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Dem Außen­­ministerium kann man eine be­sondere Be­deu­tung unterstellen, weil es ne­­ben der [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzlerschaft]] am mei­sten eine Rol­le auf in­ter­­na­tiona­ler Ebene und damit ei­ne ge­wis­se Publicity garantiert. Tat­säch­lich ist das Auswärtige Amt seit 1966 im­mer an den klei­neren Ko­ali­tions­partner ver­ge­ben wor­den. Fer­ner gelten Inneres, Ju­stiz, Fi­­nanzen, Ver­teidigung und Wirt­schaft als klas­si­sche bzw. neoklassische und begehrte Res­sorts. Nur am Bud­get der Mi­ni­sterien liegt dies nicht, denn dann müssten Ver­­teidigung, Arbeit und Ge­sundheit am be­gehrtesten sein. Von Beyme denkt an Größe und Komplexität des Amts, also an die hohe Anzahl der Be­schäftigten etwa in den Ressorts Fi­nan­zen, Inneres, Verkehr und Ver­tei­digung.<ref>Klaus von Beyme: ''Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung'', Op­la­den / Wiesbaden 1999, S. 324.</ref>
Dem Außen­­ministerium kann man eine be­sondere Be­deu­tung unterstellen, weil es ne­­ben der [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzlerschaft]] am mei­sten eine Rol­le auf in­ter­­na­tiona­ler Ebene und damit ei­ne ge­wis­se Publicity garantiert. Tat­säch­lich ist das Auswärtige Amt seit 1966 im­mer an den klei­neren Ko­ali­tions­partner ver­ge­ben wor­den. Fer­ner gelten Inneres, Ju­stiz, Fi­­nanzen, Ver­teidigung und Wirt­schaft als klas­si­sche bzw. neoklassische und begehrte Res­sorts. Nur am Bud­get der Mi­ni­sterien liegt dies nicht, denn dann müssten Ver­­teidigung, Arbeit und Ge­sundheit am be­gehrtesten sein. Von Beyme denkt an Größe und Komplexität des Amts, also an die hohe Anzahl der Be­schäftigten etwa in den Ressorts Fi­nan­zen, Inneres, Verkehr und Vertei­digung.<ref>Klaus von Beyme: ''Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung'', Op­la­den / Wiesbaden 1999, S. 324.</ref>


Eine systematische Analyse, welche Partei wie oft welches Ministerium besetzt, wird dadurch erschwert, dass häufig mehrere Geschäftsfelder unter dem Dach eines Ministeriums zusammengefasst sind (z.B. aktuell das [[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]]). Die Zusammensetzung der Ministerien variiert zudem sowohl über die Zeit als auch über die politische Ebene. So wurde etwa im [[Kabinett Kohl V]] das Geschäftsfeld ''Arbeit'' mit ''Sozialordnung'' kombiniert, im [[Kabinett Schröder II]] hingegen mit dem Geschäftsfeld ''Wirtschaft''. Auf Bundesebene ist ein Außenminister üblich, der auf der Ebene der Bundesländer nicht existiert; die Länder bestellen hingegen einen für das Schulwesen zuständigen [[Kultusminister]], der aufgrund der Bildungshoheit der Länder auf Bundesebene nicht vorkommt. Auch im Vergleich zwischen den Ländern variieren die vorkommenden Geschäftsfelder. In [[Kabinett Beck IV|Rheinland-Pfalz]] findet man beispielsweise häufig das Geschäftsfeld ''Weinbau'', in [[Kabinett Ringstorff I|Mecklenburg-Vorpommern]] ''Fischerei'' oder in [[Kabinett Rüttgers|Nordrhein-Westfalen]] aktuell das Geschäftsfeld ''Innovation''. Auch werden hin und wieder Geschäftsfelder manchmal explizit im Namen des Ministeriums geführt, an anderer Stelle nicht, obwohl der entsprechende Minister dafür zuständig ist (vgl. das Geschäftsfeld ''Sport'' im [[Kabinett Koch I]] und im [[Kabinett Merkel I]]).
Eine systematische Analyse, welche Partei wie oft welches Ministerium besetzt, wird dadurch erschwert, dass häufig mehrere Geschäftsfelder unter dem Dach eines Ministeriums zusammengefasst sind (z.B. aktuell das [[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]]). Die Zusammensetzung der Ministerien variiert zudem sowohl über die Zeit als auch über die politische Ebene. So wurde etwa im [[Kabinett Kohl V]] das Geschäftsfeld ''Arbeit'' mit ''Sozialordnung'' kombiniert, im [[Kabinett Schröder II]] hingegen mit dem Geschäftsfeld ''Wirtschaft''. Auf Bundesebene ist ein Außenminister üblich, der auf der Ebene der Bundesländer nicht existiert; die Länder bestellen hingegen einen für das Schulwesen zuständigen [[Kultusminister]], der aufgrund der Bildungshoheit der Länder auf Bundesebene nicht vorkommt. Auch im Vergleich zwischen den Ländern variieren die vorkommenden Geschäftsfelder. In [[Kabinett Beck IV|Rheinland-Pfalz]] findet man beispielsweise häufig das Geschäftsfeld ''Weinbau'', in [[Kabinett Ringstorff I|Mecklenburg-Vorpommern]] ''Fischerei'' oder in [[Kabinett Rüttgers|Nordrhein-Westfalen]] aktuell das Geschäftsfeld ''Innovation''. Auch werden hin und wieder Geschäftsfelder manchmal explizit im Namen des Ministeriums geführt, an anderer Stelle nicht, obwohl der entsprechende Minister dafür zuständig ist (vgl. das Geschäftsfeld ''Sport'' im [[Kabinett Koch I]] und im [[Kabinett Merkel I]]).

Version vom 2. März 2011, 14:18 Uhr

Eine Koalitionsregierung ist ein Parteienbündnis, das abgeschlossen wird, um eine Regierung zu bilden und auf der Basis inhaltlicher und personeller Vereinbarungen parlamentarisch zu unterstützen. Diese nach Koalitionsverhandlungen in einem Koalitionsvertrag festgehaltenen Vereinbarungen gelten normalerweise für eine Legislaturperiode. Das Gegenstück zur Koalitionsregierung ist eine Alleinregierung oder Konzentrationsregierung.

Die Bildung einer Koalition ist wahrscheinlich, wenn keine Partei bei den Parlamentswahlen die absolute Mehrheit erringt. Eine Koalition muss allerdings nicht notwendig eine Parlamentsmehrheit erbringen, sie kann auch zu einer Minderheitsregierung von zwei oder mehr Partnern führen.

Geschichte der deutschen Koalitionen auf nationaler Ebene

Koalitionen im Kaiserreich 1871 bis 1918

Da die Reichsleitung beziehungsweise der Reichskanzler stets vom Deutschen Kaiser ausgewählt wurde, waren Regierungskoalitionen nicht nötig. Doch es gab Bündnisse im Parlament, wie etwa der Bülow-Block von Konservativen und Nationalliberalen. Angesichts der relativ großen Zahl von Parteien im Reichstag – 1907 waren es über sechzehn – und der unterschiedlichen Vorstellungen war es nicht möglich, eine dauerhaft tragfähige Koalition zu schmieden, die auf eine Parlamentarisierung hätte dringen können.

Koalitionen in der Weimarer Republik 1919 bis 1933

Die Republik wurde anfangs von der so genannten Weimarer Koalition getragen, die allerdings schon 1920 ihre parlamentarische Mehrheit verlor. Sie bestand aus SPD, DDP und Zentrum. Die typische Regierungskoalition in dieser Zeit war hingegen ein Bündnis von Zentrum und DDP, das mal nach links, mal nach rechts erweitert wurde. Oftmals handelte es sich um eine bürgerliche Minderheitsregierung mit parlamentarischer Tolerierung durch die SPD.

Eine „Große Koalition“ zu Weimarer Zeiten nannte man ein Bündnis von der SPD über die bürgerliche Mitte bis hin zur rechtsliberalen DVP. Diese Koalition gab es zweimal: 1923 unter Gustav Stresemann, 1928–1930 unter Hermann Müller.

Die beiden Kabinette unter Heinrich Brüning, 1930–1932, waren noch bürgerliche Minderheitsregierungen von Zentrum und Liberalen, toleriert von der SPD und zusätzlich vom Reichspräsidenten mit Notverordnungen unterstützt. Die Kabinette von Franz von Papen und Kurt von Schleicher bestanden hingegen vor allem aus Konservativen und „Fachleuten“ und hatten keine parlamentarische Grundlage (abgesehen von der DNVP). Eine Koalitionsregierung war wieder die Regierung von Adolf Hitler vom 30. Januar 1933, bestehend aus NSDAP und DNVP, wobei diese freilich nur bis zur wenig später folgenden Selbstauflösung der DNVP Bestand hatte.

Koalitionen in der Bundesrepublik Deutschland

Koalitionen 1949 bis 1961

Die erste Bundestagswahl (1949) wurde auch die letzte Weimarer genannt. Doch die CDU/CSU konnte bald mehrere bürgerliche Kleinparteien aufsaugen (zuletzt die Deutsche Partei, 1960) und dominierte die Fünfzigerjahre eindeutig. Übrig blieben nur die Liberalen der FDP sowie die Arbeiterpartei SPD.

Konrad Adenauer koalierte nur mit bürgerlichen Parteien. Seine erste Koalition von 1949 bestehend aus CDU/CSU, FDP und DP hatte nur eine knappe Mehrheit von drei Stimmen (zwei fehlten ihm bei der Kanzlerwahl). Obwohl er 1953 genau die Hälfte der Parlamentsmandate mit der Union errang, koalierte er mit FDP, DP und GB/BHE, um eine Zweidrittelmehrheit zu haben. Doch der GB/BHE verließ die Koalition schon 1955 und der größere Teil der FDP 1956 (es kam zur Spaltung der FDP). 1957 behielt er weiterhin die beiden DP-Minister, trotz absoluter Mehrheit. Erst mit dem Übertritt der DP-Minister 1960 wurde Adenauers Regierung formell eine Alleinregierung der Union.

Koalitionen 1961 bis 1969

Datei:DBP 25. Todestag Konrad Adenauer 100 Pfennig 1992.jpg
Konrad Adenauer

Die Sechzigerjahre mit ihren vier Kanzlern waren koalitionspolitisch sehr unruhig, und alle drei damals möglichen Koalitionen wurden ausprobiert.

Mit der Wahl 1961 musste Adenauer eine Koalition mit der FDP akzeptieren, die letztlich auf seinem Rücktritt bestand. Im Laufe der SPIEGEL-Affäre sondierte Adenauer sehr ernsthaft eine Koalition mit der SPD, entschied sich dann aber doch für die Fortführung der christliberalen Koalition. 1963 wurde sie von Adenauers Nachfolger Ludwig Erhard übernommen.

1966 traten die liberalen Minister wegen Meinungsverschiedenheiten über den Bundeshaushalt 1967 aus dem Kabinett aus. Die Union wollte den Haushalt notfalls auch durch Steuererhöhungen ausgleichen. Unter Kurt Georg Kiesinger gingen die Christdemokraten nun eine Koalition mit den Sozialdemokraten ein. Eine Minderheit der SPD dachte zwar an die FDP als Partner, doch diese Koalition hätte nur eine sehr knappe Mehrheit gehabt.

Kurt Georg Kiesinger

Die Union hatte an die Große Koalition mit der SPD übrigens die Bedingung geknüpft, ein Mehrheitswahlrecht einzuführen, um künftige Koalitionen unnötig zu machen. Aber der SPD-Parteitag von 1968 stimmte gegen eine Änderung des Wahlsystems.

1969 kam die NPD trotz anders lautender Prognosen nicht in den Bundestag, und es ergab sich eine knappe Mehrheit von sechs Abgeordneten für eine Koalition von SPD und FDP. Während Herbert Wehner die Koalition mit Kiesinger lieber fortgesetzt hätte, entschied sich der SPD-Vorsitzende und Bundesaußenminister Willy Brandt für die FDP.

Koalitionen ab 1969

Zwischen 1969 und 1998 war die FDP ununterbrochen an der Bundesregierung beteiligt, bis 1982 mit der SPD und danach mit der Union. In den Sechzigerjahren hatten sich informelle Regeln herauskristallisiert, die dem Koalitionsfrieden dienten. Zum Beispiel erhielten die Liberalen mehr und wichtigere Ministerposten, als ihnen nach den Wahlergebnissen zugestanden hätte (und als sie 1949-56 und 1961-66 bekommen hatten). Sie waren jeweils mit einem Schlüsselressort an den großen Politikbereichen beteiligt: mit dem Auswärtigen Amt am Bereich Äußeres und Sicherheit, mit dem Innenministerium (seit 1982: Justiz) an der Innen- und Rechtspolitik, mit dem Finanz- oder Wirtschaftsministerium an der Wirtschafts- bzw. Haushaltspolitik.

Die FDP hatte mit dem Außenminister den öffentlichkeitswirksamsten Posten neben dem Bundeskanzler. Der Titel eines Stellvertreters des Bundeskanzlers war daneben eher von symbolischem Gewicht. Beides konnten die Christdemokraten 1966 dem SPD-Vorsitzenden Brandt schlecht verweigern. 1969 wurde damit der FDP-Vorsitzende Walter Scheel zur sozialliberalen Koalition bewegt.

1998 erhielten die Grünen die Rolle des kleineren Koalitionspartners. Doch neben dem Außenminister/Stellvertreter gab es für sie eher unwichtige Ministerien. Dadurch, dass sie unbedingt das Umweltressort wollten, waren sie in einer schlechten Verhandlungsposition, außerdem hatten die Sozialdemokraten damals rechnerisch auch noch die Möglichkeit einer Koalition mit der FDP.

Mit der zweiten Großen Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, ab 2005, wurde ein neues Kapitel in der Koalitionspolitik begonnen. Generell ist die Situation seit der Wiedervereinigung unübersichtlicher geworden, weil sich Die Linke als parlamentarische Kraft etablieren konnte. Ferner haben sich die Grünen stärker für Regierungsbeteiligungen geöffnet und diskutieren auch die prinzipielle Möglichkeit einer Koalition mit der Union. Die Bundestagswahl von 2005 ist koalitionspolitisch deshalb etwas Besonderes, weil erstmals nach der Legislaturperiode von 1949 bis 1953 keine Koalition des Schemas „eine Großpartei/eine Kleinpartei“ rechnerisch über eine parlamentarische Mehrheit verfügt.

Nach der Bundestagswahl 2009 ergab sich erneut die Möglichkeit einer Koalition von CDU/CSU und FDP. Beide Parteien hatten sich im Vorfeld dazu bekannt, diese Option zu präferieren und bildeten Ende Oktober eine Regierung.

Koalitionen in der DDR

Trotz Koalition war die SED die einzige Partei in der DDR mit Macht

In der DDR wurde eine Art Koalition inszeniert. In der Nationalen Front waren die SED und weitere Parteien (z. B. die Ost-CDU) und Massenorganisationen (z. B. der Gewerkschaftsbund) vereint. Da die Nationale Front (tatsächlich die SED) bestimmte, wer wieviele Kandidaten auf die Einheitsliste (für die Wahlen) setzen durfte, stand bereits immer vor der Wahl fest, wie groß die einzelnen Parlamentsfraktionen wurden.

Obwohl die DDR-Verfassung verlangte, dass die Parteien proportional zu ihren Parlamentsmandaten an der Regierung beteiligt werden sollten, erhielt in der Realität die SED fast alle Ministerposten. Die „Blockparteien“ mussten sich jeweils mit einem stellvertretenden Ministerpräsidenten begnügen. Da diese Parteien (wie auch alle anderen Organisationen) die führende Rolle der SED anerkennen mussten und weil es keinen Wahlwettbewerb gab, ist von einer Koalition im demokratischen Sinne nicht zu reden.

Nach der Demokratisierung der DDR mit den Wahlen vom März 1990 kam es zu einer großen Koalition von Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberalen und einige weiteren bürgerlichen Parteien. Die Liberalen verließen diese Koalition kurz vor Ende der DDR.

Parteien und Koalitionen in der Bundesrepublik Deutschland

Als verschiedene Koalitionen sind die Große Koalition, Rot-Grüne Koalition, Schwarz-Gelbe Koalition, Sozialliberale Koalition, Ampelkoalition, Rot-Rote Koalition, Rot-rot-grüne Koalition und Schwarz-Grüne Koalition zu nennen. Seit der deutschen Bundestagswahl 2005 existieren im Journalistenjargon auch die Begriffe Jamaika-Koalition bzw. Schwampel.

Bei den großen Parteien CDU/CSU und SPD kann man davon ausgehen, dass sie grundsätzlich eher geneigt sind, mit einem kleineren Partner koalieren, wenn sie mit diesem eine parlamentarische Mehrheit erhalten, als eine große Koalition zu bilden. Daher sind große Koalitionen eher selten und werden häufig nur dann eingegangen, wenn eine kleine Koalition rechnerisch oder politisch nicht möglich ist. Populärstes Gegenbeispiel ist der Bremer Senat, in dem die SPD bis 2007 zusammen mit der CDU regierte, obwohl eine rechnerische rot-grüne Mehrheit existierte. Seit 2007 gibt es Rot-Grün.

Von den ur­sprüng­­­­lich acht Frak­tionen des er­sten Bun­des­tages von 1949 blieben 1961 noch drei übrig: die der Christ­lich-Demo­kra­­ti­schen Union und der bayerischen Christ­­lich-Sozialen Union, die der Sozial­de­mo­­kra­tischen Partei Deutsch­lands und die der libe­ralen Freien De­mo­kra­ti­schen Partei. Diese Kon­stel­la­­tion bestand bis 1983, als die Grü­­nen in den Bundes­tag ein­zogen. 1990 kam aus der ehemaligen DDR die PDS hinzu.

Die traditionelle Einteilung in Arbeiterparteien (SPD, KPD) einerseits und bür­­ger­liche Parteien (CDU/CSU, FDP, DP) andererseits lässt eine Tendenz zur schwarz-gelben Ko­­­­a­li­tion ver­muten. In ein­zel­­nen Politikbereichen wird diese Zweiteilung durch­brochen und gibt an­deren Anknüpfungspunkten Raum. Hel­mut Norpoth reiht die Parteien in einem ideologischen Kontinuum auf, bei dem in der Wirt­schafts­po­litik die Union, in kulturellen Fragen die SPD und in der Fra­ge der West­bin­dung die FDP in der Mitte des Spektrums stand.[1]

Gordon Smith hat, vom Drei­par­teien­­system zwischen 1961 und 1983 ausgehend, die Be­ziehungen dieser Par­­teien zu­einan­der in einem Drei­eck dargestellt. Union und FDP sind demnach durch bourge­ois-Themen ver­bun­den, ent­­­sprechend Nor­poths „eco­no­mic order“, denn es sind das Ei­gen­tums­recht und der freie Markt ge­­meint. Zwischen SPD und Unions­­­parteien vermitteln corporatist issues, also die Ge­werk­schafts­nähe beziehungsweise die sozial­kle­rikalen Wurzeln dieser Par­tei­en. Bei den corporatist issues, in denen die Liberalen schwach seien, gebe es eine dauernde ver­borgene Koalition, obwohl nur ein­mal eine schwarz-rote Ko­alition auf Bun­desebene gebildet wurde. Die social-liberal issues von SPD und FDP betreffen die Rechte des Individuums und wer­den nicht weiter erklärt.[2] Smith dürf­te an Fragen der Familien­ge­setz­gebung oder der Kirchen­politik denken.

Norpoths Spektren behandeln Politikinhalte der Fünfzigerjahre, die im folgenden Jahrzehnt kaum noch umstritten waren (Westbindung, soziale Marktwirtschaft), außerdem kann man in sozialliberalen Fragen wie Ehescheidung oder Abtreibungsregelung die FDP nicht deutlich links von der SPD lo­ka­lisieren. Diese Themen sind teilweise erst nach 1969 aktuell geworden. In den entscheidenden bread and butter-Themen gehört die politische Mitte zwischen FDP und SPD ein­deutig der CDU/CSU, wie es auch der Sitzverteilung im Bun­des­tag entspricht. Eine solche zen­­tralistische Lage muss sich aber nicht unbedingt als koalitions­politische Schlüsselposition aus­zah­len. Je­den­falls lassen sich bei den Parteien politikinhaltliche An­knüpfungs­punkte für die meisten the­oretisch möglichen Koalitionen ver­muten.

CDU

CDU
CDU

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde eine christliche Partei gegründet, die den über­kon­fessionel­len An­­spruch des Zentrums einlösen konnte und damit einen traditionellen deutschen cleavage über­wand. Durch die große Sammlung christ­de­­mo­kratischer, ka­tholisch-sozialer, kon­ser­va­tiver und na­tional ein­ge­stellter Kräfte bot die CDU ein breites politisches Spek­trum – und da­mit auch An­knüpfungs­punk­­te an verschiedene Koalitionspartner. Für die Union gilt wohl am meisten die Feststellung, dass eine Par­tei an sich bereits eine (dauerhafte) Koalition ver­schiedener Gruppen dar­stellen kann.

Mit der schwarz-roten Option sympathisierten auf Bundesebene vor allem NRW-Minister­präsident Karl Arnold (1947–56), ferner Jakob Kaiser, Bundesminister und Vorsitzender der CDU-Sozial­ausschüsse sowie Bun­des­tags­präsident Eugen Gerstenmaier (1954–69), der noch aus Zeiten des Wi­der­standes Kontakte zur SPD hatte. Die vorherrschende Linie von Konrad Adenauer aber führte nach 1949 auf Bundes­­ebene zu ei­ner „anti­­­­sozialistischen“, die SPD ausschließenden Koalitionspolitik. Adenauer sah noch 1960 in der SPD eine marxi­sti­sche Klassen­­­­­partei, die Deutschland au­ßen­politisch in die falsche Rich­tung des Neu­trali­smus steu­­­ern würde.[3]

Als Partei blieb die CDU in Organisationsstruktur und Mitgliederbetreuung aller­dings noch lange hin­­­ter der SPD zurück. Erst in der Opposition seit 1969 und unter dem Vorsitz von Helmut Kohl soll­te sich das grundlegend ändern. Damit war die CDU im Vergleich zur SPD weniger von ei­ner „Ba­sis“ ab­hän­­gig, die unpopuläre Ent­schei­dungen wie z. B. die Bildung einer Großen Ko­­­ali­tion schnel­­ler sank­­­tioniert als Wähler­schaften.

CSU

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Die Christlich-Soziale Union ist ei­ner­­­seits der bayerische Arm der CDU, andererseits eine betont eigenständige Par­­tei mit ei­genen Struk­­­tu­ren und Parteiämtern. Eine Koalition ist das besondere Bündnis der beiden Unionsparteien Günter Müchler zu­fol­ge nicht, weil es zeitlich unbegrenzt ist und – trotz Binnenkonkurrenz – den Wahl­wett­be­werb zwi­schen den Be­­­­teiligten ausschließt.[4]

Die gemeinsame Bundestagsfraktion bildet die wichtigste Klam­­mer der beiden Schwester­parteien, bei den Koalitions­verhandlungen gebärdete die CSU sich aber be­reits wieder wie eine ei­ge­­ne Partei. Im März 1961 wurde Ver­teidigungsminister Franz Josef Strauß CSU-Vorsitzender, der eindeutig gegen die SPD und man­gels absoluter Mehr­heit für die FDP als Ko­alitions­­­partner auftrat. Erst als sich im Lau­fe der Sech­zigerjah­re die früheren Probleme mit der FDP wiederholten und Strauß selbst da­­von be­nach­teiligt wurde, wuchs bei der CSU das In­teresse an Alter­nativen.

In Bayern hatte die CSU bisher nur selten mit anderen Parteien koaliert. Bis 1954 und von 1962-2008 erreichte sie absolute Mehrheiten im Landtag. Lediglich von 1957–1962 und seit 2008 war sie auf Koalitionspartner angewiesen. Im ersten Fall bildete sie eine Regierung mit FDP und GB/BHE, im zweiten mit der FDP.

SPD

SPD
SPD

Durch den kom­­pro­miss­­losen Op­positions­kurs der SPD-Vor­sitzen­den Kurt Schumacher (bis 1952) und Erich Ollenhauer (bis 1964) schien beispiels­weise eine Ko­­alition mit den Christ­­demokraten auf Bundesebene unwahrschein­lich. Mit den Liberalen teilten die Sozial­de­mo­kraten zwar die Abneigung gegen Art und Umfang der West­inte­gra­tion, aber vor allem wirt­schafts­­politische Meinungsverschiedenheiten machten auch eine sozialliberale Bundesregierung prak­tisch un­möglich. Daran änderte sich erst etwas, als 1959 das Programm von Bad Godesberg alte marxi­stische Positionen aufgab und die SPD näher zur po­li­ti­schen Mitte rücken ließ.

Außen­po­li­tisch wurde dieser realistische Kurs 1960 durch eine Bun­des­tags­rede ge­stützt, in welcher der stellver­tretende Frak­tions­­­­­­vor­sitz­ende Herbert Wehner sei­­ne neutralistischen Plä­ne zur Wiederverei­ni­gung endgültig auf­­gab, die West­­orien­tierung anerkannte und oben­­­drein die Gemein­samkeit der de­mo­kra­tischen Parteien be­tonte. Da­mit hat­ten die drei Par­teien sich im allgemeinen stark an­ge­nähert, auch wenn Union und FDP noch große Hem­mungen hat­ten, mit der Arbeiterpartei zu ko­alie­ren. Die So­zial­­demo­kra­ten selbst konn­ten nur ab­war­ten, bei den Wahlen bes­­ser abzuschneiden und irgend­wann ein­mal von einer der an­de­ren Par­­teien als Mehr­heitsbeschaffer gebraucht zu werden. Das trat 1966 mit der ersten Großen Koalition ein.

Die Sozialdemokraten sehen durchaus politische Gründe für eine Koalition mit den Christdemokraten, da beide Parteien als Volksparteien ähnlich der politischen Mitte verpflichtet sind. Normalerweise bevorzugen sie allerdings eine kleine Koalition entweder mit der FDP oder den Grünen. Mit beiden gibt es Übereinstimmungen auf dem Gebiet der Bürgerrechte, allerdings auch Konfliktstoff auf dem Gebiet der Sicherheit (vor allem mit den Grünen). Außerdem sind die Sozialdemokraten sowohl als Arbeiterpartei als auch als Volkspartei in wirtschaftlichen Fragen anderer Meinung als diese beiden Kleinparteien (vor allem die FDP).

Auf Länderebene koaliert die SPD auch mit der demokratisch-sozialistischen Linkspartei, wozu vor allem der linke Flügel neigt.

FDP

FDP
FDP

Im Dezember 1948 schlossen die liberalen Kräfte sich in Heppenheim zur Freien Demokratischen Partei zu­sam­men. Doch die un­ter­­schied­lichen Richtungen des Li­be­ra­lismus wirk­ten wei­ter. So kam es 1952 auf dem Bad Emser Parteitag beinahe zum Bruch zwischen süddeutschen Liberaldemokraten und nord­deutschen National­li­be­ra­len, und nur der Verzicht der letzteren auf Durchsetzung ihres „Deutschen Pro­gramms“ ver­hin­der­­te ei­ne mögliche Partei­spaltung.

Die FDP entfremdete sich im Laufe der 1950er Jahre von Bundeskanzler Konrad Adenauer, vor allem wegen unterschiedlicher Auf­fassungen in der Außenpolitik. Schließlich kam es zu ei­ner dra­ma­­­tischen Zuspitzung des Konfliktes, als Aden­auer die Frei­de­mo­­kra­ten mit der Einführung einer Mehrheitswahl bedrohte. Ein Koalitions­­wechsel in Nordrhein-Westfalen im Februar 1956 sorgte dafür, dass Adenauer im Bundesrat die Zwei­drittel­mehr­heit verlor. Diese neue SPD-FDP-Koalition unter Ministerpräsident Fritz Steinhoff war kein Signal für einen „Soziallibera­li­smus“ und wurde schon zwei Jahre später vom Wäh­ler abgestraft; hin­ter ihr stand die reine Machtfrage einer be­drohten Kleinpartei. Empört über die Entscheidung in Nordrhein-Westfalen verließen ein Drittel der FDP-Bundes­tagsabgeordneten sowie die FDP-Bundes­minister die Partei und fanden schließlich über Parteigründung und Fusion den Weg zur Deutschen Partei. Die FDP war ge­spalten und nicht mehr in der Bun­des­­re­gierung ver­tre­ten, aber Adenauer fehlte in Bundestag und Bun­desrat die Zwei­drittel­mehrheit, auch zur Wahl­reform.

Die neue Führungsriege der NRW-Liberalen, mit den „Jungtürken“ Willi Weyer, Walter Scheel und Wolfgang Döring, kam zwar aus dem nationalen Lager, woll­te die FDP aber ko­alitions­po­li­tisch zwischen den beiden großen Parteien platzieren. Die Freidemokraten sollten als unab­hängi­ge „Dritte Kraft“ zum Züng­­­lein an der Waage werden. Der Bundestagswahlkampf 1957 wurde also oh­­ne Ko­ali­­­­­­­tions­­­­­aussage aus der Opposition heraus geführt. Der Parteichef Reinhold Maier ließ aber doch ei­ne gewisse Neigung zur Union erkennen.

Die Bundestagswahl 1957 brachte der FDP einen weiteren Stimmenverlust, dem Konzept der Drit­ten Kraft einen empfindlichen Schlag und der Union die absolute Mehrheit. Zu­­­­sam­­men mit den Sozial­demo­kraten war die FDP wieder in der Opposition, was aber zu keiner An­näherung zwi­schen bei­den führte. Es blieben die anhaltenden wirtschaftspolitischen Unterschiede zwischen beiden Parteien; außerdem kennt man in Deutschland nur Regierungskoalitionen, aber keine Opposi­tions­ko­alitionen wie in Frankreich (wegen des anderen Wahlsystems). Die NRW-Liberalen Scheel und Gen­scher, die später die Ko­ali­tions­­­politik der Par­tei be­stimmen sollten, erkannten die Zeit als noch nicht reif für eine SPD-FDP-Koalition.

Mangels treuer zah­lender Mit­­­glieder­massen waren die Freidemokraten vor al­­lem auf Bundesebene in star­­kem Ausmaß von Spenden abhängig, so Kurt Kör­per.[5] Die für die FDP besonders heikle Fi­nanz­lage war auch ein Grund für den gro­ßen Einfluss des ohnehin starken NRW-Landes­verbandes sowie des Schatz­meisters Hans Wolfgang Rubin, nebenher Vor­stands­­mitglied der Gel­sen­­kirch­ener Eisen und Metall.[6] In der Koali­tions­­frage kam Körper 1968 unter Berücksichtigung dieser Umstände zu dem Schluss, dass die FDP sich weder die Opposition noch eine sozialliberale Koalition leisten könne, um ihrer Lobby-Tätigkeit nach­kommen zu können. Durch ihr nötiges Profilierungsstreben bleibe sie aber auch für die Union ein schwieriger Partner.[7]

Die 1969 tatsächlich begonnene sozialliberale Koalition unter SPD-Kanzler Willy Brandt verlor in der Folge eine Reihe von FDP- (und SPD-)Abgeordneten, die unter anderem mit der Neuen Ostpolitik nicht einverstanden waren. 1970 gründete Siegfried Zoglmann eine „Nationalliberale Aktion“. Die Neuwahlen von 1972 aber stabilisierten die FDP und die sozialliberale Koalition; die Gemeinsamkeiten der beiden Partner waren aber gegen 1976 aufgebraucht, nach einer Strafrechtsreform. Die Kanzlerkandidatur von Franz Josef Strauß, den auch die Liberalen ablehnten, verlängerte die Koalition bis zur „Bonner Wende“ von 1982.

Koalitionspolitisch gab es in der FDP drei bis vier Gruppen. Die tradi­tio­nel­­­len Flügel bildeten die Na­tio­nal­­­­liberalen mit Partei- und Fraktionschef Erich Mende, zu de­nen sich auch der eine oder an­dere Rechts­außen gesellte, und die vor allem süddeutschen frei­sin­nigen Alt­liberalen. Beide lehn­ten eine Zusammen­arbeit mit den Sozialdemokraten auf Bundes­ebene ab, die ersteren strikter als die zweiten. In der Regel ko­alier­ten sie mit der CDU, wenn auch widerwillig, da Adenauer ihnen in der na­tiona­len Frage zu prag­matisch war. Ein kleiner Flügel von Links­liberalen, der erst in und nach den Sech­zigerjahren stärker wurde, war hingegen auf die SPD aus­gerichtet. Zu ihm ge­hörten Ge­neral­se­kre­tär Karl-Hermann Flach, der 1961 wegen des „Um­falls“ die Politik verließ, Hildegard Hamm-Brücher aus München sowie William Borm aus Berlin.

Die eigentliche Mitte der Partei wurde von den ehe­maligen NRW-Jungtürken um Walter Scheel ge­stellt. Sie hielt die Koalitionsfrage am lieb­sten of­fen, um der FDP ei­ne Schlüs­sel­position zwi­schen den großen Par­teien zu ver­schaf­fen. Die FDP solle vor allem frei­demokratisch sein und dann erst Koalitions­partner einer anderen Partei.

An den Erststimmen für die Bundestagswahlen (und einige Landtagswahlen) ist zu erkennen, dass die weitaus meisten FDP-Wähler (über zwei Drittel) zu den Christdemokraten neigen. Eine Koalition mit den Sozialdemokraten ist meist nur zweite Wahl. Besonders ungern beteiligen sich die Liberalen an Koalitionen von SPD und Grünen, da in Dreierkoalitionen die Konkurrenz zwischen den beiden kleinen Teilnehmern sehr scharf ist.

Bündnis 90/Die Grünen

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Die Grünen wollten anfangs gar keine Koalitionen eingehen. Der Realo-Flügel bemühte sich allerdings schon bald um Koalitionen mit der SPD. Die erste Koalitionsregierung mit grüner Beteiligung war die kurzlebige hessische Landesregierung von 1985/86. Seit 1990/91 wurden rot-grüne Landesregierungen immer häufiger, bis 2005 die bislang letzte abgewählt wurde (in NRW). Seit 2007 gibt es in Bremen wieder eine rot-grüne Koalition auf Landesebene. Die Grünen gingen bis 2008 oberhalb der kommunalen Ebene ausschließlich Koalitionen unter SPD-Führung ein, zum Teil auch als Ampelkoalition unter Einschluss der FDP. Seit 2008 gibt es in Hamburg die erste schwarz-grüne Regierungskoalition auf Länderebene unter Ole von Beust.

Die Linke

Die Linke
Die Linke

Die Wurzeln der Partei Die Linke gehen auf die Kommunistische Partei Deutschlands zurück; diese koalierte nach 1945 mit den übrigen Parteien zunächst oft auch auf Landesebene, nicht aber im Bund. 1946 vereinigte sie sich in der Sowjetischen Besatzungszone mit der SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. In der einzigen echten Koalition der DDR – 1990 nach den freien Wahlen und vor der Wiedervereinigung – war die kurzfristig in SED-PDS umbenannte Partei nicht vertreten. Die PDS koalierte mit der SPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und im Berliner Senat.

Am 16. Juni 2007 ging die in Linkspartei umbenannte PDS gemeinsam mit der WASG in der neugebildeten Partei Die Linke auf. Auch Die Linke koaliert mit der SPD auf Landesebene, aktuell in Berlin und Brandenburg.

Deutsche Partei

Deutsche Partei
Deutsche Partei

Die vor allem in Nord­deutschland beheimatete konservative Deutsche Partei band sich einseitig an die CDU, mit de­ren Hil­fe sie 1957 in den Bundestag gelangte und von Aden­­auer trotz sei­­ner ab­soluten Mehr­­­­heit in die Re­gierung aufgenommen wurde. Nachdem die mei­sten ihrer Ab­­­geordneten in meh­reren Wel­len zur Unionsfraktion über­getreten waren, löste die DP-Bundes­tags­­gruppe sich noch vor der Wahl 1961 auf.

GB/BHE

Der 1950 gegründete Gesamtdeutsche Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE) koalierte auf Landesebene sowohl mit der Union als auch mit der SPD. Von 1953 bis 1955 war er in der zweiten Regierung von Konrad Adenauer vertreten. Wegen der zu­nehmen­den Integration der Vertriebenen kam er 1957 nicht mehr in den Bun­destag und scheiterte langfristig auch in den Ländern.

Extreme Parteien

Von den übrigen Parteien werden in der Regel weder rechtsextreme (NPD, DVU, Republikaner) noch linksextreme Parteien (DKP, MLPD) als koalitionsfähig oder -würdig angesehen.

Weitere

Auf Länderebene gelingt von Zeit zu Zeit weiteren Parteien der Einzug in die entsprechenden Landtage. Vereinzelt kommt es dann auch zu Koalitionen unter Beteiligung dieser Parteien. Beispiele hierfür sind die Hamburgischen Senate von Beust I, in dem die CDU mit der FDP und der Schill-Partei (PRO) koalierte, und Voscherau III, in dem die SPD eine koalitionsähnliche Kooperation mit der STATT Partei einging. Auf kommunaler Ebene beteiligt sich in Schleswig-Holstein der SSW an einigen Regierungen. Ferner sind auf dieser Ebene Freie Wählervereinigungen relevant.

Verteilung der Ministerposten

Die Verteilung der Einzelressorts im Kabinett spielt bei den Koalitionsverhandlungen ei­ne herausragende Rolle. Zur quantitativen Verteilung hält Günter Norpoth für die Jahre 1949-82 eine Formel parat:

y = 7,3 + 0,786 x.

Dabei ist y der Prozentsatz an der Ministerzahl und x der Prozentsatz an denjenigen Abgeordneten, die die Koalition stü­tzen (nicht an der Gesamtzahl der Par­la­men­t­ar­ier). Wenn also eine Partei zehn Prozent der Koalitionssitze beisteuerte, dann erhielt sie fünfzehn Prozent der Minister.[8]

Unter der zusätzlichen Berücksichtigung neuerer Koalitionsbildungen (1946–2005) stellen auch Eric Linhart, Franz Urban Pappi und Ralf Schmitt einen starken Zusammenhang zwischen relativem Sitzanteil und Ministeranteil in einer Regierung fest, wobei sie einen leicht stärkeren Zusammenhang für die Bundesebene ( von 0,983) als für die Länderebene ( von 0,910) ermitteln:

y = 0,076 + 0,832 x (Bundesebene)
y = 0,083 + 0,808 x (Länderebene).[9]

Neben der rein quantitativen Frage, wie viele Ministerien eine Partei in einer Koalition erhält, ist auch die qualitative Frage von Bedeutung, welche Ministerien eine Partei besetzt. Dies hängt zum einen von der Stärke des Interesses einer Partei an einem Ministerium ab, aber auch von der Interessenstärke ihrer Koalitionspartner. Das Interesse an bestimmten Ministerien selbst kann unterschiedliche Ursachen haben: Parteien können bestimmte programmatische Schwerpunkte äußern, die sie besser umsetzen können, wenn sie das entsprechende Ministerium besetzen (etwa die Grünen beim Umweltministerium); sie können dadurch aber auch ihnen nahe stehende Interessengruppen bedienen (z.B. die CDU/CSU die Agrarlobby, wenn sie den Landwirtschaftsminister stellt).

Auswärtiges Amt in Berlin

Dem Außen­­ministerium kann man eine be­sondere Be­deu­tung unterstellen, weil es ne­­ben der Bundeskanzlerschaft am mei­sten eine Rol­le auf in­ter­­na­tiona­ler Ebene und damit ei­ne ge­wis­se Publicity garantiert. Tat­säch­lich ist das Auswärtige Amt seit 1966 im­mer an den klei­neren Ko­ali­tions­partner ver­ge­ben wor­den. Fer­ner gelten Inneres, Ju­stiz, Fi­­nanzen, Ver­teidigung und Wirt­schaft als klas­si­sche bzw. neoklassische und begehrte Res­sorts. Nur am Bud­get der Mi­ni­sterien liegt dies nicht, denn dann müssten Ver­­teidigung, Arbeit und Ge­sundheit am be­gehrtesten sein. Von Beyme denkt an Größe und Komplexität des Amts, also an die hohe Anzahl der Be­schäftigten etwa in den Ressorts Fi­nan­zen, Inneres, Verkehr und Vertei­digung.[10]

Eine systematische Analyse, welche Partei wie oft welches Ministerium besetzt, wird dadurch erschwert, dass häufig mehrere Geschäftsfelder unter dem Dach eines Ministeriums zusammengefasst sind (z.B. aktuell das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Die Zusammensetzung der Ministerien variiert zudem sowohl über die Zeit als auch über die politische Ebene. So wurde etwa im Kabinett Kohl V das Geschäftsfeld Arbeit mit Sozialordnung kombiniert, im Kabinett Schröder II hingegen mit dem Geschäftsfeld Wirtschaft. Auf Bundesebene ist ein Außenminister üblich, der auf der Ebene der Bundesländer nicht existiert; die Länder bestellen hingegen einen für das Schulwesen zuständigen Kultusminister, der aufgrund der Bildungshoheit der Länder auf Bundesebene nicht vorkommt. Auch im Vergleich zwischen den Ländern variieren die vorkommenden Geschäftsfelder. In Rheinland-Pfalz findet man beispielsweise häufig das Geschäftsfeld Weinbau, in Mecklenburg-Vorpommern Fischerei oder in Nordrhein-Westfalen aktuell das Geschäftsfeld Innovation. Auch werden hin und wieder Geschäftsfelder manchmal explizit im Namen des Ministeriums geführt, an anderer Stelle nicht, obwohl der entsprechende Minister dafür zuständig ist (vgl. das Geschäftsfeld Sport im Kabinett Koch I und im Kabinett Merkel I).

Fasst man häufig miteinander verknüpfte Geschäftsfelder zu übergeordneten Politikbereichen zusammen, so lassen sich für die Parteien auf Landesebene folgende Erkenntnisse gewinnen: CDU und CSU besetzen besonders häufig Ministerien in den Bereichen Landwirtschaft und Kultus, relativ selten Umwelt und Landesplanung, Arbeit und Soziales und Wirtschaft und Verkehr. Die SPD hat ihre Schwerpunkte in den Bereichen Arbeit und Soziales sowie Inneres, unterdurchschnittlich häufig ist sie in den Bereichen Landwirtschaft und Wirtschaft und Verkehr vertreten. Die FDP besetzt auffallend häufig die Bereiche Wirtschaft und Verkehr sowie Justiz, selten ist sie zuständig für Bund und Europa oder Landwirtschaft. Bei den Grünen ragt erwartungsgemäß Umwelt und Landesplanung als meistbesetzter Politikbereich heraus. Noch nie involviert waren sie in den Bereich Inneres, erst einmal in Wirtschaft und Verkehr. Die Staatskanzleien, die zum Teil als eigenständige Ministerien konzipiert sind, werden in der Regel von der Partei besetzt, die auch den Regierungschef stellt. Auffällig ist weiterhin, dass das Engagement einer Partei in die unterschiedlichen Politikfelder teilweise stark davon abhängt, mit welcher Partei sie eine Koalition bildet. Die Freidemokraten beispielsweise besetzen in Koalitionen mit der Union relativ häufig den Bereich Umwelt und Landesplanung, in Koalitionen unter SPD-Führung hingegen nie. Dort wiederum engagieren sie sich deutlich stärker im Bereich Justiz als in christlich-liberalen Koalitionen.[11]

Der langjährige FDP-Minister Hans-Dietrich Genscher betont in seinen Erinnerungen die Wichtigkeit, dass beide Koalitionspartner in den „drei zen­­tralen Bereichen der Politik“ Ver­ant­wor­­tung über­­­nehmen. Derjenige Partner, der nicht den Kanzler stellt, müsse das Auswärtige Amt und damit das wich­tigste Ein­­zel­ressort besetzen. Die Wirtschaft stellt Genscher dem Fi­nanz­­­ministerium ge­genüber, die Ju­stiz dem Innenministerium. Andernfalls wäre ein Ko­ali­tions­part­ner ver­sucht, aus Pro­filierungs­grün­den „in­­­­­ner­halb der Ko­ali­­tion Opposition zu betreiben“.[12]

