„Justizirrtum um Horst Arnold“ – Versionsunterschied

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Version vom 11. Dezember 2014, 02:42 Uhr
→‎Anklage und Verurteilung von Heidi K.: Verfahren gegen sie ist rechtskräftig - damit keine Verkürzung des Klarnamens mehr. Auch Horst Arnold hatte keinen derartigen Opferschutz.
Was soll der Unsinn? '''DER''' Bundesgerichtshof!
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