„Erwerbslosigkeit“ – Versionsunterschied

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Erwerbslos ist eine Person, die nicht erwerbstätig ist.
Als erwerbslos gilt jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in einem definierten Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber aktiv nach einer Tätigkeit sucht.


== Deutschland ==
== Deutschland ==
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Im Unterschied zu den [[Registrierte Arbeitslosigkeit|registrierten Arbeitslosen]] veröffentlicht das [[Statistisches Bundesamt|Statistische Bundesamt]] [[Deutschland]]s auch die Zahl der ''Erwerbslosen''. Hier wird durch eine Telefonumfrage nach den Kriterien der [[Internationale Arbeitsorganisation|Internationalen Arbeitsorganisation]] (IAO, engl. ILO) Arbeitslosigkeit erfragt. Zur Unterscheidung der Zahlen der [[Bundesagentur für Arbeit]] wird hier von Erwerbslosen gesprochen.
Im Unterschied zu den [[Registrierte Arbeitslosigkeit|registrierten Arbeitslosen]] veröffentlicht das [[Statistisches Bundesamt|Statistische Bundesamt]] [[Deutschland]]s auch die Zahl der ''Erwerbslosen''. Hier wird durch eine Telefonumfrage nach den Kriterien der [[Internationale Arbeitsorganisation|Internationalen Arbeitsorganisation]] (IAO, engl. ILO) Arbeitslosigkeit erfragt. Zur Unterscheidung der Zahlen der [[Bundesagentur für Arbeit]] wird hier von Erwerbslosen gesprochen.


Die monatliche Erwerbslosenstatistik folgt dem [[Labour-Force-Konzept]] der [[Internationale Arbeitsorganisation|Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO), das internationale Vergleiche von Arbeitsmärkten ermöglicht. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das er im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig.
Zur Definition von Erwerbslosigkeit gibt das Statistische Bundesamt folgendes an:
Personen im erwerbsfähigen Alter, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen.


Die für internationale Vergleiche maßgebliche Abgrenzung der Erwerbslosigkeit nach ILO-Kriterien unterscheidet sich von der Definition der [[Arbeitslosigkeit|Arbeitslosen]] nach dem [[Sozialgesetzbuch]] (SGB). So fordert das SGB eine Meldung bei einer Agentur für Arbeit oder einem kommunalen Träger sowie die Suche nach einer Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden, um als arbeitslos erfasst zu werden. Andererseits kann nach dem SGB trotz registrierter Arbeitslosigkeit eine Erwerbstätigkeit mit einem Umfang von unter 15 Stunden als Hinzuverdienstmöglichkeit ausgeübt werden. Es sind somit in der monatlichen Erwerbslosenstatistik nach dem ILO-Konzept Personen enthalten, die die Bundesagentur für Arbeit nicht als arbeitslos zählt. Zum anderen gelten auch Personen als arbeitslos, die nach Definition der ILO nicht erwerbslos sind.<ref>Statistisches Bundesamt, 3. August 2012: Monatliche Erwerbslosenstatistik nach dem ILO-Konzept. Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2012</ref>
Die monatliche Erwerbslosenstatistik folgt dem [[Labour-Force-Konzept]] der [[Internationale Arbeitsorganisation|Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO), das internationale Vergleiche von Arbeitsmärkten ermöglicht. [[Erwerbstätigkeit|Erwerbstätig]] im Sinne der ILO-Definition ist jede Person im erwerbsfähigen Alter, die in einem einwöchigen Berichtszeitraum mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das er im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig.


Die Gesamtzahl der Erwerbslosen wird anhand einer Stichprobe hochgerechnet. Damit ist die [[Stille Reserve (Arbeitsmarkt)|stille Reserve]] automatisch erfasst, hingegen fallen Arbeitsunwillige, die sich allein zum Bezug von Arbeitslosengeld arbeitslos gemeldet haben heraus. Die Erwerbslosenzahl des Statistischen Bundesamtes liegt zumeist rund eine Million unter der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahl (Erwerbslose im Januar 2005: 3,99 Millionen, Arbeitslose 5,04 Millionen). Die Erwerbslosenquote (wobei das Statistische Bundesamt hierbei ausschließlich die Inländer berücksichtigt) hat sich in Deutschland seit 1970 wie folgt entwickelt:
Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die [[EU]] konkretisierten ILO-Abgrenzung jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in diesem Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an. Eine neue Arbeit muss innerhalb von zwei Wochen aufgenommen werden können. Die Einschaltung einer Agentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers in die Suchbemühungen ist nicht erforderlich. Personen im erwerbsfähigen Alter, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen.