Dieses Schema ist seit der ersten Großen Ko­­­­alition (1966–1969) und auch in den nach­fol­gen­den Koalitionen mit der FDP befolgt wor­den. Vorher hatten die Liberalen mehr, da­für un­be­deuten­dere Ministerien erlangt. Unter Kanzler Brandt durften sie zum er­­­sten Mal gleich so­wohl Außen- als auch In­nen­­­ministerium besetzen. Im zweiten Kabinett Brandt wur­de das Sche­ma mit der Ernennung von Hans Friderichs zum Wirtschaftsminister voll­ständig re­ali­siert. Für eine Klein­partei ist das Schema sehr vorteilhaft, weil es ihr min­­­de­stens drei Schlüs­sel­res­sorts zuweist. Unter der rot-grünen Regierung Gerhard Schröders wurde dieses Prinzip nicht aufrecht erhalten. Die große Koalition unter Angela Merkel kehrte wieder zu diesem Prinzip zurück.

Geschichte und rechtliche Bewertung in Deutschland

In den Sechzigerjahren kam die Frage auf, inwieweit Koalitionsverträge aus bundesverfassungs­­­recht­licher Sicht über­haupt zulässig sind. Dieses Interesse ist vor allem auf die schrift­­lichen Vereinbarungen der christ­libera­­len Regierung vom 20. Oktober 1961 zurückzuführen. Ebenso wie das Ko­alitions­papier aus dem fol­gen­den Jahr wurde es, entgegen der ursprünglichen Absicht, in Zeitungen veröffent­licht.

Es löste große Un­ruhe aus, man hatte die Sor­ge, dass die Bundes­re­pu­blik von einem im Grundgesetz (GG) nicht vorgesehenem Organ regiert werden könnte, näm­lich von dem im Ab­kom­­men erwähnten Koalitionsausschuss. Die be­teiligten Parteien und Fraktionen ver­­pflich­te­ten sich „da­rauf hin­zu­wirken, dass die Frak­tionen im Deutschen Bundes­tag nicht mit wechseln­­­den Mehr­­­­heiten ab­stimmen“. Ein Ko­ali­tions­­ausschuss habe am ersten Ar­beits­tag je­­der Woche zu tagen, ihm ge­hör­ten die Frak­tions­vorsitzen­den, deren Stell­­­ver­tre­ter und die parlamentarischen Ge­schäfts­führer an. Von Fall zu Fall könn­ten Fach­­­leu­­te der Fraktionen teil­­nehmen, sonstige Berater von au­ßer­­halb bedürften der Zu­stim­mung bei­der Seiten. Der weit­­aus größ­te Teil des Ab­kom­mens be­han­del­te ein­zelne poli­tische Fragen, obenan stand die Deutsch­­land- und Außen­po­­litik. Das Ko­ali­tions­­abkom­men war von der FDP gefordert wor­den.

Um die Bedenken zu zer­­streu­­en, die gerade der Koalitionsausschuss auslöste, bemühten sich die je­­wei­l­­igen Koalitionspartner nach 1962 bis in die Acht­zigerjahre hinein, den Ein­druck von Ko­ali­tions­­­aus­­­schüs­­­­sen zu vermeiden. Es war aber klar, dass z. B. wäh­rend der Großen Ko­alition der Kreß­­­­­bron­ner Kreis einen sol­chen regel­mäßigen Ko­ali­tions­­­aus­­schuss dar­stellte, be­nannt nach dem Ur­laubs­ort des Bundeskanzlers Kurt Georg Kiesinger im Sommer 1967. Bundesjustiz­­mi­ni­ster Gustav Heinemann behauptete damals dennoch, es gäbe keinen insti­tu­­tio­na­li­sierten Ko­alitions­ausschuss. Meist träfen sich am Dien­­s­tag der Bundeskanzler, der Bundesaußen­mini­ster und die bei­­­den Fraktions­vor­sitz­en­den zu einer „Be­­­sprechung“.[13]

Im nachhinein behauptete Siegfried Heimann, dass die SPD-Bundestagsfrak­tion zum „Ja-Sager-Gremium" ver­kom­men sei und das Parlament gar als Kontrollorgan aus­ge­schaltet.[14] Wichard Woyke hielt den Ko­alitions­ausschuss für eine Art Ne­ben­regier­ung, die Regierungsgeschäfte ohne parlamen­tarische Verant­wortung betreibe.[15] Andrea Schneider be­zeich­net den Kreßbronner Kreis treffender als einen informellen Ort für den Gedankenaustausch zwischen den Parteispitzen, der keineswegs etwa ein Garant für das Durch­bringen jedweder Gesetzesvorlage ge­we­sen sei.[16]

Koalitionsabkommen waren Geheimverträge, damit sich nicht etwa Drit­te auf das Ab­­­kom­men be­­­rufen konnten. Öf­fentliche Ko­­alitions­ab­kom­­­men, wie es sie heute gibt, ent­beh­­ren ei­ner gewis­sen Daseins­­be­rech­­tigung, weil ur­sprüng­lich die von den Ko­­­­ali­tions­­­part­nern ge­mein­sam zu ver­­ant­wortende Re­gier­ungs­­­er­klä­rung die­sen Sinn er­füllen soll­te.

Ko­alitionsabkommen betreffen neben Verfahrensregeln bestimmte Politik­be­reiche, mehr oder we­niger kon­kre­t. In der Praxis ist es jedoch un­­mög­­­lich, die Re­gierungspolitik in einem aus­führ­lichen Vertrag fest­­­zu­­­legen, da es sich schließ­­­­lich um eine Vorausplanung für vier Jahre handelt. Das führt des Öfteren zu Re­­­visionen des Abkommens. Beim Machtwechsel 1969 (und ähnlich 1982) wollten die neuen Partner erst ein­mal eine Be­stands­­aufnahme machen, bevor sie über ein allgemeines Ko­alitions­papier mit Ver­hand­lungs­er­gebnis­sen hinausgingen.

Verfassungskommentatoren haben die Vorwürfe gegen Abkommen und Ausschüsse be­merkens­wert ernst ge­nom­men. Roman Herzog rechtfertigt Koalitionen mit dem Bekenntnis des Grund­ge­setzes zur Rol­le der Par­­teien (Art. 21 GG), wobei den Koalitions­ver­ein­ba­rungen eine recht­liche Ver­­bindlichkeit ab­­zu­sprechen sei, da die Einklagbarkeit fehle. Adolf Schüle erläutert weiter, dass der Ko­ali­tions­ver­trag kein ob­­­jek­ti­ves Recht darstellen könne, allein schon weil Sollens­­­sätze, die öf­fentliche Kund­ge­bung und die An­er­kennung durch Rechts­lehre und Gerichte fehl­­ten. Außerdem sei das Ab­kommen nicht von öf­fent­lichen Or­ganen erarbeitet. Ei­n Geschäfts­­­vertrag könne das Abkom­men eben­falls nicht sein, auch wenn vie­le Ju­risten und Politologen dies meinten. Der Grundsatz pacta sunt ser­vanda (Verträge müssen eingehalten werden) stünde unter dem po­­liti­schen Vorbehalt des rebus sic stantibus (sofern die Bedingungen die gleichen bleiben). Dennoch könne man, so Schüle, beim Ko­ali­tions­vertrag nicht von einem rechts­freien Raum sprechen, weil solche Abkommen politi­sche Kon­­sequenzen hät­ten.[17]

