„Diskussion:Weibliche Genitalverstümmelung“ – Versionsunterschied

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:: wenn du jetzt bei jedem im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf, darauf achten willst, ob Bundespräsident unterschrieben hat ("was zu 99 Prozent immer der Fall ist, da er nur eine formale Gesetzesprüfungskompetenz hat"), und ob ein im Bundestag und im Bundesrat auch verabschiedeter Gesetzentwurf im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, dann "gute Nacht". Meinetwegen können wir gern aber auch noch warten, bis es veröffentlicht wird im Bundesgesetzblatt: DENN das wird auf jeden Fall passieren. [[Spezial:Beiträge/178.11.190.231|178.11.190.231]] 22:20, 13. Jul. 2013 (CEST)
:: wenn du jetzt bei jedem im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf, darauf achten willst, ob Bundespräsident unterschrieben hat ("was zu 99 Prozent immer der Fall ist, da er nur eine formale Gesetzesprüfungskompetenz hat"), und ob ein im Bundestag und im Bundesrat auch verabschiedeter Gesetzentwurf im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, dann "gute Nacht". Meinetwegen können wir gern aber auch noch warten, bis es veröffentlicht wird im Bundesgesetzblatt: DENN das wird auf jeden Fall passieren. [[Spezial:Beiträge/178.11.190.231|178.11.190.231]] 22:20, 13. Jul. 2013 (CEST)
::: Das ist ja lustig… also hast du einfach so aus der Luft gegriffen, dass er es unterzeichnet hätte. Selbst wenn es eine amtliche Mitteilung gegeben hätte, in der stünde, dass er das Gesetz ausfertigen werde, dürften wir nicht in den Artikel schreiben, er hätte es bereits getan bzw. es überhaupt so darstellen, als wäre jedes Gesetz wirksam, nachdem der Bundestag es verabschiedet hat, denn das ist nicht so. Ob der Bundespräsident nur formelles oder auch materielles Prüfungsrecht besitzt, ist umstritten und nicht nur auf die formelle Prüfungskompetenz beschränkt, wie du es darstellst. Vergleiche unter anderem folgendes Dokument des Bundestags: „[…] vielmehr hat er im Rahmen dieses Verfahrens die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu prüfen“ ([http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_07/index.html Materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten]). Im Grunde ergibt sich das aber auch aus dem Grundgesetz selbst: „Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze […]“ (Art. 82 Abs. 1 GG); angenommen der Bundestag verabscheidet ein materiell verfassungswidriges Gesetz und legt es dem Bundespräsidenten in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vor… so kann dieser nicht dazu verpflichtet werden, es zu unterzeichnen, obwohl er die offensichtliche Verfassungswidrigkeit erkannt hat. – [[Benutzer:CherryX|<span style="font-variant:Futura"><span style="color:black;">Cherry</span><span style="color:red;">X</span></span>]] <sup>[[BD:CherryX|<span style="color:dimgrey;"><span style="font-variant:Futura">sprich!</span></span>]]</sup> 22:29, 13. Jul. 2013 (CEST)
::: Das ist ja lustig… also hast du einfach so aus der Luft gegriffen, dass er es unterzeichnet hätte. Selbst wenn es eine amtliche Mitteilung gegeben hätte, in der stünde, dass er das Gesetz ausfertigen werde, dürften wir nicht in den Artikel schreiben, er hätte es bereits getan bzw. es überhaupt so darstellen, als wäre jedes Gesetz wirksam, nachdem der Bundestag es verabschiedet hat, denn das ist nicht so. Ob der Bundespräsident nur formelles oder auch materielles Prüfungsrecht besitzt, ist umstritten und nicht nur auf die formelle Prüfungskompetenz beschränkt, wie du es darstellst. Vergleiche unter anderem folgendes Dokument des Bundestags: „[…] vielmehr hat er im Rahmen dieses Verfahrens die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu prüfen“ ([http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_07/index.html Materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten]). Im Grunde ergibt sich das aber auch aus dem Grundgesetz selbst: „Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze […]“ (Art. 82 Abs. 1 GG); angenommen der Bundestag verabscheidet ein materiell verfassungswidriges Gesetz und legt es dem Bundespräsidenten in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vor… so kann dieser nicht dazu verpflichtet werden, es zu unterzeichnen, obwohl er die offensichtliche Verfassungswidrigkeit erkannt hat. – [[Benutzer:CherryX|<span style="font-variant:Futura"><span style="color:black;">Cherry</span><span style="color:red;">X</span></span>]] <sup>[[BD:CherryX|<span style="color:dimgrey;"><span style="font-variant:Futura">sprich!</span></span>]]</sup> 22:29, 13. Jul. 2013 (CEST)
:::Wikipedia ist kein Newsticker; die Überarbeitung des Abschnitts hätte in der Tat noch warten können. Wenn der Paragraph in Kraft ist, muss der Abschnitt sowieso grundlegend überarbeitet werden. Gibt es schon Informationen darüber, wie der Gesetzgeber gedenkt, kosmetische Intimchirurgie und Piercings von unerwünschten, strafbewehrten Beschneidungen zu unterscheiden? Oder soll das der Judikative überlassen werden? --[[Benutzer:TrueBlue|TrueBlue]] ([[Benutzer Diskussion:TrueBlue|Diskussion]]) 22:52, 13. Jul. 2013 (CEST)


== Missverständliche Aussage in der Einleitung ==
== Missverständliche Aussage in der Einleitung ==

Version vom 13. Juli 2013, 22:52 Uhr

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Wikipedia:Redaktion_Medizin/Leitlinien#Sekund.C3.A4rliteratur

Gemäß den Wikipedia-Richtlinien über Belege sind Sekundärquellen, also Standardlehrbücher, medizinische Nachschlagewerke, Leitlinien wissenschaftlicher Fachgesellschaften und systematische Übersichtsarbeiten in peer-reviewed Journalen zu verwenden. So können Verfälschungen durch einzelne nicht neutrale, etwa herstellerfinanzierte Studien oder durch unrepräsentative Auswahl vermieden werden. Wikipedia soll aus Primärquellen (wissenschaftlichen Einzelstudien, Editorials etc.) keine eigenständigen Theorien entwickeln (siehe dazu auch en:WP:SYN).

Die im Abschnitt „Gesundheitliche Folgen“ angeführten, teilweise sehr veralteten Einzelstudien, müssen gemäß der oben zitierten Richtlinie mit systematischen Übersichtsarbeiten, Meta-Analysen, Stellungnahmen renommierter medizinischer und psychologischer Vereinigungen usw. ersetzt werden. Viele der Widersprüche und das Hin-und-Her in dem Abschnitt (z.B. werden Einzelstudien angeführt, um zu „beweisen”, dass FGM das sexualle Empfinden einschränkt oder nicht einschränkt) verschwinden, sobald man die Analyse der Forschungsergebnisse einer Sekundärquelle überlässt, etwa dieser Übersichtsarbeit aus 2012. Besonders im medizinischen Bereich müssen wir verantwortlich vorgehen und Verfälschungen und WP:TF unrepräsentative Auswahl (cherry-picking) von Einzelstudien verhindern. Falls die Einzelstudien im Artikel repräsentativ sind, sollte es kein Problem sein, sie mit Übersichtsarbeiten oder Meta-Analyse zu ersetzen. --SanFran Farmer (Diskussion) 13:11, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Wenn du die von dir angeführte Übersichtsarbeit (für eine echte Meta-Analyse sind die Ausgangsstudien bis auf eine Ausnahme zu uneinheitlich) meinst: die kommt zu recht unterschiedlichen Einschätzungen aufgrund von zum größten Teil schlechten oder mittelmäßigen Studien, so dass die zitierte Schlussfolgerung äußerst fraglich ist. Außerdem wird nicht nach WHO-Typ unterschieden. Da kann man gleich bei den Primärquellen bleiben.--Chianti (Diskussion) 23:48, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Übersichtsarbeiten, die in der Wissenschaftscommunity keinen Wiederhall fanden, können weiter strittig sein. Klar liegt der Fall aber bei allen Meta Analysen und anderen Übersichtsarbeiten, die in maßgeblichen wissenschaftlichen Zeitschriften reviewt worden sind. Das sind zweifelsfrei bevorzugte Quellen für Wikipedia, bei denen wir die Qualität der untersuchten Studien nicht theoriefinderisch bewerten, sondern uns an die Metaanalysen und Reviews halten.--Erfundener Jaa-jaa-Nää-nää 09:49, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Die oben verlinkte Metastudie (aus dem peer-reviewed Journal „Sexuality Research and Social Policy”) ist internationaler Fachdiskurs. Gegenüber Einzelstudien, egal welcher Position, ist sowas enzyklopädisch bevorzugt zu behandeln. Selbstverständlich gleichzeitig ebenso kritisch wie alles andere. Einzelstudien mit dem gleichen Thema können entfallen, es sei denn, es ist eine enzyklopädisch erwähnenswerte abweichende Position. Weil enzyklopädisch sein ja auch bedeutet, relevante gegensätzliche Ansichten abzubilden, ist die Aufregung erstaunlich, mit der hier manchmal gefochten wird,
Entschuldigung für meine einfachen Bedienungsanleitungen. Mal sehen, vielleicht lockert es das Getümmel, die Grabenkämpfe, die Unterstellungen und das sonstige Theater etwas auf. --Erfundener Jaa-jaa-Nää-nää 11:51, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
+1 für Weil enzyklopädisch sein ja auch bedeutet, relevante gegensätzliche Ansichten abzubilden, ist die Aufregung erstaunlich, mit der hier manchmal gefochten wird, da sprichst du in der Tat ein grosses Wort gelassen aus. Man wähnt sich hier schon manchmal im vatikanischen Konzil, wo um die eine und einzige Wahrheit für die nächsten tausend Jahre gerungen wird.--Nico b. (Diskussion) 14:04, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ein Beispiel, wie mit den Mitteln Metaanalyse und Review Politik gemacht werden soll, findest unter Zirkumzision#HPV-Infektionen dargestellt. (Zur Erläuterung: Robert S. Van Howe ist bekennender Beschneidungsgegner.) Dass doi:10.1007/s13178-011-0048-z in seinem Fazit nicht nach Beschneidungstyp unterscheidet sondern verallgemeinernd aussagt "a woman whose genital tissues have been partly removed is more likely to experience increased pain and reduction in sexual satisfaction and desire", ist ein argumentatives Geschenk an Beschneidungsgegner, die ein Totalverbot auch von Ersatzritualen ("ritual nick") anstreben oder unterstützen, aber wissenschaftlich eine Nullnummer. Obermeyer resümierte 2005 in ihrer systematischen Übersichtsarbeit: "Concerning sexuality, most of the existing studies suffer from conceptual and methodological shortcomings, and the available evidence does not support the hypotheses that circumcision destroys sexual function or precludes enjoyment of sexual relations."[1] --TrueBlue (Diskussion) 19:59, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
PMID 11554208 ist 'ne Primärquelle. Und was ist mit doi:10.1007/s13178-011-0048-z? Gilt das überhaupt als medizinische Literatur? Auf Pubmed nicht gelistet. Für eine wichtige medizinische Sekundärquelle, die alles andere ersetzen soll, sollte man wenigstens eine Erfassung durch Pubmed erwarten dürfen. --TrueBlue (Diskussion) 17:31, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Mit Ausnahme der zwei von mir eingefügten Übersichtsarbeiten sind alle anderen Quellen im Abschnitt „Langfristige Folgen” Primärquellen und zwar zum Teil sehr veraltet. Wie mithilfe von Primärquellen aus dem Jahr 1989 (siehe z.B. Lightfoot-Klein) eine pro-FGM-POV gepusht wird, kann man gut im Abschnitt „Einschränkung des sexuellen Empfindens” sehen. Ist eine Erfassung durch Pubmed notwendig gemäß den Leitlinien der Wikipedia:Redaktion Medizin? --SanFran Farmer (Diskussion) 20:40, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
PMID 11554208 ist 'ne Primärquelle. Die in der systematischen Übersichtsarbeit von Obermeyer (2005) wie folgt kritisiert wird:
"The el Defrawi et al. study (2001) exemplifies the difficulties that are found in researching this area. One of its weaknesses is that it does not address the question of how concepts related to sexuality are defined, translated, and communicated. In the absence of such information, and knowing the important social difference between patients and providers, it is not clear that patients could speak candidly about their sexual experience. Another shortcoming of the study is that it does not present information about the process of sampling and the characteristics of the sample: given that circumcision is near universal in Egypt, non-circumcised women are likely to be a special group, one would have to make sure they did not differ from circumcised women in other key factors besides circumcision such as age, education, marital status, or socioeconomic status. Another fundamental flaw of the study is the failure to provide any information on the age of respondents; matching on age is necessary when studying a phenomenon that clearly changes with age, namely interest in, and enjoyment of, sexual relations. There are, in addition, inconsistencies in the numbers as presented, and the frequencies do not always correspond to the reported statistical significance."
Ich meine, der Artikel hier hatte ursprünglich eine ausgewogene, intelligente Präsentation des Themas "Auswirkungen auf die Sexualität", die Du mittels ausgewählter Quellen fragwürdiger wissenschaftlicher Qualität ("cerry picking") beschädigt hast und inzwischen wohl ganz zerstören willst. Gibt es Hinweise für die wissenschaftliche Relevanz von doi:10.1007/s13178-011-0048-z? Wurde die Arbeit im wissenschaftlichen Rahmen diskutiert oder zitiert? Lightfoot-Klein in den Kontext "Pro-FGM-POV" zu stellen, ist hochgradig lächerlich. --TrueBlue (Diskussion) 21:11, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
doi:10.1007/s00404-012-2708-5 und doi:10.1007/s13178-011-0048-z sind systematische Übersichtsarbeiten und somit keine Primärquellen gemäß der oben zitierten Leitlinie. Vielleicht hilft dir auch WP:TF, denn du scheinst nicht ganz zu begreifen, was Primär- und Sekundärquellen sind. Die erste Übersichtsarbeit stammt aus Juni 2013 und die andere aus 2012. Die letztere wurde selbstverständlich in peer-reviewten Studien zitiert. Bitte kämpfe nicht so versessen um deine selektiv ausgewählten Einzelstudien aus den 1980ern. Über Lightfoot-Kleins Einstellung zu FGM habe ich nichts gesagt (einfach nochmal lesen). Ich schrieb, dass diese über 20 Jahre alten Einzelstudien mit lächerlichen Ns ausgewählt und selektiv widergegeben wurden, um einen pro-FGM-POV zu pushen. Vielleicht gelingt es dir auch, eine Primärquelle aus den 1970ern zu finden, versuchs einfach mal. Was macht die von mir eingefügten Sekundär- und Primärquellen (z.B. doi:10.1016/j.fertnstert.2008.10.035, doi:10.1046/j.1341-8076.2003.00065.x, PMID 21121711 usw.) „fragwürdiger” als deine teilweise aus den 1980ern stammenden Primärquellen? Weil sie deinem POV widersprechen? Eine der wichtigsten Primärquellen, auf der ein Pro-FGM-Absatz basiert, ist PMID 17970975, die in der systematischen Übersichtsarbeit von Berg & Denison (2012) – die einzige systematische Übersichtsarbeit zu FGM und den sexuellen Auswirkungen – ausgeschlossen wird, weil "Catania (2007): Not a study where females with FGM/C are compared with females without FGM/C who were part of a community in which FGM/C is customary practiced". Die von dir eingebrachten Primärquellen sind also nicht nur uralt, sondern auch von fragwürdiger Qualität. Lass gut sein und akzeptiere es, dass es hier um ein medizinisches Thema geht, bei dem du mit Sekundärliteratur arbeiten musst. --SanFran Farmer (Diskussion) 22:34, 5. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Zunächst nochmal klargestellt: Alles, was heute unter "Einschränkung des sexuellen Empfindens" an Quellen und darauf bezogenen Aussagen zusammenkomponiert wurde, stammt nicht von mir. Es kam von anderen WP-Autoren, wenn nicht sogar WP-Autorinnen. Du darfst nun daraus schließen, dass im Grunde die ganze WP-Autorenschaft eine üble Maskulistenbande mit Pro-FGM-POV ist, aber eben nicht mir den ursprünglichen Tenor des Abschnitts unterschieben. Ich fand den Abschnitt in seiner ursprünglichen Form nur plausibel und erfreulich unideologisch. Ansonsten, Dein argumentatives Gehopse verwirrt, bleiben wir doch zunächst beim Thema "Sexualität": "Studie" oder "systematic review" sind keine eingetragenen Markenzeichen. Jeder kann das über seine Veröffentlichungen schreiben; ob es wie bezeichnet anerkannt wird, entscheidet die Rezeption durch andere. Wobei die bloße Behauptung der Zitation / Rezeption von doi:10.1007/s13178-011-0048-z im wissenschaftlichen Rahmen mich nicht überzeugt, ich hätte gerne einen Beleg geschenkt bekommen. Schaut man in das Quellenverzeichnis von doi:10.1007/s13178-011-0048-z, findet man dort Veröffentlichungen ab den 1960(!)er Jahren wieder. Und unter den Veröffentlichungen neueren Datums finden sich dann jene wieder, die Obermeyer 2005 als methodisch schwach kritisierte - oder besser gesagt - verwarf. Es sieht doch ganz so aus, als wäre das, was Du anderen vorhältst, viel treffender an Dich selbst adressiert. Die Beschreibung von PMID 17970975 mag zutreffen, aber ich erkenne darin keinen Grund, diese Primärquelle aus dem Artikel zu verbannen. Schließlich wird sie hier nicht für eine Metaanalyse mit Zielaussage "Infibulation hat / kann keine Auswirkungen auf die Sexualität haben" missbraucht. Die wichtigste Botschaft von PMID 17970975 ist ohnehin eine kultur- und sozialpsychologische: "Cultural influence can change the perception of pleasure, as well as social acceptance." --TrueBlue (Diskussion) 20:47, 6. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

