Benutzerin Diskussion:Machs mit

Was soll denn das alles hier? Deine Artikel sind komplett ohne Relevanz. Bitte nutze die Spielwiese. Sonst ist Dein Sichterstatus schneller weg als Du gucken kannst. Ist nur ein gut gemeinter Rat. --Goldener Käfer (Diskussion) 21:10, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Da irrt sich wer. Ich habe Einspruch erhoben wegen WP:RK#Politiker und Träger öffentlicher Ämter „Leiter oberster nationaler Behörden“.--Krinzl (Diskussion) 21:18, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Dann hast Du die Rk aber nicht richtig gelesen. Sorry. --Goldener Käfer (Diskussion) 21:21, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Wüsste nicht, was daran falsch sein sollte. Selbstverständlich ist die JCF die oberste nationale Behörde. Es kommt auch nicht von ungefähr, dass der Polizeipräsident vom Premierminister ins Amt geholt wird.--Krinzl (Diskussion) 21:36, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ganz einfach. Die "nationale Ebene" bezieht sich auf (in unserem Fall) auf Deutschland. Sonst gäbe es ja keine "internationale Ebene". --Goldener Käfer (Diskussion) 21:42, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Sorry, das ist nicht die "deutsche Wikipedia", sondern die "deutschsprachige Wikipedia".--Krinzl (Diskussion) 21:43, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Dann sind wir ja einer Meinung. Ich dachte schon, das artet jetzt in Haarspaltereien aus. Wünsche dann noch einen schönen Abend! --Goldener Käfer (Diskussion) 21:50, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich verstehe. Für den Goldenen Käfer bedeutet „international“ „nicht-nationaldeutsch“ bzw. „nicht dem deutschsprachigen Raum zugehörig“ und „national“ gleich „nationaldeutsch“ bzw. „dem deutschsprachigen Raum zugehörig“. Na dann: „Again what learned!“[1]--Machs mit (Diskussion) 22:19, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Danke für die neuen Artikel. Diese Löschtrollerei ist wirklich peinlich. --PM3 23:16, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich halte ab sofort diesbezüglich meine Klappe. --Goldener Käfer (Diskussion) 23:30, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Nichts für ungut. Danke für die Einsicht und Danke für den Beistand.--Machs mit (Diskussion) 23:31, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (05:14, 20. Okt. 2014 (CEST))

Hallo Machs mit, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 05:14, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Was !?--Machs mit (Diskussion) 05:25, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ich war so freundlich, die VM wieder zurückzuziehen. Wenn du drauf bestehst, kann ich aber auch ein Checkuser-Verfahren zwischen deinem Account und den 93.104er IPs einleiten, Kollegen als Blockwart (= Nazi) zu beschimpfen ist ja nun nicht ohne. --PM3 05:29, 20. Okt. 2014 (CEST) @Informationswiedergutmachung: --PM3 05:29, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ach, wissen Sie, ist eine Ihrer Referenzen.;-)--93.104.38.191 08:33, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Hast du eine Erklärung

Warum die IP 93.104.xxxx behauptet, ich hätte dich gesperrt.[2] Die einzige Erklärung, die mir momentan dazu einfällt, ist der Umstand, dass die IP dir gehörte, du versuchtest dich einzuloggen und nicht weiter kamst, weil deine IP gesperrt war: [3]. Du hattest zuvor mit dieser IP im wechsel in einem Artikel editiert.[4] Meine Frage: Warst du diese IP? Koenraad 06:25, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Ich hatte keinen Hehl daraus gemacht, dass ich hier grundsätzlich anonym mitarbeite. Bei Bedarf richte ich hin und wieder mal einen Account ein. Habe daher locker 50 bis vielleicht sogar 200 Usernamen hier – ich weiß es nicht. Viele davon haben wegen meiner vielen Artikel (vermutlich im höheren 4stelligen Bereich; vorwiegend Kunst; Politik; Wirtschaft) längst Sichterrechte. Sollten Sie der Meinung sein, dass dadurch ein Straftatbestand erfüllt ist, so bitte ich um Bestreitung des Rechtsweges. Für die von Ihnen durchgeführte Beschneidung meiner Rechte, obwohl bei sorgfältiger Prüfung von "Amts wegen" an sich klar sein hätte müssen, was eigentlich los war, gab es schonmal keine Rechtfertigungsgründe.--93.104.38.191 08:40, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten