Fürstentum Lippe

Fürstentum Lippe
Wappen Flagge
Großes Wappen des Fürstentums Lippe Flagge von Lippe
Lage im Deutschen Reich
Lage von Lippe im Deutschen Kaiserreich im Jahr 1905
Landeshauptstadt Detmold
Regierungsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt Fürst
Letztes Oberhaupt Leopold IV.
Dynastie Haus Lippe
Verfassung 1836
Wahlgesetz 1876[1]
Bestehen 12. Jh. bis 1918
Fläche 1215 km² (1910)[2]
Einwohner 150.937 (1910)[2]
Bevölkerungsdichte 114 Einwohner pro km²
Währung Goldmark (ab 1875)
Religionen 95,3% evangelisch
3,9% katholisch (1910)[1]
Aufgegangen in Freistaat Lippe
Stimmen im Bundesrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen L
Karte
Freistaat Lippe 1920
Freistaat Lippe
Wappen Flagge
Wappen seit 1933 Landesflagge
Lage im Deutschen Reich
Entstanden aus Fürstentum Lippe
Aufgegangen in Nordrhein-Westfalen
Daten aus dem Jahr 1933
Landeshauptstadt Detmold
Regierungsform Parlamentarische Demokratie
Staatsoberhaupt Landespräsidium[2]
Verfassung 21. Dezember 1920[2]
Bestehen 1918–1947
Fläche 1215 km²[1]
Einwohner 175.538[1]
Bevölkerungsdichte 144 Einwohner pro km²
Religionen 94,2% evangelisch
4,8% katholisch[1]
Reichsrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen bis 1945: L
bis 1947: LIP
Verwaltung 2 Kreise
Karte
Freistaat Lippe 1923–1946

Lippe war ein deutscher Staat. Landeshauptstadt war zuletzt Detmold. Die Herrschaft der lippischen Herren wurde im 12. Jahrhundert erstmals beurkundet. 1528 wurde die Herrschaft Lippe zur Reichsgrafschaft erhoben, 1789 zum Fürstentum. Lippe war bis 1806 ein Territorium im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches, von 1806 bis 1813 Teil des Rheinbundes, von 1816 bis 1866 Teil des Deutschen Bundes, ab 1866 Mitglied im Norddeutschen Bund, ab 1871 Teil des Deutschen Kaiserreichs, nach 1919 ein demokratisch verfasster Freistaat in der Weimarer Republik. 1947/1948 musste das Land Lippe auf Betreiben der britischen Besatzungsmacht seine jahrhundertelange Selbstständigkeit aufgeben und entschied sich für den Beitritt zu dem 1946 gegründeten Land Nordrhein-Westfalen.

Das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe in seinem letzten Gebietsstand entspricht weitgehend dem heutigen Kreis Lippe im Regierungsbezirk Detmold, deren beider Verwaltungssitz Detmold ist. Der Kreis Lippe (bzw. das Lipperland) bildet neben Westfalen und dem Rheinland den dritten und weitaus kleinsten Landesteil des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zur Abgrenzung von anderen ursprünglich im Besitz der Nebenlinien des Hauses Lippe befindlichen Territorien, insbesondere von Schaumburg-Lippe, wurde Lippe auch Lippe-Detmold genannt.

Geographische Lage

Das häufig als „Lipperland“ bezeichnete Staatsgebiet des Freistaats Lippe ist Teil der historischen Landschaft Westfalen. Es lag in den letzten Jahren seines Bestehens zwischen den preußischen Provinzen Westfalen (1946 in Nordrhein-Westfalen aufgegangen) im Westen und Hannover (1946 in Niedersachsen aufgegangen) im Osten. Bis 1921 grenzte es im Osten auch an eine Exklave des Landes Waldeck-Pyrmont um Pyrmont (vgl. Kreis Pyrmont und Grafschaft Pyrmont) und bis zuletzt an die kleine westfälische (zuletzt bereits nordrhein-westfälische) Exklave Lügde. Heute entspricht das ehemalige Gebiet des Freistaates im Wesentlichen dem Kreis Lippe im Nordosten Nordrhein-Westfalens.

Geographisch lag der Freistaat größtenteils nordöstlich des Teutoburger Waldes (im östlichen Teil auch Lippischer Wald genannt) und östlich des Eggegebirges. Im Norden berührte er die Weser. Das überwiegend hügelige, teils auch stark durchschnittene Gelände zwischen Weser und Eggegebirge wird als Lipper Bergland bezeichnet. Der höchste Berg war der Köterberg. Damit zählte das Lipperland im Wesentlichen zum Weserbergland. Nur ein kleinerer Gebietsteil westlich des Eggegebirges und südwestlich des Osnings um Augustdorf lag in der Westfälischen Bucht, die hier von sandiger Heidelandschaft, der Senne, geprägt ist. Die größten Flüsse waren die Weser, die Werre, die Bega und die Emmer. Der namensgebende Fluss Lippe entsprang zwar in der Nähe des lippischen Staatsgebietes in der Senne, berührte das Kernland im letzten Gebietsstand aber nicht. Jedoch stammte das Haus Lippe aus der Gegend von Lippstadt an der Lippe, wo es erste Territorien erlangen konnte. Die Stadt Lippstadt wurde von 1666 bis 1850 als Kondominium von der Grafschaft bzw. dem Fürstentum Lippe und dem Kurfürstentum Brandenburg bzw. Königreich Preußen gemeinsam regiert. In der Nachbarschaft von Lippstadt bestanden bis 1947 noch zwei kleine Exklaven des Landes Lippe: Cappel und Lipperode (heute Ortsteile von Lippstadt). Eine weitere Exklave war das einige Kilometer südlich des Kernlandes gelegene Grevenhagen. Alle Exklaven waren von Westfalen umgeben.

Mit einem Staatsgebiet von rund 1200 km² und nur etwa 150.000 Einwohnern (1947) zählte Lippe zu den kleineren Gliedstaaten des Deutschen Reiches. Der Fläche nach war es der sechstkleinste Staat und der drittkleinste Flächenstaat des Reiches. Die größte lippische Stadt war mit zuletzt rund 25.000 Einwohnern die Landeshauptstadt und frühere Residenzstadt Detmold.

Geschichte

Herrschaft und Grafschaft Lippe (bis 1789)

Der Weg zur Grafschaft Lippe

Erstmals urkundlich erwähnt wurde Lippe 1123, eine Urkunde nennt den Edelherrn Bernhard I. als Bernhardus de Lippe. Spätere Urkunden nennen ihn gemeinsam mit seinem Bruder Hermann I. als Regenten. „De Lippe“ bezog sich auf Lipperode an der mittleren Lippe, den Allodial- (= Eigen-) Besitz des Geschlechts. Das heutige Lipperland hatten sie zu Lehen.

Bernhard II., dem Sohn von Herman I., gelang es, die Hoheitsrechte des Hauses Lippe zu festigen. Er gründete 1185 Lippstadt in der Nähe seines Allodiums. Das war die erste hochmittelalterliche Stadtgründung in Westfalen. Als Bindeglied zwischen Lipperode und Lipperland erwarb er 1190 die Herrschaft Rheda. Wahrscheinlich 1190 gründete er Lemgo, die älteste Stadt im heutigen Kreis Lippe. Bernhard III., Nachfahr von Bernhard II., bestätigte 1245 die Rechte der Stadt Lemgo und gründete die Städte Horn (vor 1248), Blomberg (vor 1255) und Detmold (1263).

Seine Nachfolger erwarben 1332/1358 im Südosten große Gebiete der Grafschaft Schwalenberg und dehnten durch Erwerb von Varenholz und Langenholzhausen ihren Besitz nordwärts bis an die Weser aus. Ihre größte territoriale Ausdehnung erreichte die Herrschaft unter Simon I. (1275–1344), nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Bischof von Paderborn, seinem Großonkel.