"traditionelle Heiler und Heilerinnen"

Im englischsprachigen Volltext der angegebenen Quelle ist tatsächlich nur von "traditional healers" (= "traditionelle Heiler", in D auch zu "Alternativtherapeuten" oder "Heilpraktiker" übersetzt) die Rede. Allerdings muss man bedenken, dass es für das Berufsbezeichnungsfemininum "Heilerin" im Englischen keine Entsprechung bzw. auch nur den "healer" gibt. Man kann also nicht ausschließen, dass die Autoren mit "healers" auch oder sogar exklusiv "Heilerinnen" meinten. --TrueBlue (Diskussion) 21:50, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Wenn Du dazu Literatur oder andere gute Quellen hast, nur her damit, dann können wir das im Artikel einsetzen. --Juliana © 21:55, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Häh? Du hast es doch schon (nach Gefühl?) eingesetzt, nämlich als "traditionelle Heiler und Heilerinnen". Ich habe mir die Mühe gemacht, im Volltext des im Artikeltext angegebenen Beleges und in 'nem Wörterbuch (Langenscheid Deutsch-Englisch) nachzuschlagen. --TrueBlue (Diskussion) 22:01, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Nein, Langenscheid ist hier die falsche Quelle. Das ist nur ein Wörterbuch, das aber nichts über den tatsächlichen Sachverhalt aussagt. --Juliana © 22:03, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Och! Wir haben eine englischsprachige Quelle, deren Aussage sachgerecht ins Deutsche übersetzt werden muss. --TrueBlue (Diskussion) 22:06, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

@Juliana: Warum hast du denn die Korrektur der Grammatikfehler revertiert? War doch eindeutig eine Verbesserung des Artikels. --Ϡ (Diskussion) 22:17, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Weil ich ein schlechter Mensch bin. --Juliana © 22:20, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe „Heiler und Heilerinnen” geschrieben, weil es unklar ist, ob mit "traditional healers" auschließlich Männer, auschließlich Frauen oder Frauen und Männer gemeint sind. Mir persönlich ist es gleich, ob es mit "Heiler" oder "Heiler und Heilerinnen" übersetzt wird. --SanFran Farmer (Diskussion) 16:59, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

"Mit der Verabschiedung im Bundestag im Juli 2013 wurde die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung im Strafgesetzbuch eingeführt."

Ahja! Ich Einfaltspinsel dachte immer, bevor in D ein Paragraph Teil des Strafgesetzbuches ist, muss die Änderungsinitiative mehrere Verfassungsorgane bis hin zum Bundespräsidenten durchlaufen und schlussendlich verkündet werden. --TrueBlue (Diskussion) 18:25, 8. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Abschnitte zusammengeführt

