Hi Cherry! Ich habe deine Bearbeitungen beim Artikel [[Mercedes-Benz C 117]] (CLA) gesehen (weil ich ihn auf meiner "Beobachtungsliste" habe) und deine Kommentare gelesen. Fährst du zufällig den CLA? Schönen Abend!
Dürfte ich fragen wie es dazu kam, dass du dich für diesen Wagen entschieden hast? Er ist ja schon eher "exotisch" und man sieht ihn nicht überall. Wie fährt er sich so?--[[Benutzer:Achim Brünger-Açıkgöz|Achim Brünger-Açıkgöz]] 00:32, 30. Nov. 2013 (CET)
Version vom 30. November 2013, 12:41 Uhr
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+1: Dein Weggang wäre ein herber Schlag gegen die deutschsprachige Wikipedia. Danke auch an Itti, dass sie dich zum Weitermachen überzeugen konnte. Aber nicht verzweifeln beim nächsten Mal, streitfrei geht ja auch das echte Leben nicht, wieso soll dann WP so funktionieren? --M★ister Eiskalt 14:54, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten
+1: Schön, dass du es dir doch anders überlegt hast! Ich hatte gestern schon befürchtet, ein weiterer, sehr engagierter und von mir hochgeschätzter Wikipedianer hätte das Projekt frustriert verlassen. Umso schöner, dass du doch weiter machen möchtest. Lass dir Zeit, nimm dir auch ein paar Tage Pause, wenn es dir gut tut, aber bitte bleib uns erhalten! Beste Grüße, Plani (Diskussion) 15:11, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Genau, Wikipausen sind überhaupt zu empfehlen. Etwas Distanz zu dem ein oder anderen hier und dann, wenn und wie sich die Zeit ergibt, mal schauen was sich so machen läßt. Einen angenehmen Tag wünsch ich dir noch --HOPflaume盒15:24, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Bitte, lass dich nicht vertreiben, ich brauche euch alle. Martin ist kaum noch hier, Michl hatte neulich einen Anfall (also er hat Überlegungen angestellt) *seufz* Ich kann es ja durchaus verstehen. Aber bitte sag mir dann wenigstens vorher Bescheid. Und nun wünsche ich dir einen wundervollen und ruhigen Abend. --Liebe Grüße, LómelindeDiskussion17:45, 12. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ach herrje! Ich hab's erst jetzt gelesen ... Wahrscheinlich war ich zu der Zeit erkältet. Gut, dass du es dir anders überlegt hast und hoffentlich nie wieder über so etwas nachdenken musst... Liebe Grüße --Merrie (Diskussion) 20:50, 22. Nov. 2013 (CET)Beantworten
kennst du auch den Putativnothilfeexzess? ;-) kasuistik: ein mann kommt nach einem langen arbeitstag erschöpft nach hause. er hört laute befremdliche geräusche und entdeckt im häuslichen schlafzimmer einen fremden mann, der scheinbar seine frau brutal vergewaltigt. er eilt seiner frau zur hilfe und sticht dem vergewaltiger in abwehrabsicht mit dem zufällig herumliegenden küchenmesser mehrfach in die gedärme und verletzt ihn schwer. im nachhinein stellt sich heraus, dass es sich nicht um eine vergewaltigung, sondern um einvernehmliche sm-sexualität der ehefrau mit ihrem liebhaber gehandelt hat. PutativnothilfeExzess ;-) befand sich der mann in einem verbotsirrtum? tritt schuldbefreiung ein? grüße --a.y. (Diskussion) 17:16, 23. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Guten Abend Alkim, da dem Sachverhalt nach eine Einwilligung der F vorgelegen hat, scheitert eine Rechtfertigung aus § 32 StGB mangels rechtswidrigem Angriff. Einen (direkten) Verbotsirrtum halte ich ebenfalls nicht für gegeben; es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass M verkannt haben könnte, dass die Verwirklichung des Tatbestands einer (gefährlichen) Körperverletzung nicht unter Strafe steht. Da M irrtümlich annimmt, es würde eine Nothilfelage vorliegen, kommt eher ein Erlaubnistatbestandsirrtum in Betracht. War dieser Irrtum für den M unvermeidbar (sofern in der konkreten Tatsituation zumutbar, hätte er ‚was ist hier los?