Konföderation
Der Begriff Konföderation (lateinisch confoederatio, von foedus, -eris, der Bund) bezieht sich auf einen vertraglichen Zusammenschluss selbständiger Einheiten, die nach aussen hin gemeinsam auftreten, ihre Souveränität aber beibehalten. Er wird teilweise austauschbar mit dem Begriff Föderation verwendet, wird aber allgemein mit einem höheren Grad an Selbständigkeit der Teileinheiten konnotiert.
Zusammenschluss von Staaten
Bezogen auf die zwischenstaatliche Politik wird häufig der Begriff Staatenbund verwendet, der aber auch als Überbegriff für verschiedene Formen der Zusammenarbeit verwendet wird. Beispiele:
- Alte Eidgenossenschaft (bis 1798)
- Republik der Sieben Vereinigten Niederlande (1581–1795)
- Konföderation Irland (1642–1649)
- Vereinigte Staaten (vor Verabschiedung der Verfassung von 1787)
- Rheinbund (1806-1813)
- Deutscher Bund (1815–1866)
- Norddeutscher Bund (1866; knapp ein Jahr lang bis zur Verfassung 1867, die ihn zu einem Bundesstaat machte)
- Zentralamerikanische Konföderation (1823–1838)
- Konföderierte Staaten von Amerika (1861–1865, Sezessionskrieg)
Nicht als Konföderationen betrachtet werden Monarchien, die durch Personalunion verbunden sind.
Zusammenschluss von Fraktionen
In der polnisch-litauischen Republik, der Adelsrepublik (1569–1795), war eine Konföderation ein Privileg (Recht) des polnisches Adels, eine militärische Organisation zu bilden, um ein allgemeines politisches Ziel zu erzielen. Faktisch aber handelte es sich dabei fast immer um eine Rebellion gegen den König. Die berühmtesten Konföderationen waren die Konföderation von Tarnogród, Konföderation von Targowica und die Konföderation von Bar.
Beispiele in anderen Bereichen
- Fußball-Weltverband FIFA
- Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen