„Obdachlosendiskriminierung“ – Versionsunterschied

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* [http://www.echt-online.de/archiv/echt2004_1/kinder_taeter.htm Elf Kinder und Jugendliche quälen Obdachlosen zu Tode]
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* [http://www.ik-armut.de/inhalt/Leben%20in%20staendiger%20Angst%20vor%20Gewalt.htm Werena Rosenke:Leben in ständiger Angst vor Gewalt]
* [http://www.ik-armut.de/inhalt/Leben%20in%20staendiger%20Angst%20vor%20Gewalt.htm Werena Rosenke:Leben in ständiger Angst vor Gewalt]
* [http://knol.google.com/k/andreas-kemper/klassismus-gegen-obdachlose/8bgikaqot3ts/49# Andreas Kemper: Klassismus gegen Obdachlose]


==Quellen==
==Quellen==

Version vom 7. August 2008, 18:09 Uhr

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Obdachlosendiskriminierung bezeichnet die Diskriminierung von Obdachlosen, welche Abwertung, Ausgrenzung und körperliche Gewalt bis zu Mord umfasst. Wilhelm Heitmeyer führt eine Diskriminierung Obdachloser vor allem darauf zurück, dass sie in einem Denken, welches sich an marktgesellschaftlichen Ideen orientiert als nutzlos gelten können.

Historische Entwicklung

Obdachlosenverfolgung im Nationalsozialismus

->Hauptartikel: Asoziale (Nationalsozialismus)

Der Höhepunkt der Obdachlosendiskriminierung wurde im Nationalsozialismus erreicht. Ab 1933 wurde mit der Verfolgung von sogenannten "Arbeitsscheuen" und sogenannten "Asozialen" begonnen. Zu dieser in der modernen Forschung als Heterophobie gekennzeichneten Stigmatisierung zählten neben Roma und Sinti und Prostituierten auch Obdachlose. Ab 1937 wurden Personen, die als "asozial" galten, in Konzentrationslager eingewiesen. Nach Verlautbarung der Rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Forschungsstelle im NS-Reichsgesundheitsamt seien asoziale Charaktereigenschaften angeblich vererbbar, daher wurde viele Obdachlose zwangssterilisiert.

Mit den "Bettlerwochen" von 1933 und der Aktion Arbeitsscheu Reich wurden 1938 weit über 10.000 als "asozial" bezeichnete Personen in Konzentrationslager verschleppt. [1] [2]

Obdachlosenverfolgung in der DDR

In der DDR wurde der Umgang mit "Asozialität" bzw. "krimineller asozialer Lebensweise" 1968 in § 249 [3] des StGB geregelt. Begründung war, dass Asozialität als Quelle von Kriminalität galt, und Nichtarbeit als "Parsitentum" und "permanente Entwendung von Volksvermögen" eingestuft wurde. [4] Darüber hinaus existierten etliche Dienstanweisungen zum Umgang mit "Asozialen". Gefährdet waren Menschen, welche die "Entwicklungsgesetze der sozialistischen Gesellschaft unvollständig oder gar nicht widerspiegeln, ... indem sie bummeln, kränkeln, aktiv den Prozess der Tätigkeit stören."

Erziehung und Strafe bei der Verfolgung von nicht gesellschaftskonformem Verhalten stellte in der DDR somit einen rechtlichen und ordnungspolitischen Komplex dar, der im bundesrepublikanischen Recht so nicht existierte und existiert. [5]

Obdachlosenabwertung

In Deutschland wird mit dem Forschungsprojekt Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit die Abwertung von Obdachlosen jährlich gemessen. Abwertung von Obdachlosen meint hier die „Feindseligkeit gegenüber jenen Menschen, die den Vorstellungen von einem geregelten bürgerlichem Dasein nicht entsprechen.“[6]

Zum Thema Abwertung der Obdachlosen sagten 2007 38,8% der Befragten, dass ihnen Obdachlose in Städten unangenehm seien (2005: 38,9%). Der Aussage, Obdachlose seien arbeitsscheu, stimmten 32,9% zu (2005: 22,8%). Der Forderung, bettelnde Obdachlose sollten aus den Fußgängerzonen entfernt werden, schlossen sich 34% der Befragten an (2005: 35%). Insgesamt sei die Abwertung von Obdachlosen gegenüber 2005 gestiegen. [7]

Wilhelm Heitmeyer mutmaßt, dass die zunehmende Abwertung von Obdachlosen mit einer Verschiebung der Marktwirtschaft zur Marktgesellschaft und damit einer Ökonomisierung des Sozialen zusammenhänge, der zur Folge Menschen stärker nach dem Kriterium der Nützlichkeit betrachtet werden, was wiederum zur Abwertung der als „nutzlos“ empfundenen Obdachlosen beitrage:

Ökonomistischen Bewertungskriterien können neben den Langzeitarbeitslosen weitere Gruppen zum Opfer fallen, die nur einen geringen oder gar keinen Beitrag zur Effizienzsteigerung der Marktgesellschaft beitragen. Letzteres gilt insbesondere für jene Personen, die in der Sozialhierarchie noch unter den Langzeitarbeitslosen stehen und deren Arbeitsmoral als noch geringer geschätzt wird: die Obdachlosen.[8]

Gewalt gegen Obdachlose

Medien berichteten mehrfach über Gewalt gegenüber Obdachlosen.[9] Eine offizielle Statistik über Gewalt gegen Obdachlose wird in der Bundesrepublik Deutschland nicht geführt. Eine Auswertung der gemeldeten Straftaten zeigt, dass es sich bei den Tätern oftmals um kleine Gruppen von Jugendlichen mit rechtsextremen Hintergrund handelt.[10] Dies war 2001 Anlass für eine Anfrage der PDS an die deutsche Bundesregierung.[11] Aufgrund von öffentlicher Kritik werden seit dem Jahr 2001 offiziell die Übergriffe gegen Obdachlose als Politisch motivierte Kriminalität und Hasskriminalität gewertet.[12] In den Vereinigten Staaten hat nach Angaben der National Coalition for the Homeless vom Februar 2007 die in Berichten erfasste Gewalt (Hate Crime) gegen Obdachlose extrem zugenommen. Auffallend sei, dass es sich bei den Tätern oftmals um Teenager oder junge Erwachsene handele, die als Grund für ihr kriminelles Handeln ihre Langeweile angäben.[13]

Gewalt gegen als obdachlos wahrgenommene Personen in den Vereinigten Staaten
Jahr/Grad der Gewalt19992000200120022003200420052006
Tödliche Gewalt484217159251320
Nicht-tödliche Gewalt12213521618073122
(National Coalition for the Homeless: Hate, Violence, and Death on Main Street USA: A Report on Hate Crimes and Violence Against People Experiencing Homelessness 2006[4])

Der us-amerikanische Kriminologe und Hate-Crime-Experte Brian Levin der California State University, San Bernardino führte an, dass sich die auf Hate-Crime zurückzuführende Morde gegen Obdachlose in nichts unterschieden gegenüber anderen Hate-Crime-Morden, außer, dass es hiervon sehr viel mehr gäbe. In einem Bericht heißt es, dass zwischen 1999 and 2005 82 Menschen in den Vereinigten Staaten ermordet wurden aufgrund ihrer "Rasse", Ethnizität oder religiöser oder sexueller Orientierung. Diese Zahlen gehen auf das FBI zurück, welches seit 1990 eine Statistik über sogenannte "Hass-Verbrechen" Hate Crime führen. Die "National Coalition for the Homeless" führte an, dass im selben Zeitraum 169 Wohnungslose ermordet wurden. [14]


Diskriminierung von Straßenkindern

Straßenkinder sind in besonderer Weise der Diskriminierung ausgesetzt. Oft sind die Kinder und Jugendlichen Opfer von Misshandlung und sexualisierter Gewalt, müssen mitarbeiten, weil ihre Eltern zu wenig verdienen, können nicht zur Schule gehen, um bessere Jobs zu kriegen usw.

In lateinamerikanischen Ländern wie Honduras werden jugendliche Straßenkinder von Todesschwadronen ermordet. Asma Jahangir, Sonderbeauftragte der UN, kam zu der vorläufigen Einschätzung, dass in Honduras eine z.T. lebensgefährliche Diskriminierung gegenüber Strassenkindern und -jugendlichen vorhanden ist.[15]

Medien

  • Imiti Ikula - Ein Mädchen kämpft gegen die Diskriminierung von Straßenkindern, Regie: Sampa Kangwa, Simon Wilkie, Sambia 2001 [5]

Literatur

Quellen

  1. Detlef Baum: Die Stadt in der sozialen Arbeit - Ein Handbuch für soziale und planende Berufe, 2007, Seite 164 und 165
  2. Ulrich Sondermann-Becker: "Arbeitsscheue Volksgenossen" - Evangelische Wanderfürsorge im "Dritten Reich" in Westfalen - Eine Fallstudie, Bielefeld, 1995, Seite 55
  3. § 249 StGB der DDR vom 12. Januar 1968, auch in der Neufassung vom 04. Dezember 1988 (GBl. 1989 Nr. 3 S. 33) lautete: Abs.I: Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Abs.II: Ebenso wird bestraft, wer der Prostitution nachgeht oder in sonstiger Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch asoziale Lebensweise beeinträchtigt.
  4. Erich Buchholz: Srafrecht, in: Uwe-Jens Heuer: Die Rechtsordnung der DDR - Anspruch und Wirklichkeit, Baden-Baden, 1995, Seite 316
  5. Matthias Zeng -Landesbeauftragter des Freistaates Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Ehemaligen DDR: "Asoziale" in der DDR: Transformationen einer moralischen Kategorie, Seite 35
  6. Wilhelm Heitmeyer/Jürgen Mansel 2008: Gesellschaftliche Entwicklung und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: Unübersichtliche Perspektiven, in: Deutsche Zustände Bd.6, S.19
  7. ebd.: S. 28
  8. Wilhelm Heitmeyer / Kirsten Endrikat: Die Ökonomisierung des Sozialen. Folgen für "Überflüssige" und "Nutzlose", in: Deutsche Zustände Bd.6, S.68
  9. Christian Linde: „Obdachlose“ als Opfer struktureller, direkter und vierter Gewalt, in: Berliner Forum Gewaltprävention Nr. 16 [1]
  10. Periodischer Sicherheitsbericht des BMI 2006, S.138; download von Kapitel 3.2 (Hinweis, die Quellenreferenz dort auf S.134 ist falsch: Nicht S. 210, sondern Pkt. 2.10 auf S.263)
  11. National Coalition for the Homeless: Hate, Violence, and Death on Main Street USA: A Report on Hate Crimes and Violence Against People Experiencing Homelessness 2006[2]
  12. Erika Harzer: Honduras. Terror gegen die Maras - Hinrichtungen von Jugendlichen bleiben straffrei [3]