„Landtagswahl in Brandenburg 2019“ – Versionsunterschied

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Die '''Landtagswahl in Brandenburg''' zur Bestimmung der Zusammensetzung der '''7. Wahlperiode''' des [[Landtag Brandenburg|Brandenburgischen Landtags]] muss vorbehaltlich einer vorzeitigen Parlamentsauflösung im letzten Vierteljahr der fünfjährigen [[Wahlperiode]] des 6. Landtages stattfinden, also im Herbst 2019.
Die '''Landtagswahl in Brandenburg''' zur Bestimmung der Zusammensetzung der '''7. Wahlperiode''' des [[Landtag Brandenburg|Brandenburgischen Landtags]] muss vorbehaltlich einer vorzeitigen Parlamentsauflösung im letzten Vierteljahr der fünfjährigen [[Wahlperiode]] des 6. Landtages stattfinden, also im Herbst 2019.


== Wahltermin ==
; siehe auch

[[Landtag Brandenburg#Mandatsvergabe]]
Gemäß der Verfassung des Landes Brandenburg und dem Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg muss der Wahltermin ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode sein. Eine (außerordentliche) Auflösung des Landtags durch die Abgeordneten könnte dabei aber eine Verkürzung der vorhergehenden Wahlperiode bewirken und einen früheren Wahltermin notwendig machen.

== Zusammensetzung des Landtags ==

Der Landtag besteht grundsätzlich aus 88 Abgeordneten, 44 werden durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen, die übrigen durch Verhältniswahl nach den Landeslisten der Parteien und Vereinigungen gewählt. Überhang- und Ausgleichsmandate können diese Zahl dabei noch auf maximal 110 erhöhen. Die Einzelheiten dazu sind im ''Brandenburgisches Landeswahlgesetz'' festgelegt.<ref name="BbgLWahlG">[http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13807.de Brandenburgisches Landeswahlgesetz] Fassung: 28. Januar 2004, Änderung: 11. Februar 2014</ref>

== Wahlrecht ==

Die Altersgrenze für das [[Aktives Wahlrecht|aktive Wahlrecht]] liegt bei 16 Jahren.

Gemäß §&nbsp;21 des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg müssen Parteien und politische Vereinigungen, die sich an der letzten Landtagswahl oder an der [[Bundestagswahl 2013|letzten Bundestagswahl]] im Land nicht beteiligt haben, dem Landeswahlleiter spätestens am 88. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.

Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem [[Hare-Niemeyer-Verfahren]]. An der Sitzverteilung nehmen nur Parteien und politische Vereinigungen teil, deren Anteil an Zweitstimmen die [[Sperrklausel]] von 5 % überschreitet oder die ein Direktmandat in einem Wahlkreis errungen hat ([[Grundmandatsklausel]]).<ref>http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13807.de#3</ref>

== Umfragen ==
{{Wahldiagramm
| LAND = DE
| PROZENT = nein
| TITEL = Sonntagsfrage [[Infratest dimap]], 11. Februar 2015
| TITEL2 =
| SPERRKLAUSEL = 5
| JAHRALT = 2014
| JAHRNEU = 2015
| PARTEI1 = SPD
| ERGEBNIS1 = 34
| ERGEBNISALT1 = 32
| PARTEI2 = CDU
| ERGEBNIS2 = 25
| ERGEBNISALT2 = 23
| PARTEI3 = LINKE
| ERGEBNIS3 = 19
| ERGEBNISALT3 = 18.5
| PARTEI4 = AfD
| ERGEBNIS4 = 10
| ERGEBNISALT4 = 12
| PARTEI5 = GRÜNE
| ERGEBNIS5 = 5
| ERGEBNISALT5 = 6
| PARTEI6 = Sonstige
| ERGEBNIS6 = 7
| ERGEBNISALT6 = 8.5
}}

Für die [[Sonntagsfrage]] gaben die [[Meinungsforschung]]sinstitute folgende Ergebnisse an: <ref>[http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/brandenburg.htm Wahlumfragen zur Landtagswahl in Brandenburg]</ref>

