„Gustl Mollath“ – Versionsunterschied

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'''Gustl Ferdinand Mollath''' (* [[7. November]] [[1956]] in [[Nürnberg]]) ist ein wegen Schuldunfähigkeit Freigesprochener in einem Strafverfahren, das in der Öffentlichkeit eine breite, kritische und bis heute andauernde Diskussion fand Er ist aufgrund richterlicher Anordnung in der [[Forensische Psychiatrie|forensischen Psychiatrie]] im [[Bezirkskrankenhaus Bayreuth]] [[Unterbringung|untergebracht]].
'''Gustl Ferdinand Mollath''' (* [[7. November]] [[1956]] in [[Nürnberg]]) ist Reifenhändler, Tuner und Restaurator von Sportwagen sowie Oldtimern aus Nürnberg und gründete das Unternehmen ''Augusto M.'' Er wurde wegen [[Schuldunfähigkeit]] in einem Strafverfahren freigesprochen, das in der Öffentlichkeit eine breite, kritische und bis heute andauernde Diskussion fand. Er ist aufgrund richterlicher Anordnung in der [[Forensische Psychiatrie|forensischen Psychiatrie]] im [[Bezirkskrankenhaus Bayreuth]] [[Unterbringung|untergebracht]].


Die Anklage lautete auf [[gefährliche Körperverletzung]] und [[Freiheitsberaubung]] gegen seine frühere Ehefrau sowie [[Sachbeschädigung]].<ref name="urteil_LG_N" /> Das rechtskräftige Urteil des [[Landgericht Nürnberg-Fürth|Landgerichts Nürnberg-Fürth]] stufte ihn 2006 nach {{§|63|StGB|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] als für die Allgemeinheit gefährlich ein und wies ihn in ein [[Maßregelvollzug|psychiatrisches Krankenhaus]] ein.<ref name="report" /><ref name="taz1" /><ref name="sdz" /> Das Gericht begründete dies unter anderem mit einem [[Paranoia|paranoiden]] Gedankensystem, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der [[Schwarzgeld]]verschiebung verwickelt. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall bekannt, nachdem ''[[Report Mainz]]'' am 13. November 2012 einen Revisionsbericht<ref name="swrpdf20546" /> der [[HypoVereinsbank]] aus dem Jahr 2003 veröffentlichte, der diesbezügliche Ausführungen Mollaths stützt.<ref>Conny Neumann: [http://www.spiegel.de/panorama/gustl-mollath-und-die-hypovereinsbank-weggeraeumt-und-stillgestellt-a-868445.html ''Fall Gustl Mollath - Weggeräumt und stillgestellt''] im Spiegel Online vom 21. November 2012</ref> Schon ein Jahr zuvor hatte das Magazin die Frage aufgeworfen, ob Mollaths Schwarzgeldanschuldigungen zu Unrecht als Teil eines paranoiden Wahnsystems gedeutet worden seien und ob er sich daher fälschlicherweise in der forensischen Psychiatrie befinde.
Die Anklage lautete auf [[gefährliche Körperverletzung]] und [[Freiheitsberaubung]] gegen seine frühere Ehefrau sowie [[Sachbeschädigung]].<ref name="urteil_LG_N" /> Das rechtskräftige Urteil des [[Landgericht Nürnberg-Fürth|Landgerichts Nürnberg-Fürth]] stufte ihn 2006 nach {{§|63|StGB|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] als für die Allgemeinheit gefährlich ein und wies ihn in ein [[Maßregelvollzug|psychiatrisches Krankenhaus]] ein.<ref name="report" /><ref name="taz1" /><ref name="sdz" /> Das Gericht begründete dies unter anderem mit einem [[Paranoia|paranoiden]] Gedankensystem, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der [[Schwarzgeld]]verschiebung verwickelt. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall bekannt, nachdem ''[[Report Mainz]]'' am 13. November 2012 einen Revisionsbericht<ref name="swrpdf20546" /> der [[HypoVereinsbank]] aus dem Jahr 2003 veröffentlichte, der diesbezügliche Ausführungen Mollaths stützt.<ref>Conny Neumann: [http://www.spiegel.de/panorama/gustl-mollath-und-die-hypovereinsbank-weggeraeumt-und-stillgestellt-a-868445.html ''Fall Gustl Mollath - Weggeräumt und stillgestellt''] im Spiegel Online vom 21. November 2012</ref> Schon ein Jahr zuvor hatte das Magazin die Frage aufgeworfen, ob Mollaths Schwarzgeldanschuldigungen zu Unrecht als Teil eines paranoiden Wahnsystems gedeutet worden seien und ob er sich daher fälschlicherweise in der forensischen Psychiatrie befinde.
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1978 lernte Mollath seine spätere Frau Petra kennen. Sie arbeitete von 1990 an als [[Vermögensberater]]in, zuletzt bei der HypoVereinsbank.<ref name="sdz" /><ref name="swrpdf20546" /> Sie heirateten 1991.<ref name="urteil_LG_N" /> Im August 2001 kam es nach Angaben der Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzung. 2002 zog sie aus. 2004 erfolgte die Scheidung.
1978 lernte Mollath seine spätere Frau Petra kennen. Sie arbeitete von 1990 an als [[Vermögensberater]]in, zuletzt bei der HypoVereinsbank.<ref name="sdz" /><ref name="swrpdf20546" /> Sie heirateten 1991.<ref name="urteil_LG_N" /> Im August 2001 kam es nach Angaben der Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzung. 2002 zog sie aus. 2004 erfolgte die Scheidung.


Im September 2003 kam es wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau zu einem Strafverfahren gegen Mollath vor dem [[Amtsgericht Nürnberg]]. Mollaths Ehefrau wandte sich daraufhin an eine Psychiaterin, die Mollath mit großer Wahrscheinlichkeit als ernstzunehmend psychiatrisch krank einstufte. <ref name="SZ_221212">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448 ''Gutachten aus der Ferne'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 22. Dezember 2012.</ref> Zwei vorgeschlagene Termine zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes nahm Mollath 2003 nicht wahr. Mitte 2004 und nochmals Anfang 2005 wurde er daraufhin zur Erstellung eines [[Psychologisches Gutachten|psychologischen Gutachtens]] durch Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Ende 2005 kam der Vorwurf des Zerstechens von Autoreifen hinzu. Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. Nach zweimaligem Wechsel der Einrichtung befand sich Mollath von April 2006 an im Bezirkskrankenhaus Straubing; zuletzt wurde Mollath Mitte 2009 in das [[Bezirkskrankenhaus Bayreuth]] verlegt.
Im September 2003 kam es wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau zu einem Strafverfahren gegen Mollath vor dem [[Amtsgericht Nürnberg]]. Ende 2005 kam der Vorwurf des Zerstechens von Autoreifen hinzu. Auf Veranlassung von Mollaths Ehefrau erstellte Gabriele Krach vom ''Klinikum am Europakanal'' in Erlangen eine Stellungnahme, nach der Mollath „mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung“ leide. Einzige Quelle für diese Einschätzung waren die Angaben von Mollaths Ehefrau.<ref name="SZ_221212">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448 ''Gutachten aus der Ferne'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 22. Dezember 2012.</ref><ref>Gabriele Wollf: [http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie/ ''Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie''] vom 1. Dezember 2012.</ref> Zwei vorgeschlagene Termine zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes nahm Mollath 2003 nicht wahr. Mitte 2004 und nochmals Anfang 2005 wurde er daraufhin zur Erstellung eines [[Psychologisches Gutachten|psychologischen Gutachtens]] durch Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Ein konkretes Untersuchungskonzept zur Erlangung von Erkenntnissen über eine Persönlichkeitsstörung, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20011009_2bvr152301.html 2 BvR 1523/01] vom 9. Oktober 2001, Rdnr. 19</ref>, wurde weder im Einweisungsbeschluss noch im Gutachten aufgeführt.<ref name="Strate130104">Gerhard Strate: [http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf ''Strafanzeige Straftaten zum Nachteil des Herrn Gustl Mollath''] (PDF; 950&nbsp;kB) vom 4. Januar 2013</ref>

Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. Dieses Gutachten erfolgte nicht auf Basis eines Explorationsgespräches, sondern alleine auf den Akten der Staatsanwaltschaft und „Beobachtungen“ durch das Personal des Bezirkskrankenhauses Bayreuth.<ref name="1557448-2">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448-2 ''Das erste umfassende Gutachten'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 22. Dezember 2012.</ref><ref>Oliver García: [http://blog.delegibus.com/2013/02/24/der-fall-mollath-ein-mehrpersonenstuck-teil-2/ ''Der Fall Mollath: Ein Mehrpersonenstück (Teil 2)''] vom 24. Februar 2013.</ref> Nach zweimaligem Wechsel der Einrichtung befand sich Mollath von April 2006 an im Bezirkskrankenhaus Straubing.


Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath im August 2006 schließlich wegen [[Schuldunfähigkeit]] frei, da es die Taten als erwiesen sah und die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß {{§|20|StGB|juris}} StGB […] nicht ausgeschlossen werden“ konnte. Das Gericht ordnete seine weitere [[Unterbringung (Deutschland)|Unterbringung]] in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da weitere Taten zu befürchten seien.<ref name="urteil_LG_N" /><ref name="taz1" /> Das Urteil stützte sich unter anderem auf das Gutachten des Sachverständigen Klaus Leipziger aus Bayreuth, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehten.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-gustl-mollath-schwierige-suche-nach-der-wahrheit-1.1542305-7 Chronologie zum Fall Mollath], SZ-Online, abgerufen am 17. Januar 2013</ref>
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath im August 2006 schließlich wegen [[Schuldunfähigkeit]] frei, da es die Taten als erwiesen sah und die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß {{§|20|StGB|juris}} StGB […] nicht ausgeschlossen werden“ konnte. Das Gericht ordnete seine weitere [[Unterbringung (Deutschland)|Unterbringung]] in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da weitere Taten zu befürchten seien.<ref name="urteil_LG_N" /><ref name="taz1" /> Das Urteil stützte sich unter anderem auf das Gutachten des Sachverständigen Klaus Leipziger aus Bayreuth, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehten.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-gustl-mollath-schwierige-suche-nach-der-wahrheit-1.1542305-7 Chronologie zum Fall Mollath], SZ-Online, abgerufen am 17. Januar 2013</ref>

Mollath war zwischen April und Oktober 2006 unter Betreuung gestellt worden. Das Haus seiner Eltern wurde im Dezember 2007 für 226.000 Euro unter Wert [[Zwangsversteigerung|zwangsversteigert]]. Die ''Süddeutsche Zeitung'' will vom Bayrischen Justizministerium erfahren haben, dass „die geschiedene Frau des Herrn Mollath“ das Grundstück ersteigerte.<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiatrieinsasse-gustl-mollath-verlorene-vergangenheit-1.1642340 ''Verlorene Vergangenheit'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 8. April 2013.</ref><ref name="gep-12-2" />

== Vorwürfe Mollaths ==

Mollath beschuldigte 2003 seine damalige Frau, weitere Mitarbeiter der [[HypoVereinsbank]] und 24 Kunden, in [[Schwarzgeld]]geschäfte verwickelt zu sein.<ref name="br1">''Erste Zeugen im Fall Mollath Überlastung und Unterlagenfehler führten zur Panne.'' In: [[Bayerischer Rundfunk]], 14. Mai 2013 ([http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-landtag-untersuchungsausschuss-100.html online])</ref> Eine Darstellung von 106 Seiten übergab Mollath dem Gericht.<ref name="br1" /> Die Steuerfahndung wusste von diesem Bericht, forderte ihn aber aufgrund der Einschätzung des Richters über Mollaths geistige Verfassung nicht an.<ref name="br1" /> Erst 2011 kam es zu einer Bestätigung.<ref name="br1" />

== Psychiatrische Gutachten ==

Im September 2003 erstellte Gabriele Krach, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am [[Klinikum am Europakanal]], Erlangen, auf Verlangen der Ehefrau Mollaths eine Bescheinigung, Mollath leide {{"|mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung}}, ohne ihn je getroffen zu haben. Die Bescheinigung wurde am 23. September 2003 vom Rechtsanwalt der Ehefrau an das Amtsgericht Straubing gefaxt.<ref name="SZ_221212" />

Als Gutachter wurde vom Gericht Michael Wörtmüller, Leiter der forensischen Abteilung am Klinikum am Europakanal beauftragt. Dieser erklärte sich für befangen und empfahl den Gutachter Klaus Leipziger.<ref name="1557448-2" /><ref name="strate20130412" /><ref name="gustldok1">[http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf gustl for help: ''Dokumente Mollath 2003-2005''] (PDF; 2,4&nbsp;MB), abgerufen am 21. April 2013</ref>

Klaus Leipziger, Chefarzt in der Forensischen Psychiatrie des [[Bezirkskrankenhaus Bayreuth|Bezirkskrankenhauses Bayreuth]], erstellte 2005 anhand der ihm übersandten Strafakten über Gustl Mollath ein Erstgutachten und attestierte ihm ein „paranoides Gedankensystem“.<ref name="donaukurier" />

Der vom Amtsgericht Straubing beauftragte Gutachter Hans Simmerl, Oberarzt im [[Bezirksklinikum Mainkofen]], unterhielt sich 2007 mehrere Stunden mit Mollath und sprach sich für eine Aufhebung der Betreuung aus sowie konstatierte keine Hinweise auf eine psychotische Erkrankung und schloss schizophrentypische Wahnideen aus.<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448-3 ''Querulatorische Züge'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 22. Dezember 2012.</ref>

Ein Gutachten von [[Hans-Ludwig Kröber]] bestätigte im Juni 2008 dagegen ohne persönliche Untersuchung Mollaths die Stellungnahmen von Krach und von Leipziger.<ref name="donaukurier">Til Huber: [http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Muenchen-Streit-um-Gutachten-im-Fall-Mollath;art155371,2690844 ''Streit um Gutachten im Fall Mollath.''] In: ''[[Donaukurier]]'', 5. Dezember 2012.</ref> Die Beauftragung Kröbers soll nach Medienberichten eine Reaktion der zuständigen Strafvollstreckungskammer auf die für Mollath positive Stellungnahme Simmerls gewesen sein.<ref>[http://www.br.de/nachrichten/mollath-merk-fall-neu-aufrollen100.html Bayrischer Rundfunk: „Opposition attackiert Seehofer“] vom 4. Dezember 2012, darin Berufung auf die [[Passauer Neue Presse]]</ref><ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448-4 ''Gutachten von Berlin aus'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 22. Dezember 2012.</ref>

Mitte 2009 wurde Mollath in das [[Bezirkskrankenhaus Bayreuth]] verlegt. Ein Gutachten von [[Friedemann Pfäfflin]] im Jahr 2010 bestätigte zwar das von Leipziger konstatierte „Wahnsystem“ (das auf den Schwarzgeldvorwürfen beruht), verneinte jedoch eine Allgemeingefährlichkeit, die Voraussetzung für die Unterbringung nach {{§|63|stgb|juris}} StGB ist.

Im März 2013 berichten Klaus Leipziger, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie, und Ines Bahlig-Schmidt, Abteilungsleiterin:<ref>''Stellungnahme zum zurückliegenden Berichtszeitraum seit dem 18.12.2012.'' 4. März 2013 ([http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf online]; PDF; 5,0&nbsp;MB)</ref> {{"|Hinsichtlich der diagnostischen Einordnung gehen wir weiterhin – in Übereinstimmung mit dem Anlassgutachten – von einer wahnhaften Störung (ICD 10: F 22.0) aus. Die in Folge erstellten Gutachten von Herrn Prof. Dr. med. Kröber als auch Herrn Prof. Dr. med. Pfäfflin kamen in der Längs- und Querschnittsbeurteilung zu selbiger Diagnose, wobei Herr Prof. Dr. med. Kröber in seinem Gutachten vom 27.06.2008 das Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie differentialdiagnostisch auch in Erwägung zog.}} Auch diese Stellungnahme beruhte nicht auf einem Explorationsgespräch, sondern ausschließlich auf den Akten und „Verhaltensbeobachtungen“.


== Politische und mediale Diskussion ==
== Politische und mediale Diskussion ==
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Der zweite Bericht löste eine Vielzahl öffentlicher Reaktionen aus. Die Opposition im Bayerischen Landtag forderte Merks Rücktritt.<ref name="brmerk14-2" /><ref name="br5" /> Die Bank verteidigte sich gegen Vorwürfe, wegen der ermittelten Gesetzesverstöße nicht selbst Strafanzeige erstattet zu haben. Die Revisionsprüfung habe „keine ausreichenden Erkenntnisse für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Kunden oder Mitarbeitern [ergeben], die eine Strafanzeige als angemessen erscheinen ließen“.<ref name="bz20121114" /> Es hätten sich keine Beweise für strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden und die Prüfergebnisse seien dafür zu vage gewesen. Die ''Süddeutsche Zeitung'' bezeichnete dies daraufhin als eine „grotesk verharmlosende Darstellung“.<ref name="szschwarzgeld"/>
Der zweite Bericht löste eine Vielzahl öffentlicher Reaktionen aus. Die Opposition im Bayerischen Landtag forderte Merks Rücktritt.<ref name="brmerk14-2" /><ref name="br5" /> Die Bank verteidigte sich gegen Vorwürfe, wegen der ermittelten Gesetzesverstöße nicht selbst Strafanzeige erstattet zu haben. Die Revisionsprüfung habe „keine ausreichenden Erkenntnisse für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Kunden oder Mitarbeitern [ergeben], die eine Strafanzeige als angemessen erscheinen ließen“.<ref name="bz20121114" /> Es hätten sich keine Beweise für strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden und die Prüfergebnisse seien dafür zu vage gewesen. Die ''Süddeutsche Zeitung'' bezeichnete dies daraufhin als eine „grotesk verharmlosende Darstellung“.<ref name="szschwarzgeld"/>


Thematisiert wurden auf den Bericht hin auch die psychiatrischen Gutachten über Mollath aus den Gerichtsverfahren und der laufenden Überprüfung. Der Schöffe Westenrieder sagte, er habe das psychiatrische Gutachten bereits während des Verfahrens als „schwach“ eingeschätzt, da es weitestgehend nach Aktenlage angefertigt wurde, Mollath während des Verfahrens „nicht exploriert“ worden sei und kein Zweitgutachten erfolgte.<ref name="sdz4" /><ref name="sdz24112012" /> Auch der Vorsitzende der [[Walter Ritter von Baeyer|Walter-von-Baeyer]]-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP),<ref>[http://www.blaek.de/pdf_print.cfm?print=/werwaswo/menschenrechtsbeauftragte/index.cfm&id_ebene1=1&CFID=9168092&CFTOKEN=15436168 Homepage der BLÄK]</ref> die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen [[Landesärztekammer]],<ref>Vgl. Christian Rath: [http://www.taz.de/Streit-um-Psychiatrie-Einweisung/!83953/ ''Wahnvorstellung oder Bankenskandal?''] in der ''[[Taz]]'', 18. Dezember 2011, abgerufen am 19. Dezember 2011</ref><ref>[http://www.gustl-for-help.de/download/2012-10-29-Brief-Dr.-Fick-an-Dr.-Merk.pdf ''Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer] (PDF; 76&nbsp;kB) Frau Dr. Maria E. Fick an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk im Wortlaut vom 29. Oktober 2012</ref><ref>Marcus Klöckner: [http://www.heise.de/tp/artikel/38/38055/1.html ''Menschenrechtsbeauftragte fordert Entschädigung für Gustl Mollath''] in heise online vom 23. November 2012</ref> der [[Regensburg]]er Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller<ref name="swp1">[http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Urteil-geraet-immer-heftiger-in-Kritik;art4306,1729918 ''Urteil gerät immer heftiger in Kritik.''] In: ''[[Südwest Presse]]'', 20. November 2012.</ref> sowie die ''Süddeutsche Zeitung''<ref name="SZ_221212" /><ref>Olaf Przybilla und Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/verfahren-gegen-gustl-mollath-der-dritte-mann-1.1536175 ''Verfahren gegen Gustl Mollath - Der dritte Mann in der Süddeutschen''] in der Süddeutschen Zeitung vom 29. November 2012</ref> übten Kritik an der Qualität der medizinischen Gutachten und der Tragfähigkeit des Urteils.
Thematisiert wurden auf den Bericht hin auch die psychiatrischen Gutachten über Mollath aus den Gerichtsverfahren und der laufenden Überprüfung. Der Schöffe Westenrieder sagte, er habe das psychiatrische Gutachten bereits während des Verfahrens als „schwach“ eingeschätzt, da es weitestgehend nach Aktenlage angefertigt wurde, Mollath während des Verfahrens „nicht exploriert“ worden sei und kein Zweitgutachten erfolgte.<ref name="sdz4" /><ref name="sdz24112012" /> Auch der Vorsitzende der [[Walter Ritter von Baeyer|Walter-von-Baeyer]]-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP),<ref>[http://www.blaek.de/pdf_print.cfm?print=/werwaswo/menschenrechtsbeauftragte/index.cfm&id_ebene1=1&CFID=9168092&CFTOKEN=15436168 Homepage der BLÄK]</ref> die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen [[Landesärztekammer]],<ref>Vgl. Christian Rath: [http://www.taz.de/Streit-um-Psychiatrie-Einweisung/!83953/ ''Wahnvorstellung oder Bankenskandal?''] in der ''[[Taz]]'', 18. Dezember 2011, abgerufen am 19. Dezember 2011</ref><ref>[http://www.gustl-for-help.de/download/2012-10-29-Brief-Dr.-Fick-an-Dr.-Merk.pdf ''Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer] (PDF; 76&nbsp;kB) Frau Dr. Maria E. Fick an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk im Wortlaut vom 29. Oktober 2012</ref><ref>Marcus Klöckner: [http://www.heise.de/tp/artikel/38/38055/1.html ''Menschenrechtsbeauftragte fordert Entschädigung für Gustl Mollath''] in heise online vom 23. November 2012</ref> der [[Regensburg]]er Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller<ref name="swp1">[http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Urteil-geraet-immer-heftiger-in-Kritik;art4306,1729918 ''Urteil gerät immer heftiger in Kritik.''] In: ''[[Südwest Presse]]'', 20. November 2012.</ref> sowie die ''Süddeutsche Zeitung''<ref name="SZ_221212" /><ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/verfahren-gegen-gustl-mollath-der-dritte-mann-1.1536175 ''Der dritte Mann'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 29. November 2012.</ref> übten Kritik an der Qualität der medizinischen Gutachten und der Tragfähigkeit des Urteils.


Die ''Süddeutsche Zeitung'' kritisierte zudem das Verfahren. Insbesondere seien entlastende Hinweise kaum berücksichtigt worden. Mollath habe zudem einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen, dem er misstraut habe und der sich daher kaum in der Lage gesehen habe, ihm zu helfen.<ref name="SZ1544801-2">[http://www.sueddeutsche.de/bayern/leser-fragen-zum-fall-mollath-ist-er-am-ende-doch-verrueckt-1.1544801-2 ''Hatte Mollath denn keinen Anwalt?''] In: ''Süddeutsche Zeitung'', 8. Dezember 2012.</ref> Des Weiteren widersprach sie, ähnlich wie Müller,<ref name="tpho1611" /> der Behauptung Merks, die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths und seine Einstufung als gemeingefährlicher Geisteskranker hätten nichts miteinander zu tun. Die Annahme eines „Schwarzgeldkomplex(es)“ habe für Mollaths Einweisung nicht nur im Urteil des Landgerichts Nürnberg 2006, sondern bis ins Jahr 2011 und in späteren richterlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle gespielt.<ref name="sz16112012">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-und-hypo-vereinsbank-abgestempelt-als-wahnhafte-stoerung-1.1525434 ''Abgestempelt als „wahnhafte Störung“'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 16. November 2012.</ref>
Die ''Süddeutsche Zeitung'' kritisierte zudem das Verfahren. Insbesondere seien entlastende Hinweise kaum berücksichtigt worden. Mollath habe zudem einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen, dem er misstraut habe und der sich daher kaum in der Lage gesehen habe, ihm zu helfen.<ref name="SZ1544801-2">[http://www.sueddeutsche.de/bayern/leser-fragen-zum-fall-mollath-ist-er-am-ende-doch-verrueckt-1.1544801-2 ''Hatte Mollath denn keinen Anwalt?''] In: ''Süddeutsche Zeitung'', 8. Dezember 2012.</ref> Des Weiteren widersprach sie, ähnlich wie Müller,<ref name="tpho1611" /> der Behauptung Merks, die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths und seine Einstufung als gemeingefährlicher Geisteskranker hätten nichts miteinander zu tun. Die Annahme eines „Schwarzgeldkomplex(es)“ habe für Mollaths Einweisung nicht nur im Urteil des Landgerichts Nürnberg 2006, sondern bis ins Jahr 2011 und in späteren richterlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle gespielt.<ref name="sz16112012">Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-und-hypo-vereinsbank-abgestempelt-als-wahnhafte-stoerung-1.1525434 ''Abgestempelt als „wahnhafte Störung“'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 16. November 2012.</ref>


=== Verteidigung des Verfahrens ===
=== Verteidigung des Verfahrens ===
Im Dezember 2012 schrieb die [[Der Spiegel|Spiegel]]-Journalistin [[Beate Lakotta]] zum Verfahren gegen Mollath, für viele Ungereimtheiten in diesem Fall ließen sich plausible Erklärungen finden.<ref name="spon121213">[[Beate Lakotta]]: [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html ''Warum der Justizskandal doch keiner ist.''] In: ''[[Spiegel Online]]'', 13. Dezember 2012.</ref> Das in der Gerichtsverhandlung vorgelegte Attest sei entgegen den Zweifeln der ''Süddeutschen Zeitung''<ref name="SZ1544801-2" /> nicht gefälscht. Auch sei es zwar erst im Zuge der Anzeige erstellt worden, stütze sich auf Einträge in der Krankenakte vom 14. August 2001. Einen Beweis für die Behauptung, Mollaths Ex-Frau sei in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt gewesen, gebe es nicht. Geld im Ausland zu besitzen sei an sich legal. Ein Arbeitsgericht habe ihre [[Kündigung#Außerordentliche Kündigung|außerordentliche Kündigung]] aufgehoben.
Im Dezember 2012 schrieb die [[Der Spiegel|Spiegel]]-Journalistin [[Beate Lakotta]] zum Verfahren gegen Mollath, für viele Ungereimtheiten in diesem Fall ließen sich plausible Erklärungen finden.<ref name="spon121213">[[Beate Lakotta]]: [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html ''Warum der Justizskandal doch keiner ist.''] In: ''[[Spiegel Online]]'', 13. Dezember 2012.</ref> <!---Das in der Gerichtsverhandlung vorgelegte Attest sei entgegen den Zweifeln der ''Süddeutschen Zeitung''<ref name="SZ1544801-2" /> nicht gefälscht. Auch sei es zwar erst im Zuge der Anzeige erstellt worden, stütze sich auf Einträge in der Krankenakte vom 14. August 2001. --->
Einen Beweis für die Behauptung, Mollaths Ex-Frau sei in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt gewesen, gebe es nicht. Geld im Ausland zu besitzen sei an sich legal. Ein Arbeitsgericht habe ihre [[Kündigung#Außerordentliche Kündigung|außerordentliche Kündigung]] aufgehoben.


Bezüglich „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt“ müsse gefragt werden, was überhaupt nachprüfbar gewesen sei. Dies seien vor allem die Transfers selbst, die aber strafrechtlich nicht zu beanstanden seien. Mollath habe die Bitte der Bank um konkrete Anhaltspunkte für den von ihm behaupteten „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“ nur mit „Ich mache doch nicht Ihre Revisionsarbeit“ beantwortet. Die psychiatrischen Gutachter hätten ihre Diagnose nicht mit den Schwarzgeldbehauptungen begründet, sondern mit dem „wirren Inhalt“ der von ihm versandten Briefe. Mollath habe Verbindungen zwischen den Geschäften seiner Frau und der [[Rüstungsindustrie]] sowie den [[Rotarier]]n gestrickt. Er habe die Reifen so zerstochen, dass die Fahrer es in einigen Fällen erst während der Fahrt bemerkten und nur mit Glück nicht zu schaden kamen. Seine Täterschaft ergebe sich aus einem Brief an einen der Geschädigten; dieser Brief habe die Namen der übrigen aufgelistet und ihnen eine Verbindung zu Schwarzgeldgeschäften vorgeworfen.
Bezüglich „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt“ müsse gefragt werden, was überhaupt nachprüfbar gewesen sei. Dies seien vor allem die Transfers selbst, die aber strafrechtlich nicht zu beanstanden seien. Mollath habe die Bitte der Bank um konkrete Anhaltspunkte für den von ihm behaupteten „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“ nur mit „Ich mache doch nicht Ihre Revisionsarbeit“ beantwortet. Die psychiatrischen Gutachter hätten ihre Diagnose nicht mit den Schwarzgeldbehauptungen begründet, sondern mit dem „wirren Inhalt“ der von ihm versandten Briefe. Mollath habe Verbindungen zwischen den Geschäften seiner Frau und der [[Rüstungsindustrie]] sowie den [[Rotarier]]n gestrickt. Er habe die Reifen so zerstochen, dass die Fahrer es in einigen Fällen erst während der Fahrt bemerkten und nur mit Glück nicht zu schaden kamen. Seine Täterschaft ergebe sich aus einem Brief an einen der Geschädigten; dieser Brief habe die Namen der übrigen aufgelistet und ihnen eine Verbindung zu Schwarzgeldgeschäften vorgeworfen.
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=== Strafanzeige gegen Richter und Klinikleiter ===
=== Strafanzeige gegen Richter und Klinikleiter ===
Am 4. Januar 2013 erstattete Strate eine Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung gegen den Richter Armin Eberl und den Leiter der forensischen Abteilung am Bayreuther Klinikum, die Mollaths Einweisung zur Beobachtung bewirkt bzw. nicht abgebrochen hatten.<ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-anwalt-zeigt-richter-und-klinikleiter-wegen-freiheitsberaubung-an-1.1567223 ''Anwalt zeigt Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung an'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 7. Januar 2013.</ref> Darin argumentierte er, die Einweisung und fortgesetzte Unterbringung sei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar gewesen.<ref>[http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-anzeige-augsburg-100.html ''Fall Mollath – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein''] im BR vom 27. Februar 2013</ref> Am 26. Februar 2013 entschied die Staatsanwaltschaft, mangels Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.<ref>[https://openjur.de/u/601604.html StA Augsburg, Verfügung Az. 101 Js 100614/13 vom 26. Februar 2013]</ref> Am Tag darauf legte Strate Beschwerde gegen die Nichteröffnung ein<ref name="Strate130227">[http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschwerde-StA-Augsburg-2013-02-27.pdf Gerhard Strate: ''Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens''] (PDF; 319&nbsp;kB) vom 27. Februar 2013</ref> und wies in seiner Ergänzung der Beschwerdebegründung<ref name="Strate130326">[http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf Gerhard Strate: ''Ergänzung der Begründung der Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens''] (PDF; 401&nbsp;kB) vom 26. März 2013, S.33ff.</ref> darauf hin, dass es nur durch die bis Ende Dezember 2005 verzögerte Weitergabe der Akten durch Richter Eberl an das zuständige Landgericht und durch weitere außergewöhnliche Verspätungen im Posteingang am im Nebengebäude befindlichen [[Landgericht Nürnberg-Fürth]] möglich war, dass die 7.&nbsp;Strafkammer unter Otto Brixner für den Fall Mollath zuständig wurde. Bei unverzögerter Weitergabe der Akten – so wie von der Staatsanwaltschaft im August 2005 beantragt und wegen „Gefährdung der Allgemeinheit“ anzunehmen sei – wäre wegen des im Jahr 2005 noch geltenden Geschäftsverteilungsplans eine Zuteilung an die 7.&nbsp;Strafkammer unmöglich gewesen.<ref>Peter Mühlbauer: [http://www.heise.de/tp/blogs/8/154010 ''Schanzte Richter Eberl den Fall Mollath rechtswidrig dem "harten Hund" Brixner zu?''] In: ''[[Telepolis]]'', 27. März 2013.</ref>
Am 4. Januar 2013 erstattete Strate eine Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung gegen den Richter Armin Eberl und den Leiter der forensischen Abteilung am Bayreuther Klinikum, die Mollaths Einweisung zur Beobachtung bewirkt bzw. nicht abgebrochen hatten.<ref name="Strate130104"/><ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-anwalt-zeigt-richter-und-klinikleiter-wegen-freiheitsberaubung-an-1.1567223 ''Anwalt zeigt Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung an'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 7. Januar 2013.</ref> Darin argumentierte er, die Einweisung und fortgesetzte Unterbringung sei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar gewesen.<ref>[http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-anzeige-augsburg-100.html ''Fall Mollath – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein''] im BR vom 27. Februar 2013</ref> Am 26. Februar 2013 entschied die Staatsanwaltschaft, mangels Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.<ref>[https://openjur.de/u/601604.html StA Augsburg, Verfügung Az. 101 Js 100614/13 vom 26. Februar 2013]</ref> Am Tag darauf legte Strate Beschwerde gegen die Nichteröffnung ein<ref name="Strate130227">[http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Beschwerde-StA-Augsburg-2013-02-27.pdf Gerhard Strate: ''Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens''] (PDF; 319&nbsp;kB) vom 27. Februar 2013</ref> und wies in seiner Ergänzung der Beschwerdebegründung<ref name="Strate130326">[http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf Gerhard Strate: ''Ergänzung der Begründung der Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens''] (PDF; 401&nbsp;kB) vom 26. März 2013, S.33ff.</ref> darauf hin, dass es nur durch die bis Ende Dezember 2005 verzögerte Weitergabe der Akten durch Richter Eberl an das zuständige Landgericht und durch weitere außergewöhnliche Verspätungen im Posteingang am im Nebengebäude befindlichen [[Landgericht Nürnberg-Fürth]] möglich war, dass die 7.&nbsp;Strafkammer unter Otto Brixner für den Fall Mollath zuständig wurde. Bei unverzögerter Weitergabe der Akten – so wie von der Staatsanwaltschaft im August 2005 beantragt und wegen „Gefährdung der Allgemeinheit“ anzunehmen sei – wäre wegen des im Jahr 2005 noch geltenden Geschäftsverteilungsplans eine Zuteilung an die 7.&nbsp;Strafkammer unmöglich gewesen.<ref>Peter Mühlbauer: [http://www.heise.de/tp/blogs/8/154010 ''Schanzte Richter Eberl den Fall Mollath rechtswidrig dem "harten Hund" Brixner zu?''] In: ''[[Telepolis]]'', 27. März 2013.</ref><ref>Oliver García: [http://blog.delegibus.com/2013/03/27/fall-mollath-die-mysterios-liegengebliebene-akte/ ''Fall Mollath: Die mysteriös liegengebliebene Akte''] vom 27. März 2013.</ref>


=== Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Regensburg ===
=== Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Regensburg ===
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Anfang April 2013 beantragten Grüne und Freie Wähler einem weiteren [[Untersuchungsausschuss]] im Landtag in dem die ehemaligen [[Ministerpräsident]]en [[Günther Beckstein]] und [[Edmund Stoiber]], die Mollath angeschrieben hatte, gehört werden sollen, ob „Vernebelung und Unwahrheit in offiziellen Stellungnahmen der Justizministerin, der Finanzverwaltung und leitender Justizangestellter“ mit zu Situation von Mollath beigetragen hatten und, warum seinen Hinweisen zu den Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen worden sei.<ref>Frank Müller: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/gruene-und-freie-waehler-im-landtag-untersuchungsausschuss-zum-fall-mollath-1.1646211 ''U-Ausschuss zum Fall Mollath'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 11. April 2013.</ref><ref>Marlene Halser: [http://www.taz.de/Fall-Gustl-Mollath/!114656/ ''Hastige Wahrheitsfindung'']. In: ''[[die tageszeitung]]'', 17. April 2013.</ref>
Anfang April 2013 beantragten Grüne und Freie Wähler einem weiteren [[Untersuchungsausschuss]] im Landtag in dem die ehemaligen [[Ministerpräsident]]en [[Günther Beckstein]] und [[Edmund Stoiber]], die Mollath angeschrieben hatte, gehört werden sollen, ob „Vernebelung und Unwahrheit in offiziellen Stellungnahmen der Justizministerin, der Finanzverwaltung und leitender Justizangestellter“ mit zu Situation von Mollath beigetragen hatten und, warum seinen Hinweisen zu den Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen worden sei.<ref>Frank Müller: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/gruene-und-freie-waehler-im-landtag-untersuchungsausschuss-zum-fall-mollath-1.1646211 ''U-Ausschuss zum Fall Mollath'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 11. April 2013.</ref><ref>Marlene Halser: [http://www.taz.de/Fall-Gustl-Mollath/!114656/ ''Hastige Wahrheitsfindung'']. In: ''[[die tageszeitung]]'', 17. April 2013.</ref>