Die für internationale Vergleiche maßgebliche Abgrenzung der Erwerbslosigkeit nach ILO-Kriterien unterscheidet sich von der Definition der Zahl der registrierten [[Arbeitslosigkeit|Arbeitslosen]] nach dem [[Sozialgesetzbuch]] (SGB), welche der Berichterstattung der [[Bundesagentur für Arbeit]] zu Grunde liegt. So fordert das SGB eine Meldung bei einer Agentur für Arbeit oder einem kommunalen Träger sowie die Suche nach einer Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden, um als arbeitslos erfasst zu werden. Andererseits kann nach dem SGB trotz registrierter Arbeitslosigkeit eine Erwerbstätigkeit mit einem Umfang von unter 15 Stunden als Hinzuverdienstmöglichkeit ausgeübt werden.

Es sind somit in der monatlichen Erwerbslosenstatistik nach dem ILO-Konzept Personen enthalten, die die Bundesagentur für Arbeit nicht als arbeitslos zählt. Zum anderen gelten in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit auch Personen als arbeitslos, die nach den international vereinbarten Definitionen der ILO nicht erwerbslos sind.<ref>Statistisches Bundesamt, 3. August 2012: Monatliche Erwerbslosenstatistik nach dem ILO-Konzept. Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2012</ref>

Die Gesamtzahl der Erwerbslosen wird anhand einer Stichprobe hochgerechnet. Damit ist die [[Stille Reserve (Arbeitsmarkt)|stille Reserve]] automatisch erfasst, hingegen fallen geringfügig Beschäftigte heraus. Ebenso Arbeitsunwillige, die sich allein zum Bezug von Arbeitslosengeld arbeitslos gemeldet haben. Die Erwerbslosenzahl des Statistischen Bundesamtes liegt zumeist rund eine Million unter der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahl (Erwerbslose im Januar 2005: 3,99 Millionen, Arbeitslose 5,04 Millionen). Die Erwerbslosenquote (wobei das Statistische Bundesamt hierbei ausschließlich die Inländer berücksichtigt) hat sich in Deutschland seit 1970 wie folgt entwickelt:


{{Panorama|Erwerbslosenquote.svg|645|Entwicklung der Erwerbslosenquote in Deutschland von 1970 bis 2006 - ''Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland''}}
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Version vom 10. September 2014, 18:10 Uhr

Als erwerbslos gilt jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in einem definierten Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber aktiv nach einer Tätigkeit sucht.

Deutschland

Erwerbstätige und Arbeitslose in Deutschland

Im Unterschied zu den registrierten Arbeitslosen veröffentlicht das Statistische Bundesamt Deutschlands auch die Zahl der Erwerbslosen. Hier wird durch eine Telefonumfrage nach den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO, engl. ILO) Arbeitslosigkeit erfragt. Zur Unterscheidung der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit wird hier von Erwerbslosen gesprochen.

Die monatliche Erwerbslosenstatistik folgt dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das internationale Vergleiche von Arbeitsmärkten ermöglicht. Auch wer sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das er im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig. Personen im erwerbsfähigen Alter, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen.

Die für internationale Vergleiche maßgebliche Abgrenzung der Erwerbslosigkeit nach ILO-Kriterien unterscheidet sich von der Definition der Arbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). So fordert das SGB eine Meldung bei einer Agentur für Arbeit oder einem kommunalen Träger sowie die Suche nach einer Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden, um als arbeitslos erfasst zu werden. Andererseits kann nach dem SGB trotz registrierter Arbeitslosigkeit eine Erwerbstätigkeit mit einem Umfang von unter 15 Stunden als Hinzuverdienstmöglichkeit ausgeübt werden. Es sind somit in der monatlichen Erwerbslosenstatistik nach dem ILO-Konzept Personen enthalten, die die Bundesagentur für Arbeit nicht als arbeitslos zählt. Zum anderen gelten auch Personen als arbeitslos, die nach Definition der ILO nicht erwerbslos sind.[1]

Die Gesamtzahl der Erwerbslosen wird anhand einer Stichprobe hochgerechnet. Damit ist die stille Reserve automatisch erfasst, hingegen fallen Arbeitsunwillige, die sich allein zum Bezug von Arbeitslosengeld arbeitslos gemeldet haben heraus. Die Erwerbslosenzahl des Statistischen Bundesamtes liegt zumeist rund eine Million unter der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahl (Erwerbslose im Januar 2005: 3,99 Millionen, Arbeitslose 5,04 Millionen). Die Erwerbslosenquote (wobei das Statistische Bundesamt hierbei ausschließlich die Inländer berücksichtigt) hat sich in Deutschland seit 1970 wie folgt entwickelt:

Entwicklung der Erwerbslosenquote in Deutschland von 1970 bis 2006 - Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland

Siehe auch

Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenstatistik, Unterbeschäftigung

Literatur

  • Jan Sauermann, Registrierte Arbeitslosigkeit oder Erwerbslosigkeit: Gibt es das bessere Messkonzept?, Wirtschaft im Wandel 4/2005, Seite 104-108, Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle.
  • Otto, Hans-Uwe & Schneider, Klaus (Hrsg.). From Employability Towards Capability. Luxembourg: Inter-Actions, 2009. ISBN 978-2-9599733-6-9

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt, 3. August 2012: Monatliche Erwerbslosenstatistik nach dem ILO-Konzept. Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2012