Bundesinnenminister Ernst Benda nannte es 1969 verfassungsrechtlich in Ordnung, wenn ein Ko­ali­tions­­­ausschuss die Ent­schei­dung trifft, ei­­nen Ge­setzes­entwurf der Re­gier­ung ein­zu­brin­gen. Bedenk­licher wäre es, wenn der Koalitionsentschluss über einen Ge­setzes­­ent­wurf ent­schiede, der be­reits dem Bun­­des­tag vorliegt. Das könne zur Ver­ödung der par­la­mentari­schen Bera­tungen füh­ren und wäre ver­fas­sungs­­­politisch zwar zulässig, aber un­ver­nünftig. Die Richt­­­­linien­kom­­pe­tenz wer­de durch eine Ko­ali­tion nicht wesentlich mehr ein­geschränkt als durch die Ab­­hängigkeit des Kanz­lers von seiner Par­tei. Aller­dings sei es für den Kanz­­ler schwie­riger, seinen Einfluss auch auf eine andere Par­tei zu er­strecken. Bei der Res­sort­­kom­petenz der Bun­des­minister ist Benda vor­sichtiger, denn wenn der betref­fen­de Mi­nister nicht am Ko­alitions­ausschuss beteiligt sei, könne seine Einflussnahme auf ein Gesetz ge­fährdet sein.[18]

Die eigentliche Frage zur Verfassungsmäßigkeit von Koalitionen ist die, was die Ko­ali­tions­­­­part­­ner an Gegenleistung einbringen wollen. Im Abkommen von 1961 verpflichteten sich die Un­ter­­­­­­zeich­­­­­ner, auf das Abstimmungsverhalten ihrer Ab­ge­­ord­neten hinzu­wir­ken. Verfügen können sie da­rü­ber nicht, da Art. 38 GG das freie Mandat zusichert. Den Erfolg ihres Hin­wirkens kön­­nen die Par­tei- und Frak­tions­vorsitzenden nicht ga­ran­tie­ren, er ist daher auch nicht ein­klagbar.

Literatur

  • Jesse, Eckhard: Koalitionsveränderungen 1949 bis 1994: Lehrstücke für 1998?, in: Zeit­schrift für Parlamentsfragen 29 (1998), S. 460–477.
  • Jun, Uwe: Koalitionsbildungen in den deutschen Bundesländern. Theoretische Betrachtungen, Do­kumentation und Analyse der Koalitionsbildungen auf Länderebene seit 1945, Opladen 1994.
  • Kropp, Sabine/Sturm, Roland: Koalitionen und Koalitionsvereinbarungen: Theorie, Analyse und Do­kumentation, Opladen 1998.
  • Niedermeyer, Oskar: Möglichkeiten des Koalitionswechsels. Zur parteiinternen Verankerung der be­­­stehenden Koalitionsstruktur im Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland, in: Zeit­­schrift für Parlamentsfragen 13 (1982), S. 85–110.
  • Nolte, Detlef: Ist die Koalitionstheorie am Ende? Eine Bilanz nach 25 Jahren Koalitions­for­schung, in: Politische Vierteljahresschrift 1988, S. 231–246.
  • Oberreuter, Herbert: Koalition, in: Dieter Nohlen (Hrsg.): Pipers Wörterbuch zur Po­li­tik, Band I, München/Zürich 1985.
  • Völk, Josef Anton: Regierungskoalitionen auf Bundesebene: Dokumentation und Analyse des Ko­alitions­wesens von 1949 bis 1987, Regensburg 1988.
  • Woyke, Wichard: Koalition, in: Uwe Andresen/Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des po­li­tischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Bonn 1995, S. 253.

Einzelnachweise

  1. Helmut Norpoth: The German Federal Republic: Coalition Government at the Brink of Ma­­­jori­ty Rule, in: Eric C. Browne/John Dreijmanis (Hrsg.): Government Coali­tions in Western De­mo­cracies, New York/London 1982, S. 15.
  2. Gordon Smith: Democracy in Western Germany: parties and politics in the Federal Re­pu­blic, 3. Auflage, Al­dershot 1986 [1979], S. 175/176.
  3. Hans-Peter Schwarz: Der Staatsmann: 1952–1967, Stuttgart 1991, S. 80, 276, 599.
  4. Günter Müchler: CDU/CSU. Das schwierige Bündnis, München 1976, S. 198.
  5. Kurt J. Körper: F.D.P. Bilanz der Jahre 1960–1966. Braucht Deutschland eine liberale Partei, Köln 1968 (Kölner Schriften zur sozialwissenschaftlichen Forschung 1), S. 42.
  6. Ebenda, S. 64-66/73-75.
  7. Ebenda, S. 246/249.
  8. Helmut Norpoth: The German Federal Republic: Coalition Government at the Brink of Ma­­­jori­ty Rule, in: Eric C. Browne/John Dreijmanis (Hrsg.): Government Coali­tions in Western De­mo­cracies, New York / London 1982, S. 23.
  9. Eric Linhart, Franz U. Pappi, Ralf Schmitt (2008): Die proportionale Ministerienaufteilung in deutschen Koalitionsregierungen: Akzeptierte Norm oder das Ausnutzen strategischer Vorteile?, in: Politische Vierteljahresschrift 49(1), S. 46-67.
  10. Klaus von Beyme: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung, Op­la­den / Wiesbaden 1999, S. 324.
  11. Franz U. Pappi, Ralf Schmitt, Eric Linhart (2008): Die Ministeriumsverteilung in den deutschen Landesregierungen seit dem Zweiten Weltkrieg, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 39(2), S. 323-342.
  12. Hans-Dietrich Genscher: Erinnerungen, 2. Auflage, Berlin 1995., S. 110–111.
  13. Die Zeit am 2. Februar 1962. Zitiert nach: Ossip K. Flechtheim u. a. (Hrsg.): Dokumente zur parteipolitischen Entwicklung in Deutschland seit 1945, Band 8, Berlin 1970, S. 410. Siehe dort auch den Text (S. 408-410) und die Meinung Heinemanns (S. 417).
  14. Heimann, Siegfried: Sozialdemokratische Partei Deutschlands,in: Richard Stöss [Hrsg.]: Parteien-Handbuch. Die Parteien der Bundesrepublik Deutschland 1945–1980. S. 2037, 2094.
  15. Wichard Woyke: Koalition, in: Uwe Andresen/Wichard Woyke (Hrsgg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2. Auflage, Bonn 1995, S. 253.
  16. Andrea Schneider: Die Kunst des Kompromisses, S. 96.
  17. Herzog in Maunz-Dürig, Komm. z. GG, Art. 63, Rn 9–12 (Theodor Maunz / Dürig, Günther u. a. (Hrsgg.): Grundgesetz-Kommentar, o. O. o. J.). Adolf Schüle: Koalitionsvereinbarungen im Lichte des Verfassungsrechts. Eine Studie zur deut­schen Lehre und Praxis, Tübingen 1964, S. 59–61, 63–66, 70.
  18. Ernst Benda: Verfassungsprobleme der Großen Koalition, in: Alois Rummel (Red.): Die Gro­ße Ko­­alition 1966–1969. Eine kritische Bestandsaufnahme, Freudenstadt 1969, S. 162–175, hier S. 162–165.