Am 17. Mai 2013 sagte u. a. der Richter a. D. Otto Brixner vor den Untersuchungsausschuss aus.<ref>Uwe Ritzer, Olaf Przybilla: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/justiz-in-bayern-raeumung-von-mollaths-haus-wohl-rechtswidrig-1.1674458 ''Räumung von Mollaths Haus wohl rechtswidrig'']. sueddeutsche.de, 16. Mai 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.</ref><ref>sueddeutsche.de 17. Mai 2013: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/ermittlungen-gegen-gustl-mollath-eine-hoelle-an-belastungen-1.1675612-2 "Ein völlig belangloses Telefonat"]</ref> Dabei gab er an, die Verteidigungsschrift des Angeklagten nicht gelesen zu haben und verwies auf schwierige persönliche Umstände; es sei nicht sein Urteil gewesen.<ref>Olaf Przybilla: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499 ''Richter ignorierte Beweismittel'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'' online, 21. Mai 2013.</ref>
Am 17. Mai 2013 sagte u. a. der Richter a. D. Otto Brixner vor den Untersuchungsausschuss aus.<ref>Uwe Ritzer, Olaf Przybilla: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/justiz-in-bayern-raeumung-von-mollaths-haus-wohl-rechtswidrig-1.1674458 ''Räumung von Mollaths Haus wohl rechtswidrig'']. sueddeutsche.de, 16. Mai 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.</ref><ref>sueddeutsche.de 17. Mai 2013: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/ermittlungen-gegen-gustl-mollath-eine-hoelle-an-belastungen-1.1675612-2 "Ein völlig belangloses Telefonat"]</ref> Dabei gab er zu, die Verteidigungsschrift des Angeklagten nicht gelesen zu haben.<ref>Olaf Przybilla: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499 ''Richter ignorierte Beweismittel'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'' online, 21. Mai 2013.</ref> Brixner wurde vor dem Untersuchungsausschuss zweimal auf diese 106-seitige Verteidigungsschrift angesprochen. Beim ersten Mal antwortete er: „Ich lese doch keine 110 Seiten.“, beim zweiten Mal „Dieses [[Schriftstück|Konvolut]] ist mir nicht bekannt.“<ref>SZ 21. Mai 2013: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-richter-ignorierte-beweismittel-1.1677499 Richter ignorierte Beweismittel]</ref>

=== Besondere Bekanntschaften ===
Am 13. April 2013 bestätigte die ''Süddeutsche Zeitung'', dass sich der heutige Ehemann der Hauptbelastungszeugin Petra M. (Mollaths frühere Frau) und der Vorsitzende Richter Brixner als „alte Handballfreunde“ kannten. Im Jahr 1980 war Brixner: „[Ich …] sein Trainer, er mein Spieler“. Petra M. soll zum Zeitpunkt des Prozesses 2006 bereits mit ihm liiert gewesen sein.<ref>Thomas Pany: [http://www.heise.de/tp/blogs/8/154095 ''Fall Mollath: Besondere Bekanntschaften.''] in ''[[Telepolis]]'', 13. April 2013.</ref><ref>Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: [http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-umstrittener-richter-mit-brisanter-bekanntschaft-1.1647863 ''Umstrittener Richter mit brisanter Bekanntschaft'']. In: ''Süddeutschen Zeitung'', 13. April 2013.</ref> Die Sprechstundenhilfe in der Arztpraxis, aus der Petra M. die Verletzungen attestiert wurden, ist mit dem Bruder von Petra M. liiert.<ref name="gustldok1" /><ref>http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf S.5</ref>


=== Vorgezogene Überprüfung der Zwangsunterbringung ===
=== Die vorgezogene Überprüfung der Zwangsunterbringung ===
Die [[Strafvollstreckungskammer]] des Landgerichts Bayreuth kündigte am 8. April 2013 an, die routinemäßig für Ende Juli anberaumte Jahresprüfung der Unterbringung vorzuziehen.<ref>[http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_04_08_pressemitteilung.pdf ''Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth zur Strafvollstreckungssache „Gustl M.“''], 8. April 2013 (PDF, 233 KB).</ref><ref>[http://www.nordbayern.de/region/unterbringung-mollaths-wird-noch-im-april-entschieden-1.2813794 ''Unterbringung Mollaths wird noch im April entschieden.''] In: ''[[nordbayern.de]]'', 8. April 2013, abgerufen am 18. April 2013.</ref> In der Stellungnahme zum Unterbringungsverlauf bekräftigte der Gutachter Leipziger die bisherige Bewertung.<ref name="BKH2013">Klaus Leipziger, Ines Bahlig-Schmidt: [http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf ''Stellungnahme zum zurückliegenden Berichtszeitraum seit dem 18.12.2012'']. BKH Bayreuth und Verfügung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, 27. März 2013 (PDF, 4,76 MB).</ref><ref>[http://www.nordbayern.de/region/psychiater-halt-mollath-weiterhin-fur-gefahrlich-1.2834794 ''Psychiater hält Mollath weiterhin für gefährlich.''] In: ''[[nordbayern.de]]'', 18. April 2013.</ref> Oberstaatsanwalt Lupko beantragte in seiner Verfügung vom 27. März 2013 unter Berufung auf diese Stellungnahme die Fortdauer der Unterbringung; sie sei auch unter Berücksichtigung des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg noch verhältnismäßig.<ref name="BKH2013" />
Die [[Strafvollstreckungskammer]] des Landgerichts Bayreuth kündigte am 8. April 2013 an, die routinemäßig für Ende Juli anberaumte Jahresprüfung der Unterbringung vorzuziehen.<ref>[http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/13_04_08_pressemitteilung.pdf ''Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth zur Strafvollstreckungssache „Gustl M.“''], 8. April 2013 (PDF, 233 KB).</ref><ref>[http://www.nordbayern.de/region/unterbringung-mollaths-wird-noch-im-april-entschieden-1.2813794 ''Unterbringung Mollaths wird noch im April entschieden.''] In: ''[[nordbayern.de]]'', 8. April 2013, abgerufen am 18. April 2013.</ref> In der Stellungnahme zum Unterbringungsverlauf stellte Klaus Leipziger vom BKH Bayreuth fest, dass ein Explorationsgespräch mit Mollath immer noch nicht stattgefunden habe {{"|und somit keine Einblicke in Planungen, Einstellungen, Denkweisen und Motive des Patienten}} zur Verfügung ständen. Demzufolge hätten sich {{"|keinerlei Hinweise auf prognoserelevante Veränderungen im Hinblick auf die zu erwartende Gefährlichkeit}} ergeben. {{"|Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung [sei] nicht in Ansätzen erreicht}} worden und es seien {{"|somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten}}.<ref name="BKH2013">Klaus Leipziger, Ines
Bahlig-Schmidt: [http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf ''Stellungnahme zum zurückliegenden Berichtszeitraum seit dem 18.12.2012'']. BKH Bayreuth und Verfügung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, 27. März 2013 (PDF, 4,76 MB).</ref><ref>[http://www.nordbayern.de/region/psychiater-halt-mollath-weiterhin-fur-gefahrlich-1.2834794 ''Psychiater hält Mollath weiterhin für gefährlich.''] In: ''[[nordbayern.de]]'', 18. April 2013.</ref> Oberstaatsanwalt Lupko beantragte in seiner Verfügung vom 27. März 2013 unter Berufung auf diese Stellungnahme die Fortdauer der Unterbringung und bezeichnete diese {{"|auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg zwischenzeitlich einen Wiederaufnahmeantrag gestellt hat, [als] noch verhältnismäßig.}}<ref name="BKH2013" />


In seinem Schriftsatz an die Strafvollstreckungskammer behauptete Mollaths Rechtsanwalt Strate, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die diesem zugrunde liegenden Zeugenaussagen eindeutig sei, dass von Anfang an die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht vorgelegen hätten und dass gemäß den Entscheidungen des [[Bundesverfassungsgericht]]s auch im Vollstreckungsverfahren Sachaufklärung betrieben werden müsse.<ref name="strate20130412">[http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf Gerhard Strate: ''Schriftsatz zur Erledigungserklärung der Unterbringung''] (PDF; 11,5&nbsp;MB) vom 12. April 2013</ref>
In seinem Schriftsatz an die Strafvollstreckungskammer wies Mollaths Rechtsanwalt Strate darauf hin, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die diesem zugrunde liegenden Zeugenaussagen eindeutig sei, dass {{"|schon zum Einweisungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vorgelegen haben}} und dass gemäß den Entscheidungen des [[Bundesverfassungsgericht]]s auch im Vollstreckungsverfahren das Prinzip der Wahrheitsforschung und der Sachaufklärung zum Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren gehöre.<ref name="strate20130412">[http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf Gerhard Strate: ''Schriftsatz zur Erledigungserklärung der Unterbringung''] (PDF; 11,5&nbsp;MB) vom 12. April 2013</ref> Am 18. April 2013 fand die Anhörung Mollaths vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth statt.<ref>Olaf Przybilla: [http://sz.de/1.1652622 ''Freiheit oder Psychiatrie'']. In: ''Süddeutsche Zeitung'', 18. April 2013.</ref> Strate geht davon aus, dass sein Mandant freikomme, jedoch nicht in diesem noch ausstehenden Entscheid.<ref>[http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-unterbringung-entscheidung-100.html ''Justiz vertagt Entscheidung''] im BR am 18. April 2013</ref>


Mollaths Anwältin Lorenz-Löblein kritisierte, Telefonate zwischen Mollath und ihr (als seiner Verteidigerin) seien zumindest in Teilen vom Bezirkskrankenhaus protokolliert worden.<ref>Marcus Klöckner: [http://www.heise.de/tp/blogs/8/154143 ''Bayreuther Psychiatrie protokollierte Telefonate zwischen Mollath und seiner Verteidigerin''] in Telepolis – heise online vom 20. April 2012</ref>
Mollaths Anwältin Lorenz-Löblein sagte Telepolis, Telefonate zwischen Mollath und ihr (als seiner Verteidigerin) seien zumindest in Teilen vom Bezirkskrankenhaus protokolliert worden.<ref>Marcus Klöckner: [http://www.heise.de/tp/blogs/8/154143 ''Bayreuther Psychiatrie protokollierte Telefonate zwischen Mollath und seiner Verteidigerin''] in Telepolis – heise online vom 20. April 2012</ref>


=== Staatsanwaltschaft Augsburg sieht keinen Grund für Ermittlungen ===
=== Staatsanwaltschaft Augsburg sieht keinen Grund für Ermittlungen ===
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* [http://www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-mollath-schwierige-suche-nach-der-wahrheit-1.1542305 Chronologie zum Fall Mollath – Suche nach der Wahrheit] Chronologie der ''[[Süddeutsche Zeitung|Süddeutschen Zeitung]]'' (Stand: 19. Dezember 2012)
* [http://www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-mollath-schwierige-suche-nach-der-wahrheit-1.1542305 Chronologie zum Fall Mollath – Suche nach der Wahrheit] Chronologie der ''[[Süddeutsche Zeitung|Süddeutschen Zeitung]]'' (Stand: 19. Dezember 2012)
* [http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/gustl-mollath-chronologie-100.html Gustl Mollath: Chronologie der Ereignisse.] Zeitstrahldarstellung beim [[Bayerischer Rundfunk|Bayerischen Rundfunk]]
* [http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/gustl-mollath-chronologie-100.html Gustl Mollath: Chronologie der Ereignisse.] Zeitstrahldarstellung beim [[Bayerischer Rundfunk|Bayerischen Rundfunk]]
* [http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448 Psychiater im Fall Mollath] Chronologie der psychiatrischen Gutachten in der ''Süddeutschen Zeitung'' (Stand: 22. Dezember 2012)


=== Fernsehberichte ===
=== Fernsehberichte ===

Version vom 4. Juni 2013, 14:14 Uhr

Gustl Ferdinand Mollath (* 7. November 1956 in Nürnberg) ist Reifenhändler, Tuner und Restaurator von Sportwagen sowie Oldtimern aus Nürnberg und gründete das Unternehmen Augusto M. Er wurde wegen Schuldunfähigkeit in einem Strafverfahren freigesprochen, das in der Öffentlichkeit eine breite, kritische und bis heute andauernde Diskussion fand. Er ist aufgrund richterlicher Anordnung in der forensischen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Bayreuth untergebracht.

Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen seine frühere Ehefrau sowie Sachbeschädigung.[1] Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth stufte ihn 2006 nach § 63 StGB als für die Allgemeinheit gefährlich ein und wies ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus ein.[2][3][4] Das Gericht begründete dies unter anderem mit einem paranoiden Gedankensystem, das Mollath entwickelt habe, und das sich teils in der Überzeugung äußere, seine frühere Ehefrau sei in ein komplexes System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde der Fall bekannt, nachdem Report Mainz am 13. November 2012 einen Revisionsbericht[5] der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 veröffentlichte, der diesbezügliche Ausführungen Mollaths stützt.[6] Schon ein Jahr zuvor hatte das Magazin die Frage aufgeworfen, ob Mollaths Schwarzgeldanschuldigungen zu Unrecht als Teil eines paranoiden Wahnsystems gedeutet worden seien und ob er sich daher fälschlicherweise in der forensischen Psychiatrie befinde.

Leben

Mollath besuchte nach eigenen Angaben eine Waldorfschule und schloss 1976 mit der Fachhochschulreife ab.[7] Anschließend begann er ein Maschinenbaustudium, das er später abbrach. 1981 arbeitete er für rund zwei Jahre im Bereich Controlling bei MAN[7] und gründete danach die Kfz-Werkstatt Augusto M., die auf Reifenhandel, Tuning und Restaurierung von Oldtimern spezialisiert war.

1978 lernte Mollath seine spätere Frau Petra kennen. Sie arbeitete von 1990 an als Vermögensberaterin, zuletzt bei der HypoVereinsbank.[4][5] Sie heirateten 1991.[1] Im August 2001 kam es nach Angaben der Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit Körperverletzung. 2002 zog sie aus. 2004 erfolgte die Scheidung.

Im September 2003 kam es wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung an seiner Ehefrau zu einem Strafverfahren gegen Mollath vor dem Amtsgericht Nürnberg. Ende 2005 kam der Vorwurf des Zerstechens von Autoreifen hinzu. Auf Veranlassung von Mollaths Ehefrau erstellte Gabriele Krach vom Klinikum am Europakanal in Erlangen eine Stellungnahme, nach der Mollath „mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung“ leide. Einzige Quelle für diese Einschätzung waren die Angaben von Mollaths Ehefrau.[8][9] Zwei vorgeschlagene Termine zur ambulanten Begutachtung seines Geisteszustandes nahm Mollath 2003 nicht wahr. Mitte 2004 und nochmals Anfang 2005 wurde er daraufhin zur Erstellung eines psychologischen Gutachtens durch Gerichtsbeschluss in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Ein konkretes Untersuchungskonzept zur Erlangung von Erkenntnissen über eine Persönlichkeitsstörung, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert[10], wurde weder im Einweisungsbeschluss noch im Gutachten aufgeführt.[11]

Im Februar 2006 erging aufgrund des Gutachtens, das Mollath als gemeingefährlich einstufte, ein Beschluss zu seiner einstweiligen Unterbringung. Dieses Gutachten erfolgte nicht auf Basis eines Explorationsgespräches, sondern alleine auf den Akten der Staatsanwaltschaft und „Beobachtungen“ durch das Personal des Bezirkskrankenhauses Bayreuth.[12][13] Nach zweimaligem Wechsel der Einrichtung befand sich Mollath von April 2006 an im Bezirkskrankenhaus Straubing.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach Mollath im August 2006 schließlich wegen Schuldunfähigkeit frei, da es die Taten als erwiesen sah und die „Aufhebung der Steuerungsfähigkeit […] gemäß § 20 StGB […] nicht ausgeschlossen werden“ konnte. Das Gericht ordnete seine weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, da weitere Taten zu befürchten seien.[1][3] Das Urteil stützte sich unter anderem auf das Gutachten des Sachverständigen Klaus Leipziger aus Bayreuth, das Mollath paranoide Wahnvorstellungen attestierte, die sich im Wesentlichen um einen „Schwarzgeldkomplex“ drehten.[14]

Mollath war zwischen April und Oktober 2006 unter Betreuung gestellt worden. Das Haus seiner Eltern wurde im Dezember 2007 für 226.000 Euro unter Wert zwangsversteigert. Die Süddeutsche Zeitung will vom Bayrischen Justizministerium erfahren haben, dass „die geschiedene Frau des Herrn Mollath“ das Grundstück ersteigerte.[15][16]

Vorwürfe Mollaths

Mollath beschuldigte 2003 seine damalige Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein.[17] Eine Darstellung von 106 Seiten übergab Mollath dem Gericht.[17] Die Steuerfahndung wusste von diesem Bericht, forderte ihn aber aufgrund der Einschätzung des Richters über Mollaths geistige Verfassung nicht an.[17] Erst 2011 kam es zu einer Bestätigung.[17]

Psychiatrische Gutachten

Im September 2003 erstellte Gabriele Krach, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum am Europakanal, Erlangen, auf Verlangen der Ehefrau Mollaths eine Bescheinigung, Mollath leide „mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung“, ohne ihn je getroffen zu haben. Die Bescheinigung wurde am 23. September 2003 vom Rechtsanwalt der Ehefrau an das Amtsgericht Straubing gefaxt.[8]

Als Gutachter wurde vom Gericht Michael Wörtmüller, Leiter der forensischen Abteilung am Klinikum am Europakanal beauftragt. Dieser erklärte sich für befangen und empfahl den Gutachter Klaus Leipziger.[12][18][19]

Klaus Leipziger, Chefarzt in der Forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, erstellte 2005 anhand der ihm übersandten Strafakten über Gustl Mollath ein Erstgutachten und attestierte ihm ein „paranoides Gedankensystem“.[20]

Der vom Amtsgericht Straubing beauftragte Gutachter Hans Simmerl, Oberarzt im Bezirksklinikum Mainkofen, unterhielt sich 2007 mehrere Stunden mit Mollath und sprach sich für eine Aufhebung der Betreuung aus sowie konstatierte keine Hinweise auf eine psychotische Erkrankung und schloss schizophrentypische Wahnideen aus.[21]

Ein Gutachten von Hans-Ludwig Kröber bestätigte im Juni 2008 dagegen ohne persönliche Untersuchung Mollaths die Stellungnahmen von Krach und von Leipziger.[20] Die Beauftragung Kröbers soll nach Medienberichten eine Reaktion der zuständigen Strafvollstreckungskammer auf die für Mollath positive Stellungnahme Simmerls gewesen sein.[22][23]

Mitte 2009 wurde Mollath in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth verlegt. Ein Gutachten von Friedemann Pfäfflin im Jahr 2010 bestätigte zwar das von Leipziger konstatierte „Wahnsystem“ (das auf den Schwarzgeldvorwürfen beruht), verneinte jedoch eine Allgemeingefährlichkeit, die Voraussetzung für die Unterbringung nach § 63 StGB ist.

Im März 2013 berichten Klaus Leipziger, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie, und Ines Bahlig-Schmidt, Abteilungsleiterin:[24] „Hinsichtlich der diagnostischen Einordnung gehen wir weiterhin – in Übereinstimmung mit dem Anlassgutachten – von einer wahnhaften Störung (ICD 10: F 22.0) aus. Die in Folge erstellten Gutachten von Herrn Prof. Dr. med. Kröber als auch Herrn Prof. Dr. med. Pfäfflin kamen in der Längs- und Querschnittsbeurteilung zu selbiger Diagnose, wobei Herr Prof. Dr. med. Kröber in seinem Gutachten vom 27.06.2008 das Vorliegen einer paranoiden Schizophrenie differentialdiagnostisch auch in Erwägung zog.“ Auch diese Stellungnahme beruhte nicht auf einem Explorationsgespräch, sondern ausschließlich auf den Akten und „Verhaltensbeobachtungen“.

Politische und mediale Diskussion

In die breite Öffentlichkeit gelangte der Fall, nachdem am 13. November 2012 die Süddeutsche Zeitung und Report Mainz über den Inhalt eines Revisionsberichts der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003 berichteten. Sie warfen der bayerischen Justizministerin Beate Merk vor, aus dem Revisionsbericht gehe hervor, dass sie die Unwahrheit gesagt habe. Sie hatte zuvor behauptet, der Bericht bestätige Mollaths Anschuldigungen gerade nicht.

In der darauf folgenden medialen Berichterstattung wurden zahlreiche Details aus dem Verfahren gegen Mollath bekannt. So wurden insbesondere die Prozessführung durch den Vorsitzenden Richter Otto Brixner, angebliche selektive Berücksichtigung von Beweismitteln und Verfahrensfehler kritisch diskutiert. Im Zuge der Berichterstattung geriet Merk unter öffentlichen und politischen Druck und erklärte am 30. November 2012, den Fall Mollath neu aufrollen zu lassen.[25][26]

Für ihre Artikelserie in der Süddeutschen Zeitung über den Fall Gustl Mollath wurden im März 2013 Olaf Przybilla und Uwe Ritzel mit dem 3. Preis des Wächterpreises ausgezeichnet.

Erster Bericht von Report Mainz

Erstmals in den Medien diskutiert wurde der Fall in einem Beitrag der Magazinsendung Report Mainz vom 13. Dezember 2011.[2] Die HypoVereinsbank hatte demnach aufgrund der Vorwürfe Mollaths, wonach seine Frau an Schwarzgeldverschiebungen beteiligt sei, interne Ermittlungen vorgenommen und ihr 2003 gekündigt, ebenso einem weiteren Mitarbeiter.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kritisierte in dem Bericht der am Urteil gegen Mollath beteiligte Schöffe Westenrieder das Verfahren. Er sei zur Zeit des Prozesses davon ausgegangen, dass die Geldwäsche-Vorwürfe Mollaths ungenau gewesen seien.[2] Der Vorsitzende Richter habe Mollath jedes Mal lautstark unterbrochen und mit Saalverweis gedroht, wenn er das Thema Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung angesprochen habe.[27]

Der Bericht kritisierte zudem, dass das Gericht Belege und handschriftliche Notizen zu Konten in der Schweiz nicht beachtete, die Mollath eingereicht hatte.

Der Beitrag warf der Staatsanwaltschaft vor, sie hätte den detaillierten Angaben einer Strafanzeige Mollaths gegen seine Ex-Frau vom 11. Juni 2003 nachgehen müssen und überprüfen müssen, ob es Schwarzgeldtransfers gab. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte diese Anzeige als „zu pauschal“[4] abgelehnt.[16][28][29] Die Staatsanwaltschaft teilte dazu dem Magazin schriftlich mit, dass auch weiterhin kein Anlass für ein Ermittlungsverfahren bestehe.[2]

Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag

Nach einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag verteidigte sich die Justizministerin Beate Merk (CSU) in einer Rede vor dem Landtag am 15. Dezember 2011[30][31] gegen den Eindruck, Mollath sei aufgrund seiner Strafanzeige untergebracht worden. Am folgenden Tag ließ sie durch einen Sprecher erklären, die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie sei Folge seiner Straftaten und habe mit seiner Strafanzeige gegen seine Frau und die Bank nichts zu tun. Mollath habe seiner Frau Würgemale am Hals, großflächige Hämatome und eine blutende Bisswunde zugefügt. Er habe zudem Dutzende Autoreifen zerstochen, unter anderem an Fahrzeugen von Anwälten seiner Frau. Seine Unterbringung sei vom Bundesgerichtshof bestätigt und werde regelmäßig überprüft.[32] Sie wehrte sich gegen die Vorwürfe, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund von Weisungen aus der Politik untätig bliebe.[3][33] Die Staatsanwaltschaft selbst richtete daraufhin brieflich einige Fragen an die HypoVereinsbank.[3]

Zweiter und dritter Bericht von Report Mainz

Am 13. November 2012 beschäftigte sich Report Mainz erneut mit dem Fall Gustl Mollath.[34] Das Magazin war an den Revisionsbericht der Bank gelangt, den es in der Folge öffentlich machte.[5] Nach dem Ergebnis der Untersuchung seien Mollaths Vorwürfe zwar in Teilbereichen diffus, aber seine Frau habe tatsächlich Kunden gegen Provisionen an eine Bank in der Schweiz vermittelt und Gelder dorthin transferiert.[5][35] Es seien außerdem, über Mollaths Vorwürfe hinaus, bei anderen Mitarbeitern Verstöße gegen die Abgabenordnung und das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt[4][5] und Hinweise auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung gefunden worden. So sei einer „allgemein bekannten Persönlichkeit“ geholfen worden, Schwarzgeld zu waschen.[4]

Report Mainz konfrontierte Merk in der Sendung in einem Interview mit einem Zitat aus dem Revisionsbericht, wonach „alle nachprüfbaren Behauptungen sich als zutreffend herausgestellt“ hätten. Er stellte dies ihrer Aussage vor dem Rechtsausschuss am 30. Oktober 2012[36] gegebenüber, wonach der Bericht die Vorwürfe von Mollath gerade nicht bestätigt hätte.[35] Merk erklärte daraufhin im Interview, dass sich keine verfolgbaren Aussagen bestätigt hätten.[37] Am nächsten Tag erläuterte sie etwas ausführlicher, die laut Revisionsbericht zutreffenden Vorwürfe hätten arbeitsrechtliche Sachverhalte betroffen und seien nicht verfolgbar. Soweit strafrechtliche Sachverhalte betroffen gewesen seien, sei die Verjährung schon eingetreten.[38][39] Es gehe nicht darum, ob Mollath die Wahrheit sage, sondern es gehe um seine Gefährlichkeit.[40][41][42] Der Steuerfahnder Frank Wehrheim warf Merk in der Sendung vor, ihre Aussage sei eine „gewollte Falschaussage“.[43] Die Süddeutsche Zeitung, die den Fall zeitgleich mit Report Mainz aufgegriffen hatte,[44] berichtete darüber hinaus, dass die Finanzbehörden nach Bekanntwerden der Existenz des Revisionsberichts in der Sache Ermittlungen aufgenommen hatten.[45]

Am 4. Dezember 2012 thematisierte Report Mainz den Fall ein drittes Mal, diesmal insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf der Befangenheit des Richters Brixner in Mollaths Verfahren.[46] Er habe durch einen Anruf bei der Finanzverwaltung bewirkt, dass Mollaths Anzeigen nicht weiter verfolgt wurden.[47]

Reaktionen

Der zweite Bericht löste eine Vielzahl öffentlicher Reaktionen aus. Die Opposition im Bayerischen Landtag forderte Merks Rücktritt.[48][49] Die Bank verteidigte sich gegen Vorwürfe, wegen der ermittelten Gesetzesverstöße nicht selbst Strafanzeige erstattet zu haben. Die Revisionsprüfung habe „keine ausreichenden Erkenntnisse für ein strafrechtlich relevantes Verhalten von Kunden oder Mitarbeitern [ergeben], die eine Strafanzeige als angemessen erscheinen ließen“.[35] Es hätten sich keine Beweise für strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden und die Prüfergebnisse seien dafür zu vage gewesen. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete dies daraufhin als eine „grotesk verharmlosende Darstellung“.[44]

Thematisiert wurden auf den Bericht hin auch die psychiatrischen Gutachten über Mollath aus den Gerichtsverfahren und der laufenden Überprüfung. Der Schöffe Westenrieder sagte, er habe das psychiatrische Gutachten bereits während des Verfahrens als „schwach“ eingeschätzt, da es weitestgehend nach Aktenlage angefertigt wurde, Mollath während des Verfahrens „nicht exploriert“ worden sei und kein Zweitgutachten erfolgte.[50][51] Auch der Vorsitzende der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie (GEP),[52] die Menschenrechtsbeauftragte der bayerischen Landesärztekammer,[53][54][55] der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller[56] sowie die Süddeutsche Zeitung[8][57] übten Kritik an der Qualität der medizinischen Gutachten und der Tragfähigkeit des Urteils.

Die Süddeutsche Zeitung kritisierte zudem das Verfahren. Insbesondere seien entlastende Hinweise kaum berücksichtigt worden. Mollath habe zudem einen Pflichtverteidiger zugewiesen bekommen, dem er misstraut habe und der sich daher kaum in der Lage gesehen habe, ihm zu helfen.[58] Des Weiteren widersprach sie, ähnlich wie Müller,[59] der Behauptung Merks, die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths und seine Einstufung als gemeingefährlicher Geisteskranker hätten nichts miteinander zu tun. Die Annahme eines „Schwarzgeldkomplex(es)“ habe für Mollaths Einweisung nicht nur im Urteil des Landgerichts Nürnberg 2006, sondern bis ins Jahr 2011 und in späteren richterlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle gespielt.[60]

Verteidigung des Verfahrens

Im Dezember 2012 schrieb die Spiegel-Journalistin Beate Lakotta zum Verfahren gegen Mollath, für viele Ungereimtheiten in diesem Fall ließen sich plausible Erklärungen finden.[61] Einen Beweis für die Behauptung, Mollaths Ex-Frau sei in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt gewesen, gebe es nicht. Geld im Ausland zu besitzen sei an sich legal. Ein Arbeitsgericht habe ihre außerordentliche Kündigung aufgehoben.

Bezüglich „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt“ müsse gefragt werden, was überhaupt nachprüfbar gewesen sei. Dies seien vor allem die Transfers selbst, die aber strafrechtlich nicht zu beanstanden seien. Mollath habe die Bitte der Bank um konkrete Anhaltspunkte für den von ihm behaupteten „größten und wahnsinnigsten Steuerhinterziehungsskandal“ nur mit „Ich mache doch nicht Ihre Revisionsarbeit“ beantwortet. Die psychiatrischen Gutachter hätten ihre Diagnose nicht mit den Schwarzgeldbehauptungen begründet, sondern mit dem „wirren Inhalt“ der von ihm versandten Briefe. Mollath habe Verbindungen zwischen den Geschäften seiner Frau und der Rüstungsindustrie sowie den Rotariern gestrickt. Er habe die Reifen so zerstochen, dass die Fahrer es in einigen Fällen erst während der Fahrt bemerkten und nur mit Glück nicht zu schaden kamen. Seine Täterschaft ergebe sich aus einem Brief an einen der Geschädigten; dieser Brief habe die Namen der übrigen aufgelistet und ihnen eine Verbindung zu Schwarzgeldgeschäften vorgeworfen.

Der Gutachter Leipziger verteidigte sein Gutachten gegen Vorwürfe, es sei aufgrund der Feststellungen des Revisionsberichts nicht mehr haltbar. Bei wahnhaften Störungen fände sich im Wahn häufig ein wahrer Kern.[62]

Debatten im Rechtsausschuss

Am 28. Februar und 7. März 2013 gab es Debatten über den Fall Mollath im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages. Diese betrafen insbesondere die Frage, ob es eine Einflussnahme des Richters Otto Brixner auf die Steuerfahndung gab. Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern, Roland Jüptner, verneinte dies. Bei der ersten Sitzung gab er als Begründung an, dass es dann eine Aktennotiz hätte geben müssen.[63] Die Süddeutsche Zeitung berichtete daraufhin, ein derartiger Aktenvermerk existiere.[64] Ähnlich sei die Situation auch bezüglich einer Aussage Beate Merks im März 2012 vor dem Landtag, eine von Mollath an das Gericht übergebene, 106-seitige Schrift sei ein „abstruses Sammelsurium“. Sie hätte zusammen mit dem Revisionsbericht und Kontoverfügungen von Schweizer Nummernkonten im Dezember 2012 zur Einleitung einzelner Steuerstrafverfahren geführt.[65] Zunächst entgegnete Jüptner, es sei nur eine handschriftliche Notiz vorhanden, diese sei kein Aktenvermerk.[66] Die Opposition wies jedoch auf eine interne Stellungnahme hin, in der Jüptner 2012 selbst von einem „handschriftlichen Aktenvermerk“ geschrieben hatte.[67] In der Sitzung vom 7. März entschuldigte sich Jüptner; er habe den Aktenvermerk wegen des Steuergeheimnisses geheimhalten müssen. Jüptner bestand jedoch auf seiner Auffassung, dass die Einstellung des Verfahrens auch ohne das Telefonat mit Brixner erfolgt wäre. Die Opposition gab sich nicht überzeugt.[68]

Ein weitere Diskussionspunkt in der Sitzung vom 7. März 2013 betraf eine Äußerung, die der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich laut Zeit telefonisch getätigt hatte. Demnach gestehe man zu, dass das Urteil mit einer „gewissen ‚Schludrigkeit‘“ zustande gekommen sei. Man betrachte jedoch das Urteil unabhängig der Flüchtigkeitsfehler als im Ergebnis richtig. Eine Neuverhandlung auf politischen Druck hin mit Freispruch würde einer Katastrophe für die Bevölkerung gleichkommen, da man mit Mollath dann einen gefährlichen Mann auf die Straße entlassen würde.[69] Die Opposition im Bayerischen Landtag forderte daraufhin, der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg den Fall wegen Befangenheit zu entziehen, was das Bayerische Justizministerium jedoch zurückwies.[70][71] Die Opposition monierte, dass der Fall einer Staatsanwaltschaft außerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks zugeteilt worden war, nun aber doch wieder eine Stelle dort zuständig sei und Nerlich zudem auch 2004 Amtsgerichtspräsident in Nürnberg gewesen und in dieser Funktion für zwei erfolglose Eingaben Mollaths zuständig gewesen sei.[67] Nerlich dementierte daraufhin, dass er oder einer seiner Mitarbeiter die in der Zeit wiedergegebenen Aussagen gemacht hätten.[72] Grüne und FW, die in einem Dringlichkeitsantrag die Ablösung Nerlichs forderten, konnten in der Sitzung nicht die Unterstützung der SPD gewinnen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Franz Schindler von der SPD, stellte dabei klar, die Politik über die Zuständigkeit von Staatsanwälten entscheiden zu lassen käme politischer Justiz gleich.[68]

Verfahren von 2012 an

Überprüfung der Zwangsunterbringung

Der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack legte im Januar 2012 im Namen Mollaths eine Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg und des Landgerichts Bayreuth ein. Er strebte damit die Entlassung Mollaths aus der Psychiatrie an. Artikel 2 des Grundgesetzes sei verletzt, da die Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche. Mit einer Wiederholung der von Mollath 2001 an seiner Ehefrau begangenen Körperverletzung sei nach der Scheidung der Ehe nicht mehr zu rechnen, außerdem seien die Mittel polizeilicher Auflagen und der Führungsaufsicht ausreichend. Die Beschwerde wurde im November 2012 noch geprüft.[50][73]

Am 27. November 2012 kündigte die Staatsanwaltschaft Nürnberg an, Mollaths Zwangsunterbringung zu überprüfen. Dabei solle unter anderem „die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Unterbringung“ überprüft werden. Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer schaltete sich an diesem Tag in die Diskussion ein. Aus seiner Sicht sei die Justiz „gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten“.[74][75] Am 4. Februar 2013 entschied das Landgericht Bayreuth gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens zur Frage Mollaths weiterer Unterbringung.[76] Mollaths Stellungnahme („überflüssige und geradezu groteske Maßnahme“) deute darauf hin, dass er erneut die Mitwirkung verweigern würde, und folglich seien durch ein solches Gutachten keine neuen Erkenntnisse zu erwarten.[77] Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth will diese Entscheidung überprüfen.[78]

Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens

Am 13. Dezember 2012 erklärte die bayerische Justizministerin Beate Merk, sie werte den Anruf des Richters Brixner bei der Steuerfahndung als neue Tatsache[79] und habe die Staatsanwaltschaft Regensburg angewiesen, die Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem zuständigen Landgericht Regensburg in die Wege zu leiten. Die Antragseinreichung wurde dabei für die Mitte der folgenden Woche (also noch vor Weihnachten) in Aussicht gestellt.[80]

Dies geschah nicht; am 19. Februar 2013 war es Gerhard Strate, der Mollath im Dezember 2012 zusätzlich zur schon zuvor tätigen Rechtsanwältin Mollaths ein Mandat übernommen hatte,[81] als Erster einen Wiederaufnahmeantrag stellte.[82] Dieser stützt sich ausdrücklich nur auf altes Beweis- und Aktenmaterial. Er beruft sich wegen des Revisionsberichts der Bank zwar auch auf den § 359 Nr. 5 StPO, argumentiert aber vorwiegend mit dem § 359 Nr. 3 StPO:[83] Der Richter Otto Brixner habe strafbare Rechtsbeugungen begangen. Er habe den Pflichtverteidiger Mollaths nicht entlassen, obwohl dieser offenkundig als Belastungszeuge in Frage gekommen sei und daher in einem Interessenkonflikt gewesen sei. Brixner habe das Recht gebeugt, indem er eine Vielzahl diesbezüglicher Entlassungsanträge Mollaths, des Pflichtverteidigers selbst und auch der Staatsanwaltschaft abgelehnt, ignoriert oder nicht der zuständigen Stelle vorgelegt habe. Diese Vorwürfe werden im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg als zutreffend bezeichnet.[84][85]

Strate wirft Brixner in dem Antrag außerdem vor, er habe die Gerichtsbesetzung eigenmächtig bestimmt, eine Anhörung des Angeklagten unterlassen und mit dem ihm vorliegenden Aktenmaterial eine mutwillige Verfälschung des Sachverhalts betrieben; dies seien weitere vorsätzliche Rechtsbeugungen gewesen. Er beruft sich, im Vorgriff auf ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren, insbesondere auf einen Blogeintrag[86] der ehemaligen Staatsanwältin Gabriele Wolff, wonach es hinsichtlich der Reifenstechereien zu Beweismanipulationen gekommen sei, ohne die höchstens noch das Beweismaß einer Vermutung erreicht sei.[83] Neue Tatsachen neben dem Revisionsbericht seien außerdem, dass es bereits an einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gefehlt habe und dass die anfängliche Einweisung zur Untersuchung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen habe; sie sei als verbotene Vernehmungsmethode zu bewerten.

Strate nahm in seinem Antrag an, ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft mit neuen Ermittlungsergebnissen stehe unmittelbar bevor und beide Anträge würden sich wechselseitig ergänzen.[83] Der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich dementierte dies; ein eigener Wiederaufnahmeantrag werde lediglich geprüft. Nerlich hatte die Öffentlichkeitsarbeit in dem Verfahren kurz zuvor der mit dem Fall betrauten, ihm unterstellten Staatsanwaltschaft Regensburg entzogen; dies wurde in der Süddeutschen Zeitung kritisch kommentiert.[87] Das Justizministerium kündigte im Rechtsausschuss am 7. März 2013 einen baldigen eigenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft an.[87][88]

Strafanzeige gegen Richter und Klinikleiter

Am 4. Januar 2013 erstattete Strate eine Strafanzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung gegen den Richter Armin Eberl und den Leiter der forensischen Abteilung am Bayreuther Klinikum, die Mollaths Einweisung zur Beobachtung bewirkt bzw. nicht abgebrochen hatten.[11][89] Darin argumentierte er, die Einweisung und fortgesetzte Unterbringung sei nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar gewesen.[90] Am 26. Februar 2013 entschied die Staatsanwaltschaft, mangels Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.[91] Am Tag darauf legte Strate Beschwerde gegen die Nichteröffnung ein[92] und wies in seiner Ergänzung der Beschwerdebegründung[93] darauf hin, dass es nur durch die bis Ende Dezember 2005 verzögerte Weitergabe der Akten durch Richter Eberl an das zuständige Landgericht und durch weitere außergewöhnliche Verspätungen im Posteingang am im Nebengebäude befindlichen Landgericht Nürnberg-Fürth möglich war, dass die 7. Strafkammer unter Otto Brixner für den Fall Mollath zuständig wurde. Bei unverzögerter Weitergabe der Akten – so wie von der Staatsanwaltschaft im August 2005 beantragt und wegen „Gefährdung der Allgemeinheit“ anzunehmen sei – wäre wegen des im Jahr 2005 noch geltenden Geschäftsverteilungsplans eine Zuteilung an die 7. Strafkammer unmöglich gewesen.[94][95]

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Regensburg

Am 18. März 2013 stellte die Staatsanwaltschaft Regensburg den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und stützte diesen auf „neue, also dem Gericht im Zeitpunkt der Verurteilung nicht bekannte Tatsachen, [die] nach Ansicht der Staatsanwaltschaft grundsätzlich geeignet [sind], die Richtigkeit der Urteilsgrundlagen in Frage zu stellen“.[84][96][97] Dies sind das nicht von der Ärztin selbst, sondern von ihrem Sohn unterschriebene Attest als unechte Urkunde i.S.d. § 359 Nr. 1 StPO und als „neue Tatsachen“ i.S.d. § 359 Nr. 5 StPO die Umstände der Ausstellung des Attests, die neu zu bewertende Glaubwürdigkeit der Ehefrau als Zeugin und die durch den Revisionsbericht als belegbare, im Urteil aber als „Wahnausweitung“ gewertete Angaben Mollaths über die Geldbewegungen bei der HypoVereinsbank.[85] In einer dem Antrag folgenden Stellungnahme zum Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung werden einige der dort erhobenen Vorwürfe der Rechtsbeugung als zutreffend bezeichnet.[84][85] Laut Florian Streibl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler Bayern, sind infolge der Wiederaufnahme 19 Steuerermittlungsverfahren eingeleitet worden, darunter einige durch Selbstanzeigen initiiert.[98]

Neuer Untersuchungsausschuss im Landtag

Anfang April 2013 beantragten Grüne und Freie Wähler einem weiteren Untersuchungsausschuss im Landtag in dem die ehemaligen Ministerpräsidenten Günther Beckstein und Edmund Stoiber, die Mollath angeschrieben hatte, gehört werden sollen, ob „Vernebelung und Unwahrheit in offiziellen Stellungnahmen der Justizministerin, der Finanzverwaltung und leitender Justizangestellter“ mit zu Situation von Mollath beigetragen hatten und, warum seinen Hinweisen zu den Schwarzgeldverschiebungen nicht nachgegangen worden sei.[99][100]

Am 17. Mai 2013 sagte u. a. der Richter a. D. Otto Brixner vor den Untersuchungsausschuss aus.[101][102] Dabei gab er zu, die Verteidigungsschrift des Angeklagten nicht gelesen zu haben.[103] Brixner wurde vor dem Untersuchungsausschuss zweimal auf diese 106-seitige Verteidigungsschrift angesprochen. Beim ersten Mal antwortete er: „Ich lese doch keine 110 Seiten.“, beim zweiten Mal „Dieses Konvolut ist mir nicht bekannt.“[104]

Besondere Bekanntschaften

Am 13. April 2013 bestätigte die Süddeutsche Zeitung, dass sich der heutige Ehemann der Hauptbelastungszeugin Petra M. (Mollaths frühere Frau) und der Vorsitzende Richter Brixner als „alte Handballfreunde“ kannten. Im Jahr 1980 war Brixner: „[Ich …] sein Trainer, er mein Spieler“. Petra M. soll zum Zeitpunkt des Prozesses 2006 bereits mit ihm liiert gewesen sein.[105][106] Die Sprechstundenhilfe in der Arztpraxis, aus der Petra M. die Verletzungen attestiert wurden, ist mit dem Bruder von Petra M. liiert.[19][107]

Die vorgezogene Überprüfung der Zwangsunterbringung

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth kündigte am 8. April 2013 an, die routinemäßig für Ende Juli anberaumte Jahresprüfung der Unterbringung vorzuziehen.[108][109] In der Stellungnahme zum Unterbringungsverlauf stellte Klaus Leipziger vom BKH Bayreuth fest, dass ein Explorationsgespräch mit Mollath immer noch nicht stattgefunden habe „und somit keine Einblicke in Planungen, Einstellungen, Denkweisen und Motive des Patienten“ zur Verfügung ständen. Demzufolge hätten sich „keinerlei Hinweise auf prognoserelevante Veränderungen im Hinblick auf die zu erwartende Gefährlichkeit“ ergeben. „Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung [sei] nicht in Ansätzen erreicht“ worden und es seien „somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten“.[110][111] Oberstaatsanwalt Lupko beantragte in seiner Verfügung vom 27. März 2013 unter Berufung auf diese Stellungnahme die Fortdauer der Unterbringung und bezeichnete diese „auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg zwischenzeitlich einen Wiederaufnahmeantrag gestellt hat, [als] noch verhältnismäßig.“[110]

In seinem Schriftsatz an die Strafvollstreckungskammer wies Mollaths Rechtsanwalt Strate darauf hin, dass durch den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg und die diesem zugrunde liegenden Zeugenaussagen eindeutig sei, dass „schon zum Einweisungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vorgelegen haben“ und dass gemäß den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch im Vollstreckungsverfahren das Prinzip der Wahrheitsforschung und der Sachaufklärung zum Grundrecht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren gehöre.[18] Am 18. April 2013 fand die Anhörung Mollaths vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth statt.[112] Strate geht davon aus, dass sein Mandant freikomme, jedoch nicht in diesem noch ausstehenden Entscheid.[113]

Mollaths Anwältin Lorenz-Löblein sagte Telepolis, Telefonate zwischen Mollath und ihr (als seiner Verteidigerin) seien zumindest in Teilen vom Bezirkskrankenhaus protokolliert worden.[114]

Staatsanwaltschaft Augsburg sieht keinen Grund für Ermittlungen

Am 1. Juni 2013 meldete die Süddeutsche Zeitung, dass ihr ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Augsburg vorliegt, in dem diese erklärt, es gäbe keine hinreichenden Anhaltspunkte „für Straftaten, insbesondere der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, falschen Verdächtigung sowie falschen uneidlichen Aussage“. Weder aus den Anzeigen noch aus beigezogenen Akten hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben.[115]

Heribert Prantl, ein leitender SZ-Redakteur und Jurist, schrieb in einem Kommentar:

„Die Verteidigung hat dem Gericht vor 15 Wochen auf 140 Seiten, die Staatsanwaltschaft vor elf Wochen 152 Seiten lang dargelegt, warum Mollaths Verurteilung nicht haltbar ist. Ein Gericht muss in der Zeit in der Lage sein, zumindest eine Ahnung davon zu gewinnen, ob und wie schief das Verfahren bisher gelaufen ist. Das nennt man Komplexitätsreduktion. Richtern, die das nicht schaffen, kann man existenzielle Entscheidungen nicht anvertrauen.“[116]

Originaldokumente

Chronologien

Fernsehberichte

Rundfunkberichte

Einzelnachweise

  1. a b c Das Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth (PDF, 7,79MB) vom 8. August 2006 – Az. 7 KLs 802 Js 4743/2003), openJur 2012, 131519
  2. a b c d Unschuldig in der Psychiatrie? Beitrag in der Sendung Report Mainz am 13. Dezember 2011, Artikel und Video abgerufen am 19. Dezember 2011.
  3. a b c d Christian Rath: Wahnvorstellung oder Bankenskandal? in der Taz, 18. Dezember 2011, abgerufen am 19. Dezember 2011.
  4. a b c d e Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Fall Mollath und Hypo-Vereinsbank – Der Mann, der zu viel wusste. In: Süddeutsche Zeitung, 13. November 2012.
  5. a b c d e Interner Revisionsbericht Nr. 20546 (PDF, 4,98MB) der HypoVereinsbank, Kopie Internet Archive (PDF; 245 kB)
  6. Conny Neumann: Fall Gustl Mollath - Weggeräumt und stillgestellt im Spiegel Online vom 21. November 2012
  7. a b Chronologie auf der Unterstützerseite gustl-for-help.de
  8. a b c Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Gutachten aus der Ferne. In: Süddeutsche Zeitung, 22. Dezember 2012.
  9. Gabriele Wollf: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie vom 1. Dezember 2012.
  10. 2 BvR 1523/01 vom 9. Oktober 2001, Rdnr. 19
  11. a b Gerhard Strate: Strafanzeige – Straftaten zum Nachteil des Herrn Gustl Mollath (PDF; 950 kB) vom 4. Januar 2013
  12. a b Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Das erste umfassende Gutachten. In: Süddeutsche Zeitung, 22. Dezember 2012.
  13. Oliver García: Der Fall Mollath: Ein Mehrpersonenstück (Teil 2) vom 24. Februar 2013.
  14. Chronologie zum Fall Mollath, SZ-Online, abgerufen am 17. Januar 2013
  15. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Verlorene Vergangenheit. In: Süddeutsche Zeitung, 8. April 2013.
  16. a b Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e. V. (GEP): Rundbrief 2/12 - September 2012 (PDF; 669 kB)
  17. a b c d Erste Zeugen im Fall Mollath Überlastung und Unterlagenfehler führten zur Panne. In: Bayerischer Rundfunk, 14. Mai 2013 (online)
  18. a b Gerhard Strate: Schriftsatz zur Erledigungserklärung der Unterbringung (PDF; 11,5 MB) vom 12. April 2013
  19. a b gustl for help: Dokumente Mollath 2003-2005 (PDF; 2,4 MB), abgerufen am 21. April 2013
  20. a b Til Huber: Streit um Gutachten im Fall Mollath. In: Donaukurier, 5. Dezember 2012.
  21. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Querulatorische Züge. In: Süddeutsche Zeitung, 22. Dezember 2012.
  22. Bayrischer Rundfunk: „Opposition attackiert Seehofer“ vom 4. Dezember 2012, darin Berufung auf die Passauer Neue Presse
  23. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Gutachten von Berlin aus. In: Süddeutsche Zeitung, 22. Dezember 2012.
  24. Stellungnahme zum zurückliegenden Berichtszeitraum seit dem 18.12.2012. 4. März 2013 (online; PDF; 5,0 MB)
  25. Olaf Przybilla: Gericht überprüft Mollaths Richter. In: Süddeutsche Zeitung, 30. November 2012, abgerufen am 17. Januar 2013.
  26. Patrick Guyton: Neuer Prozess für Mollath. In: Südwest Presse, 1. Dezember 2012.
  27. Jens Kuhn und Katharina Kistler: Der Fall Mollath im Bayrisches Fernsehen - Sendung Kontrovers vom 15. November 2012
  28. Wie Gustl Mollath eine Straftat aufklärte und in der Psychiatrie landete auf Zeit online vom 21. November 2012
  29. Peter Mühlbauer: Schwarzgeldgeschäfte-Whistleblower in die Psychiatrie abgeschoben? In: Telepolis, 13. November 2012.
  30. Drucksache 16/10699 vom 14. Dezember 2011
  31. „71. VF, 08.03.2012“ Bericht der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger u. a. zu den Vorwürfen im Fall Mollath im Rechtsausschuss (PDF; 4,7 MB) am 8. März 2012
  32. "REPORT MAINZ"-BERICHT Merk: Gustl Mollath sitzt zurecht in der Psychiatrie. In: Augsburger Allgemeine Zeitung, 15. Dezember 2011.
  33. Fall Gustl Mollath - Opposition wittert Justizskandal vom 31. Oktober 2012
  34. Vertraulicher Sonder-Revisionsbericht der HypoVereinsbank widerlegt Aussagen der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) im bayerischen Landtag, Report Mainz (ARD) vom 13. November 2012
  35. a b c Pitt von Bebenburg: Bankbericht bringt Ministerin in Not. In: Berliner Zeitung, 14. November 2012.
  36. Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Pressemitteilung Nr. 279/12 - Justizministerin Merk weist Vorwürfe der Opposition zum Fall Mollath scharf zurück: „Der Rechtsausschuss wurde umfassend informiert“ vom 30. Oktober 2012
  37. Report Mainz vollständiges Interview mit Beate Merk vom 13. November 2012
  38. Bankskandal aufgedeckt - von Ehefrau eingewiesen. In: Die Welt, 22. November 2012.
  39. Widersprüchliche Aussagen - Justizministerin in Erklärungsnot vom 14. November 2012
  40. Bayerisches Fernsehen: Interview mit der bayerischen Justizministerin vom 14. November 2012
  41. Merk: Mollath ist kein Justizopfer. Die Welt am 28. November 2012
  42. Merk: Mollaths Unterbringung in Psychiatrie gerechtfertigt. In: nordbayern.de, 28. November 2012.
  43. Report Mainz: Justizskandal in Bayern vom 13. November 2012
  44. a b Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Gustl und das Schwarzgeld. In: Süddeutsche Zeitung, 13. November 2012.
  45. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Nun ermitteln die Finanzbehörden. In: Süddeutsche Zeitung, 13. November 2012.
  46. SWR: Der Fall Mollath - Warum Politik und Justiz versagt haben aus der Sendung Report Mainz vom 4. Dezember 2012
  47. Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang Nürnberger Nachrichten 30. November 2012
  48. Bayrisches Fernsehen: Justiz - Der Fall Gustl Mollath vom 14. November 2012
  49. BR Mittelfranken: Fall Gustl Mollath - „Kein Interesse, jemanden wegzusperren“ vom 28. November 2012
  50. a b Olaf Przybilla, Frank Müller: Nach Unterbringung in Psychiatrie – Schöffe kritisiert Mollath-Verfahren. In: Süddeutsche Zeitung, 15. November 2012
  51. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Fall Mollath – Vom Richter „malträtiert und provoziert“. In: Süddeutsche Zeitung, 24. November 2012.
  52. Homepage der BLÄK
  53. Vgl. Christian Rath: Wahnvorstellung oder Bankenskandal? in der Taz, 18. Dezember 2011, abgerufen am 19. Dezember 2011
  54. Brief der Menschenrechtsbeauftragten der Bayerischen Landesärztekammer (PDF; 76 kB) Frau Dr. Maria E. Fick an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk im Wortlaut vom 29. Oktober 2012
  55. Marcus Klöckner: Menschenrechtsbeauftragte fordert Entschädigung für Gustl Mollath in heise online vom 23. November 2012
  56. Urteil gerät immer heftiger in Kritik. In: Südwest Presse, 20. November 2012.
  57. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Der dritte Mann. In: Süddeutsche Zeitung, 29. November 2012.
  58. Hatte Mollath denn keinen Anwalt? In: Süddeutsche Zeitung, 8. Dezember 2012.
  59. Peter Mühlbauer: Freie Wähler fordern Merks Rücktritt In: Telepolis, heise online vom 16. November 2012
  60. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Abgestempelt als „wahnhafte Störung“. In: Süddeutsche Zeitung, 16. November 2012.
  61. Beate Lakotta: Warum der Justizskandal doch keiner ist. In: Spiegel Online, 13. Dezember 2012.
  62. Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg, Sabine Rückert: Ein Kranker wird Held. in: Die Zeit Nr. 51, 13. Dezember 2012, S. 2.
  63. Frank Müller und Olaf Przybilla: Mollath und die Rolle des Richters. In: Süddeutsche Zeitung, 28. Februar 2013.
  64. Frank Müller, Olaf Przybilla: Verräterischer Aktenvermerk. In: Süddeutsche Zeitung, 1. März 2013.
  65. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: „M. = Spinner“. In: Süddeutsche Zeitung, 3. März 2013.
  66. Frank Müller, Olaf Przybilla: Bayerische Opposition fühlt sich belogen. In: Süddeutsche Zeitung, 4. März 2013.
  67. a b Frank Müller, Olaf Przybilla: Nürnberger Justiz prüft sich selbst. In: Süddeutsche Zeitung, 5. März 2013.
  68. a b Frank Müller, Olaf Przybilla: Justiz will schnell über Wiederaufnahme entscheiden. In: Süddeutsche Zeitung, 7. März 2013.
  69. Sabine Rückert: Wird der Fall Mollath neu aufgerollt? In: Die Zeit, 28. Februar 2013, S. 12.
  70. Fall Mollath: Parteien attackieren Justiz. In: Mittelbayerische Zeitung, 4. März 2013.
  71. Nürnberger Generalstaatsanwalt soll sich nicht mit Mollath befassen. In: Die Welt, 4. März 2013.
  72. Fall Mollath - Nürnbergs Generalstaatsanwalt bleibt zuständig im BR vom 7. März 2013
  73. Faksimile der Verfassungsbeschwerde auf der Unterstützerseite für Mollath. (PDF; 4,2 MB) Abgerufen am 10. Januar 2013.
  74. Mollaths Zwangsunterbringung soll überprüft werden. In: Die Zeit, 27. November 2012.
  75. Frank Müller und Mike Szymanski: Eingemauert im Justizpalast. In: Süddeutsche Zeitung, 28. November 2012.
  76. Unterbringung in Psychiatrie : Mollath lehnt neues Gutachten ab. In: Spiegel Online. 4. Februar 2013, abgerufen am 5. Februar 2013.
  77. Gustl Mollath entgeht neuer psychiatrischen Begutachtung In: Die Welt, 5. Februar 2013.
  78. Mollath lehnt psychiatrisches Gutachten ab. In: Bayerischer Rundfunk. 6. Februar 2013, abgerufen am 8. Februar 2013.
  79. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: „Neue Tatsachen“ nach einem Zeitungsbericht? In: Süddeutsche Zeitung, 13. Dezember 2012.
  80. Patrick Guyton: Hoffnung für Gustl Mollath. In: Der Tagesspiegel, 13. Dezember 2012.
  81. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Rechtsanwalt Strate vertritt Gustl Mollath. In: Süddeutsche Zeitung, 20. Dezember 2012.
  82. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Zwischen Wut und Wahn. In: Süddeutsche Zeitung, 20. Februar 2013.
  83. a b c Gerhard Strate: Wiederaufnahmegesuch des Gustl Ferdinand Mollath gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (PDF; 1,1 MB), a: S. 3 f., b: Fn 101, S. 135, c: S. 5
  84. a b c Staatsanwaltschaft Regensburg: Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft i.S. Gustl Mollath vom 18.3.2013 auf der Webseite von Gerhard Strate (PDF; 8,49 MB), Blatt 256f.
  85. a b c Henning Ernst Müller: Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe, beck blog vom 26. März 2013, abgerufen am 19. April 2013.
  86. Gabriele Wolff: Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie VIII vom 4. Februar 2013
  87. a b Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Generalstaatsanwalt verdonnert Kollegen zum Schweigen. In: Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2013.
  88. Staatsanwaltschaft für ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath. In: Die Welt, 7. März 2013.
  89. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Anwalt zeigt Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung an. In: Süddeutsche Zeitung, 7. Januar 2013.
  90. Fall Mollath – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein im BR vom 27. Februar 2013
  91. StA Augsburg, Verfügung Az. 101 Js 100614/13 vom 26. Februar 2013
  92. Gerhard Strate: Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens (PDF; 319 kB) vom 27. Februar 2013
  93. Gerhard Strate: Ergänzung der Begründung der Beschwerde gegen die Verfügung vom 26.2.2013 betreffend die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens (PDF; 401 kB) vom 26. März 2013, S.33ff.
  94. Peter Mühlbauer: Schanzte Richter Eberl den Fall Mollath rechtswidrig dem "harten Hund" Brixner zu? In: Telepolis, 27. März 2013.
  95. Oliver García: Fall Mollath: Die mysteriös liegengebliebene Akte vom 27. März 2013.
  96. Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg in Sachen Mollath, Pressemitteilung 3/13 des OLG Nürnberg vom 18. März 2013.
  97. Olaf Przybilla: Staatsanwaltschaft beantragt Wiederaufnahme. In: Süddeutsche Zeitung, 18. März 2013.
  98. Watzke, Michael: Ein bayrischer Krimi – Der Fall Gustl Mollath in dradio Kultur – Länderreport vom 5. April 2013
  99. Frank Müller: U-Ausschuss zum Fall Mollath. In: Süddeutsche Zeitung, 11. April 2013.
  100. Marlene Halser: Hastige Wahrheitsfindung. In: die tageszeitung, 17. April 2013.
  101. Uwe Ritzer, Olaf Przybilla: Räumung von Mollaths Haus wohl rechtswidrig. sueddeutsche.de, 16. Mai 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
  102. sueddeutsche.de 17. Mai 2013: "Ein völlig belangloses Telefonat"
  103. Olaf Przybilla: Richter ignorierte Beweismittel. In: Süddeutsche Zeitung online, 21. Mai 2013.
  104. SZ 21. Mai 2013: Richter ignorierte Beweismittel
  105. Thomas Pany: Fall Mollath: Besondere Bekanntschaften. in Telepolis, 13. April 2013.
  106. Olaf Przybilla, Uwe Ritzer: Umstrittener Richter mit brisanter Bekanntschaft. In: Süddeutschen Zeitung, 13. April 2013.
  107. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf S.5
  108. Pressemitteilung des Landgerichts Bayreuth zur Strafvollstreckungssache „Gustl M.“, 8. April 2013 (PDF, 233 KB).
  109. Unterbringung Mollaths wird noch im April entschieden. In: nordbayern.de, 8. April 2013, abgerufen am 18. April 2013.
  110. a b Klaus Leipziger, Ines Bahlig-Schmidt: Stellungnahme zum zurückliegenden Berichtszeitraum seit dem 18.12.2012. BKH Bayreuth und Verfügung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, 27. März 2013 (PDF, 4,76 MB).
  111. Psychiater hält Mollath weiterhin für gefährlich. In: nordbayern.de, 18. April 2013.
  112. Olaf Przybilla: Freiheit oder Psychiatrie. In: Süddeutsche Zeitung, 18. April 2013.
  113. Justiz vertagt Entscheidung im BR am 18. April 2013
  114. Marcus Klöckner: Bayreuther Psychiatrie protokollierte Telefonate zwischen Mollath und seiner Verteidigerin in Telepolis – heise online vom 20. April 2012
  115. Olaf Przybilla: Persilschein aus Augsburg. sueddeutsche.de, 1. Juni 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
  116. Heribert Prantl: Wenn die Fehler zum Himmel schreien. sueddeutsche.de, 31. Mai 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.