{| class="wikitable sortable zebra"
|- class="hintergrundfarbe5" style="text-align:center"
! style="text-align:left;border-bottom:3px solid #aaa;" |Institut
! style="text-align:left;border-bottom:3px solid #aaa;" |Datum
! style="width: 4.5em;border-bottom:3px solid #{{Wahldiagramm/Partei|SPD|dunkel|DE}};"| [[SPD Brandenburg|SPD]]
! style="width: 4.5em;border-bottom:3px solid #{{Wahldiagramm/Partei|CDU|dunkel|DE}};"| [[CDU Brandenburg|CDU]]
! style="width: 4.5em;border-bottom:3px solid #{{Wahldiagramm/Partei|LINKE|dunkel|DE}};"| [[Die Linke Brandenburg|Linke]]
! style="width: 4.5em;border-bottom:3px solid #{{Wahldiagramm/Partei|AfD|dunkel|DE}};"| [[AfD Brandenburg|AfD]]
! style="width: 4.5em;border-bottom:3px solid #{{Wahldiagramm/Partei|GRÜNE|dunkel|DE}};"| [[Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg|Grüne]]
! style="width: 4.5em;border-bottom:3px solid #888;"| Sonstige
|- style="text-align:center"
| style="text-align:left;" |Infratest dimap
| 11.02.2015
| 34 %
| 25 %
| 19 %
| 10 %
| 5 %
| 7 %
|- style="text-align:center"
| style="text-align:left;" |Forsa
| 04.01.2015
| 34 %
| 22 %
| 19 %
| 8 %
| 8 %
| 9 %
|- style="text-align:center"
| style="text-align:left;" |'''Landtagswahl 2014'''
| '''14.09.2014'''
| '''31,9 %'''
| '''23,0 %'''
| '''18,6 %'''
| '''12,2 %'''
| '''6,2 %'''
| '''8,3 %'''
|}


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 28. März 2015, 16:08 Uhr

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Nichtssagender Artikel über ein spezifische Wahl mit Informationen, die ausschließlich das allgemgeine Lemma Landtag Brandenburg betreffen und eine unwichtige Wählerumfrage, die 4 1/2 Jahre vor der Wahl stattfand. --Ochrid (Diskussion) 23:02, 27. Mär. 2015 (CET)



Die Landtagswahl in Brandenburg zur Bestimmung der Zusammensetzung der 7. Wahlperiode des Brandenburgischen Landtags muss vorbehaltlich einer vorzeitigen Parlamentsauflösung im letzten Vierteljahr der fünfjährigen Wahlperiode des 6. Landtages stattfinden, also im Herbst 2019.

Wahltermin

Gemäß der Verfassung des Landes Brandenburg und dem Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg muss der Wahltermin ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode sein. Eine (außerordentliche) Auflösung des Landtags durch die Abgeordneten könnte dabei aber eine Verkürzung der vorhergehenden Wahlperiode bewirken und einen früheren Wahltermin notwendig machen.

Zusammensetzung des Landtags

Der Landtag besteht grundsätzlich aus 88 Abgeordneten, 44 werden durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen, die übrigen durch Verhältniswahl nach den Landeslisten der Parteien und Vereinigungen gewählt. Überhang- und Ausgleichsmandate können diese Zahl dabei noch auf maximal 110 erhöhen. Die Einzelheiten dazu sind im Brandenburgisches Landeswahlgesetz festgelegt.[1]

Wahlrecht

Die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht liegt bei 16 Jahren.

Gemäß § 21 des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg müssen Parteien und politische Vereinigungen, die sich an der letzten Landtagswahl oder an der letzten Bundestagswahl im Land nicht beteiligt haben, dem Landeswahlleiter spätestens am 88. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.

Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. An der Sitzverteilung nehmen nur Parteien und politische Vereinigungen teil, deren Anteil an Zweitstimmen die Sperrklausel von 5 % überschreitet oder die ein Direktmandat in einem Wahlkreis errungen hat (Grundmandatsklausel).[2]

Umfragen

Sonntagsfrage Infratest dimap, 11. Februar 2015
 %
40
30
20
10
0
34
(+2)
25
(+2)
19
(+0,5)
10
(−2)
5
(−1)
7
(−1,5)
2014

2015


Für die Sonntagsfrage gaben die Meinungsforschungsinstitute folgende Ergebnisse an: [3]

Institut Datum SPD CDU Linke AfD Grüne Sonstige
Infratest dimap 11.02.2015 34 % 25 % 19 % 10 % 5 % 7 %
Forsa 04.01.2015 34 % 22 % 19 % 8 % 8 % 9 %
Landtagswahl 2014 14.09.2014 31,9 % 23,0 % 18,6 % 12,2 % 6,2 % 8,3 %

Einzelnachweise

  1. Brandenburgisches Landeswahlgesetz Fassung: 28. Januar 2004, Änderung: 11. Februar 2014
  2. http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13807.de#3
  3. Wahlumfragen zur Landtagswahl in Brandenburg