Nach dem Tod von Simon I. 1344 wurde die Herrschaft geteilt. Der eine Teil diesseits des Waldes wurde zunächst von Otto und später von seinem Sohn Simon III. (1365–1410) beherrscht. Der andere Teil fiel an Bernhard V., wie Otto ein Sohn Simons I. Als Bernhard V. 1365 ohne männlichen Erben starb, hoffte Simon III., dass nun auch der Teil jenseits des Waldes an ihn fallen würde – war doch bei der Teilung 1344 verfügt worden, dass beim erbenlosen Tod eines der Brüder Otto und Bernhard V. „solche sin del herschap weder komer in der rechten erven hant“ (soll die Herrschaft wieder in des rechten Erben Hand kommen). Das Erbe wurde jedoch auch von Graf Otto von Tecklenburg, dem Schwiegersohn Bernhards V., beansprucht, was zu einer langen, sich bis 1401 hinziehenden Fehde um Rheda und Lipperode führte. Dabei fiel Rheda schließlich an Tecklenburg. Die Stadt Lippstadt kam im Rahmen der Streitigkeiten an die Grafschaft Mark; es gelang jedoch in der Mitte des Jahrhunderts, sie in eine „Samtherrschaft“, ein gemeinsam verwaltetes Gebiet umzuwandeln (zuletzt 1666 bis 1850 zusammen mit Brandenburg-Preußen).

Daneben bemühte sich Simon III., weitere Teilungen der Herrschaft zu verhindern. Am 27. Dezember 1368 erklärten die Burgmannen der landesherrlichen Burgen und die Vertreter der Städte Horn, Detmold und Blomberg im Pactum unionis, dass sie in aller Zukunft nur denjenigen Erben als Landesherrn anerkennen würden, auf den sich Lippstadt und Lemgo, die wichtigsten Städte der Herrschaft, geeinigt hätten.

Die Herrschaft Simons III. dauerte bis 1410. Um 1400 brachte er durch Verpfändung zunächst die Städte Barntrup und Salzuflen sowie die Burg Sternberg unter seine Herrschaft. 1405 folgte schließlich die gesamte Grafschaft Sternberg. Erfolglos blieb jedoch der Versuch, durch einen Erbverbrüderungsvertrag die Grafschaft Everstein zu übernehmen. Nach der Eversteiner Fehde mit den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg fiel die Grafschaft 1408 schließlich an Braunschweig.

Noch unglücklicher verliefen die Fehden von Bernhard VII. (1430–1511). Er hatte die Herrschaft als Einjähriger geerbt und stand bis 1446 unter Vormundschaft des Kölner Erzbischofs in dessen Eigenschaft als Herzog von Westfalen. Er beteiligte sich als Gegner des Kölner Erzbistums an der Soester Fehde, in der alle lippischen Städte, darunter auch Bernhards Residenzstadt Blomberg, zerstört wurden. Zudem musste er Teile seiner Herrschaft an Hessen übergeben, um sie dann als Erblehen zurückzuerhalten und somit Lehnsmann der Hessischen Landgrafen zu werden.

Bernhards Nachfolger Simon V. (1511–1536) wurde 1528 der Titel eines Reichsgrafen verliehen. Damit wurde die bisherige Herrschaft Lippe zu einer der etwa 140 Reichsgrafschaften erhoben.

Lippe zur Zeit der Reformation

Die hessische Lehnshoheit spielte in der Folgezeit eine wichtige Rolle, als sich Lippe unter Simon V. dem lutherischen Bekenntnis annäherte. Diese Annäherung geschah gegen den Willen Simons V., der zeitlebens ein Verfechter der katholischen Lehre blieb. Simon V. war jedoch Vasall zweier Lehnsherren: des Bischofs von Paderborn und des seit 1524 lutherischen hessischen Landgrafen, Philipp I. Simon war somit in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Die Annäherung an das lutherische Bekenntnis wurde zudem durch die starke Stellung der Städte, besonders Lippstadt und Lemgo, gegenüber dem Landesherrn begünstigt.

Lemgo: Marktplatz, rechts Rathauserker

Zum ersten lippischen Kontakt mit der lutherischen Lehre kam es vermutlich in Lemgo: schon 1518 – nur ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung – wurden Luthers 95 Thesen dort gelesen. In den Folgejahren näherte sich die Stadt dem lutherischen Bekenntnis immer weiter an. So besuchten Lemgoer Bürger lutherische Gottesdienste in Herford; vor und nach der Messe wurden in Lemgo evangelische Lieder gesungen. Während einer Fastenzeit im Jahr 1527 aßen einige Lemgoer Bürger demonstrativ Fleisch. Im Jahr 1530 begann ein offener Konflikt mit dem Landesherrn: während der katholischen Ostermesse wurden evangelische Lieder gesungen. Simon V. war erbost und sprach von „aufrührerische[n] Bauern, welche keine Obrigkeit über sich dulden wollen“. Philipp von Hessen ermahnte die Lemgoer Bürger, dem Landesherrn Genugtuung zu leisten.

Ab 1532 breitete sich das lutherische Bekenntnis jedoch auch in den anderen Städten weiter aus. Als Simon V. 1533 Unterstützung für ein militärisches Eingreifen gegen Lemgo suchte, griff Philipp vermittelnd ein. Im selben Jahr übernahm Lemgo die Braunschweiger Kirchenordnung und wurde damit auch offiziell evangelisch-lutherisch.

Simon V. und Herzog Johann III. von Kleve-Mark überfielen 1535 das evangelisch gewordene Lippstadt. Die Stadt kapitulierte vor ihren Landesherren. Auch in Lemgo wuchs die Angst vor einem militärischen Vorgehen, jedoch kam es wegen der fortgesetzten Vermittlung Philipps nicht dazu.

Simon V. starb im Jahr 1536. Sein noch minderjähriger Sohn Bernhard VIII. (1536–1563) bekam zwei katholische und einen evangelischen (Philipp I.) Vormund. Jobst II. von Hoya, einer der katholischen Vormünder, trat 1525 zur evangelischen Seite über. Unter Verweis auf wiedertäuferische Aktivitäten forderte Philipp Anfang 1538 eine kirchliche Erneuerung für Lippe. Auf insgesamt fünf Landtagen in Cappel beschlossen Städte und Ritterschaft die Einführung einer evangelischen Kirchenordnung für Lippe, die am 15. September 1538 vollendet wurde.

Lippe wurde in den Schmalkaldischen Krieg (1546–1547) hineingezogen, der für die evangelische Seite verloren ging. In der Folge wurde Lippe zum direkten Reichslehen.

Die zweite Reformation – Lippe wird reformiert

Der zweite Schritt der Reformation in Lippe, hin zum reformierten Bekenntnis, war das persönliche Werk Simons VI., eines der eindrucksvollsten und wirkmächtigsten Landesherren, die Lippe je hatte. Vielseitig gebildet und interessiert, beherrschte er wohl einen großen Teil des Wissens seiner Zeit, was auch ein ihm von Tycho Brahe gewidmetes Prachtexemplar seiner Astronomieae Mechanika belegt. Die umfangreiche Bibliothek des Grafen war der Grundstock der heutigen Lippischen Landesbibliothek. Der Kaiser beauftragte ihn mit zahlreichen diplomatischen und anderen Missionen.

Theologisch neigte Graf Simon VI. dem reformierten Bekenntnis zu, das sich zu seiner Zeit in der Pfalz, in Sachsen und auch im benachbarten Hessen ausbreitete. Auch in Lippe führte er nach und nach dieses Bekenntnis ein. „Die […] Methoden, mit denen der überall vorhandene Widerstand gebrochen wurde, waren gutes Zureden, Belehrung, Ermahnung, Entfernung aus dem Amt und Berufung reformierter Prediger.“ (Kittel). Als Datum für die Einführung des reformierten Bekenntnisses in Lippe wird allgemein das Jahr 1605 genannt, in dem Simon VI. zum ersten Mal das reformierte Abendmahl, also mit Wein und Brot (nicht mit Oblaten), einnahm. Simons Bemühungen scheiterten jedoch in der Stadt Lemgo, die am lutherischen Bekenntnis festhielt. Dies führte zu einem jahrelangen, sich auch noch unter Simons Nachfolgern hinziehenden, zermürbenden Konflikt, in dem die Stadt sogar ihre Geschütze gegen die landesherrliche Burg in Brake richtete. Erst 1617 wurden die Streitigkeiten im Röhrentruper Rezess beigelegt, und Lemgo blieb lutherisch.

Lippe im Dreißigjährigen Krieg

Weitreichende Folgen für die lippische Geschichte hatte auch das Testament Simons VI. Obwohl er sich noch 1593 die Primogenitur hatte bestätigen lassen, verfügte er in seinem Testament eine weitgehende Entschädigung für die jüngeren Söhne durch Paragien. Diese wurden noch durch zusätzliche Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Huldigung oder Anhörung vor der Einberufung eines Landtages, erweitert. Bis über das Ende des Heiligen Römischen Reichs hinaus zogen sich zahlreiche Prozesse zwischen der regierenden Detmolder Linie und den jüngeren Linien Lippe-Brake und Lippe-Alverdissen hin.

Die Alverdisser Linie erlangte 1644 die Regierung in einem Teil der Grafschaft Schaumburg und begründete damit das spätere Fürstentum Schaumburg-Lippe. Die jüngeren Linien wurden zudem durch zahlreiche Wechsel (1627, 1636, 1650 und 1652) und Vormundschaften (1627–1631 und 1636–1650) an der Spitze der älteren Detmolder Linie in der Wahrnehmung ihrer Interessen bevorteilt.

Im Dreißigjährigen Krieg ergriff Lippe zwar selbst nicht Partei, wurde aber stark in Mitleidenschaft gezogen. Zu Beginn des Krieges zog Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel, auch der tolle Christian genannt, auf seinem Zug gegen Paderborn durch Lippe – ebenso wie der den Braunschweiger verfolgende kaiserliche General Tilly. Von beiden Seiten musste die Grafschaft Zwangseinquartierungen hinnehmen. In der Folge blieb Lippe durch hohe Kontributionen, gelegentliche Durchzüge und sich ausbreitende Räubereien beschwert.

Besonders hart wurde Lippe in den letzten Jahren des Krieges getroffen. 1634 setzten sich schwedische Truppen in Minden fest, während kaiserliche Truppen sich im Hochstift Paderborn halten konnten. Lippe stand zwischen den Fronten. Lemgo wurde zweimal von den Schweden eingenommen und geplündert, und im gesamten Land kam es zu Überfällen und Drangsalierungen. Auch Überfälle auf den Landesherrn sind überliefert.

„Ich vergesse Zeit meines Lebens nicht den erbermlichen Zustant, den ich ahn gräfflichen undt andren Personen gesehen […]. Graff Simon Ludewich noch nichts dan die Hosen anbehalten, das Frauwenzimmer ist mit alten unduchtigen Kleidern widder behanget gewesen. […] Ihr Gn. haben kein einzich Pferdt behalten, das Hauß und Flecken ist gants ausgeplündert.“, (zitiert nach Kittel).

Wie viele deutsche Städte büßten auch die lippischen Städte bis zum Ende des Krieges etwa zwei Drittel ihrer Bevölkerung ein; auf dem Land lag der Verlust bei etwa 50 Prozent. Über zwei Millionen Reichstaler wurden an Kontributionen gezahlt, zwei Drittel davon allein von Lemgo.

Siehe auch: Lippspringischer Originalvergleich

Absolutismus

Die Periode nach dem Dreißigjährigen Krieg stand in Lippe im Zeichen des Absolutismus, dessen Ideal auch die lippischen Landesherren zu verwirklichen suchten. Dem vollständigen Ausbau einer absolutistischen Herrschaft standen in Lippe jedoch drei Faktoren entgegen:

Erstens die geringe Größe des Territoriums, die insbesondere die militärische und außenpolitische Machtentfaltung behinderte. Dies hinderte jedoch insbesondere Friedrich Adolf (1697–1718) nicht, auch eine solche Machtentfaltung zu versuchen. Während bis 1697 Lippe seinen militärischen Verpflichtungen dem Reich gegenüber durch Zahlung von Subsidiengeldern nachgekommen war, gelang es Friedrich Adolf, eine eigene lippische Kompanie aufzustellen, die zwischenzeitlich über das vom Reich geforderte Maß hinaus auf Bataillonsstärke ausgebaut wurde. Die kleine Truppe wurde jedoch nur einmal, im Jahr 1776, zur Durchsetzung lippischer Ziele eingesetzt, als Graf Simon August (1734–1782) zur Bekräftigung lippischer Ansprüche auf die Herrschaft Gemen das Schloss Gemen von 30 Mann besetzen ließ. Die Truppe wurde jedoch vom Verwalter des Schlosses mit Unterstützung einiger Bauern gefangengesetzt.

Ein zweites Hindernis bildeten die aus dem Testament Simons VI. entstammenden weitgehenden Rechte der abgespaltenen Linien. Bis 1709 waren es vor allem Streitigkeiten mit der Braker Linie, die sich dem absoluten Herrschaftsanspruch des Grafen Friedrich Adolf entgegenstellte. 1705 schloss die Braker Linie sogar ein Schutzbündnis mit Preußen und betrieb die Loslösung der Brakeschen Ämter. Diese Bestrebungen kamen 1709 zu einem Ende, als die Braker Linie ausstarb. Die Streitigkeiten setzten sich fort mit der Alverdisser Linie, die inzwischen die Grafschaft Schaumburg-Lippe regierte. Wilhelm Graf zu Schaumburg-Lippe griff durch Rekrutierungen und Befestigungsmaßnahmen in seinen Ämtern in die lippische Militärhoheit ein. Es kam zu zahlreichen Prozessen vor dem Reichshof- und Reichskammergericht, auch über andere Fragen.

Der dritte und für die Entwicklung des Absolutismus auch außerhalb Lippes typische Faktor war die Macht der Stände. In Lippe meinte dies insbesondere das Recht der Stände, neben der Bewilligung auch bei der Veranlagung, Hebung und sogar der Ausgabe von Steuern beteiligt zu werden. Gegen diese Rechte blieb den lippischen Grafen nur die Möglichkeit der Obstruktion. Sie versuchten, reguläre Landtage durch sogenannte Kommunikationstage zu ersetzen, bei denen echte Beschlüsse nicht gefasst werden konnten. Friedrich Adolf verzichtete zwischenzeitlich ganz darauf, landständische Versammlungen einzuberufen; 1712 untersagte er sogar die selbständige Versammlung der Stände. Gegen Ende seiner Regierungszeit war er jedoch gezwungen, die Stände wieder einzuberufen, da dem Mangel an Geld anders nicht mehr zu beizukommen war. Auch seine Nachfolger konnten nicht mehr auf die Zusammenarbeit mit den Landständen verzichten. Die ungebrochene Macht der Stände stellte im 19. Jahrhundert ein ernsthaftes Problem bei der Modernisierung des Landes dar.

Fürstentum Lippe (bis 1918)

Grenzstein zwischen dem Fürstenthum Lippe und dem Königreich Preußen in Wüsten-Pehlen

Leopold I. (1767–1802) wurde 1789 der erste Fürst zur Lippe. Nachdem Lippe 1866 dem Norddeutschen Bund beigetreten und 1871 Teil des Deutschen Reiches geworden war, starb Fürst Woldemar am 20. Juli 1895 kinderlos. Der Titel ging daraufhin nominell auf seinen nicht regierungsfähigen Bruder Alexander über; die Regentschaft trat zunächst der von Fürst Woldemar testamentarisch dazu bestimmte Prinz Adolf zu Schaumburg-Lippe an.

Da die gräflichen Linien Lippe-Biesterfeld und Lippe-Weißenfeld ebenfalls Ansprüche auf Regentschaft und Nachfolge erhoben, ergab sich daraus der bis ins Jahr 1905 andauernde lippische Erbfolgestreit. Der schaumburg-lippische Anspruch wurde dabei vom deutschen Kaiser Wilhelm II. (mit dessen Schwester Prinz Adolf verheiratet war) aktiv unterstützt.

Das Reichsgericht in Leipzig entschied die Angelegenheit jedoch 1897 zugunsten von Graf Ernst zur Lippe-Biesterfeld, der daraufhin die Regentschaft übernahm. Dennoch wurden ihm auf Anweisung Wilhelms II. die ihm zustehenden Ehrerweisungen und die Anrede „Erlaucht“ durch in Lippe stationiertes Militär verweigert. Daraufhin wandte sich der gelähmte Grafregent in einem Rundschreiben an die deutschen Bundesfürsten und beschwerte sich über den Kaiser – ein nie dagewesener Vorgang, der die öffentliche Meinung in Deutschland stark bewegte und für die Biesterfelder Position einnahm.[3]

Nach dem Tod des Grafregenten Ernst im Jahr 1904 übernahm dessen Sohn Leopold die Regentschaft. Als im darauffolgenden Jahr auch Fürst Alexander verstarb und das Reichsgericht das Erbfolgerecht des Hauses Lippe-Biesterfeld endgültig anerkannte, bestieg er als Fürst Leopold IV. den Thron.

Nach dem Ersten Weltkrieg, am 12. November 1918, dankte Fürst Leopold IV. ab. Aus dem Fürstentum wurde ein Freistaat im Verbande des Deutschen Reiches.

Freistaat Lippe (1918–1945)

Von 1919 bis 1933 war die SPD stärkste Partei im Landtag und führte das dreiköpfige Landespräsidium (entsprach der Landesregierung), zunächst unter der Leitung von Clemens Becker und von 1920 bis 1933 von Heinrich Drake.

Schon früh nutzten die Nationalsozialisten Orte in Lippe, insbesondere einige Kulturstätten wie zum Beispiel die Externsteine und das Hermannsdenkmal, als vermeintliches „germanisches Kernland“ für ihre politischen Zwecke. Bei monströsen Aufmärschen mit hohen NSDAP-Funktionären aus dem ganzen Reich, beispielsweise an den Externsteinen, wurde eine nie vorhandene gesamtdeutsche Bedeutung Lippes von den Nazis hochstilisiert. Dieser inszenierte symbolträchtige Zuwachs an Aufmerksamkeit und Berichterstattung verfehlte in dem durch Weltwirtschaftskrise und hohe Arbeitslosigkeit ebenfalls betroffenen Lippe in Teilen der Bevölkerung nicht seine Wirkung. Auch ein latenter Antisemitismus in der ländlichen Bevölkerung sowie die zunehmende Hetze gegenüber politischen Gegnern brachten bereits Anfang der 1930er Jahre der NSDAP Erfolge bei den Kommunalwahlen. Die Sozialdemokraten verloren bei den lippischen Landtagswahlen am 15. Januar 1933 den Status der stärksten Fraktion im Landtag. Trotz der Beliebtheit ihres sozialdemokratischen Landespräsidenten Heinrich Drake errang die NSDAP fast 40 % der Stimmen, mehr als reichsweit bei der Reichstagswahl November 1932, verfehlte jedoch die absolute Mehrheit klar.

Aufgrund auch des Ergebnisses der von den Nationalsozialisten instrumentalisierten Landtagswahlen in Lippe erhöhte sich der politische Druck durch die NSDAP auf das Reichskabinett Schleichers, das schließlich am 28. Januar 1933 zurücktrat. In Lippe gelang es der NSDAP ab dem 7. Februar, zwei Mitglieder des Landespräsidiums zu stellen und Drake aus der Regierung zu drängen. Mit der Einsetzung des Reichsstatthalters Alfred Meyer in Detmold für Lippe und Schaumburg-Lippe ab Mai 1933 wurde die Gleichschaltung abgeschlossen.

Land Lippe (1945–1947), Beitritt zu Nordrhein-Westfalen (1947/48)

Lippe wurde im April 1945 von US-amerikanischen Truppen besetzt und bei der Aufteilung Deutschlands der britischen Verwaltungszone zugeordnet. Die britische Militärregierung vereinigte zunächst die Länder Lippe und Schaumburg-Lippe unter einem gemeinsamen Landespräsidenten (bzw. Ministerpräsidenten). Heinrich Drake, letzter demokratischer Landespräsident bis 1933, wurde von den Briten zum Ministerpräsidenten ernannt.

Aber schon am 23. November 1946 genehmigte die britische Militärregierung die Vereinigung der Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum neuen Land Niedersachsen. Schon früh war klar, auch unter sanftem Druck der britischen Militärregierung, dass der ehemalige Freistaat nicht selbständig als Land überleben könnte. Etwas widerstrebend, aber mit erheblichem Verhandlungsgeschick unter Führung des letzten Ministerpräsidenten Drake, endete nach über 800 Jahren die Selbstständigkeit. Lippe entschied sich nach Verhandlungen sowohl mit dem neu gegründeten Land Niedersachsen als auch mit dem bereits seit 1946 bestehenden Land Nordrhein-Westfalen für den Beitritt zu NRW, das zu weitergehenden Zugeständnissen und Anreizen für Lippe bereit war. Die Grundlagen hierfür wurden in den Lippischen Punktationen vereinbart. Die Vereinigung trat am 21. Januar 1947 durch die Militärverordnung Nr. 77 zunächst vorläufig in Kraft. Am gleichen Tag löste sich in einer feierlichen Schlusssitzung unter Anwesenheit des höchsten Repräsentanten der britischen Militärregierung für NRW der lippische Landtag in Detmold auf und entsandte vier Abgeordnete in den Landtag nach Düsseldorf. Bei der Schlusssitzung versprach der britische Vertreter, dass in einem Referendum innerhalb von fünf Jahren die lippische Bevölkerung die Gelegenheit zur endgültigen Entscheidung haben würde.[4] Dieser Volksentscheid wurde jedoch nie durchgeführt.

Am 5. November 1948 wurde mit Beschluss des Landtages in Düsseldorf das „Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe-Detmold mit dem Land Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet und der Beitritt nach NRW auch rechtsformal vollzogen. Lippe wurde Landesteil von NRW.

In den Lippischen Punktationen wurde entsprechend der lippischen Tradition die Gemeinschaftsschule als Regelschule vereinbart. In der Landesverfassung von 1950 wurden jedoch landesweit Bekenntnisschulen zugelassen. Bis zur Abstimmung über die Landesverfassung wurde hier in einer Lippe-Klausel eine Ausnahme für den lippischen Landesteil gemacht. In einer Volksabstimmung in ganz Nordrhein-Westfalen am 18. Juni 1950 wurde die Landesverfassung landesweit mit einer einfachen Mehrheit angenommen, in Lippe jedoch mit Zweidrittelmehrheit abgelehnt. Damit wurden Bekenntnisschulen grundsätzlich in Lippe zugelassen. Dieser Zusammenhang bot vor der Abstimmung die argumentative Basis der innerlippischen Opposition um Max Staercke gegen den Anschluss an das Land NRW.[5]

Lippe als Landesteil von Nordrhein-Westfalen

Lippe gilt neben dem nördlichen Rheinland und Westfalen als der dritte Landesteil von Nordrhein-Westfalen. Mit Verabschiedung des Landesgesetzes am 10. März 1953 über die Landesfarben, -flagge und -wappen wurde die Lippische Rose Teil des NRW-Wappens, was diesen Sachverhalt unterstreicht. Der heutige Landesteil bildet seit der Kreisgebietsreform 1973 durch Gründung des Kreises Lippe verwaltungstechnisch und politisch eine territoriale Einheit, die in der Tradition des alten Landes Lippe steht. Die ehemaligen lippischen Exklaven Cappel und Lipperode bei Lippstadt wurden 1949 dem Kreis Lippstadt, Grevenhagen 1970 dem Kreis Höxter (im Gebietstausch mit der westfälischen Exklave Lügde) zugeordnet.

Die Eingliederung des Landes Lippe in das Land Nordrhein-Westfalen wurde auf Basis der bereits erwähnten Lippischen Punktationen, die zwischen den Landesregierungen von Lippe und Nordrhein-Westfalen verhandelt worden waren, vollzogen. Hierbei entstand 1948 u. a. auch die ungewöhnliche Körperschaft des Landesverbandes Lippe als Rechtsnachfolger für das ehemalige lippische Landesvermögen. Lippe blieb somit im Besitz seiner Staats- und Heilbäder, Staatsfluren und -forsten sowie sonstiger Kulturstätten wie beispielsweise des Landestheaters Detmold und des Hermannsdenkmals. Weiter wurde in den Protokollen zu den Punktationen vereinbart, dass Detmold anstelle des ostwestfälischen Minden der neue Sitz der Bezirksregierung werden sollte. Der neue Regierungsbezirk Minden-Lippe (später Regierungsbezirk Detmold) umfasste die lippischen Territorien und die Gebiete des ehemals preußischen Regierungsbezirks Minden. Erster Regierungspräsident wurde am 1. April 1947 der letzte lippische Ministerpräsident Heinrich Drake.

Lippe entsendet drei Landtagsabgeordnete (Wahlkreise Lippe I–III, drei Direktmandate) in den Düsseldorfer Landtag. Eine zwischenzeitliche Zusammenlegung des Wahlkreises Lippe III mit Teilen des westfälischen Hochstiftskreises Höxter wurde im Rahmen der Wahlkreisreform von 2002 rückgängig gemacht.

Die Lippische Landeskirche ist als eigenständige evangelische Landeskirche bis heute selbstständig.

Politik und Verwaltung

Staatsaufbau

Lippe war zunächst ein absolutistischer Staat, in dem alle Gewalt (Exekutive, Legislative, Judikative) vom Landesherrn (Graf, Fürst) ausging. Nachdem 1819/20 der Versuch einer Verfassungsgebung an den Ständen gescheitert war, kam es 1836 zu einem ersten Grundgesetz, das 1849 liberalisiert und in den Jahren 1853, 1876 und 1912 zunächst restauriert und im Folgenden dann stetig modernisiert wurde. Das 1876 eingeführte Wahlrecht löste eine bis dahin die längste Zeit weitgehend ständisch geprägte Verfassung ab und führte das Dreiklassenwahlrecht ein – mitnichten also ein Wahlrecht, das eine allgemeine und gleichberechtigte demokratische Partizipationsmöglichkeit der Bürger bot. Lippe wandelte sich damit aber immerhin zu einer konstitutionellen Monarchie. Ein Landtag wurde 1836 eingesetzt, der die legislative Gewalt im vom Landesherrn gewährten Rahmen maßgeblich verkörperte. Die höchste Landesbehörde war das Kabinettsministerium, welchem die höheren Verwaltungs- und Justizbehörden untergeordnet waren. Die höhere Landesverwaltungsbehörde war das Regierungskollegium. 1868 wurden die fürstlichen und staatlichen Besitzungen getrennt. Dem Fürsten blieb ein umfangreiches Domanialvermögen (darunter die Schlösser, Domänen, Forste, Erbpachtgüter, das Bad Meinberg und die Saline in Uflen), das nach seiner Abdankung größtenteils dem Staat zufiel (vgl. auch Domänenfrage). Nach der Novemberrevolution 1918 entstand ein demokratischer Freistaat mit allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht und verschränkter Gewaltenteilung. Die Staatsgewalt ging vom Volke aus (Artikel 2 der Verfassung). Eine demokratische Verfassung datierte vom 21. Dezember 1920. Die legislative Gewalt lag beim lippischen Landtag. Dieser wählte ein dreiköpfiges Landespräsidium, das nach Artikel 25ff. der Verfassung zugleich Staatsoberhaupt und Regierung (Exekutive) des Landes war. Unterhalb des Landespräsidiums gab es zwar noch eine vom Landespräsidium ernannte Regierung, jedoch marginalisiert die Verfassung in Artikel 39 deren Mitglieder als „Hilfsarbeiter“ für die gesetzgeberischen Initiativen des Landespräsidiums. Das Landespräsidium war nach dem Kollegialitätsprinzip geformt. Im eigentlichen Sinne waren daher alle Mitglieder des Landespräsidiums gleichberechtigt, und das Triumvirat entschied stets gemeinsam und nach außen hin einstimmig (intern legte die Verfassung eine einfache Stimmenmehrheit fest). De facto war jedoch der Vorsitzende des Landespräsidiums ein primus inter pares, dessen Funktion inoffiziell in etwa der eines Ministerpräsidenten gleichkam – diese Bezeichnung hat es allerdings nie gegeben. Der letzte frei gewählte Landtag – allerdings begleitet durch eine massive Wahlkampagne der NSDAP – wurde durch die Landtagswahl in Lippe vom 15. Januar 1933 bestimmt. Durch die Gleichschaltung der Länder (vgl. Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, Gesetz über den Neuaufbau des Reichs und Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933) war Lippe ab Mitte 1933 de facto ein von der Reichsregierung diktatorisch gesteuertes Verwaltungsgebiet ohne eigene Souveränität, ohne Landtag, ohne freie Regierung und ohne freie Verfassungsgerichtsbarkeit. Zwar galt die lippische Verfassung formal weiter; sie wurde aber auch nach Kriegsende nicht wieder in vollem Umfang angewandt. Der 1946 erstmals wieder zusammentretende Landtag wurde von der britischen Militärregierung ernannt und beschloss bald darauf seine Selbstauflösung im Zuge des Beitritts zu Nordrhein-Westfalen.

Der Landtag hatte neben verschiedenen anderen Sanktionsmöglichkeiten gegen das Landespräsidium – nicht zuletzt bedurfte das Landespräsidium des Vertrauens des Parlaments – laut Verfassung von 1920 (Artikel 37) die Möglichkeit, die Mitglieder des Landespräsidiums vor dem Staatsgerichtshof des Reiches anzuklagen. Das Volk konnte außerdem über Volksentscheide (vgl. Artikel 3, 4, 11, 20 (5), usw. der Verfassung) unmittelbar oder indirekt in vielfältiger Weise in die Gesetzgebung eingreifen. Einen eigenen Verfassungsgerichtshof hatte Lippe aber nicht. In der Verfassung von 1920 (Artikel 22) heißt es dazu: Für die Entscheidung über Verfassungsstreitigkeiten ist der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich zuständig. Oberste Justizverwaltungsbehörde war das Landespräsidium (Artikel 43 der Verfassung). Die Rechtspflege erfolgte durch die nach den Reichs- und Landesgesetzen eingesetzten Gerichte (Artikel 44). Lippe hatte also keine vollständig eigene, vom Reich unabhängige Gerichtsbarkeit. Wie gezeigt, wurde die Verfassungsgerichtsbarkeit von einem Reichsgericht wahrgenommen. Als Oberlandesgericht fungierte lange Zeit das preußische Oberlandesgericht Celle (Staatsvertrag vom 4. Januar 1879). In dessen Gerichtsbezirk Detmold wurden die Amtsgerichte Alverdissen, Blomberg, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen und Salzuflen eingerichtet. Die Exklaven Lipperode und Cappel gehörte zum preußischen Amtsgericht Lippstadt.[6][2][7] Bevor Lippe sich an das Oberlandesgericht Celle band, war es seit 1817 gemeinsam mit dem Herzogtum Braunschweig und den Fürstentümern Schaumburg-Lippe und Waldeck dem Oberappellationsgericht in Wolfenbüttel unterstellt.[8] Als dieses Wolfenbüttler Gericht aufgelöst wurde, wurde eine Interimistische Oberappelationsgerichtskommission gegründet, die über die Lipper Prozesse Aufsicht führte. Bereits 1857 schloss man sich dann dem hannoverschen Oberappelationsgericht Celle an, das ab 1866 infolge der preußischen Annexion Hannovers zum preußischen Appelationsgericht hinuntergestuft wurde, bis es 1879 in das Oberlandesgericht umgewandelt wurde, dem Lippe bis 1944 angehören sollte. Infolge der Kriegsereignisse fiel Lippe 1944 in den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Hamm, wechselte nach dem Krieg für kurze Zeit wieder nach Celle und wurde dann – nach Beitritt zu Nordrhein-Westfalen – abermals dem OLG Hamm zugeteilt, in dessen Bezirk sich bis heute der Landesteil Lippe befindet.[9][10] Eine eigene Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Kreisverwaltungsgerichten in Lemgo und Detmold sowie dem Oberverwaltungsgericht Detmold existierte seit 1898.[11] Mit der Eingliederung Lippes in Nordrhein-Westfalen wurde das Verwaltungsgericht Minden zuständig.

Verwaltungsgliederung

1879 wurden im Fürstentum die fünf Verwaltungsämter Blomberg, Brake, Detmold, Schötmar und Lipperode-Cappel eingerichtet. Die Städte Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo und Salzuflen sowie der Flecken Schwalenberg blieben amtsfrei. 1906 erhielt Schwalenberg die Bezeichnung Stadt.

Das Fürstentum Lippe war somit 1910 in acht amtsfreie Städte sowie in fünf Verwaltungsämter mit dreizehn Ämtern gegliedert:

1922 wurde auch die Stadt Schötmar amtsfrei, ebenso die Stadt Oerlinghausen im Jahre 1926.

Durch das Lippische Gemeindeverfassungsgesetz von 1927 wurden zum 1. April 1928 die Verwaltungsämter zu Landratsämtern erhoben. Aus den Verwaltungsämtern Blomberg, Brake und Schötmar wurden Landratsämter mit unveränderter Abgrenzung, während die Verwaltungsämter Detmold und Lipperode-Cappel zum Landratsamt Detmold zusammengefasst wurden.

Da die vier Landratsämter während der Weltwirtschaftskrise nicht mehr in der Lage waren, die Kosten der Arbeitslosen- und Krisenfürsorge zu finanzieren, wurde am 14. Oktober 1931 eine Verordnung zur Gliederung des Freistaats Lippe in zwei Kreise erlassen.[12][13] Zum 1. April 1932 wurde aus den amtsfreien Städten Horn, Lage und Schwalenberg sowie aus den Landratsämtern Detmold und Blomberg der neue Kreis Detmold gebildet. Aus den selbstständigen Städten Barntrup, Oerlinghausen und Schötmar sowie den Landratsämtern Brake und Schötmar wurde der neue Kreis Lemgo gebildet. Zum 1. April 1934 wurden auch die Stadt Detmold in den Kreis Detmold sowie die Städte Lemgo und Bad Salzuflen in den Kreis Lemgo eingegliedert.

1939 besaß der Kreis Detmold eine Fläche von 634 km² mit 95.687 Einwohnern und der Kreis Lemgo eine Fläche von 581 km² mit 91.533 Einwohnern.[14]

Weitere Entwicklung der Verwaltungsgliederung nach 1947

Zum 1. Oktober 1949 wurden die Exklaven Cappel und Lipperode vom Kreis Detmold in den Kreis Lippstadt umgegliedert.

1969 und 1970 wurden die Gemeinden der Kreise Lemgo (Lemgo-Gesetz) und Detmold (Detmold-Gesetz) neu gegliedert. Die bis dahin 168 selbständigen Gemeinden wurden zu 16 Gemeinden zusammengefasst. Die Stadt Lügde und die Gemeinden Harzberg und Kempen-Feldrom aus dem Kreis Höxter fielen dem Kreis Detmold zu, während die lippische Exklave Grevenhagen aus dem Kreis Detmold in den Kreis Höxter umgegliedert wurde. 1973 bestimmte das Bielefeld-Gesetz die Bildung des neuen Kreises Lippe aus den bisherigen Kreisen Lemgo und Detmold. Die Kreisverwaltung nahm ihren Sitz in Detmold.

Staatsoberhäupter

Fürsten

Leopold IV. von Lippe

1789 wurden die absolutistisch regierenden Grafen in den Fürstenstand erhoben, wodurch das Land zum Fürstentum wurde. Die vollkommene absolutistische Machtentfaltung blieb den Fürsten aber durch die geringe Größe des Landes und die sich daraus nur eingeschränkt ergebende Souveränität beispielsweise in militärischen Fragen, andererseits durch die starke Stellung der Stände verwehrt. Bereits 1836 wurde ein Landtag einberufen und die Macht der Fürsten durch eine Verfassung eingeschränkt. Die Fürsten stammten aus dem hochadligen Haus Lippe, dessen erstes Oberhaupt 1123 erwähnt wurde. Die meisten Fürsten stammten aus der Linie Lippe-Detmold. Nach heftigen Erbstreitigkeiten ging die Regentschaft zunächst auf die Linie Schaumburg-Lippe über (die Länder Schaumburg-Lippe und Lippe waren aber nur verbunden und nicht vereinigt), zuletzt auf die Linie Lippe-Biesterfeld, die bis dahin kein eigenes Territorium besaß. Der letzte Fürst dankte in der Novemberrevolution 1918 ab, durfte aber weiterhin im Detmolder Schloss wohnen. Die Nachfahren des letzten Fürsten nennen sich Prinzen zur Lippe. Sie leben bis heute im Schloss zu Detmold. Derzeitiges Oberhaupt der Familie ist seit 1987 Armin Prinz zur Lippe-Detmold. Die Fürsten Lippes waren:

Vorsitzende des Landespräsidiums des Freistaates Lippe

Das Landespräsidium war nach dem Kollegialitätsprinzip geformt. Im eigentlichen Sinne war daher das Triumvirat als Ganzes das Staatsoberhaupt. Alle Gesetze wurden daher auch von allen drei Mitgliedern des Landespräsidiums gezeichnet. Dennoch war der Vorsitzende des Landespräsidiums ein primus inter pares, dessen Funktion inoffiziell in etwa der eines Ministerpräsidenten gleichkam. Diese Bezeichnung hat es jedoch in Lippe nie gegeben. Neben der Funktion als Staatsoberhaupt bildete das Landespräsidium die Landesregierung. Vorsitzende des Landespräsidiums waren:

Quelle: Der Freistaat Lippe. Die Landespräsidien 1918–1933[15]

Siehe auch: Liste der Mitglieder der Landespräsidien (Freistaat Lippe)

Staatsminister, Reichsstatthalter und Landespräsident des Landes Lippe 1933–1947

Die Landtagswahl in Lippe am 15. Januar 1933 gilt als die letzte demokratische Wahl vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten, die jedoch bei dieser Wahl bereits ihren Kandidaten mit massiven Wahlkampagnen durchbringen konnten.[16] Die ab 1933 in politischer Spitzenposition tätigen Männer führten nie den Titel Ministerpräsident und waren auch keine Vorsitzende eines Präsidiums mehr, sondern führten verschiedene Bezeichnungen, beispielsweise Staatsminister, Reichsstatthalter oder Landespräsident. Alle drei ab 1933 in diesen Funktionen agierenden Männer wurden jedoch eingesetzt und regierten nicht gemäß der nur noch formal geltenden demokratischen Verfassung des Freistaates. Durch die Gleichschaltung der Länder (Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich und Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933) war Lippe de facto ein von der Reichsregierung gesteuertes Verwaltungsgebiet ohne eigene Souveränität. Nach dem Ende des Krieges stand der Demokrat Heinrich Drake als Landespräsident erneut an der Spitze des Landes (und gleichzeitig auch an der Spitze von Schaumburg-Lippe). Eine volle Souveränität genoss Lippe aber angesichts der britischen Besatzung nicht. Sowohl Landtag (ernannt 1946[17]) als auch Landespräsident (ernannt 1945) wurden von der Militärregierung ernannt und mussten in die Auflösung des Landes nolens volens einwilligen.[4] Die Spitzen des Landes ab 1933 waren:

Vertretung im Reich

Im Bundesrat des Deutschen Reiches verfügte Lippe über eine Stimme. Der Vertreter wurde durch den Landesherrn ausgewählt. Durch das geringe Stimmengewicht im von Preußen dominierten Bundesrat (17 Vertreter) war Lippe praktisch ohne Bedeutung; es zählte mit weiteren 16 Ländern zu der Gruppe von Kleinstaaten, die mit jeweils nur einer Stimme repräsentiert waren. Auch im 1919 einberufenen Reichsrat, dem direkten Nachfolger des Bundesrates, hatte Lippe nur eine Stimme. Der dortige Vertreter des Freistaates Lippe wurde durch das Landespräsidium bestimmt (Artikel 29 der Verfassung von 1920).[2] Ebenso besaß Lippe auch im etwa 60 Mitglieder (schwankend) zählenden Reichsrat ein nur geringes Stimmgewicht.

Wappen und Flagge

Grenzstein mit Lippischer Rose. Die Rückseite zeigt den preußischen Adler

Das Wappen des Freistaates Lippe zeigte zuletzt die Lippische Rose im silbernen Schild. Die Landesflagge war gelb-rot. Beide Staatssymbole wurden vom Haus Lippe übernommen.

Die frühesten Wappen des Hauses Lippe zeigten bereits die Lippische Rose – allerdings ohne Kelchblätter. Dieses Wappenbild führte Lippe in Variationen bis 1947. 1528 wurde der Stern der Grafschaft Schwalenberg – auf einem goldenen (gelben) achtstrahligen Stern eine natürliche Schwalbe – zum Wappen hinzugefügt. Das frühe gräfliche Wappen bildete Rose und Stern jeweils zwei Mal im viergeteilten Schild ab. 1687 wurden das aus vier Feldern bestehende Wappen der durch Heirat erworbenen (und 1725 aus Geldnot wieder verkauften), in den heutigen Niederlanden gelegenen Herrschaft Vianen und Ameide ins lippische Wappen aufgenommen. Das aufgenommene Wappen zeigte jeweils zweimal zum Einen drei in Silber stehende – später als Mühleisenkreuze ausgelegte – schwarze Säulen (Wappen der Herren von Vianen), zum Anderen eine fünffach von Feh und Rot geteilte Schildfläche, was wiederum das Wappen der von den Herren von Vianen um 1350 erheirateten Burggrafschaft Utrecht war. Das Feh wurde im lippischen Wappen auch als Eisenhütlein gedeutet. Später kam auch der Stern der Grafschaft Sternberg zweimal hinzu. Im Zentrum des nun neunfeldigen Wappens rückte die nun nur noch einmal, aber im eigenen Schild herausgehoben, abgebildete lippische Rose als Stammwappen des Hauses Lippe. Das Schild trägt fünf Helme. Gehalten wird es von zwei Engeln. Den Fürstenrang symbolisiert der Fürstenhut, der einen das Wappen umgebenden Wappenmantel krönt.

Für den „Behördenbetrieb“ (Stempel, Siegel etc.) wurde ein vereinfachtes Wappen verwendet. Meist beschränkte man sich auf das Stammwappen mit der Rose im Schild unter einem Fürstenhut. Teilweise wurde auch nur die Rose ohne Schild dargestellt. Der Trend zur Vereinfachung und zur alleinigen Darstellung der Lippischen Rose war beispielsweise auch im Münzwesen und auch auf den eingemeißelten Wappen auf den Grenzsteinen zu beobachten. Nach Abdankung des Fürsten entschied sich das lippische Landespräsidium 1921 in einer gewissen Kontinuität für die „mit Gold besamte und bespitzte lippische Rose ohne weitere Zutaten“, d.h. auch ohne Schild. Formal betrachtet, handelte es sich ohne ein Schild aber um kein Wappen. 1929 beschreibt das „Staatshandbuch für das Land Lippe“ diesem Umstand Rechnung tragend: „Das Landeswappen enthält in einem silbernen Schilde eine rote Rose mit goldenem Samen und goldenen Kelchblättern“. Im Jahr 1933 wurde dieses Wappen mit dem „Gesetz über die Farben und das Wappen des Landes Lippe“ formal bestätigt. Die Behörden stempelten jedoch weiterhin die Rose ohne Wappenschild. Nach Erlöschen des Landes Lippe lebte und lebt das Wappenbild in vielen Wappen der Region fort. Die Rose ohne Schild führt der Landesverband Lippe. Die Rose im silbernen Schild führt der heutige Kreis Lippe. Die lippische Rose als Wappenbild führten u. a. der Kreis Detmold, der Kreis Lemgo sowie die Städte Detmold und weitere lippische Städte in vielfältigen Variationen. Auch in das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen wurde die Lippische Rose aufgenommen.[18]

Siehe auch: Liste der Wappen im Kreis Lippe

Orden und Ehrenzeichen

Leopold-Orden

Als souveräner Staat vergab Lippe auch Orden und Ehrenzeichen. Die meisten Orden und Ehrenzeichen stammen aus der Zeit des Fürstentums, aber auch in der Republik wurden weiterhin Orden verliehen. Dies waren u.a.:

Bevölkerung

Das Fürstentum (1887: 1.215,20 km²) bzw. der Freistaat (1925: 1.215,16 km²) zählte

  • 1871: 111.135 Einwohner
  • 1881: 112.452 Einwohner
  • 1885: 123.212 Einwohner
  • 1905: 145.610 Einwohner
  • 1910: 150.937 Einwohner
  • 1933: 175.538 Einwohner
  • 1939: 187.220 Einwohner

Zum Vergleich: Der heutige, 1.246,29 km² große Landesteil von Nordrhein-Westfalen zählt

  • 2008: 355.178 Einwohner

Religion

Unter dem Einfluss Hessens schloss sich das Land 1538 der Reformation an und ging 1605 zum Calvinismus über. Bis heute besteht in Lippe die Lippische Landeskirche, eine von zwei reformierten Landeskirchen innerhalb der EKD. Die vorwiegend in den größeren Städten bestehenden lutherischen Gemeinden bilden einen eigenen Kirchenkreis („Klasse“) und sind ebenfalls Teil der Lippischen Landeskirche.

Wirtschaft

Stärkefabrik Hoffmann um 1890

Neben einer Textilindustrie, die sich auf den Anbau von Flachs und die Verarbeitung zu Leinen stützte, verfügte das Fürstentum über eine berühmte Meerschaumindustrie in Lemgo, eine Saline in Salzuflen (1878: 24.800 Zentner Kochsalz) und eine noch heute existierende Holzindustrie mit zahlreichen Sägemühlen, deren Rohstoff aus den ausgedehnten Wäldern des Landes stammte. Besondere Bedeutung erlangte wie im benachbarten Preußen auch die Zigarrenindustrie, die wie auch zunächst die Textilindustrie in teils protoindustrialistischer Arbeitsteilung im Verlagssystem organisiert war. Daneben gab es Bierbrauereien (u. a. Strate und Falkenkrug), Ziegeleien, eine Zuckerfabrik in Lage und Ölmühlen. Größtes Industrieunternehmen war wohl die Stärkefabrik Hoffmann.

Für die Industrie war der Bau der Lippischen Bahn (1880) sowie der Lippischen Nebenbahn (1895) bedeutsam, die beide den Anschluss an die Stammstrecken der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft sicherstellten. Wirtschaftliche Bedeutung erlangten auch die lippischen Staatsbäder in Bad Meinberg und Bad Salzuflen bzw. die Saline in Bad Salzuflen. Insgesamt war Lippe aber immer ein agrarisch geprägter Staat, der zu den wirtschaftlich schwächeren Ländern des Reiches zählte. Industrie existierte (beispielsweise relativ zum nördlich gelegenen Ravensberger Land) nur in geringem Umfang und basierte wie die Textil- und Holzindustrie direkt auf den land- oder forstwirtschaftlichen Ressourcen des Landes.

Dies war u.a. eine Folge des großen ständischen Einflusses und der zu Beginn der Industrialisierung wenig wirtschaftsfreundlichen Haltung des Monarchen. Seine wirtschaftliche Interessen lagen vor allem in der Sicherung der eigenen wirtschaftlichen Macht, die sich bis zuletzt weniger aus Steuern denn aus dem direkten Einkommen der fürstlichen Domänen, Forste, Salinen und Staatsbäder ergab. Die lippischen Wanderarbeiter (→ siehe auch Lippische Ziegler) waren eine Folge dieser wirtschaftlichen Schwäche. Sogar in der Lippischen Punktation (1947) wird im Punkt 15 noch dieses soziale Problem erwähnt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung förderte Lippe daher unter anderem durch den Ostwestfalenplan. Die lössbedeckten Bördelandschaften im Werre und Begatal ermöglichten immerhin eine auskömmliche Landwirtschaft. In der wenig fruchtbaren Sandlandschaft Senne dagegen war intensive Landwirtschaft kaum möglich. Bedeutung erlangte hier vor allem die Haltung von Weidetieren und die Zucht der Senner Pferde beim fürstlichen Jagdschloss Lopshorn.[7]

Währung

Hauptartikel: Lippische Münzgeschichte

Lippischer Taler; Aufschrift Vorderseite (rechts): SIMON COM ET NOBIL DO DE LIPP (Simon, Graf und Edler Herr zur Lippe); die Rückseite (links) zeigt eine weitere Umschrift, den Wert der Münze mit der lateinischen Bezeichnung für Taler MONETA NOVA ARGENTE und die Jahreszahl 1528

Das Fürstentum Lippe hatte nach der Konvention von 1752 als Währung den Taler. 1 Taler = 36 Mariengroschen = 288 Pfennig = 576 Heller. Den Batzen und den Kreuzer gab es im Gegensatz zu anderen Gebieten als Währung im Fürstentum Lippe nicht. 1875 wurde die im ganzen Kaiserreich eingeführte Goldmark auch Zahlungsmittel im Fürstentum. Die Vorderseite, das Avers, konnte von den Gliedstaaten des Reiches gestaltet werden. In Lippe zeigten sie teils das Portrait des regierenden Fürsten.[19]

Militär

Lipper Schütze (rechts) in der Fürstendivision

Am 5. Mai 1807 wurde ein lippisches Bataillon aufgestellt, das, unter Einbeziehung einer schaumburgisch-lippischen Kompanie, das II. Bataillon des 5. Infanterieregiments der Fürstendivision des Rheinbundes bildete. 1867 schloss Lippe eine Militärkonvention mit Preußen und gehörte fortan dem Ersatzbezirk des VII. Armeecorps, 13. Division, 26. Infanterie-Brigade, an. Am 27. Mai 1867 wurde zur Eingliederung der Lipper in das preußische Heer die Fürstendivision aufgelöst. Die Lipper wurden vor allem für das preußische 6. westfälische Infanterieregiment Nr. 55 verwendet. Der Regimentsstab und das 3. Bataillon waren zuletzt (1918) in Detmold beheimatet. Die Uniform der Lipper war um etwa 1815 französierend in weiß-blau-rot gehalten. Diese Uniform wurde auch auf dem Notgeld der Stadt Detmold um 1920 abgebildet, und sie bleibt durch die Gestaltung der Flasche der Spirituose Lipper Schütze in Erinnerung. Spätestens ab 1867 trugen die Lipper die gewöhnliche preußische Uniform und waren dann nur noch durch die Lipper Kokarde in den Landesfarben gelb-rot-gelb (Abbildung) beim III./IR 55 zu erkennen.

Im eigentlichen Sinne hatte also Lippe spätestens 1867 kein eigenes Militär mehr und sah sich auch davor kaum im Stande, eine autark operierende Truppe in Regimentsstärke aufzustellen. Eine Karikatur dieser militärischen Schwäche zeichnet das Lied Lippe-Detmold eine wunderschöne Stadt, das sich zu einer Art Regionalhymne des Lipperlandes entwickelte. Darin sieht sich ein lippischer General bereits nach Verlust eines Mannes nicht mehr in der Lage, die Kampagne fortzuführen. Das oben bereits erwähnte Notgeld ist nach der textlichen Vorlage des Liedes gestaltet. Eine gewisse Bedeutung erlangte Lippe weniger durch seine Soldaten denn mit der Anlage des Truppenübungsplatzes Senne. Das am Truppenübungsplatz gelegene Augustdorf entwickelte sich erst nach Verblassen der lippischen Souveränität zu einer der größten Garnisonen des Heeres und ist heute Heimat der Panzerbrigade 21 „Lipperland“. Noch vor Auflösung des Landes Lippe wurde der Flugplatz Detmold zum militärischen Flugplatz ausgebaut und war später Sitz der 20. britischen Panzerbrigade.[20]

Siehe auch: Lippische Militär-Verdienstmedaille, lippisches Kriegsverdienstkreuz, Kriegsehrenkreuz für heldenmütige Tat

Literatur

  • Erich Kittel: Geschichte des Landes Lippe. Heimatchronik der Kreise Detmold und Lippe. Archiv für Deutsche Heimtpflege, Köln 1957 (Heimatchroniken der Städte und Kreise des Bundesgebietes 18, ZDB-ID 749758-1).
  • Margarete Hamer, Prinzessin zur Lippe-Weißenfeld: 275 Jahre Lippe-Weißenfeld. Band 1: Wanderung vom Land Lippe in die Lausitz. Auf der Grundlage familienhistorischer Quellen. Sollermann, Leer/Ostfriesland 2009, ISBN 978-3-938897-30-0, S. 360.
  • Wolfgang J. Neumann: Der lippische Staat. Woher er kam – wohin er ging. Neumann, Lemgo 2008, ISBN 978-3-9811814-7-0.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Michael Rademacher: Deutsche Verwaltungsgeschichte
  2. a b c d e f Verfassung des Landes Lippe vom 21. Dezember 1920
  3. Wikisource: Lippe#Lippischer Erbfolgestreit
  4. a b Internet-Portal „Westfälische Geschichte“: Protokoll der "Feierlichen Schlußsitzung" des Lippischen Landtags anlässlich seiner Selbstauflösung im Rahmen des Anschlusses an Nordrhein-Westfalen im Landtag zu Detmold am 21.01.1947
  5. Hermann Niebuhr, in: Anselm Faust in Verbindung mit Norbert Andernach und Dieter Lück (Redaktion): Nordrhein-Westfalen Landesgeschichte im Lexikon. Im Auftrag des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. In: Staatliche Archive Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Veröffentlichungen der Staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen, Reihe C: Quellen und Forschungen. Band 31. Patmos, Düsseldorf 1993, ISBN 3-491-34230-9., S. 282
  6. Der Freistaat Lippe im Überblick
  7. a b Meyers Konversationslexikon. Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig / Wien, 4. Aufl., 1885–1892.
  8. Andreas Kunz (Hrsg.): Lippe Detmold. In: eKompendium-hgisg.de (pdf.)
  9. Amtsgericht Detmold: Chronik zur Geschichte des Amtsgerichts Detmold
  10. Landgericht Detmold: Chronik des Landgerichtes Detmold (pdf.)
  11. Carsten Doerfert: Ein Kleinstaat wird Rechtsstaat. Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Lippe. In: Lippische Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde. Band 68, 1999, S. 181–198.
  12. Archivbestand Kreisverwaltung Detmold. In: Archive in NRW. Abgerufen am 16. August 2009.
  13. Archivbestand Kreisverwaltung Lemgo. In: Archive in NRW. Abgerufen am 16. August 2009.
  14. Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1941. In: DigiZeitschriften. Abgerufen am 16. August 2009.
  15. Der Freistaat Lippe. Die Landespräsidien 1918–1933
  16. Wahlen in Deutschland: Lippe 1918-1933
  17. Landesregierung Nordreihn-Westfalen: Festakt 60. Jahrestag der Zugehörigkeit des Landes Lippe zu Nordrhein-Westfalen
  18. Claus Gröger: Rose – Wappen – Heimatzeichen. In: Landesverband Lippe (Hrsg.): Heimatland Lippe. Band 102, Nr. 1, 2009, S. 16–18.
  19. www.woiste.de: Die Münzen im Fürstentum Lippe
  20. www.woiste.de: 1807–1815 Die napoleonischen Kriege
Vorlage:Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis


Koordinaten: 51° 56′ 10,3″ N, 8° 52′ 40,7″ O