‘ oder ähnliches rufen können), ist sein Unrechtsbewusstsein auszuschließen. Es könnte jedoch auch die Vorsatzschuld ausgeschlossen werden. Je nachdem, ob der Irrtum vermeidbar war oder nicht, müsste an dieser Stelle entschieden werden, wie dieser zu bewerten ist. Da die Nothilfelage ein objektives Merkmal des Rechtfertigungsgrundes darstellt und bei Irrtümern über objektive Tatbestandsmerkmale grundsätzlich § 16 I StGB angewendet wird, erscheint es schlüssig, bei objektiven Voraussetzungen von Rechtfertigungsgründen analog auf diese zurückzugreifen. Ich denke es vertretbar, sich in diesem Fall der eingeschränkten Schuldtheorie anzuschließen und die Vorsatzschuld entfallen zu lassen. Sofern die fahrlässige Tatbegehung strafbar ist (vgl. § 15 StGB), könnte im Anschluss noch die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB geprüft werden. Je nachdem, was unter der schweren Verletzung zu verstehen ist und M leichtfertig gehandelt hat, müsste auch an § 226 I StGB in Verbindung mit § 18 StGB gedacht werden. Vorlage:Smiley/Wartung/cool – CherryX17:59, 23. Nov. 2013 (CET)Beantworten
hallo CherryX, danke für deine kompetenz, nicht nur in diesem fall ;-) ich lese mir das in ruhe durch. jenseits der aufheiterung gegen die dümmlichen stalker gab es dazu ein sehr interessantes urteil. schwurgericht hat urteil an landgericht zurückgewiesen: totschlag versus putativer nothilfeexzess : siehe hier. grüße --a.y. (Diskussion) 18:03, 23. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren5 Kommentare2 Personen sind an der Diskussion beteiligt
Hi CherryX!
Du siehst in der Schaffung eines neuen Kontextes [1] um einen Beitrag herum keine Verfälschung?
Ich habe keinen völlig zusammenhanglosen 1-Satz-Abschnitt unter der Überschrift "Pyrometer" verfasst. Es so aussehen zu lassen, ist sogar eine heftige Verfälschung. Ich bin mir sicher, dass mir darin viele zustimmen würden.
Der Edit von T. hätte einen sichtbaren Bearbeitungsvermerk (z. B. "vom obigen abgetrennt zwecks baldiger Archivierung") tragen müssen, um nicht als Verfälschung zu gelten.
Das hätte der Benutzer machen können, aber eine Fälschung bzw. Verfälschung liegt hier dennoch nicht vor. Es wurde weder der Inhalt deines Beitrags verändert noch wurde mit deinem Namen unterzeichnet. Zur Veranschaulichung; diffs: 1, 2. – CherryX13:28, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Schickes Manöver! :-)
Nur als Kontextinfo, nicht um Dich in einen laufenden Konflikt hineinzuziehen. Ich weiß schon selber, was ich davon zu halten habe, und suche keine stützenden Kommentare.
Die Sache hat Methode: hier versucht der Teilnehmer, eine laufende Diskussion mitten drin zu zerlegen, indem er eine Zwischenüberschrift einzieht. Auch schon vorher, da allerdings unter Tarnkappe.
Besten Dank für Dein Schaustück! CherryX, du bist der beste! :-)
;-) In die Diskussion beziehungsweise den Konflikt wollte ich mich jetzt ohnehin nicht einbringen; darauf bin ich bloß über Umwege gestoßen (eine IP hat die Diskussion auf der BD eines Admins verlinkt, die ich beobachtete). Gruß – CherryX16:32, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Hi Bennsenson, vor etwa einer Woche wurde die Erweiterung H:Echo aktiviert. Sofern das Häkchen unter Einstellungen › Benachrichtigungen › Erwähnung aktiviert ist, bekommt man eine Meldung im Hinweiskasten, wenn irgendwo auf die eigene Benutzerseite verlinkt wird (Beispiel). Ich finde diese Funktion sehr praktisch; da auf der dortigen Diskussionsseite über einen Benutzer geschrieben wurde, der diesen Beitrag aufgrund seiner Inaktivität vermutlich nicht wahrgenommen hätte, war ich so frei, diesen zu verlinken und darauf zu vertrauen, dass er entsprechende Funktion aktiviert hatte und somit darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Wenn du die Funktion aktiviert hast und ich deine Benutzerseite nun verlinke (Benutzer:Bennsenson), müsstest du darüber benachrichtigt werden; wenn ich mich nicht irre, sollte dies standardmäßig der Fall sein. Gruß – CherryX14:00, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten
Ja das weiß ich, ich wusste aber nicht, was das im Zusammenhang mit der entsprechenden Textpassage zu tun hatte, ich habe dann aber gerade gesehen, dass Du Alkims Benutzernamen verlinken wolltest. Also hat sich das geklärt.--bennsenson - reloaded14:02, 29. Nov. 2013 (CET)Beantworten