:03, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Neue Kategorie

Ich stelle hiermit eine neue Kategorie "Gerichtsprozesse" oder "Bekannte Gerichtsprozesse" o.ä. zur fachlichen Diskussion. Einkategorisiert gehören hier Artikel wie (beispielsweise):

Stammheim-Prozess

Hexenprozesse von Salem

Kategorie:NS-Prozess (als Unterkategorie?)

Leipziger Prozesse

Es gibt noch viele ähnliche Seiten sowie potenzielle Seiten (Conterganprozesse etc.). Ziel ist, einen schnellen Überblick über "wichtige" oder "sehr bekannte" Gerichtsprozesse zu erhalten, was es in dieser Form bisher nicht gibt. Eine Kennzeichnung als wichtigen Prozess würde sich wohl schon allein aus der Lemmafähigkeit der Prozesse als eigenen Artikel ergeben. Gr. --Abeltiu 21:25, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Nachtrag: [[1]]. In der spanischen Wiki gibt es das gleiche --Abeltiu 21:28, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Eine Fundgrube könnte sein: Uwe Schulz (Hrsg.), Große Prozesse. Recht und Gerechtigkeit in der Geschichte, C.H. Beck, 1997. --Fehlerteufel 16:35, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Oder Skaupy, Große Prozesse der Weltgeschichte; die Sammlung von Maximilian Jacta, alle in Pitaval erwähnten Werke...--Kriddl Disk... 13:27, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wikipedia:Belege/Recht

Hallo, es geht um die Frage, wann Gerichtsurteile mit Sekundärquellen zitiert werden sollten. Ich bitte um Überprüfung dieser [2] Änderung, die ich gerade gemacht habe. Grüße, --Dr Möpuse gips mir! 14:30, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sieht für mich weniger nach ner "Präzisierung" aber dafür mehr nach ner "Sinnentstellung" aus, weil "ist" ziemlich bindend ist, während "sollte" es nich is... Beispiel: talk:Scientology (dort wird gerade versucht, einen vermurksten T-Online Artikel (Haupt-Eigentümer dürfte wohl noch letztlich der Staat sein, oda?) als "journalistische Quelle" zur Interpretation eines Gerichtsurteils zu verwenden...)... --Heimschützenverein 15:25, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten
"Sollte" ist besser, denn es gibt Auslegungen, die sich jedem durchschnittlich gebildeten Leser auch ohne Sekundärquelle erschließen und ich habe keine Lust, für jede Albernheit Lehrbuchstellen rauszusuchen. Eure dortigen Diskussionen sind im Übrigen unnütz, hier [3] ist die Pressemeldung mit AZ. Und die interpretiert sich beispielsweise selbst. --103II 17:39, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Geschichte der Schuldunfähigkeit

Hallo, im Artikel Jagdschein finde ich folgendes: "Als jemand, „der einen Jagdschein besitzt“, wurde und wird umgangssprachlich und stigmatisierend auch bezeichnet, wer als nicht zurechnungsfähig eingestuft wird. Bis in die 1960er Jahre gab es den Paragraphen 51 StGB, durch den psychisch Kranke pauschal als strafunmündig eingestuft wurden." - Stimmt das so? Der Paragraph scheint heute etwas völlig anderes zu betreffen. -- 790 Ey! 13:53, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der Inhalt von § 51 StGB lautete:
"(1) Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Tat wegen Bewußtseinsstörung oder wegen Geistesschwäche unfähig ist, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handelt.
(2) War die Fähigkeit, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, zur Zeit der Tat aus einem dieser Gründe erheblich vermindert, so kann die Strafe nach den Vorschriften über die Bestrafung des Versuchs gemildert werden."
Entsprechende Bestimmungen finden sich heute in den §§ 20 f. StGB. Grüße -- kh80 •?!• 14:06, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Mod Rom.

Mod Rom. q. 86. n. 114: Modus Romanum?? Von wann ist das Textstück? Gibt's das übersetzt? Gibts im Wiki was? Planlos. :-( --Franz (Fg68at) 20:49, 15. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Vielleicht Herennius Modestinus? -- Rosenzweig δ 13:47, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ihr habt eine Neuigkeit zur Begutachtung und Aufbewahrung im WPNR.

Portal:Recht/Steueraffäre in Deutschland 2008 - genau das ist mit Wikipedia:Neuigkeiten gemeint. In spätestens 2 Wochen mal nach dem Inhalt schauen. gruß sугсго.PEDIA 09:28, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Vermögensbetreuungspflicht

Aus der QS, ich kopiere mal die Diskussion.

QS-Diskussion

Lemmadefinition fehlt. Links, Kat. --Friedrichheinz 09:55, 25. Jan. 2008 (CET)

Ich will gar nicht in eine nähere Prüfung von Details einsteigen oder die Kategorie Besondere Strafrechtslehre hinzufügen. Ich meine, das Thema rechtfertigt keinen eigenen Artikel, sondern gehört innerhalb des Artikels Untreue mit behandelt. --wau (A) > 16:45, 27. Jan. 2008 (CET)

Dürfte dort als Tatbestandsmerkmal auch deutlich besser aufgehoben sein.--Kriddl (A/SG) Disk... 10:45, 28. Jan. 2008 (CET)

Kopie Ende

Wenn hier noch jemand mit drauf schauen könnte, ich habe bei Kriddl schon wegen eines evtl. Einbaus in Untreue angefragt. Danke und Gruß --Tröte Manha, manha? 09:50, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ja, redirect. --103II 13:37, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten


Kriegsverbrechen

Sind Völkerrechtler unter uns? Der Artikel Kriegsverbrechen könnte Aufmerksamkeit vertragen. War eine POV-Wüste. Ich habe ein wenig aufgeräumt. Ich selbst bin allerdings kein Völkerrechtler. --Dr Möpuse gips mir! 15:08, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

WP:KTF, Primärquellen und Lexikonartikel über Rechtsbegriffe

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist manchmal recht mühsam, sich mit Laien auseinander zu setzen. Unter WP:KLA#Bundesversammlung (Deutschland) wird darauf beharrt, dass Lexikonartikel über Rechtsbegriffe keine Vorschriften zitieren sollen, sondern auf Sekundärquellen beruhen müssen, z.B. auf Grundgesetzkommentaren. Die verlinkt zitierten Normen werden in die Nähe von (minderwertigen) "Weblinks" gerückt, und dem Artikel Bundesversammlung (Deutschland) wird sogar ein "schwerer Verstoß gegen WP:KTF" vorgeworfen. Die Benutzer dort wissen offenbar nichtmals, dass die juristischen Kommentare jedenfalls insoweit eine Primärquellensammlung sind, als sie die kommentierte Norm der Erläuterung voranstellen. Bemüht Euch nicht, Hopfen und Malz scheinen verloren zu sein. --Fehlerteufel 10:45, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ähnliche Diskussionen habe ich auch schon des Öfteren diskutiert. Häufig hilft ein Verweis auf Wikipedia:Belege/Recht. Denn wenn wir Regeln dazu haben, wie man Gesetze, Urteile etc. zitiert, dann sollten entsprechende Zitate wohl auch zulässig sein... ;) --Dr Möpuse gips mir! 10:47, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Das ist doch eine Fehldarstellung. Es geht nicht darum sie nicht zu zitieren oder das sie minderwertig sind (wer sagt denn so etwas?), sondern daraum das kaum bis gar keine Sekundärquellen einbezogen wurden. Ich weiß nicht, warum die Diskussion so hochkocht und hier sogar falsch dargestellt wird. Ich finds aber sehr unschön. Und solche Kommentare wie "Bemüht Euch nicht, Hopfen und Malz scheinen verloren zu sein" tragen wunderbar zum konstruktiven Klima bei, das dann für eine Überarbneitung und Verbesserung des Artikels sorgt. Prima, wirklich Prima. Gruß Julius1990 Disk. 11:21, 17. Feb. 2008 (CET), einer der Laien, der sich so frevelhaft gegen den Artikel ausspricht.Beantworten
Die Problembeschreibung krankt auch daran, dass es zu einem Thema „Bundesversammlung“ eben nicht nur die rein rechtliche Dimension gibt, sondern auch politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Betrachtungsweisen. Selbst für die rechtliche Perspektive sind Primärquellen wie Normen nur begrenzt brauchbar, weil das, was beispielsweise die Bundesversammlung ist, zu einem nicht unwesentlichen Anteil von den gelebten Interpretationen dieser Normen bestimmt wird. Und diese gelebten Interpretationen im Artikel wiederzugeben, setzt die Verwendung und Einbindung von Sekundärquellen heraus. Nur mit einen übermäßig ausgebildeten Rechtspositivismus im Hinterkopf wäre so ein Umstand ablehnbar. sebmol ? ! 11:48, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Es ging auch um den Vorwurf der Theoriefindung, da hauptsächlich Primärquellen (Gesetze) angegeben sind. Man kann ja meinen, daß der Artikel unvollständig ist, aber den Vorwurf der Theoriefindung kann ich nicht nachvollziehen. Wenn im Grundgesetz steht, wie sich die Bundesversammlung zusammensetzt, darf diese Quelle doch wohl angegeben werden. Durch die Auswahl und Gewichtung von Quellen kann ein Thema einseitig dargestellt und damit Theoriefindung betrieben werden. Aber das gilt sowohl für Primär- als auch für Sekundärquellen. 80.146.71.180 12:35, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe dazu folgende Meinung: Wenn im Gesetz ausreichend deutlich steht, wie sich z.B. die Bundesversammlung zusammensetzt ist das Gesetz zu zitieren und nichts anderes. Allein das Gesetz ist die authentische Quelle. Andere Quellen haben da keinerlei Erkenntniswert. Für Umstände, die sich nicht aus dem Gesetz entnehmen lassen, beispielsweise die praktische Umsetzung, sollen natürlich entsprechende Quellen angegeben werden. --Stepsch 15:15, 17. Feb. 2008 (CET)
+1 Dazu kann man nicht viel mehr sagen. Das deutsche Recht ist nunmal rechtspositivistisch und daher ist das Gesetz erstmal erstes Zitat. TF wäre es, unzutreffende oder zumindest umstrittene Thesen über den Gebrauch der Artikel ohne Beleg anzustellen. Aber das Gesetz zu zitieren und in Otto-Normal-Worten dessen Inhalt wiederzugeben ist keine TF. --Chris Carter (bla|+/-) 15:23, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten
soll nur der blanke Gesetzestext wieder gegeben werden bzw. wird etwas in den Artikel geschrieben, das unbestritten im Gesetz steht, so ist die Primärquelle anzugeben. Beispiel: "In Art. 1 Abs. 1 GG steht, dass die Würde des Menschen unantastbar sei (Quelle: GG)".
Wird der Gesetzestext aber interpretiert, erfolgt eine Auslegung, wird auf die Praxis hingewiesen etc., dann müssen Sekundärquellen (Kommentare, Lehrbücher) als Quellen angegeben werden, sonst wäre es tatsächlich ein Verstoss gegen WP:TF. Beispiel: "Unter der Würde des Menschen wird xyz verstanden. Unantastbarkeit bedeutet dabei allerdings xyz. (Quelle: Kommentar zu Art. 1 Abs. 1 GG).
Ich denke, diese Trennung ist klar und einfach, in der Praxis sind die Grenzen freilich fliessend -- Der Umschattige talk to me 10:27, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Wäre es dann nicht sinnvoll, WP:KTF entsprechend zu ergänzen? Damit nicht wieder pauschal Theoriefindung vorgeworfen wird? Der konkrete Vorwurf war schon schon etwas differenzierter (Einen Artikel, dessen Gegenstand auch Gegenstand eines breiten wissenschaftlichen Diskurses ist, nur auf Primärquellen zu bauen, ist ein schwerer Verstoß gegen WP:KTF.). Man kann dem Artikel deswegen vielleicht vorwerfen, daß er das Thema nicht umfassend behandelt, aber Theoriefindung kann ich bei den Quellen nicht erkennen. 80.146.92.155 10:45, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten
im konkreten Fall geht es ja nicht nur ums Recht, sondern der Fall hat auch noch andere Komponenten (v.a. politisch). Wenn man die Rechtsquellen nur darstellt, dann ist der Artikel einfach qualitativ mangelhaft, weil eben keine Sekundärliteratur berücksichtigt worden ist, aber imho kein Verstoss gegen WP:KTF. Wenn aber auf Basis der Rechtsquellen etwas behauptet wird, dass so nicht unzweideutig im Gesetz drin steht, dann ist WP:KTF verletzt. Ob man Obiges in WP:KTF einbauen sollte? Von mir aus schon, aber ich bin nicht die WP-Community. Da würde ich vorher gerne noch Statements von Kollegen hören. -- Der Umschattige talk to me 11:02, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Unveräußerliches Gut

War vor einiger Zeit schon mal in der Diskussion; hat irgend jemand Zugriff auf Juris und kann schauen, ob das im deutschen Recht irgendwie vorkommt? Hab es noch nie gehört. Danke! --103II 13:51, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einem Urteil formuliert: "Hierbei ging es im Wesentlichen nicht um die Abwehr von Spionage- und Geheimdiensttätigkeiten, sondern um gezielte Überwachung, insbesondere von Ausreise- und Fluchtwilligen sowie mutmaßlichen Regimegegnern und Kritikern. Dadurch ist in erheblichem Maße in unveräußerliche Rechtsgüter eingegriffen worden." (Urteil v. 29.11.2000 L 4 RA 130/99 BVA) Das war es aber auch schon. Man könnte schon einen Artikel daraus machen. Dann aber vielleicht unter Unveräußerliches Recht. Da findet sich wirklich viel. Man denke nur an § 857 III ZPO. --Stepsch 15:03, 17. Feb. 2008 (CET)
Ich habe einen Satz zur Begriffsverwendung in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten in den Artikel eingefügt.--Berlin-Jurist 19:53, 17. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Grundgesetz

Ich habe vor zu jedem Artikel des Grundgesetzes einen Artikel anzulegen, wer hat Lust mir dabei zu helfen oder große Bedenken gegen das Vorhaben? --Jean Martin 20:45, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Keine Bedenken, nur rein vorsorglich ein Hinweis auf die Kategorie:Grundrechte. --Bubo 21:01, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten
na da hast du dir aber was vorgenommen. Ähnlich wie mein Vorredner würde ich dir aber raten, bei den Grundrechten darauf zu achten, dass da schon z.T. gute Artikel existieren und es sinnlos ist, dann noch einen extra GG-Artikel anzulegen. Vielmehr wären dann diese auszubauen und ein GG-Redirect zu legen. Für die Schweiz wurde es z.B. so gelöst: Grundrechte (Schweiz) -- Der Umschattige talk to me 21:45, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Zu den meisten Artikeln (oder besser: Themen) haben wir schon Artikel, die aber ihrerseits noch verbessert werden können. Das ist vielleicht vordringlicher. Aber noch ein Hinweis: Dein Artikel Liste der Artikel des Grundgesetzes ist im gegenwärtigen Zustand kein Artikel, sondern eher eine unvollständige Vorlage. Du solltest dir schleunigst ein sinnvolles Konzept dafür ausdenken, sonst dauert es nicht lange, bis der erste Löschantrag gestelllt wird. --Alkibiades 22:39, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe große Bedenken gegen das Vorhaben, weil schon jetzt die Übersicht verloren gegangen ist und sich bisher auch niemand gefunden hat, der das Problem wenigstens ernst nimmt und mal über die Artikelstruktur nachdenkt. Im Zusammenhang mit der Gleichheit (Gleichheit, Gleichbehandlung, Gleichstellung, Chancengleichheit, Gleichheitssatz, ...) gibt es schon so viele unterschiedliche und zum Teil auch unterirdische Darstellungen, dass man dem nicht noch mehr Futter geben muss. Ich weiß nicht, wie oft hier schon Artikel 3 vollständig zitiert wurde. Das kann man dann ja noch bei Artikel 38 Grundgesetz machen, wenn es um die Gleichheit der Wahl geht. Und irgendwann kommt dann bestimmt auch ein eifriger Jurastudent, der seine Mitschrift aus der letzten Ö-Rechts-Vorlesung über die Grundrechtsdogmatik dort reinkippt, weil da grad eine günstige Gelegenheit war (weil es noch kein anderer getan hatte). So in etwa läuft das ja bisher. Ich finde, das sollte erst mal geändert und ein wenig Unkraut gezupft werden, bevor man über solche zwangsläufig redundanten Erweiterungen nachdenkt. -- Nick1964 02:53, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die Kategorie Grundrechte ist sehr gut, ich hätte sie auch miteinbezogen. Im Unterschied zu den Grundrechtsartikel, die ja die Grundrechte allgemein beschreiben, sollten die Artikel spezifisch bundesdeutsch sein, mit politischen Kontroversen, Gerichtsentscheidungen, Interpretationen... Der Artikel von Mir also die Liste war ein Abspeicher-Versehen beim Erproben einer Navigationsleiste, also kein Grund zur Besorgnis. Die genannten Lemmata sind schon richtig sie sind nicht Synonyme, sondern verschiedene Begriffe, die nur geringe, aber sehr mächtige Unterschiede aufweisen. Gleichheit=allgemeines logisches Prinzip, Gleichbehandlung=abstrakt normative Forderung, Gleichstellung=explizite Forderung, bezogen auf das Geschlechterverhältnis, Chancengleichheit=da gibt es materielle und formelle, letztere ist einschränkbar, Gleichheitssatz=theoretisches Konstrukt. Also ich werde es erstmal auf meiner eigenen Seite versuchen, wäre über Hilfe erfreut, stelle später (am Ende des Tages) die angedachte Gliederung rein. --Jean Martin 03:36, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich gebe zu bedenken, dass man vorrangig nach begriffen sucht, nicht nach GG-Artikeln. Hinter Art. 140 GG etwa verbergen sich unzählige Begriffe und damit auch Wiki-Seiten, andere Begriffe fassen dagegen vielleicht mehrere GG-Artikel zusammen. Besser fände ich also, dass das GG inhaltlich vollständig abgedeckt ist, nicht unbedingt alle seine Artikel als Lemma. --103II 18:38, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich habe nicht die Lemmata beanstandet, sondern das, was daraus gemacht wird. Je mehr dazu eingeladen wird, die Leere mit Abhandlungen über Gleichberechtigung und Diskriminierung zu füllen, desto häufiger muss man dieses Durcheinander wieder auf die Reihe bringen. Und erfahrungsgemäß macht das keiner. -- Nick1964 23:06, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich bin nicht sicher, ob wir das fortführen sollten. Das ist ein Musterbeispiel: unter einem langen Lemma finden sich die unterschiedlichsten Dinge behandelt. Viel mehr als unter Staatskirchenrecht erfährt der Leser nicht. --103II 23:47, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten

wieso gibts keine amtl. Gesetzessammlung im Internet von D, AUT?

Aufgrund dieser Diskussion ist mir erneut die Frage gekommen, die ich mir schon während meines Studiums stellte. Wieso gibt es in Deutschland (und Österreich) keine amtliche, vollständige, im Internet frei verfügbare systematische Gesetzessammlung? Ich als Schweizer möchte www.admin.ch nicht missen. Dort finde ich alle Schweizer Gesetze (Stufe: Bund). Ebenfalls publiziert ist die Amtliche Sammlung (chronologisch) und das Bundesblatt (Veröffentlichungsorgan). Auch die Kantone veröffentlichen ihre sämtlichen Gesetze online. Was ist der Grund, dass das in D/AUT nicht klappt? Und besteht Chance auf Änderung? -- Der Umschattige talk to me 16:09, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Vielleicht hilft ja www.gesetze-im-internet.de schon weiter. Das ist zumindest halboffiziell. Für die Bundesländer gibt es solche Sammlungen teilweise online. Warum es keine vereinheitlichte, offizielle Seite gibt, weiß ich auch nicht. --Phlyz 18:43, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Hier in der Schweiz werden ja auch (Bundes-)Gesetzestexte offiziell von der Bundeskanzlei herausgegeben. Daher ist die offizielle Gesetzessammlung und ihre Systematik einfach mehr in der Praxis verbreitet, als in D/AUT. In Deutschland z.B. bestand lange ein faktisches Verlagsmonopol für Gesetzestexte. Ich denke, vor allem das ist die Ursache, warum Deutschland ein weniger organisiertes Online-Angebot hat. Freilich sind bei gesetze-im-internet die wichtigsten Gesetze erhältlich, ein vergleichbares Angebot gibt es auch für Verwaltungsvorschriften. Ähnliche Angebote haben auch die Bundesländer. Die Schweiz ist aber zugegebenermassen ein Stück weit besser organisiert. --Stepsch 19:18, 21. Feb. 2008 (CET)
Also für Österreich gibt es die amtliche Sammlung in Form des RIS. Dort wird sogar die offizielle Verkündung ("Kundmachung") der Gesetze online vorgenommen. Auch in Deutschland ist das Bundesgesetzblatt kostenlos als Nur-Lese-Version im Internet zugänglich. Das Problem ist ja nur, dass die verkündeten Gesetze meist nicht neue Gesetze sind, die als Ganzes lesbar sind, sondern im Bundesgesetzblatt steht zB: Das XY-Gesetz wird wie folgt geändert: 1) In § 8 Abs. 1 wird am Ende von Satz 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und angefügt "soweit nicht in § 25 etwas Anderes bestimmt wird." usw. Um vernünftig lesbare Gesetze im Internet zu präsentieren, müssen aus einer Vielzahl solcher Gesetze die jeweils geltenden Fassungen eines Gesetzes zusammengestückelt werden und ununterbrochen auf dem Laufenden gehalten werden (allein 2007 waren dazu über 3000 Seiten Bundesgesetzblatt zu verarbeiten!). Wenn dann über www.gesetze-im-internet.de, betrieben von Juris, einer der größten bestehenden Rechtsdatenbanken, die allermeisten Vorschriften von einiger Wichtigkeit kostenlos im Internet erreichbar sind, ist das schon nicht schlecht. Inzwischen bekommt man auch die meisten deutschen Landesgesetze im Internet. Unter Vorlage:§§, Vorlage:§ und Vorlage:Art. findet man Hinweise, wie Gesetze aus AUT, D und CH erreichbar sind und zugleich eine Anleitung wie man in den meisten Fällen Weblinks auf einzelne §§ oder Artikel oder auch auf ganze Gesetze setzen kann. --wau > 20:38, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Danke für die Antworten. Dass man (und wie man) ziemlich viel findet, weiss ich eigentlich. Amtliche Sammlungen sind aus den von Waugsberg beschriebenen Gründen aber bekanntlich suboptimal. Nun, Stepsch hat mir aber auch bei der Ursprungsfrage (warum ist es so und nicht anders) etwas weiterhelfen können. Dankeschön. -- Der Umschattige talk to me 13:10, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Obschon Wikipedia keine Linksammlung ist, drei Links zu den Gesetzessammlungen von D-A-CH sollte man sich schon mal gönnen... --Zollwurf 00:09, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Weitere Meinung zum Artikel Bundeskanzleramt (Deutschland) gesucht

Hallo, im Artikel Bundeskanzleramt (Deutschland) wird diskutiert, ob es „die Bundeskanzlerin“ oder „der Bundeskanzler“ heißen muss und ob die Behörde eine „obere Bunesbehörde“ oder eine „oberste Bundesbehörde“ ist. Da meine Meinung bereits als „Unsinn“ bezeichnet wurde, die Gegenmeinung jedoch nicht belegt ist, würde ich mich gerne zunächst zurückziehen. Aber vielleicht gibt's hier einen Staatsrechtsinteressierten, der sich den Artikel mal anschauen kann? Danke im Voraus -- Rage71 22:09, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Benutzer:Umschattiger hat das auf der Artikeldisk sauber dargestellt.Karsten11 21:29, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Werksgericht

Hallo, der neue Artikel Werksgericht braucht eine Überarbeitung (und vorher eventuell einen Relevanzcheck). Gruß, --Church of emacs 12:17, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sogar die Definition fehlt. Das ist übel. Ich tendiere zum Löschen. --103II 13:05, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Kann mit dem Begriff ebensowenig anfangen. Ohne Definition nichtmal verbesserbar... Würde auch zu löschen tendieren --Chris Carter (bla|+/-) 13:24, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Gut, Löschantrag gestellt --Church of emacs 13:42, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Zwischenfrage: Könnte damit eventuell Betriebsrat gemeint sein? --Zollwurf 23:58, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Planungsrecht

Der Artikel ist nicht verständlich, siehe Fragen auf der Diskussionsseite. -- Klara 18:22, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Bin kein deutscher Jurist, aber mir scheint das Lemma an sich irgendwie nicht so ganz relevant. Kann man das nicht Abschnittsweise in Haushaltsrecht oder Baurecht unterbringen? Oder gibt es diesen Begriff in Literatur/Lehre? --Chris Carter (bla|+/-) 18:56, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ist relevant, gerade auch in Hinsicht auf die Frage, ob der Plan eine eigene Handlungsform ist, obwoh die Diskussion mittlerweile als geklärt gilt. Wird zB bei Maurer, VwR AT, § 16 behandelt. Und warum werden in Artikel erst ein {Unverständlich}- und dann ein {Portalhinweis}-Baustein reingeklatscht? Bitte keine Verhätnisse wie in der en.WP --C. Löser 18:00, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wird neben belastenden Verwaltungsakten und begünstigen Verwaltungsakten als dritte Handlungsform der Verwaltung gesehen. Baurecht (im allerweitesten Sinne) und Haushaltsrecht sind nur die Hauptanwendungsfälle.--Kriddl Disk... 18:40, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Prozessagenten

Habe den mal auf QS gesetzt. Ist für mich überhaupt kein fertiger Artikel --Pelz 23:17, 23. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sehr cool: Kurzbeschreibung und dann "näheres in meinem Buch" *g* Wäre für LA --Chris Carter (bla|+/-) 02:21, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Naja, nur weil ein Artikel kurz ist, muss man nicht gleich mit Löschanträgen um sich werfen. Irrelevant ist er nicht. Ich habe einen Artikel draus gemacht und ihn in die Zukunft formuliert, da ich es nicht für sinnvoll halte in vier Monaten wieder das Ding anzufassen. Der Begriff ist weitgehend Rechtsgeschichte, gleichwohl aber eines Artikels würdig. --Stepsch 12:28, 24. Feb. 2008 (CET)
Oder so... Da war ich wohl etwas zu voreilig *g* Mich hat halt vor allem gestört, daß als "Definition" des Begriffes da stand: "Weiteres kann man in dem und dem Buch lesen" ... Aber in der jetzigen Form absolut artikelwürdig. Danke für die Arbeit, Stepsch! --Chris Carter (bla|+/-) 13:09, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Noch was: noch scheint die Reform nicht in Kraft getreten zu sein, sodass die Vergangenheitsform nicht angebracht ist. Es wird doch wohl noch einige Prozessagenten aus früherer Zeit geben? --103II 14:31, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Fakt ist, zum 1.7.2008 ist es soweit. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet (12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840)). Ich sehe überhaupt keinen Sinn darin, jetzt hier die aktuelle Rechtslage zu beschreiben und in vier Monaten alles umzuwerfen und noch mal den ganzen Kram durchzukauen. Ich habe aus dem vorhandenen einen vernünftigen Artikel gemacht und ihn so gestaltet, dass man da nicht noch mal ran muss. Solange wird man damit leben können. Der Kram ist sowieso weitestgehend irrelevant und nur noch von rechtsgeschichtlichen Interesse. --Stepsch 15:30, 24. Feb. 2008 (CET)

Auffanggrundrecht

Hallo, das Lemma wird im Artikel nicht definiert. Das wäre gemäß WP:LR Punkt 2 und WP:ART sogar ein Löschgrund. Kann jemand Kompetentes wenigstens einen ordentlichen Einleitungssatz einfügen? Vielen Dank. --amodorrado Disk. 16:55, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

habs etwas verbessert -- Der Umschattige talk to me 17:18, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sollte gelöscht werden. Das verweist auf Auffangtatbestand, wo man bereits Zweifel haben kann, ob solche informellen Begriffe die Laien sinnlos verwirren sollen. Dort wird dann auch noch auf ein Subsidiaritätsprinzip verwiesen, das es dann aber nicht gibt (was immerhin wichtiger wäre), sondern eine Umleitung bringt. So steht der Laie am Ende dann genauso schlau da wie vorher und hat von Lex specialis und allem was wirklich wichtig wäre, nicht das Geringste erfahren. -- Nick1964 17:40, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich sehe das ähnlich wie Nick1964. Vor allem tut der Artikel - auch nach der Verbesserung - ein wenig so, als gäbe es eine Kategorie der Auffanggrundrechte. Das wäre allerdings ziemlich schief, denn es gibt ja eigentlich nur ein einziges Grundrecht, dem bisweilen die Rolle eines Auffanggrundrechtes zukommt. --Alkibiades 18:04, 24. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Auch Art. 7 der Schweizerischen Bundesverfassung wird als Auffanggrundrecht angesehen. (BGE 127 I 6). Ich wäre daher dafür, den Artikel dementsprechend umzubauen, ihn knapp zu halten und auf die einschlägigen Grundrechte zu verweisen. --Stepsch 18:51, 25. Feb. 2008 (CET)
Damit wird es ja auch nicht ergiebiger. Das ist nicht viel anderes als das Spezialitätsprinzip auf Grundrechte bezogen. Ob die Gerichte das in Anführungszeichen setzen oder regelmäßig direkt verwenden, kann sicher nicht der Maßstab für ein Lemma sein. Es muss ja schon irgendein relevantes Unterscheidungskriterium enthalten. Hier sehe ich eben nur die Bildsprache, die das Ganze etwas einfacher macht. Das kann man dort unterbringen, wo es methodisch passt und dann eine Umleitung für die Sucher einbauen. Es gibt da ja auch keine Textmasse zu bewältigen. -- Nick1964 03:39, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Verwaltungsabkommen

Zu eng. Staatsrechtliche Ebene fehlt. --Björn B. Sauer? Sempf 06:38, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Hab den Artikel ergänzt. Demnächst bitte etwas mehr Angaben dazu, was genau fehlen soll. --C. Löser 17:57, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Eidgenössische Klage

Es gibt einen möglichen Konflikt des Artikels Flugzeugkaverne mit dem Schweizer Strafrecht: [4] --MBq Disk Bew 14:23, 25. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Bundeskanzleramt - obere oder oberste Bundesbehörde?

Staats- oder Verwaltungsrechtler gesucht für die Frage, ob das Bundeskanzleramt eine obere oder eine oberste Bundebehörde ist. Kann mal jemand dort auf der Diskussionsseite vorbeischauen und – wenn vorhanden – eine Meinung kundtun? Belege wären auch schön. Ich kann meine Meinung „nur“ begründen und auf die Internetseite des Bundeskanzleramts verweisen. Danke! --Rage71 21:24, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Das habe ich damals in den Artikel geschrieben und das gilt noch heute. Gruß --C. Löser 22:16, 27. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Leider fehlen für diese Aussage aber jegliche Belege. Und so sehr ich auch suche, ich kann dies auch nicht bestätigen. Das Kanzleramt selbst sieht sich auch als oberste Bundesbehörde an. Hinsichtlich der Belege hast du auch geschrieben:
Das kann ich nicht mehr sagen, ist schon etwas her dass ich das gelesen habe, vielleicht Thieme VwLehre oder (wahrscheinlicher) etwas speziell zum Organisationsrecht. Oder ein GG-KOmmentar (Dreier oder Mangoldt/Klein/Starck). Ich persönlich bin übrigens (mit der wohl herrschenden Meinung) der Ansicht, dass es sich um eine oberste Bundesbehörde handelt. --C.Löser Diskussion 20:37, 26. Jan 2006 (CET)
Wenn du also nicht belegen kannst, welche Mindermeinung das Kanzleramt als obere Bundesbehörde einstuft, sollten wir dies dann nicht solange löschen, bis wir eine wissenschaftliche Quelle gefunden haben? Oder verstehe ich die Wikipedia Belegpflicht vielleicht falsch? Diese besagt
  1. Artikel sollen nur überprüfbare Informationen aus zuverlässigen Quellen enthalten.
  2. Angaben, die nur mit eigenem Rechercheaufwand bestätigt werden können, strittige Angaben und Zitate sind mit Quellenangaben zu belegen.
  3. Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte. – Sie liegt nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen kann der Beitrag ansonsten von jedem Bearbeiter gelöscht werden.?
Gibt es andere Meinungen, die die These bestätigen würden? --Rage71 16:04, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Schau bitte auch mal auf die Diskussionsseite. --Stepsch 16:56, 28. Feb. 2008 (CET)

RK für Richter

Bei den Relevanzkriterien hat sich tasächlich eine Lücke aufgetan: Richter an den Verfassungsgerichten von Bundesstaaten. Ich neige dazu diese als relevant zu erachten, da sie in ihrem Bereich die letzte Instanz sind.--Kriddl Disk... 12:50, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Sehe ich auch so. --103II 00:24, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Juristische Gutachtentechnik

Hallo,

es soll doch eine spezielle Art der Gutachtentechnik für Juristen geben, steht hierüber etwas in der Wikipedia? Wenn nicht dann schlage ich vor das man auf die Liste der fehlenden Artikel zu setzen.

--134.155.36.20 13:02, 28. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Unter Gutachtenstil--Kriddl Disk...

Kategorie für NS-"Recht"

Hinweis --Asthma 21:03, 29. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Inhaltsüberschneidung der Artikel "Rechtsquelle", "Rechtsnorm" und "Rechtssatz"

Soweit ich es beurteilen kann, behandeln die o.g. Artikel zumindest teilweise das gleiche Lemma. Die Artikel sollten also entweder zusammengeführt oder stärker voneinander abgegrenzt und miteinander verzahnt werden. Über tatkräftige Mithilfe wäre ich dankbar, da mein Zeitbudget dafür sehr begrenzt ist. Ein schlichtes Eingliedern des Artikels Rechtsnorm als Kapitel in den Artikel Rechtsquelle habe ich insbesondere wegen den unterschiedlichen Verlinkungen in anderen Wikipediaprojekten abgebrochen. Diese man ja sicher nicht einfach vermischen kann. Fit 19:38, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Überstellung von Terrorverdächtigen

Benötigt eine Erklärung bzgl. der Legalität dieser Überstellungen Meisterkoch Θ ± 21:28, 1. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Antrag

mag sich mal jmd drum kümmern: Diskussion:Antrag#isolierter_Antrag.3F...? --Heimschützenverein 09:17, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten

mehr Schutz

was passiert, wenn man menschen möglichst früh schützt? also nich nur vor regen, sondern auch vor z.B. psychotechniken? --Heimschützenverein 09:25, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Forschungen aus Staat und Recht

Mag da jemand einen Artikel daraus machen? --Friedrichheinz 10:12, 2. Mär. 2008 (CET)Beantworten