Im Artikel heißt es momentan, der entsprechende Straftatbestand existiere seit dessen Verabschiebung im Juli 2013 im StGB (perma). Ich finde jedoch keine Belege dafür, dass es bereits eingearbeitet wurde; auch das BMJ scheint bisher nicht darauf reagiert zu haben. – CherryX sprich! 15:12, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ich habe es jetzt entsprechend korrigiert (diff). – CherryX sprich! 15:19, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. CherryX sprich! 18:31, 13. Jul. 2013 (CEST)
ach wollen wir jetzt "Haarspalterei" betreiben. Das Gesetz ist mittlerweile auch vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Da scheint es wohl jemandem "nicht zu gefallen", das das Gesetz nunmehr im Bundestag verabschiedet wurde. 178.11.190.231 22:13, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Das ging aus der Version nicht hervor und die Verabschiedung ist (erst) zwei Tage her. Mein Vorschlag wäre, dass du lieber einen Beleg dazu lieferst, dass das Gesetz vom BP verkündet wurde, statt jemandem solche Absichten zu unterstellen. – CherryX sprich! 22:15, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
wenn du jetzt bei jedem im Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetzentwurf, darauf achten willst, ob Bundespräsident unterschrieben hat ("was zu 99 Prozent immer der Fall ist, da er nur eine formale Gesetzesprüfungskompetenz hat"), und ob ein im Bundestag und im Bundesrat auch verabschiedeter Gesetzentwurf im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, dann "gute Nacht". Meinetwegen können wir gern aber auch noch warten, bis es veröffentlicht wird im Bundesgesetzblatt: DENN das wird auf jeden Fall passieren. 178.11.190.231 22:20, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Das ist ja lustig… also hast du einfach so aus der Luft gegriffen, dass er es unterzeichnet hätte. Selbst wenn es eine amtliche Mitteilung gegeben hätte, in der stünde, dass er das Gesetz ausfertigen werde, dürften wir nicht in den Artikel schreiben, er hätte es bereits getan bzw. es überhaupt so darstellen, als wäre jedes Gesetz wirksam, nachdem der Bundestag es verabschiedet hat, denn das ist nicht so. Ob der Bundespräsident nur formelles oder auch materielles Prüfungsrecht besitzt, ist umstritten und nicht nur auf die formelle Prüfungskompetenz beschränkt, wie du es darstellst. Vergleiche unter anderem folgendes Dokument des Bundestags: „[…] vielmehr hat er im Rahmen dieses Verfahrens die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zu prüfen“ (Materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten). Im Grunde ergibt sich das aber auch aus dem Grundgesetz selbst: „Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze […]“ (Art. 82 Abs. 1 GG); angenommen der Bundestag verabscheidet ein materiell verfassungswidriges Gesetz und legt es dem Bundespräsidenten in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vor… so kann dieser nicht dazu verpflichtet werden, es zu unterzeichnen, obwohl er die offensichtliche Verfassungswidrigkeit erkannt hat. – CherryX sprich! 22:29, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Wikipedia ist kein Newsticker; die Überarbeitung des Abschnitts hätte in der Tat noch warten können. Wenn der Paragraph in Kraft ist, muss der Abschnitt sowieso grundlegend überarbeitet werden. Gibt es schon Informationen darüber, wie der Gesetzgeber gedenkt, kosmetische Intimchirurgie und Piercings von unerwünschten, strafbewehrten Beschneidungen zu unterscheiden? Oder soll das der Judikative überlassen werden? --TrueBlue (Diskussion) 22:52, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Missverständliche Aussage in der Einleitung

perma: „FGM/FGC ist nach dem Strafrecht vieler Staaten (unter anderem aller Staaten der Europäischen Union) eine Straftat.“ – was ist damit gemeint? Wird hier auf einenen eigenständigen Straftatbestand oder den der Körperverletzung abgestellt? Mir ist die Rechtslage aller Staaten der Europäischen Union nicht bekannt, zumindest für die Bundesrepublik Deutschland kann ich aber sagen, dass (noch) kein eigener Tatbestand existiert. – CherryX sprich! 18:30, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Bevor der Artikel unsinnigerweise mit englischsprachigen Abkürzungen geflutet wurde, stand da mal: "Die Praxis ist nach dem Strafrecht vieler Staaten (unter anderem aller Staaten der Europäischen Union) eine Straftat." Im Kontext mit den Ausführungen unter Beschneidung weiblicher Genitalien#Europäische Union und andere europäische Staaten sagte der Artikel so aus, dass der Eingriff in der gesamten EU strafbar ist - wenn auch nicht unbedingt in jedem Mitgliedsland spezielle auf "Weibliche Genitalverstümmelung" lautende Strafrechtsparagraphen existieren. Ersetzt man die wertfreien Bezeichner durch Begriffe, die ursprünglich eigens für die strafrechtliche Bewertung eingeführt wurden (wie "Weibliche Genitalverstümmelung"/"FGM"), kann natürlich schon der Eindruck entstehen, es gäbe in jedem Mitgliedsland einen Strafrechtsparagraphen unter dieser Bezeichnung. Die entfernte Quelle "K. Krása: Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern – ethische und rechtliche Aspekte." bot meiner Erinnerung nach einen guten Überblick über die Rechtslage in der EU. --TrueBlue (Diskussion) 20:10, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten